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Einzel- oder Gemeinschaftsdepot?

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Mvp
vor 2 Minuten von Bassinus:

Für "Normalbürger" ist das eher theoretischer Natur. Und bei den oberen 10% geht es um schlichtweg andere Summen

Wenn man "hin und wieder" zwischen den Konten umgeschichtet hat, dann wird es relativ schnell relevant, insbesondere, wenn evtl ein Erbe der einen Person ansteht und diese gerne nach vollzogener Erbschaft den Partner beschenken würde. 

 

Aber bezüglich der Verfolgbarkeit gebe ich dir recht..

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch
vor 46 Minuten von Mvp:

Hier finde ich andere Informationen, wenn A 15.000 Euro verdient und das auf das gemeinsame Giro fließt und B 10.000 Euro, dann schenkt A dem B nur 50% der Differenz, also 2.500 Euro.

Ich meinte nicht diesen Fall, sondern den Fall

- 5k gehen vom Gemeinschaftskonto aufs Tagesgeld A

- die 5k gehen wieder zurück

Dann könnte man sagen, dass insgesamt keine Schenkung vorliegt, nach dem Gesetz sind es aber zwei.

 

Hab meinen früheren Post gerade noch mal gelesen. Du hast recht - ich meinte auch den von Dir beschriebenen Fall.

Hast Du eine Quelle für Deine Auffassung?

 

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Bassinus

Ihr dürft eben das Thema "Bereicherung" nicht unterschätzen.

 

Wenn Geld aufs gemeinsame Konto gegangen ist und darauf hin wieder aufs Einzeldepot überwiesen wurde, dann fehlt es an der Bereicherung des zweiten Kontoinhabers. Stellt euch das abstrakter vor. Wenn ich euch besuche und meine Autoschlüssel/Geldbörse bei euch in der Wohnung liegen lasse, ist zwar der Besitz gewechselt aber eben nicht das Eigentum. Ihr seid nicht reicher geworden. Ergo kann keine Schenkung angenommen werden, da es an einer Bereicherung einer anderen Partei fehlt.

Hin und her Überweisungen mit denen ebenfalls der tatsächliche Moment der Bereicherung nicht entsteht, sind daher unproblematisch bei der Schenkungssteuer.

Und wenn man doch in Sphären kommt, die an den Grenzen kratzen: Darlehensverträge. So kann man Zufluss und Rückfluss egalisieren.

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 53 Minuten von kleinerfisch:

Hier finde ich andere Informationen, wenn A 15.000 Euro verdient und das auf das gemeinsame Giro fließt und B 10.000 Euro, dann schenkt A dem B nur 50% der Differenz, also 2.500 Euro.

Jein. Es kommt nämlich darauf an, ob die gemeinsamen laufenden Ausgaben für den Lebensunterhalt von diesem Konto gezahlt werden. Bleibt am Ende des Monats nichts davon über, dann läuft dies unter dem Motto "eheliche Pflichten" und wäre gar keine Schenkung, weil man in der Ehe gesetzlich verpflichtet ist, füreinander aufzukommen. Kurz: Es handelt sich insoweit nicht um eine freigiebige Zuwendung.

 

Ist es ein Konto, dass zu 100% anspart, dann schenkt A ihrer B die Hälfte von 15k = 7500 und B die Hälfte von ihren 10K an seinem A = 5k. Eine Saldierung (Verkürzung der Zahlungsströme) müsste vertraglich gesondert zwischen A und B vereinbart sein und z.B. durch Weiterbuchung auf ein weiteres Konto/Depot nachvollzogen werden können. Der steuerliche Anknüpfungspunkt einer Schenkung ist die einzelne Transaktion, die zur Bereicherung des anderen führt und nicht der Saldo zweier Transaktionen. Das ist ja das teure an diesen Hin- und Herschenkungen.

 

In der Praxis wird man sicher glaubhaft machen können, dass das gemeinsame Konto primär zur Finanzierung der Lebensführung dient und nur das, was am Ende über bleibt, angespart wird und genau dann kann man beide Einzahlungen hälftig um die Ausgaben kürzen (sagen wir z.B. je 10k), so dass am Ende die 5k monatlich allein von A angespart werden und zu einer Schenkung von 2,5k an B führen.

