freakoid Januar 15, 2018 Hallo! Ich habe letztes Jahr mit dem ETF-Sparen angefangen und habe mir bewusst Ausschütter ausgewählt. Nun habe ich heute eine Ertragsabrechnung s. u. erhalten, in der eine Thesaurierung angegeben wird. Ist mein ETF vom Ausschütter zum Thesaurierer geworden? Wenn ja, was mache ich denn nun? Verkaufen? Schöpfe den Sparerfreibetrag nicht aus. Im Netz finde ich dazu nichts. Ertragsthesaurierung ISIN (WKN) DE0002635307 (263530) Wertpapierbezeichnung iSh.STOXX Europe 600 U.ETF DE Inhaber-Anteile Nominale 103,00 Stück Ertragsthesaurierung per Stück 0,1129043 EUR Ex-Tag 02.01.2018 Zahltag 15.01.2018 Gutschrift aus Steuerliquidität EUR 3,07 Gesamtbetrag zu Ihren Gunsten EUR 3,07 Brutto-Thesaurierung EUR 11,63 Die Fondserträge wurden im Fondsvermögen wieder angelegt. Valuta 15.01.2018 Deutscher thesaurierender Investmentfonds. Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthes2010 Januar 15, 2018 · bearbeitet Januar 15, 2018 von Matthes2010 Hallo, die Ertragsthesaurierung dürfte wegen der Investmentsteuerreform gewesen sein. Der ETF ist wohl auch weiter ausschüttend. Siehe KID vom 22.12.17 "Bei den Anteilen am Fonds handelt es sich um ausschüttende Anteile. Erträge aus den Anlagen des Fonds werden also mindestens einmal pro Jahr als Dividende ausgeschüttet." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
alsuna Januar 15, 2018 Der Fonds schüttet i.d.R. vier Mal im Jahr aus. Das bedeutet, es wird nicht sofort ausgeschüttet, wenn Erträge anfallen (bspw. Dividenden der gehaltenen Aktien), sondern die Erträge werden so lange im Fonds behalten, bis der nächste Ausschüttungstermin ansteht. Die Erträge werden sozusagen zwischen den Ausschüttungen thesauriert (ob dann bei der Ausschüttung alles ausgeschüttet wird, steht auf einem anderen Blatt). Da jetzt aber das deutsche Steuerjahr 2017 beendet ist, ohne dass es eine vollständige Ausschüttung aller Erträge gab, ergibt sich nach deutschem Recht eine Thesaurierung der Erträge, die seit der letzten Ausschüttung angefallen sind. Auf diese sind Steuern zu zahlen und iShares war in diesem Jahr so freundlich, dir den Betrag zur Verfügung zu stellen, den du an Steuern auf die zum 31.12.2017 thesaurierten Erträge zu zahlen hast ("Steuerliquidität"). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
magicw Januar 15, 2018 Auch das Verkaufsprospekt von 2018 weist den ETF als ausschüttend aus. Nehme an das war eine Ertragsthesaurierung bei der DiBa. Richtig? Ich habe gestern auch 2 Abrechnungen zu 2 ausschüttenden ETFs erhalten. Und das in 2018 wo doch die Vorabpauschale anstelle der Thesaurierungsbesteuerung tritt Denke die DiBa kämpft da mit fehlerhaften Daten der KAG oder den eigenen Systemen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
freakoid Januar 15, 2018 Ja, war die DiBa. Hatte die auch angerufen, aber der Fachmann am Telefon hatte keinen Plan und konnte mir den Sachverhalt nicht erklären. Danke an alle für die schnellen Antworten, blicke da jetzt besser durch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Januar 15, 2018 Die Diba kämpft da überhaupt nicht - sie setzt deutsches Recht korrekt anhand korrekter KAG-Daten um, wie andere Depotbanken auch (DKB z. B. schon ein paar Tage früher). In Beitrag #3 schön erklärt und auch in anderen Threads schon thematisiert. vor 30 Minuten schrieb magicw: Und das in 2018 wo doch die Vorabpauschale anstelle der Thesaurierungsbesteuerung tritt Wohl scherzhaft gemeint, dennoch: der Vorgang betrifft das Steuerjahr 2017 (noch ohne Vorabpauschale) Lediglich vor 2 Stunden schrieb freakoid: Deutscher thesaurierender Investmentfonds. ist irritierend (um nicht zu sagen: falsch) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
magicw Januar 15, 2018 vor 15 Minuten schrieb vanity: der Vorgang betrifft das Steuerjahr 2017 Stimmt - bei meinen beiden Abrechnungen seh ichs auch grad auf Seite 2 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
OceanCloud Januar 16, 2018 · bearbeitet Januar 16, 2018 von OceanCloud Auf der iShares-Seite für DE0002635307 steht bei Ausschüttungen: Stichtag Ex-Tag Gesamtausschüttung 02.Jan.2018 02.Jan.2018 EUR 0,0298 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 16, 2018 vor 11 Minuten schrieb OceanCloud: Auf der iShares-Seite für DE0002635307 steht bei Ausschüttungen: Stichtag Ex-Tag Gesamtausschüttung 02.Jan.2018 02.Jan.2018 EUR 0,0298 Und zu dem Datum erfolgte auch die Valuta bei maxblue. Während DiBa und Flatex die Barkomponente auf den 15.1. valutieren. Auf Nachfrage antwortete Flatex mit einem allgemeinen Blabla zum Investmentsteuergesetz und schloss mit Zitat Wir gehen davon aus, dass mit Leistung der vorgenannten Zahlung die Angelegenheit ihren Abschluss gefunden hat und hoffen, dass dieses Ergebnis Ihre Zustimmung findet und verbinden dies mit dem Wunsch für die erfolgreiche Fortsetzung der Geschäftsbeziehung. Wegen der Minibeträge mache ich aber keinen Aufstand. Das lohnt nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
flamie Januar 16, 2018 Erfasst das von euch jemand in Portfolio Performance? Sofern ja, wie erfasst ihr das? Als Dividende? Die Belegerkennung findet bei mir keinen passenden Buchungstyp (Diba-Beleg). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Januar 16, 2018 vor 31 Minuten schrieb Ramstein: Und zu dem Datum erfolgte auch die Valuta bei maxblue. Während DiBa und Flatex die Barkomponente auf den 15.1. valutieren. Da scheint mir eher maxblue großzügig als Diba/Flatex kleinlich zu sein. Der 15.01. ist wohl best practice, ist bei mir bei zwei anderen Brokern und einem weiteren Fonds (andere KAG) auch so. Aus Stichtag/Ex-Tag der iShares-Mitteilung ist der Zahltag nicht ersichtlich, der kann auch später liegen. vor 27 Minuten schrieb flamie: Erfasst das von euch jemand in Portfolio Performance? Sofern ja, wie erfasst ihr das? Als Dividende? Die Belegerkennung findet bei mir keinen passenden Buchungstyp (Diba-Beleg). Ich nicht, da ich PP nicht nutze. Aber der Forist Sucher hat das gestern/vorgestern geschrieben, wie er das handhabt (ich meine, war die Brutto-"Ausschüttung" als normale Ausschüttung und die einbehaltene Steuer als Steuerabzug, so dass der Mini-Auszahlungsbetrag als Gutschrift übrig bleibt. (der nette Nebeneffekt einer solchen Steuerliquiditätsgabe ist noch, dass sich die latente Steuerlast auf die Position verringert hat. Obwohl ich latente Steuern sonst in meine Performance-Berechnung einfließen lasse, werde ich mir das im konkreten Fall schenken. So genau muss es nicht sein) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 16, 2018 vor 4 Minuten schrieb vanity: Da scheint mir eher maxblue großzügig als Diba/Flatex kleinlich zu sein. Der 15.01. ist wohl best practice, ist bei mir bei zwei anderen Brokern und einem weiteren Fonds (andere KAG) auch so. Aus Stichtag/Ex-Tag der iShares-Mitteilung ist der Zahltag nicht ersichtlich, der kann auch später liegen. Ishares Stoxx 600 als Beispiel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOWMETA Januar 16, 2018 Aus einem anderem Forum: ____________________________________________________________________________ Habe mal direkt bei iShares gefragt, hier die Antwort für diesen Dividenden-ETF: Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten. Bei dem von Ihnen genannten ETF handelt es sich um in Deutschland aufgelegtem Investmentfonds. Mit der Einführung der Investmentsteuerreform erfolgte zum 31.12.2017 eine Teilthesaurierung mit gleichzeitiger Besteuerung sämtlicher unversteuerter Erträge innerhalb der Fonds. Die erhobene Steuerliquidität betrug iShares STOXX Global Select Dividend 100 0,1568230 USD und wurde abgeführt. Dies war ein einmaliger Sondereffekt. Der Fonds behält seine Ertragsverwendung „ausschüttend“ zukünftig bei. Die Bezeichnung auf unserer Website hierfür ist falsch und wir arbeiten mit Hochdruck an einer Korrektur. Die erste Ausschüttung in diesem Jahr ist voraussichtlich im April. Falls Sie noch weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne jederzeit an unsere Hotline +49 (0)89 42729 – 5858 oder per Mail an info@ishares.de <mailto:info@ishares.de> wenden. _____________________________________________________________________________ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
OceanCloud Januar 17, 2018 · bearbeitet Januar 17, 2018 von OceanCloud vor 14 Stunden schrieb flamie: Erfasst das von euch jemand in Portfolio Performance? Sofern ja, wie erfasst ihr das? Als Dividende? Die Belegerkennung findet bei mir keinen passenden Buchungstyp (Diba-Beleg). Ich habe das gestern in PP als Dividende erfasst, nachdem ich die Ausschüttung EUR 0,0298 bei iShares gesehen habe. Denn das bekommt man ja Brutto. Besteuert werden die 0,1129043 EUR Anhand der Daten aus dem Eingangsthread schaut das so aus: 103 * 0,0298 = 3,0694 (Gutschrift aus Steuerliquidität EUR 3,07) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
magicw Januar 17, 2018 vor 13 Stunden schrieb WOWMETA: Mit der Einführung der Investmentsteuerreform erfolgte zum 31.12.2017 eine Teilthesaurierung mit gleichzeitiger Besteuerung sämtlicher unversteuerter Erträge innerhalb der Fonds. Die erhobene Steuerliquidität betrug iShares STOXX Global Select Dividend 100 0,1568230 USD und wurde abgeführt. Heißt das, dass die bisher steuereinfachen ishares nun einmalig steuerhässlich geworden sind? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 17, 2018 · bearbeitet Januar 17, 2018 von otto03 vor 10 Minuten schrieb magicw: Heißt das, dass die bisher steuereinfachen ishares nun einmalig steuerhässlich geworden sind? Eben nicht, durch die Thesaurierung zum Jahresende sind z.B. fü den o.g. (und die anderen deutschen Ishares) alle steuerlichen Pflichten nach dem alten Steuerregime bis zum 31.12.2017 erledigt - für dich bleibt nichts mehr zu tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
flamie Januar 17, 2018 Ich habe das gestern in PP als Dividende erfasst, nachdem ich die Ausschüttung EUR 0,0298 bei iShares gesehen habe. Denn das bekommt man ja Brutto. Besteuert werden die 0,1129043 EUR Anhand der Daten aus dem Eingangsthread schaut das so aus: 103 * 0,0298 = 3,0694 (Gutschrift aus Steuerliquidität EUR 3,07) Okay. Ich werde das auch als Dividende manuell erfassen, so dass der Kontensaldo auch wieder passt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
magicw Januar 17, 2018 vor 1 Stunde schrieb otto03: Eben nicht, durch die Thesaurierung zum Jahresende sind z.B. fü den o.g. (und die anderen deutschen Ishares) alle steuerlichen Pflichten nach dem alten Steuerregime bis zum 31.12.2017 erledigt - für dich bleibt nichts mehr zu tun. Hm, danke - aber scheint mir nicht ganz so zu passen. Es sei denn die Daten werden noch im Laufe der Zeit korrigiert. Aber wenn ich in den Bestandsdetails bei DiBa schaue, dann sieht der Kommentar solch eines ishares-ETF bei mir wie folgt aus. Es bleibt also ein (Rest-)betrag stehen, der sicherlich bei Veräusserung dann steuerlich relevant bleibt. Im Vergleich dazu mein Lingohr LBB-Invest, den ich als Altbestand vor 2009 in das neuie Steuerregime übernommen habe: Mit "0" EUR ist für mich nachvollziehbar, dass schon alle steuerlichen Belange vor 2018 abgegolten sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Februar 3, 2018 Am 17.1.2018 um 11:06 schrieb magicw: Es bleibt also ein (Rest-)betrag stehen, der sicherlich bei Veräusserung dann steuerlich relevant bleibt. Selbstverständlich ist bei Veräußerung irgendwann dieses fiktive Veräußerungsergebnis noch zu versteuern - aber eben zu "alten" Regeln. Deswegen ja der ganze Zirkus (der bei nichtdeutschen Fonds für die Anleger wohl gründlich in die Hose gegangen ist). Der Lingohr hat im Gegensatz dazu ein (steuerlich relevantes) von € 0, weil der fiktive Verkauf als Altbestand keine Steuer auslöst (aber auch nötig