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Doloone

Besteuerung thes. Erträge trotz Ausschüttung

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Doloone

Guten Abend zusammen,

 

ich bin auf der Suche nach einer Erklärung zu einer Position in einer Abrechnung die ich nicht verstehe. Die vorhandenen Threads im Forum haben mir bisher nur bedingt geholfen.

 

Ich habe in diesem Jahr einen ausschüttenden ETF (IE00B14X4M10) verkauft. In der Abrechnung finden sich folgende Positionen:

 

1) Veräußerungsgewinn nach Differenzmethode
2) Abzgl. Teilfreistellung 30,00 % 
3) Veräußerungsergebnis nach Teilfreistellung 

--> 1) - 3) bezieht sich auf die neue Versteuerungsmethode seit 01.01.18, nehme ich an.


4) Fiktives Veräußerungsergebnis zum 31.12.2017 

--> 4) entstammt der fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017 (die Anteile wurden nur etwa 6 Monate alt)


5) zzgl. Akkum. thes. Erträge fikt. Veräußerung 31.12.2017 

--> 5) ist die Position, die ich nun nicht verstehe. Laut Bundesanzeiger steht bei der Endausschüttung tatsächlich ein positiver Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag), während alle anderen 0,00€ betragen, der Fond sollte ja auch eigentlich auschütten. Das hat er auch 2 mal gemacht und diese Ausschüttungen wurden versteuert.

 

Der Wert unter 5) beträgt etwa 75% des Wertes unter 4) und erscheint mir sehr hoch.

 

Selbst bei einer Multiplikation dieses Wertes (zu dem dort angegebenen Datum besaß ich ihn jedoch nicht) mit der Anzahl komme ich auf einen deutlich kleineren Wert.

 

6) KapSt-pflichtiger Kapitalertrag

hier steht 4)+5)

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west263

erstens, scanne doch einfach die Abrechnung ein und schwärze deine pers. Angaben. Ist alles besser, als dieses Geschreibe.

und zweitens, die Angaben im Bundesanzeiger sind vom Geschäftsjahr 01.03.2016 - 28.02.2017. Hat mit deinen 6 Monate gehaltenen Anteile nichts zu tun. Da keine aktuellen Angaben zu der Zeit, in der Du die Anteile gehalten hast vorliegen, werden, meines Wissens nach, fiktive Daten aus dem Vorjahr heran gezogen.

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Doloone
vor 2 Stunden schrieb west263:

erstens, scanne doch einfach die Abrechnung ein und schwärze deine pers. Angaben. Ist alles besser, als dieses Geschreibe.

 

ok, da steht aber auch nicht mehr. Die Zahlen habe ich mal weggelassen.

 

vor 2 Stunden schrieb west263:

und zweitens, die Angaben im Bundesanzeiger sind vom Geschäftsjahr 01.03.2016 - 28.02.2017. Hat mit deinen 6 Monate gehaltenen Anteile nichts zu tun. Da keine aktuellen Angaben zu der Zeit, in der Du die Anteile gehalten hast vorliegen, werden, meines Wissens nach, fiktive Daten aus dem Vorjahr heran gezogen.

So sehe ich das auch. Wenn ich es mit dem Vorjahr vergleiche (oder auch den Vorjahren) komme ich auf eine Größenordnung von 0,15 € je Anteil, aber nicht auf eine von 2,12 € wie in meiner Abrechnung. Zum Vergleich, fiktives Veräußerungsergebnis (Kursgewinn) war 2,81 € je anteil.

Unbenannt_2.JPG

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vanity
Am 9.1.2018 um 21:54 schrieb Doloone:

So sehe ich das auch. Wenn ich es mit dem Vorjahr vergleiche (oder auch den Vorjahren) komme ich auf eine Größenordnung von 0,15 € je Anteil, aber nicht auf eine von 2,12 € wie in meiner Abrechnung.

Ich denke, mit der Pauschalversteuerung von 30% auf den Verkaufserlös (wie in anderen Fällen bei nicht vorliegenden Daten zum fiktiven Veräußerungserlös) kommen wir hier nicht weiter. Das hätte in die Rubrik "4 fiktiver Veräußerungserlös" gehört und hätte zudem viel höher ausfallen müssen (> 10 € / Anteil).

 

Mir scheint, dass wegen fehlender Daten zum Rumpfgeschäftsjahr 2017 einfach die Thesaurierungserträge "irgendwie" geschätzt wurden. Normalerweise werden zeitanteilige akk. Thesaurierungen bei Verkauf versteuert, hier könnte von der Größenordnung das "zeitanteilig" fehlen (also akkumuliert seit Fondsauflegung).