Die Kacke ist immer dann am dampfen, wenn man überhaupt solche Situationen mit dem FA ausfechten muss, und manchmal mit der SteuFa, weil unter normalen Umständen ja keiner danach fragt. Und oft ist die Ausgangssituation ein Rosenkrieg oder im Nachgang ein Streit um die Erbschaft oder Zugewinnsfragen, wo die Beteiligten sich dann nicht mehr einig sind und Vereinbarungen aus der Schublade "zaubern" können. Bei laufender intakter Ehe lässt sich ja auch vieles "heilen", wie z.B. per Zugewinnsschaukel, was technisch Darlehensverträgen entspricht.

 

Und in der Praxis bleibt es nicht beim Konto, da kommt regelmäßig noch ein Haus dazu, das vielleicht nur der eine, vielleicht beide gemeinsam finanzieren (oft von genau dem betroffenen Konto) und mal so oder so im Grundbuch steht. Wenn dann einer der beiden im Streit auszieht ... Und dann bei Selbstständigen eine Vermischung von Betriebs- und Privatvermögen und alles, was da möglich ist.

 

Unterm Strich kann man also so eine Frage nur sicher beantworten, wenn man alle Begleitumstände kennt.

 

PS: Was eindeutig ist und wo das FA als erstes reinschaut sind die Steuerbescheide und Bescheinigungen über die Erträge (Abgeltungssteuer) des besagten Kontos ... an diesen Angaben dreht man so schnell nichts mehr.

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kleinerfisch
vor 7 Minuten von MeinNameIstHase:

Der steuerliche Anknüpfungspunkt einer Schenkung ist die einzelne Transaktion, die zur Bereicherung des anderen führt und nicht der Saldo zweier Transaktionen.

So habe ich das auch verstanden.

vor 8 Minuten von MeinNameIstHase:

Es kommt nämlich darauf an, ob die gemeinsamen laufenden Ausgaben für den Lebensunterhalt von diesem Konto gezahlt werden. Bleibt am Ende des Monats nichts davon über, dann läuft dies unter dem Motto "eheliche Pflichten" und wäre gar keine Schenkung, weil man in der Ehe gesetzlich verpflichtet ist, füreinander aufzukommen.

Das habe ich gerade auch so gelesen, wobei offen blieb, wie "laufende Ausgaben" definiert sind. Gehört auch die neue Küche dazu (evtl. in der nur einer Person gehörenden Immobilie) oder das neue Auto (das ja wieder nur auf eine Person zugelassen werden kann) oder geht es nur um Miete und Essen?

vor 10 Minuten von MeinNameIstHase:

kommt regelmäßig noch ein Haus dazu, das vielleicht nur der eine, vielleicht beide gemeinsam finanzieren (oft von genau dem betroffenen Konto) und mal so oder so im Grundbuch steht

Das soll allerdings unschädlich sein, da Übertragungen von selbst genutzten Immobilien zwischen Eheleuten steuerfrei sind und damit wohl auch Zahlungen für dieselbe.

 

Dann sollten alle diese Erleichterungen auch nur für verheiratete Paare gelten, da es sonst an der Unterhaltsverpflichtung fehlt. Außerdem ist der Freibetrag dann erheblich geringer. Da dampft es dann schneller.

 

@MeinNameIstHase Ist jetzt nicht schlimm, aber ich bitte um etwas mehr Sorgfalt beim Zitieren. Der von Dir zitierte Satz war nicht von mir sondern auch schon ein Zitat.

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 21 Minuten von kleinerfisch:

Gehört auch die neue Küche dazu (evtl. in der nur einer Person gehörenden Immobilie) oder das neue Auto (das ja wieder nur auf eine Person zugelassen werden kann) oder geht es nur um Miete und Essen?

Hi kleinerfisch,

 

die Küche ist Bestandteil des Hauses und gehört dem, der im Grundbuch eingetragen ist. Eine einzelne Spülmaschine fällt unter lfd. Aufwendungen. Aber angesichts der Beträge, wird diese Frage das kleinste Problem sein.