ist, um die Ertrags-Uhr ab 2018 auf Null zu stellen und dann loslaufen zu lassen). otto03 schrieb ja nicht "nix zu versteuern", sondern "für dich nix zu tun". Und das musst du auch nicht, weil die Bank es für dich tut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roti Februar 23, 2018 · bearbeitet Februar 23, 2018 von Roti Am 03.02.2018 um 19:11 schrieb vanity: Selbstverständlich ist bei Veräußerung irgendwann dieses fiktive Veräußerungsergebnis noch zu versteuern - aber eben zu "alten" Regeln. Deswegen ja der ganze Zirkus (der bei nichtdeutschen Fonds für die Anleger wohl gründlich in die Hose gegangen ist). Der Lingohr hat im Gegensatz dazu ein (steuerlich relevantes) von € 0, weil der fiktive Verkauf als Altbestand keine Steuer auslöst (aber auch nötig ist, um die Ertrags-Uhr ab 2018 auf Null zu stellen und dann loslaufen zu lassen). Hallo zusammen, möchte mich mit meiner Anfrage zum Thema hier ranhängen wenn erlaubt Habe für meine beiden Immo-ETF iShsII-Asia Property Yld U.ETF und iShsII-US Property Yield noch in 2017 Abrechnungen mit Thesaurierungen (??) erhalten. Diese beiden ETF sind Ausschütter, trotzdem wurden bei einem eine Ertragsthesaurierung zum Geschäftsjahresende und beim anderen eine kleine Brutto-Thesaurierung durchgeführt. Dachte wenn man ETF-Anteile über den Jahreswechsel 2017/18 hält musst du die steuerhässlich thesaurierten Erträge / Ertragsthesaurierung selbständig und ungefragt in der Steuererklärung angeben und versteuern oder wird das in den Jahressteuerbescheinigung/Erträgnisaufstellung der depotführenden Bank doch automatisch erledigt? Klar ist das Anteile die irgendwann verkauft werden eine etwaige Ertragsthesaurierung über den Kursgewinn beim Verkauf versteuert würde. Dann ist das erledigt und nichts mehr anzugeben. Ich selbst habe nur gekauft und gehalten, nichts verkauft und erhalte stets eine Ertragsabrechnung Barausschüttung, nur Ende 2017 war dies anders? Zum 31.12.2017 hat der Gesetzgeber aber ein zusätzliches Abrechnungsdatum eingeführt, zu dem bis dahin ggf. aufgelaufene ausschüttungsgleiche Erträge separat versteuert werden müssen, gilt wahrscheinlich aber nicht für Ertragsthesaurierung, diese würden erst bei Verkauf versteuert, richtig? Beide ETF sind ja aus dem Hause ishares/Black Rock mit selben Profil (beide Immo-ETF, nur unterschiedl. Regionen), nur bei einem wurde eine Ertragsthesaurierung durchgeführt, beim anderen ETF nicht. Hat dies mit einem Rumpfgeschäftsjahr wegen der Steuerreform zu tun oder davon unabhängig (vermute letzteres)? Daten: Ertragsthesaurierung bei ISIN (WKN) IE00B1FZS244 (A0LEQL), iShsII-Asia Property Yld U.ETF Registered Shs USD (Dist) o.N. mit Geschätsjahr 01.11. - 31.10. eins jeden Jahres, am 12.12.17 Ertragsthesaurierungsdokument in die Postbox bei der inländischen Bank erhalten Ertragsthesaurierung (??) per Stück 0,7261577 USD Ex-Tag 31.10.2017 Zahltag 31.10.2017 Gesamtbetrag 0,00 Brutto USD 21,78 Umg. z. Dev.-Kurs 1,163799 Brutto-Thesaurierung EUR 18,71 Steuerpflichtig im PV EUR 18,71 Anrechenbare Quellensteuer EUR 0,15 Die Fondserträge wurden im Fondsvermögen wieder angelegt. Ausländischer thesaurierender Investmentfonds. Besteuerung mit Kapitalertragsteuer erfolgt bei Veräußerung. Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig. #### Ertragsgutschrift ISIN (WKN) IE00B1FZSF77 (A0LEW6) iShsII-US Property Yield U.ETF Registered Shs USD (Dist) o.N. mit Geschätsjahr 01.11. - 31.10. eins jeden Jahres, am 04.12.17 Brutto-Thesaurierung Abrechnung in die Postbox bei der inländischen Bank erhalten Ertragsausschüttung per Stück 0,2182 USD Anteil Zinsen per Stück 0,0165268 USD Anteil ausl. Div. per Stück 0,2490162 USD Ex-Tag 16.11.2017 Zahltag 30.11.2017 Brutto USD 6,55 Zwischensumme USD 6,55 Umg. z. Dev.