FlyingDutchman Januar 8, 2018 · bearbeitet Januar 8, 2018 von FlyingDutchman Hallo zusammen, habe gerade ein lustiges Schreiben von der Diba bekommen was bei einem beim Verkauf von Fondsanteilen passiert bei denen die Bank noch keine Daten hat: Investmentsteuerreform: Wichtige Hinweise bei Fonds- und ETF-Verkäufen Damit Sie keine unangenehmen Überraschungen bei den ersten Fonds- oder ETF-Verkäufen in 2018 erleben, hier ein paar wichtige Hinweise: Die Investmentsteuerreform gibt vor, dass alle Investmentanteile zum 31.12.2017 als verkauft und zum 01.01.2018 als neu angeschafft gelten – das wissen Sie ja schon. Damit wir das umsetzen können, brauchen wir verschiedene Daten von den Investmentgesellschaften. Die erhalten wir zwischen dem 03.01.2018 und dem 15.02.2018. Das bedeutet für Sie: Verkaufen Sie Investmentanteile – die Sie vor dem 01.01.2018 gekauft haben – und wir haben die notwendigen Daten von der Investmentgesellschaft noch nicht erhalten, dann • fließt das Veräußerungsergebnis in Ihre Buying Power - sie können einen Veräußerungsertrag also sofort wieder in neue Wertpapiere investieren. • kann es mehrere Wochen dauern, bis wir das Geld Ihrem Konto gutschreiben können, denn dazu brauchen wir die Daten von der Investmentgesellschaft. • können Sie über die Buying Power Ihren Veräußerungserlös sofort wieder in neue Wertpapiere investieren – Wichtig für Sie: Der Gegenwert wird ihrem Verrechnungskonto sofort belastet, es kann deshalb zu einem Sollsaldo auf Ihrem Verrechnungskonto kommen – bitte sorgen Sie in dem Fall rechtzeitig für ausreichend Deckung. Information_20180106.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
poppi Januar 8, 2018 Das hättest du natürlich im DiBa-Thread alles schon nachlesen können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FlyingDutchman Januar 8, 2018 Autsch! ;-) Trotzdem Danke für den ür den Link zum Diba-Thread. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag