Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Sneeper

DB X-TRACKERS DAX® UCITS ETF steuereinfach?

Empfohlene Beiträge

Sneeper

Hallo Freunde,

 

ich habe im Bundesanzeiger nach dem ETF mit ISIN LU0838782315 gesucht. Dort finde ich zum 19.04.2017 folgendes (jeweils je Anteil):

 

Barausschüttung

2,4622000   2,4622000   2,4622000

1a) Betrag der Ausschüttung

2,8238423   2,8238423   2,8238423

aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre

0,1674216   0,1674216   0,1674216

bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge

0,0000000   0,0000000   0,0000000

2) Teilthesaurierungsbetrag/ ausschüttungsgleicher Ertrag

0,0000000   0,0000000   0,0000000

1b) Betrag der ausgeschütteten Erträge

2,6564207   2,6564207   2,6564207

 

Ist dieser ETF steuereinfach, da die ausgeschütteten Beträge ausreichen um die ausschüttungsgleichen Beträge abzudecken?

 

Oder:

Ausschüttung > (Ausschüttung + agE) * 0,25 * 1,055 -> steuereinfach

2,6564207 > (2,6564207 + 0,1674216) * 0,25 * 1,055 -> stimmt, daher steuereinfach?

 

Und was bedeutet die erste Zeile mit der Barausschüttung?

 

Besten Dank für Antwort

 

Sneeper

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
alsuna

Mit den Änderungen der Besteuerung von Investmentfonds zum 01.01.2018 ist die Frage nach der Steuereinfachheit nicht mehr von Belang. Der steuerliche Aufwand ist nun für alle steuertransparenten Fonds gleich (also alle, deren Daten im Bundesanzeiger veröffentlicht werden).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
aaron721

Die Frage nach der Steuereinfachheit spielt sehr wohl noch eine Rolle, da die Änderungen erst anfang des Jahres wirksam wurden und es somit erst für die Steuer 2018 (die du 2019 machst) gilt.

 

Die im Eröffnungspost gestellten Fragen würde mich auch interessieren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity

Wenn der ETF das Geschäftsjahr 2017 so handhabt wie 2016, dann ist er auch für 2017 gehaltene Bestände steuereinfach (Höhe der Ausschüttung ausreichend, GJ endet am 31.12. und macht keine "Rumpf"thesaurierung nötig). Ab 2018, wie Alsuna schrieb, dann sowieso.

 

(von einem Verkauf bis zur Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen 2017 würde ich dennoch vorsichtshalber absehen - sonst könnte 2017 noch steuerkompliziert werden)

 

Am ‎08‎.‎01‎.‎2018 um 11:48 schrieb Sneeper:

Und was bedeutet die erste Zeile mit der Barausschüttung?

Das müsste das sein, das der Fonds effektiv ausschüttet, also was deiner Depotbank zufließt und sie nach individueller Versteuerung an dich weitergibt.

 

Barausschüttung = Betrag der Ausschüttung (1a) - vom Fonds bezahlte QuSt (1h).

 

Die QuSt kann nicht ausschüttet werden (ist bereits abgeführt und steht dem Fonds nicht mehr zur Verfügung), sondern nur (individuell) angerechnet werden (macht deine Depotbank).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Mangalica
· bearbeitet von skrause
Am 1/15/2018 um 19:38 schrieb vanity:

Wenn der ETF das Geschäftsjahr 2017 so handhabt wie 2016, dann ist er auch für 2017 gehaltene Bestände steuereinfach (Höhe der Ausschüttung ausreichend, GJ endet am 31.12. und macht keine "Rumpf"thesaurierung nötig).

 

An anderer Stelle wird dieser Auffassung mittlerweile widersprochen:

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity

Das ist jetzt eine spannende Frage. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ein ausl. Fonds, der das Geschäftsjahr am 31.12. abschließt (wie dein dbx, aber auch meine HSBC/UBS), auf Ende 2017 seine gesamten Erträge des Jahres wie gewohnt deklariert und die Versteuerung dann im Rahmen der folgenden Endausschüttung (dbx wohl April, HSBS oder UBS im Februar 2018) wie in den Vorjahren auch erfolgt, ohne dass man sich selbst drum kümmern muss (ausreichende Ausschüttungshöhe vorausgesetzt, was typischerweise der Fall ist). Vielleicht kann kleinerfisch dazu noch äußern.

 

Eigentlich müsste die Versteuerung dann noch nach altem Regime erfolgen (sind ja 2017er Erträge). Ich habe aber bereits einen Fall, der zwar leicht anders gelagert ist (GJ endet nicht am 31.12.), wo dies aber anders gehandhabt wurde: Der Vanguard FTSE JP (VJPN) hatte im Dez 17 noch eine Ausschüttung (Ex-Tag noch in 2017), die aber erst 2018 gutgeschrieben wurde (Zahltag schon in 2018). Obwohl das definitv 2017er Erträge sind, wurde bereits die Teilfreistellung angewendet (und keine QuSt angerechnet). Ob das so korrekt ist, weiß ich aber nicht.

 

Interessant wird dann später auch die Abgrenzung Kurs des fiktiven Verkaufs (Kurs wegen Ex 2017 schon reduziert, wenn also der fiktive Verkauf steuerlich schlagend wird, steht da noch ein Verlust nach "altem Recht").

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sneeper

Auch wenn es spät ist, möchte ich mich für eure Mühe mir zu antworten bedanken.

 

Ich bin nur enttäuscht, dass ich hoffte das Thema jetzt halbwegs verstanden zu haben und jetzt eh alles anders wird^^ Das ist echt nicht einfach, wenn man damit sonst nichts zu tun hat. Wieso muss das immer alles so kompliziert sein uff.

 

 

Nochmals Danke und einen schönen Abend euch.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...