 

Die Übertragung selbst genutzter Immobilien ... §13 Abs. 4a ErbStG greift auch für nachträgliche Herstellungs-/Renovierungskosten ... wenn sie verheiratet/Lebenspartner sind. Kann man auch für Kreditverträge zur Hausfinanzierung nutzen.

 

Sorry, ich hatte die Fallbeschreibung aus deinem Post rauskopiert.

 

PS: Beim Auto wird im Regelfall auch niemand nachfragen. Aber wenn's ein 250k-Bentley ist und der andere keinen Führerschein hat, könnte ein findiger Steuerfahnder schon mal unangenehme Fragen stellen.

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Mvp
· bearbeitet von Mvp
vor 1 Stunde von kleinerfisch:

Hab meinen früheren Post gerade noch mal gelesen. Du hast recht - ich meinte auch den von Dir beschriebenen Fall.

Hast Du eine Quelle für Deine Auffassung?

 

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beamter97
vor 21 Minuten von MeinNameIstHase:

wenn's ein 250k-Bentley ist und der andere keinen Führerschein hat, könnte ein findiger Steuerfahnder schon mal unangenehme Fragen stellen.

wenn's ein 250k-Bentley ist und der andere keinen Führerschein - aber einen Chauffeur - hat, könnte  stellt ein findiger Steuerfahnder schon mal keine unangenehme Fragen stellen.:)

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Mvp
vor einer Stunde von Bassinus:

Wenn Geld aufs gemeinsame Konto gegangen ist und darauf hin wieder aufs Einzeldepot überwiesen wurde, dann fehlt es an der Bereicherung des zweiten Kontoinhabers. Stellt euch das abstrakter vor. Wenn ich euch besuche und meine Autoschlüssel/Geldbörse bei euch in der Wohnung liegen lasse, ist zwar der Besitz gewechselt aber eben nicht das Eigentum. Ihr seid nicht reicher geworden. Ergo kann keine Schenkung angenommen werden, da es an einer Bereicherung einer anderen Partei fehlt.

Hin und her Überweisungen mit denen ebenfalls der tatsächliche Moment der Bereicherung nicht entsteht, sind daher unproblematisch bei der Schenkungssteuer.

Vielen Dank für die Ausführung! So sehe ich es auch teilweise bestätigt und empfinde es als logisch. 

 

Zitat

Laut BFH muss der beschenkte Ehegatte die Tatsachen nachweisen, die gegen eine Schenkung sprechen. Kann ein Sachverhalt nicht oder nicht vollständig aufgeklärt werden, liegt die Feststellungslast (objektive Beweislast) für steuerbegründende Tatsachen beim Finanzamt und steuermindernde Tatsachen beim Steuerpflichtigen

Daher würde eben gegen eine Bereicherung / Schenkung sprechen, dass vom Depot und Festgeld, welche als einziges Referenzkonto das gemeinsame Girokonto haben, nicht frei verfügt werden kann und Gewinne, Zinsen, Dividenden auf das gemeinsame Konto fließen. Wenn verfügt werden soll, muss das Geld zwingend wieder auf das gemeinsame Konto.

Das ist eventuell nicht rechtlich genau abgebildet, aber wie du schreibst kann man argumentieren, dass keine Bereicherung im eigentlichen Sinne stattgefunden hat.

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MeinNameIstHase
vor 2 Minuten von beamter97:

wenn's ein 250k-Bentley ist und der andere keinen Führerschein - aber einen Chauffeur - hat, könnte  stellt ein findiger Steuerfahnder schon mal keine unangenehme Fragen stellen.

Klar, und der Arbeitsvertrag lässt sich dann als haushaltsnahe Leistung absetzen ...:thumbsup:

 

Mir schwebt gerade die Szene aus dem Film "2012" vor den Augen, wo John Cusack die Kinder des Russen von der Schule abholt ...