-Kurs (1,195982) EUR 5,48 Kapitalertragsteuer 25,00% EUR 0,64 Solidaritätszuschlag 5,50% EUR 0,03 Gesamtbetrag zu Ihren Gunsten EUR 4,81 Brutto-Thesaurierung EUR 1,05 (??) Valuta 30.11.2017 KESt sofort Jahressteuerbescheinigung folgt. Weitere steuerliche Informationen entnehmen Sie bitte der Rückseite. Anrechenbare ausländische Quellensteuer 1,03 EUR KapSt-pflichtiger Kapitalertrag 6,67 EUR Mit Verrechnungstopf ausländ. Quellenst. verrechnet 1,03- EUR Bemessungsgrundlage für KapSt vor QuSt 6,67 EUR Auf Kapitalertrag angerechn. ausl. QuSt 4,10 EUR Bemessungsgrundlage für KapSt 2,57 EUR Verrechnungstopf Allgemein vor Ertrag 0,00 EUR Verrechnungstopf Allgemein nach Ertrag 0,00 EUR Verrechnungstopf ausländ. Quellenst. vor Ertrag 0,00 EUR Verrechnungstopf ausländ. Quellenst. nach Ertrag 0,00 EUR Sparer-Pauschbetrag vor Ertrag 0,00 EUR Sparer-Pauschbetrag nach Ertrag 0,00 EUR Danke für eure Hilfe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor April 19, 2018 Aufgrund der Änderung der Investmentbesteuerung wird bei abweichendem GJ ein steuerliches Rumpfwirtschaftsjahr zum 31.12. gebildet. Dafür ergibt sich regelmäßig eine Thesaurierung, die in der Steuererklärung zu erklären und zu versteuern ist. Beim Verkauf kommt es dann zur temporären Doppelbesteuerung. Diese Doppelbesteuerung kann man sich gegen Nachweis der Erklärung der Thesaurierung für 2017 im Verkaufsjahr zurück holen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mate Oktober 8, 2018 Eine Frage: Bei mir wurden bei diesem Fonds (STOXX Europe 600) die Ertragsthesaurierung am 02.01.2018 nach dem neuen Prinzip besteuert und meinem Freibetrag von 2018 angerechnet. Jetzt steht im Bundesanzeiger bei dieser Ertragsthesaurierung dass sie steuerrechtlich am 31.12.2017 stattgefunden hat: "Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten zum 31. Dezember 2017 als zugeflossen". Das ist bei sehr anderen iShares ETF die ich besitze ebenfalls der Fall. Scheint also keine Seltenheit zu sein. Muss ich jetzt diese Thesaurierung in der Steuererklärung 2017 angeben? Oder kann ich es einfach so lassen? Die Thesaurierung ist ja bereits versteuert worden. Ich bin nicht so erfahren mit der Steuerthematik und bin euch für eine Antwort dankbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Oktober 8, 2018 vor 25 Minuten schrieb mate: ... bei diesem Fonds (STOXX Europe 600) ... Welchem diesen? (es gibt einige) Wenn du den DE0002635307 meinst (und das dürfte einer der wenigen, wenn nicht der einzige sein, bei dem die Versteuerung bereits erfolgt ist), dann ist die Thesaurierung (0,113 €/Anteil) dem Steuerjahr 2017 zuzurechnen und sollte von der Bank auch so verrechnet worden sein. Meine Bank hat das so korrekt zugeordnet. Wenn du für 2017 und 2018 in beiden Jahren entweder unter oder über dem Pauschbetrag liegst (und auch keine Günstigerprüfung in Anspruch nimmst und es auch sonst keine Besonderheiten gibt), dann spielt es allerdings keine Rolle und brauchst nichts in der Erklärung anzugeben. Wenn du es partout angeben wolltest, müsstest du sowohl für 2017 als auch für 2018 von der Steuerbescheinigung der Bank abweichen und damit dir und dem Finanzamt unnötiges Kopfzerbrechen bereiten. Wenn du es richtig kompliziert haben willst, forderst du deine Bank zu einer Korrektur der Abrechnung und der Steuerbescheinigung auf. Wenn du einem anderen Fonds meinst und der ausländisches Domizil hat, ist die Thesaurierung bisher nicht versteuert und muss in der Erklärung für 2017 angegeben werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mate Oktober 8, 2018 Ja, es ist der ETF mit der ISIN: DE0002635307. Das gleiche betrifft Beispielsweise auch den ETF DE0006289465 (iShares eb.rexx), daher habe ich angenommen dass mehrere ETF der gleichen Praxis folgen. Ich bin bei der DIBA und habe für die Thesaurierung vom 02.01.2018 (steuerrechtlich 31.12.2017) eine Abrechnung erhalten (wie gesagt nach der neuen Besteuerungsregeln). Ja du hast recht, ich lasse es einfach so wie es ist :-) Deine Bank ist ja vorbildlich - bei welcher bist du? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag