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russel

Investmentsteuerreformgesetz _Verrechnung von Verlustvorträgen

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russel

Hallo zusammen:)

Die Depotbanken berechnen bei Fonds und ETFs einen jährlichen Pauschalbetrag, welcher der Abgeltungssteuer unterliegt.

Wie sieht es nun aus wenn:

a) bei der Depotbank ein Verlustvortrag vorliegt
b) beim Finanzamt ein Verlustvortrag vorliegt

Nehmen wir an:
1.) Verlustvortrag bei der Depotbank 10.000€ für ETFs
Der ETF (ausländisch, ausschüttend) erzielt im Jahr eine Wertsteigerung von 1.000€
Wird nun solange der Verlustvortrag gegengerechnet bis dieser auf 0€ steht?
 

2.) Verlustvortrag beim Finanzamt 10.000€ für ETFs
Gleiche Situationen wie unter 1.)

Würde mich über eine Stellungnahme freuen :)

Herzliche Grüße

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Allesverwerter

Bei 2.) passiert mit dem Verlustvortrag gar nichts.

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russel

Danke für die kurze Antwort :)

Wie sieht es bei Punkt 1.) aus ?

Und was Punkt 2.) betrifft, stellt sich für mich die Frage, ob mit der Steuererklärung dieser von der Bank einbehandeltene Pauschalsteuerbetrag mit dem Verlusvortrag, welcher beim FA vorliegt verrechnet wird?
 

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otto03
vor 5 Minuten schrieb russel:

Danke für die kurze Antwort :)

Wie sieht es bei Punkt 1.) aus ?

Und was Punkt 2.) betrifft, stellt sich für mich die Frage, ob mit der Steuererklärung dieser von der Bank einbehandeltene Pauschalsteuerbetrag mit dem Verlusvortrag, welcher beim FA vorliegt verrechnet wird?
 

Wenn du einen Verlustbescheinigung über 10.000,00 per Steuererklärung einreichst wird der Verlusttopf der Bank auf 0,00 gesetzt und der Verlustvortrag beim Finanzamt auf 20.000,00 gesetzt.

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russel

Vielen Dank für das Statement :)

Das ist mir schon klar wenn es so ist.

Ich möchte aber die Verlusttöpfe schon so behalten sehen wie beschrieben :)

Ein Verlusttopf bei der Depotbank in Germany für ETFs welche bei einer Bank in Deutschland gehandelt werden
UND
ein Verlusttopf beim Finanzamt für ETF-Anlagen welche bei einem ausländischen Broker getätigt werden und zwingend notwendig bei der Einkommenssteuererklärung erst erfasst werden können.

Nun, wie sehen die beiden Antworten aus?

Gruß

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vanity

Wenn du bei deiner Depotbank einen Verlusttopf aufgebaut hast, werden deine Erträge, die bei dieser Depotbank anfallen, gegen den Verlusttopf verrechnet. Also "ja" bei Frage 1 (sofern die Erträge in Form von Ausschüttungen, realisierten Kursgewinnen oder Vorabpauschale vorliegen - bei nicht realisierten Kursgewinnen wird natürlich nichts verrechnet).

 

Wenn vom Finanzamt ein Verlustvortrag beschieden wurde und du dort Erträge deklarierst (also wieder Ausschüttungen etc.), werden die ebenfalls mit dem Verlustvortrag verrechnet (zu Frage 2).

 

Was dir hingegen nicht gelingen wird, ist das Vorbeischleußen von Erträgen bei einer Depotbank an den dort gebunkerten Verlusten, um sie beim Finanzamt verrechnen zu lassen, da die bankseitige Verrechnung Vorrang hat.

 

 

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russel

vanity, vielen Dank für die Erklärung :)

bei meiner Frage 1.) bin ich mir nicht sicher alles nun verstanden zu haben (bitte um Verzeihung ;) )
Möchte deshalb nochmals ein Extrembeispiel zur Klärung darstellen:

ETF Kurs 1.1. 2018  -> 100€  Depotwert 100.000€
ETF Kurs 1.1.2019 -> 200€  Depotwert 200.000€ wird nicht realisiert
ETF schüttet 5€ pro Stück aus. Dividende 5.000€

Es ist ein reiner Aktien-Index-Fonds mit Sitz in einem europäischen Land

Verlustvortrag bei der Depotbank 100.000€

Wie rechnet nun die Depotbank:
Basisertrag = Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2018 * Basiszins * 0,7
100.000€ x Basiszins x 1,1% x 0,7 = 770€