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Bassinus
vor 6 Minuten von beamter97:

wenn's ein 250k-Bentley ist und der andere keinen Führerschein - aber einen Chauffeur - hat, könnte  stellt ein findiger Steuerfahnder schon mal keine unangenehme Fragen stellen.:)

So siehts aus, weil ein Steuerfahnder weiß, dass die Bereitstellung eines Bentley nebst Fahrer, keine Schenkung ist, da es mal wieder der "Bereicherung" fehlt. Das zur Verfügung stellen ist nicht Schenkungssteuerpflichtig. Üblicherweise zum Beispiel das freie überlassen von eigenen Immobilien. Ist nie Schenkungssteuerbar.

 

vor 46 Minuten von kleinerfisch:

Das soll allerdings unschädlich sein, da Übertragungen von selbst genutzten Immobilien zwischen Eheleuten steuerfrei sind und damit wohl auch Zahlungen für dieselbe.

Vorsichtig vor 1/2 Eigentum bei Anschaffung aber nur einer trägt die Raten, weil zum Beispiel der Mann sich 18 Jahre um die Kindererziehung kümmert. Die Schenkung ist dann im Zeitpunkt der Auflassung! Da nie beabsichtigt war, dass der andere Teil das Haus zahlt. Noch härter trifft es da unverheiratete Paare. Aber kann man ebenfalls mit Darlehensverträgen steuern. Wenn die dann komischerweise nach der Hausdurchsuchung auftauchen, wirds komisch ^^ 

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MeinNameIstHase
vor 6 Minuten von Bassinus:

So siehts aus, weil ein Steuerfahnder weiß, dass die Bereitstellung eines Bentley nebst Fahrer, keine Schenkung ist, da es mal wieder der "Bereicherung" fehlt. Das zur Verfügung stellen ist nicht Schenkungssteuerpflichtig

Hi,

es ging nicht um die Frage der Bereicherung durch Zurfügungsstellung, sondern, ob ein Auto der gemeinsamen Haushaltsführung dient, von einem gemeinsam geführten Konto (oder vom Konto des anderen) bezahlt wurde und nur auf den einen im Fahrzeugbrief eingetragen ist. Die Frage wird sicher relevant, wenn das dritte oder vierte Auto in einer Oldtimerhalle steht. Da kommt man dann auch langsam auf Beträge, für die sich das FA interessiert.

 

Und in einer Milliardärsfamilie könnte eine Bentley-Schenkung auch anlassbezogen steuerfrei sein (übliche Gelegenheitsgeschenke). Ich persönlich habe allerdings damit Kopfschmerzen, wenn Reichtum allein etwas steuerfrei macht, was bei anderen steuerpflichtig wäre.

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Taxadvisor
vor 1 Stunde von MeinNameIstHase:

Ist es ein Konto, dass zu 100% anspart, dann schenkt A ihrer B die Hälfte von 15k = 7500 und B die Hälfte von ihren 10K an seinem A = 5k. Eine Saldierung (Verkürzung der Zahlungsströme) müsste vertraglich gesondert zwischen A und B vereinbart sein und z.B. durch Weiterbuchung auf ein weiteres Konto/Depot nachvollzogen werden können. Der steuerliche Anknüpfungspunkt einer Schenkung ist die einzelne Transaktion, die zur Bereicherung des anderen führt und nicht der Saldo zweier Transaktionen. Das ist ja das teure an diesen Hin- und Herschenkungen.

Das würde ich mal verneinen. Wenn das Konto der gemeinsamen Vermögensanlage dient, dann stellen die wertgleichen Beiträge m.E. keine Schenkung dar. Da fehlt es nun wirklich am Bereicherungswillen.

 

Gruß

Taxadvisor

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MeinNameIstHase
vor 18 Minuten von Taxadvisor:

Da fehlt es nun wirklich am Bereicherungswillen.

Was die Betroffenen dann aber belegen können müssen ... Auf dem Papier liegen gegenseitige Bereicherungen erst mal vor.

 

Die Praxis ist doch eher so, dass kein FA bei intakter Ehe allein deshalb morgens vor der Haustür steht. Die haben schließlich im Regelfall keinen Zugriff auf Kontoumsätze. Und der Standardweg wäre erst mal eine schriftliche Anfrage vorab, wenn sie aus anderen Unterlagen (Lohnabrechnungen etc.) ein gemeinsames Konto zwecks gegenseitiger Bereicherung identifizieren und Zeit für Nachfragen haben. Und dann interessieren die sich nicht für Monatslöhne, sondern z.B. für große Beträge aus Abfindungen, Geschäftsveräußerungen usw..

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Taxadvisor
vor 8 Minuten von MeinNameIstHase:

Was die Betroffenen dann aber belegen können müssen ... Auf dem Papier liegen gegenseitige Bereicherungen erst mal vor.

 

Die Praxis ist doch eher so, dass kein FA bei intakter Ehe allein deshalb morgens vor der Haustür steht. Die haben schließlich im Regelfall keinen Zugriff auf Kontoumsätze. Und der Standardweg wäre erst mal eine schriftliche Anfrage vorab, wenn sie aus anderen Unterlagen (Lohnabrechnungen etc.) ein gemeinsames Konto zwecks gegenseitiger Bereicherung identifizieren und Zeit für Nachfragen haben. Und dann interessieren die sich nicht für Monatslöhne, sondern z.B. für große Beträge aus Abfindungen, Geschäftsveräußerungen usw..

Und wenn Ehegatten gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung zur Vermietung kaufen, unterstellst Du dann auch eine gegenseitige Schenkung? Solange beide über die entsprechenden Mittel verfügen, liegen m.E. in Höhe der Wertgleichheit keine gegenseitigen Bereicherungen vor, allenfalls ein Tausch vom eigenen Geld gegen das Geld des anderen...

 

Gruß
Taxadvisor

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 16 Minuten von Taxadvisor:

Und wenn Ehegatten gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung zur Vermietung kaufen, unterstellst Du dann auch eine gegenseitige Schenkung?

Mit dem Hauskauf können sie das gemeinsame Ansparen zweckbestimmt wunderbar belegen. Das sind doch genau die Argumente, die man dann aus der Mottenkiste zaubert.

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intInvest

Hi zusammen,

 

bin hier grad zufällig gelandet.

Aus reiner Neugier:


Wie verhält es sich, wenn das Gehalt/Einkommen direkt auf dem Gemeinschaftskonto landet? Also ohne Umweg über ein Einzelkonto.

Wäre das auch eine Schenkung zu 50%?

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Chris75
Gerade eben von intInvest:

Hi zusammen,

 

bin hier grad zufällig gelandet.

Aus reiner Neugier:


Wie verhält es sich, wenn das Gehalt/Einkommen direkt auf dem Gemeinschaftskonto landet? Also ohne Umweg über ein Einzelkonto.

Wäre das auch eine Schenkung zu 50%?

 

Vereinfacht ja, im Detail bist Du Deiner Frau unterhaltspflichtig (falls diese nichts oder sehr viel weniger verdient), was das wieder verkompliziert.

Sauber sind zwei getrennte Konten für den Gehaltseingang und Geldanlage und ein Gemeinschaftskonto, auf das beide einzahlen.

 

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intInvest

Danke für das schnelle Feedback.

 

vor 4 Minuten von Chris75:

Vereinfacht ja, im Detail bist Du Deiner Frau unterhaltspflichtig (falls diese nichts oder sehr viel weniger verdient), was das wieder verkompliziert.

Kommt hier dann wohl wirklich auf den Einzelfall an, wie plausibel etc. etc.

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Chris75
vor 3 Minuten von intInvest:

Kommt hier dann wohl wirklich auf den Einzelfall an, wie plausibel etc. etc.

 

Ja, schon etwas. Eine Familie ohne große Vermögenswerte hat ja durch die hohen Freibeträge kein Problem mit einem Gemeinschaftskonto. Auch das Finanzamt interessiert das dann nicht.

 

Wir haben das nach Rücksprache mit unserer damaligen Steuerberatung  realtiv spät bei uns getrennt. Die Vergangenheit war aber eher unproblematisch, da ich meiner Frau und Kinder unterhaltspflichtig war (meine Frau hatte zu dieser Zeit nicht gearbeitet).

 

Aber jetzt wo es auch bei den Anlagesummen um etwas größere Beträge geht, ist eine Trennung m.E. unerlässlich.

 

 

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intInvest
vor 1 Minute von Chris75:

Die Vergangenheit war aber eher unproblematisch, da ich meiner Frau und Kinder unterhaltspflichtig war (meine Frau hatte zu dieser Zeit nicht gearbeitet).

 

Aber jetzt wo es auch bei den Anlagesummen um etwas größere Beträge geht, ist eine Trennung m.E. unerlässlich.

 

Nun, hier gehts eher um meine Eltern. Da gibt es nur Gemeinschaftskonten und mein Vater ist Alleinverdiener seit wir nach Deutschland gezogen sind (90er Jahre).

Das Depot hat auch schon eine gute Größe mit entsprechend aufgelaufenen Erträgen. Das ganze jetzt zu trennen wäre also zumindest in diesem Sinne nachteilig.

 

Aus dieser Konstellation jetzt Schenkungssteuer abzuleiten wäre schon etwas wild aus meiner Sicht. Aber ich wollte hier eben mal nachfragen und andiskutieren : )

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Chris75
vor 1 Minute von intInvest:

 

Nun, hier gehts eher um meine Eltern. Da gibt es nur Gemeinschaftskonten und mein Vater ist Alleinverdiener seit wir nach Deutschland gezogen sind (90er Jahre).

Das Depot hat auch schon eine gute Größe mit entsprechend aufgelaufenen Erträgen. Das ganze jetzt zu trennen wäre also zumindest in diesem Sinne nachteilig.

 

Aus dieser Konstellation jetzt Schenkungssteuer abzuleiten wäre schon etwas wild aus meiner Sicht. Aber ich wollte hier eben mal nachfragen und andiskutieren : )

 

Wenn es ein Gemeinschaftsdepot ist, gehört es Deinen Eltern jeweils zur Hälfte, auch wenn das Depot eigentlich durch Deinen Vater und seinen Verdienst erwirtschaftet wurde.

 

Sollte nun Deine Mutter versterben würden 50% des Depots (der Anteil deiner Mutter) in die Basis für die Berechnung der Schenkungssteuer fließen. Das selbstbenutzte Wohnhaus bleibt (meines Wissens nach) außen vor.

 

Anders herum, wenn es ein Einzeldepot auf Deinen Vater wäre, dann müsste im Todesfalles Deines Vater, Deine Mutter 100% nach Freibetrag versteuern, was auch nachteilig sein kann.

 

Im Regelfall (insbesondere durch die Regelung der selbstbenutzten Immobilie), führt das trotzdem zu keinem Problem, da die Freibeträge hoch sind.

 

Trotz allem könnte natürlich auch ein Gemeinschaftskonto/Depot sinnvoll sein, da dort die Schenkung dann laufend stattfindet (und vermutlich immer unterhalb der Freibeträge) und dann nur die letzten 10 Jahre anzurechnen sind. Vor allem im Hinblick auf ein eigentlich gemeinschaftliches Vermögen, so wie es auch im Falle der Zugewinngemeinschaft ausgeglichen wäre (Schenkungssteuer funktioniert aber anders).

 

Aber ich bin kein Steuerberater, daher im Zweifel und bei größeren Vermögenswerten beraten lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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moonwalker

In einer Zugewinngemeinschaft sollte das meiner Auffassung kein Problem sein, da das erwirtschaftete Vermögen beiden zu gleichen Teile gehört.
(reine Vermutung meinerseits + Finanzamt wird die Situation vermutlich zunächst zu seinem Gunsten auslegen)

 

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Chris75
· bearbeitet von Chris75
vor 18 Minuten von moonwalker:

In einer Zugewinngemeinschaft sollte das meiner Auffassung kein Problem sein, da das erwirtschaftete Vermögen beiden zu gleichen Teile gehört.
(reine Vermutung meinerseits + Finanzamt wird die Situation vermutlich zunächst zu seinem Gunsten auslegen)

 

Leider nicht und ist auch das Verzwickte an dem Thema. Die Zugewinngemeinschaft ist nur relavant, wenn Du Dich scheiden lässt. Dann wird das Vermögen entsprechend ausgeglichen.