 

Ist aber auch nur eine Vermutung. Ich würde die Abrechnung reklamieren und darauf vertrauen, dass in absehbarer Zeit bei Vorlage klarer Datenlage eine Korrekturabrechnugn erfolgt.

 

Was lernen wir hier wie auch aus anderen, ähnlich gelagerten Fällen: Tunlichst keine Fondsveräußerungen vornehmen, sofern nicht sichergestellt ist, dass die Depotbanken ihre Steuerdaten im Griff haben.

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Doloone

Vielen Dank für eure Hilfe, ihr bekräftigt damit meine These, dass hier ein Fehler vorliegt und ich nicht einfach zu ... bin, die Abrechnung zu verstehen. Dementsprechend werde ich mal bei der Depotbank nachfragen.

 

vor 20 Stunden schrieb vanity:

Was lernen wir hier wie auch aus anderen, ähnlich gelagerten Fällen: Tunlichst keine Fondsveräußerungen vornehmen, sofern nicht sichergestellt ist, dass die Depotbanken ihre Steuerdaten im Griff haben.

 

/sign

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Mangalica

Die "zzgl. Akkum. thes. Erträge fikt. Veräußerung" sind ein Schätzwert, der offenbar einfach 6% des Rücknahmepreises beträgt:

 

 

Kannst ja einmal ausrechnen, ob das mit den 6% bei dir auch passt. Leider könnte es passieren, dass du das dann selbst über die Steuererklärung korrigieren musst, genaueres weiß die ING-DiBa zum aktuellen Zeitpunk wohl selbst noch nicht.

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FlyingDutchman

 

Am 10.1.2018 um 22:21 schrieb vanity:

Mir scheint, dass wegen fehlender Daten zum Rumpfgeschäftsjahr 2017 einfach die Thesaurierungserträge "irgendwie" geschätzt wurden. Normalerweise werden zeitanteilige akk. Thesaurierungen bei Verkauf versteuert, hier könnte von der Größenordnung das "zeitanteilig" fehlen (also akkumuliert seit Fondsauflegung).

 

Habt ihr schon mal das BMF Schreiben vom 02.06.2005 https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/164582/ hinsichtlich der Pauschalbesteuerung und den Zwischengewinnen überprüft? Hier redet man von einer Basis von 360 Tagen

 

Man redet hier von einer jährlichen Basis von 360 Tagen:

 

Zitat

Randziffer: 121

c) Ersatzwert

Wird der Zwischengewinn trotz Pflicht zur Ermittlung und Bekanntmachung nicht ermittelt oder nicht bekannt gemacht, sind bei Rückgabe oder Veräußerung ersatzweise 6 v.H. des Rücknahmepreises pro anno anzusetzen. In einem ersten Schritt sind die 6 v.H. des Rücknahmepreises zu ermitteln. Dieser Wert ist durch 360 zu teilen und mit der Anzahl der Tage der tatsächlichen Dauer der Anlage (höchstens 360) zu multiplizieren.

 

und 

 

Zitat

Randziffer: 123

 

2. Anzusetzende Beträge

Beim Anleger sind als Erträge aus dem inländischen oder ausländischen Investmentanteil die gesamten Ausschüttungen sowie ein Anteil am Mehrbetrag anzusetzen, mindestens aber 6 v.H. des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises (sog. Mindestbetrag). Im Falle der Veräußerung oder Rückgabe sind die Ausschüttungen sowie der bekannt gemachte Zwischengewinn oder der Ersatzwert (Rz. 121) anzusetzen.

 

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Doloone

kleines Update:

 

Ich habe die Tage mal bei der Bank (DiBa) nachgefragt, da die entsprechenden Zahlen jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht sind:

 

"vielen Dank für ihre Anfrage.
Wir haben die korrigierten Daten der Fondsgesellschaften Ihrer Fonds bereits erhalten und korrigieren damit das fiktive Veräußerungsergebnis, in welches der Schätzwert mit einfließt. In Ihrem Fall werden wir somit auch den Verkauf korrigieren. Wir können Ihnen allerdings noch keinen Zeitpunkt für die erforderlichen Korrekturen nennen. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld."

 

Das Pro: Man muss sichwohl nicht weiter darum kümmern.

Das Contra: Man muss noch ein wenig warten.

 

Danke euch an dieser Stelle noch einmal für eure Unterstützung!

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