 

Weil der Basisertrag (770 €) kleiner ist als der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr (100.000 €), dient der Basisertrag gleich als zu versteuernde Vorabpauschale (770 €). Auf die Vorabpauschale werden nun die 5.000 € Dividendenerträge angerechnet. Versteuert werden daher wie bislang die Dividende (5000 €) und die Vorabpauschale.
Also insgesamt 5.000€ + 770€  = 5.770€ x 25% Abgeltungssteuer = 1442,50€ zu entrichten

 

Oder werden diese 5.000€ Dividenden zuerst mit dem Verlusttopf in Höhe von 100.000€ verrechnet, so dass keine Abgeltungssteuer abzuführen wäre?
Und was geschieht mit dem Basisertrag?

Gruß
 

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Taxadvisor

Keine Vorabpauschale, da Ausschüttungen höher sind. Verrechnet werden mit dem Verlustvortrag der Bank bei Teilfreistellung 70% von 5.000 = 3.500, es bleiben 96.500 im Verlusttopf.

 

Gruß

Taxadvisor

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russel

Hallo Taxadvisor :)
Vielen Dank für die klare Antwort !

Noch eine kleine Zusatzfrage:
Wenn nun keine große Dividende ausgeschüttet wird, sondern insgesamt nur 100€.
Was passiert dann mit der Vorabpauschale bezüglich des Verlustvortrags.

 

Bei einem ausschüttenden Aktienfonds mindern 100 Euro Dividendenerträge die Vorabpauschale von 770 Euro auf 670 Euro. Besteuert werden in beiden Fällen nur 70 Prozent.

Die Steuerlast beträgt dann

für die Dividende: 0,25 * (0,7* 100 €) = 0,25 * 70 € = 17,5 € Abgeltungssteuer
für die verbleibende Pauschale: 0,25 * (0,7* 670 €) = 0,25 * 469 € = 117,25 € Abgeltungssteuer

Welche Betrag wird nun mit dem Verlusttopf verrechnet?
Ich nehme an nur die 100€ x0,7 Dividendenausschüttung wird mit dem Verlusttopf verrechnet.
Die 117,25€ Abgeltungssteuer aus der Vorabpauschale werden dem FA von meinem Bankkonto direkt von der Bank überwiesen.

Stimmt meine Rechnung in etwa?

Gruß
Russel

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beamter97
· bearbeitet von beamter97

Auch die Vorabpauschale wird mit dem Verlustvortrag auf Bankenebene verrechnet.

 

vor 4 Stunden schrieb vanity:

Was dir hingegen nicht gelingen wird, ist das Vorbeischleußen von Erträgen bei einer Depotbank an den dort gebunkerten Verlusten, um sie beim Finanzamt verrechnen zu lassen, da die bankseitige Verrechnung Vorrang hat.

 

Es gelingt dir doch:

Entweder überträgst du die ETFs in ein Depot bei einer anderen Bank , den Verlustvortrag belässt du aber bei der bisherigen Bank. Dann zahlst Du erst einmal Steuern auf Ausschüttungen und Vorabpauschalen, holst Dir die aber im Rahmen der Veranlagung vom Finanzamt wieder, und verringerst den Verlustvortrag beim Finanzamt.

 

Oder du wendest den Stückzinstrick an.

 

Bei mir kommen Erinnerungen an 2009-2013 hoch, als die aus Vor-Abgeltungssteuerzeiten bei Finanzamt dokumentierten Verlustvorträge in neue Verlustvorträge auf Bankenebene umgewandelt wurden.

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russel

beamter97 vielen Dank für deine Ausführung :)

Je mehr man sich mit der Sache befasst um so mehr neue Fragen tauchen auf, deren Beantwortung sicherlich auch für andere User von Interesse sein können.

 

Wie sieht die ganze Sache im Erbfall oder bei Schenkung aus (ETFs nach 2009 ins Depot gelegt)

 

Verfallen Verlustvorträge bei Depotbanken oder beim FA, sollte ein Erbfall eintreten oder eine Schenkung des Investments durchführt werden?
(Erbfall bzw. Schenkung zwischen Ehepartner oder leiblichen Kindern)

Werden die jährlich schon bezahlten Steuern auf die Vorabpauschalen an Investments-Erben oder Beschenkte mit berücksichtigt, wenn diese eines Tages die Gewinne realisieren?

Schönen Abend noch !

 

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