 

Das bedeutet aber nicht, dass im Vorfeld das Vermögen jedem zur Hälfte gehört. Würde auch schlecht funktionieren, da ja jeder mit einem anderen Anfangsvermögen in die Ehe gegangen ist.

 

Beispiel:

Eheschließung, Beide mit 0 EUR Anfangsvermögen. Ehemann verdient alleine (da seine Frau z.B. die Kinder betreut). Kontostand des Ehemannes nach 20 Jahren 800.000 EUR. Das Vermögen gehört zu 100% dem Ehemann, da er es erwirtschaftet hat.

Bei Scheidung muss er jetzt vereinfacht 400.000 EUR an seine Frau als gemeinsamen Zugewinn von seinem Vermögen ausgleichen.

 

Die Schenkungssteuer funktionier aber anders, da hier das Vermögen des jeweiligen Partners betrachtet wird. Und die Basis hierfür sind die 800.000 EUR auf dem Konto des Ehemannes und nicht 400.000 EUR, die ihm nach Zugewinn übrig geblieben wären.

In dem Falle müsste die Ehefrau für 300.000 EUR Erbschaftssteuer bezahlen.

 

Edit:

Zudem wird es dann nochmal schwierig, wenn unter der Zeit zwischen den Konten beider Eheleute hin- und hergebucht wurde, da das alles schenkungsrelevante Vorgänge auslösen KANN. Und diese werden in der Regel nicht saldiert, sondern kumuliert.

 

 

 

 

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intInvest
vor einer Stunde von Chris75:

Wenn es ein Gemeinschaftsdepot ist, gehört es Deinen Eltern jeweils zur Hälfte, auch wenn das Depot eigentlich durch Deinen Vater und seinen Verdienst erwirtschaftet wurde.

 

Sollte nun Deine Mutter versterben würden 50% des Depots (der Anteil deiner Mutter) in die Basis für die Berechnung der Schenkungssteuer fließen. Das selbstbenutzte Wohnhaus bleibt (meines Wissens nach) außen vor.

 

Anders herum, wenn es ein Einzeldepot auf Deinen Vater wäre, dann müsste im Todesfalles Deines Vater, Deine Mutter 100% nach Freibetrag versteuern, was auch nachteilig sein kann.

Genau, das ist mir bisher so bekannt gewesen. Depot ist auch ein Gemeinschaftsdepot mit Gemeinschaftskonto als Verrechnungskonto beim gleich Institut.

 

vor einer Stunde von Chris75:

Trotz allem könnte natürlich auch ein Gemeinschaftskonto/Depot sinnvoll sein, da dort die Schenkung dann laufend stattfindet (und vermutlich immer unterhalb der Freibeträge) und dann nur die letzten 10 Jahre anzurechnen sind. Vor allem im Hinblick auf ein eigentlich gemeinschaftliches Vermögen, so wie es auch im Falle der Zugewinngemeinschaft ausgeglichen wäre (Schenkungssteuer funktioniert aber anders).

Die große Frage ist ja, ob es hier überhaupt eine Schenkung ist, da Alleinverdiener, es existieren nur Gemeinschaftskonten.

 

vor einer Stunde von Chris75:

Zudem wird es dann nochmal schwierig, wenn unter der Zeit zwischen den Konten beider Eheleute hin- und hergebucht wurde, da das alles schenkungsrelevante Vorgänge auslösen KANN. Und diese werden in der Regel nicht saldiert, sondern kumuliert.

Hin&her gebucht wurde nur zwischen Gemeinschaftskonten, wie gesagt es gibt keine Einzelkonten, das "Gehalt" meines Vaters geht direkt vom "AG" aufs Gemeinschaftskonto (freiberufliche Tätigkeit)

 

Aktuell sehe ich keinen dringenden Handlungsbedarf in der Richtung, zumindest nach den ersten Rückmeldungen hier.

Vllt. wäre es sinnvoll die letzten 10 Jahre mal durchzurechnen wie viel da aufs Gemeinschaftskonto geflossen ist, davon dann 50% und wenns unter dem Freibetrag liegt, wäre es ja erstmal in Ordnung. Was ich mich dabei frage, müsste man dann nich theoretisch monatlich die Schenkung beim FA anzeigen?

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