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Ramstein

MiFID II Auswirkungen auf den Anleger

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Momentan wird viel über die neue MiFID II Regulierung geredet. Welche Auswirkungen hat das auf den normalen Anleger? Das soll in diesem Faden behandelt werden.

 

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Maikel
vor 17 Minuten schrieb Ramstein:

 

Erschreckend, daß "Big Data" es nicht schafft, die Limit-Schritte vor der Eingabe, da ist die WKN ja schon bekannt, auszugeben.

Nicht mal in der Fehlermeldung; wenn die kommt, ist man weiterhin darauf angewiesen, zu raten welches denn die korrekten Schritte sind.

 

Vermutlich sind die Programmierer die Ignoranten, denn die Limit-Schritte müssen dem System ja bekannt sein, sonst könnte es keine Fehlermeldung ausgeben.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor 8 Minuten schrieb Maikel:

Erschreckend, daß "Big Data" es nicht schafft, die Limit-Schritte vor der Eingabe, da ist die WKN ja schon bekannt, auszugeben.

Nicht mal in der Fehlermeldung; wenn die kommt, ist man weiterhin darauf angewiesen, zu raten welches denn die korrekten Schritte sind.

 

Vermutlich sind die Programmierer die Ignoranten, denn die Limit-Schritte müssen dem System ja bekannt sein, sonst könnte es keine Fehlermeldung ausgeben.

 

Programmiert wird, was der Chef/Geldgeber beauftragt. Zumindest sind die Regeln bekannt; ich habe oben die Tabelle als Link eingefügt. Da kann man also vor dem Aktien- oder ETF-Kauf nachschauen, was die Tick-Size für den konkreten Wert ist. Zumindest ungefähr, denn man kennt vermutlich die Werte des Referenztages nicht immer.

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Maikel
· bearbeitet von Maikel
vor 2 Stunden schrieb Ramstein:

Programmiert wird, was der Chef/Geldgeber beauftragt.

 

Mitdenken also verboten?

 

Ich kann mir nicht vorstellen, daß in dem Programmierauftrag stand "Unsere Kunden müssen darüber im Unklaren gelassen werden, wie die Limit-Schritte sind".

Es war wohl lediglich nicht angegeben, daß diese Schritte explizit ausgegeben werden sollen.

 

vor 2 Stunden schrieb Ramstein:

Da kann man also vor dem Aktien- oder ETF-Kauf nachschauen, was die Tick-Size für den konkreten Wert ist.

 

Danke für die Tabelle, aber nochmal:

 

Warum muß/soll jeder Kunde händisch in so einer Tabelle nachsehen, wenn die Software das in Sekundenbruchteilen besser erledigen könnte? Die Software greift ja eh auf so eine Tabelle zurück; sie ist nur zu sparsam bei der Datenausgabe.

 

Mit ein paar sinnvollen Zeilen Code könnte der Programmierer vielen Menschen Arbeit abnehmen. Das ist doch eigentlich ein wesentlicher Sinn von Software.

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Ramstein

Du scheinst keinerlei Vorstellung zu haben, wie an der Software gearbeitet wird. Da gibt es nicht "den Programmierer", der sich selber denkt, welche Features er noch realisiert. Die Tick-Size ist - wie deutlich gesagt - wertpapierspezifisch und daher müsste zuerst ein  Repository der Tick-Sizes geschaffen werden, dazu braucht es eine Pflege-Strategie, und dann eine Zugriffsregel für die Trading-Software. Das alles natürlich revisionsfest.

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Holzmeier
· bearbeitet von Holzmeier

Was ist denn der Sinn dieser ueberaus detaillierten Vorschriften zur Aufloesung von Limits? Was will man damit verhindern bzw. erreichen?

 

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Altair
· bearbeitet von Altair

Die Änderung der (minimum) Tick Size wird oft genutzt um den order flow zu erhöhen und preise effizienter zu gestalten. Niedrigere tick size -> bei price-time priority von orders an einem Handelsplatz wird es jetzt also einfacher, bei Limitorders einen günstigeren Preis anzubieten etc. -> bessere Preisfindung -> effizientere Preise. So zumindest die Theorie.

Dass die Ticksize je nach Liquidität des Werts unterschiedlich angepasst werden kann, macht auch Sinn

 

Wenn zB die Ticksize vor der Reform bei 0,05€ waren (wie im Consorsbank Beispiel), dann könnte man wenn im Orderbuch nur Limitorders bspw mit 100,00€ hinterlegt sind, einen günstigeren Preis nur anbieten wenn man eine Order mit Limit 99.95 aufgibt. Kleinere Abstände sind demnach nicht möglich. Wenn jetzt aber ein Käufer bzw. Verkäufer eigentlich ein Limit von 99.98€ setzen würde, wäre das nicht möglich weil der Abstand kleiner als die Ticksize ist. Wenn nach der Reform für das Wertpapier eine Ticksize von nur 0,02€ möglich ist, dann könnte eine Limitorder von 99.98€ platziert werden. Quasi je kleiner die tick size, desto genauer/feingliedriger können Orders aufgegeben werden und genauer die Valuation der Händler treffen, ergo zu effizienteren Preisen führen. So die Theorie, falls ich das richtig im Kopf habe.

 

Es gibt auch Theorien, dass eine niedrigere Tick Size den Informations/Geschwindigkeitsvorteil von High Frequency Tradern verringert und so die daraus entstehende "underperformance" von normalen Tradern etwas eingedämmt wird. Gibt dazu ein Paper, habe es aber nicht mehr im Kopf. Suche es später mal. 

 

Edit: One size fits all? High frequency trading, tick size changes and the implications for exchanges: market quality and market structure considerations  von Verouisis/Perotti (2017). Ist ganz interessant; Ergebnis ist ebenfalls dass die Price Discovery verbessert wird und demnach die Senkung der tick size unterm Strich von Vorteil sein dürfte.

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edwin

Peinlich , dass der geschäftsführende Justizminister es nach mehreren Monaten immer noch nicht geschafft hat, das erneuerte WpHG zu veröffentlichen,
auf der Webseite ist immer noch das alte zu finden :(

 

https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/

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Maikel
vor 3 Stunden schrieb Ramstein:

Du scheinst keinerlei Vorstellung zu haben, wie an der Software gearbeitet wird.

 

Danke, gleichfalls.
 

vor 3 Stunden schrieb Ramstein:

Die Tick-Size ist - wie deutlich gesagt - wertpapierspezifisch und daher müsste zuerst ein  Repository der Tick-Sizes geschaffen werden, dazu braucht es eine Pflege-Strategie, und dann eine Zugriffsregel für die Trading-Software. Das alles natürlich revisionsfest.

 

Dieses Repository der Tick-Sizes muß doch vorhanden sein, inclusive Pflege-Strategie und revisionsfest, bevor dem Kunden mitgeteilt werden kann, daß sein Limit außerhalb der vorgegebenen Schritte liegt.

 

Die Datenbasis müßte es also hergeben, die Meldung "Unzulässiges Limit" zu ergänzen mit "Zulässig sind ..."

 

Noch besser wäre es wenige Sekunden vorher, wenn der Kunde die WKN eingegeben hat, und daraufhin Daten zu möglichen Handelsplätzen und ggf. den dort aktuellen Kursen gezeigt bekommt. In diesem Moment könnten auch die Daten zu den zulässigen Limit-Schritten abgerufen werden und dargestellt werden.

 

Ich bin von Beruf übrigens Software-Entwickler.

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ImperatoM
Am 8.1.2018 um 08:47 schrieb Ramstein:

 

Schau an, ich hab mich schon gewundert, warum meine Ekotechnika-Order mit "krummen" Preisen plötzlich abgelehnt worden sind - hier sind nur noch 10-Cent-Schritte erlaubt. Das hat immerhin den Vorteil, dass Einzelpersonen und Computer sich nicht mehr endlos oft minimal überbieten können, sondern nur um tatsächlich nennenswerte Beträge. Ich dachte erst,d as sei womöglich eine Neuregelung der Börse Düsseldorf, aber jetzt weiß ich es ja bessser, danke @Ramstein!

 

Übrigens gilt die neue Regelung für illiqide Anleihen offenkundig nicht.

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Back-Broker

Hier ein anschaulicher und humorvoller Artikel dazu: Her mit Coca-Cola

Kann mir so eine absurde Situation tatsächlich bei meiner Hausbank blühen? :blink: (Zum Glück habe ich nur noch einen Haus-Onlinebroker wenn überhaupt B-))

MfG

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
vor 15 Minuten schrieb Back-Broker:

Hier ein anschaulicher und humorvoller Artikel dazu: Her mit Coca-Cola

Kann mir so eine absurde Situation tatsächlich bei meiner Hausbank blühen? :blink: (Zum Glück habe ich nur noch einen Haus-Onlinebroker wenn überhaupt B-))

MfG

Es ist noch viel, viel, viel Schlimmer bzw. Absurder.

Und wer glaubt, auch nur einem einzigen Anleger sei damit geholfen. Der lebt wohl selbst in Absurdistan.

Man wird komplett entmündigt durch MifiD II. Das wird dazu führen, dass die Deutschen noch weniger Aktien haben werden als ohnehin schon. Und das Gejammer über Altersarmut wird noch größer werden. Aber vielleicht ist das auch das Ziel von MifiD II.

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Maikel
vor 25 Minuten schrieb Back-Broker:

Hier ein anschaulicher und humorvoller Artikel dazu: Her mit Coca-Cola

 

Ein wesentlicher Absatz darin ist für mich

"Klar ist nun jedenfalls, dass die Bank sich nicht wirklich Sorgen um mich macht, sondern um sich selbst. Wenn die Aktien sich nicht so entwickeln wie erhofft, hat sie Angst, dass ich sie verklage. Würde ich wahrscheinlich nicht tun. Aber viele andere Anleger haben es getan. Und die Gerichte haben vielen von ihnen recht gegeben."

 

Wenn man Gefahr läuft, verklagt zu werden, dann wird man eben übervorsichtig.

Auch wenn nur wenige geklagt haben, müssen dann alle darunter leiden.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
vor 6 Minuten schrieb Maikel:

 

Ein wesentlicher Absatz darin ist für mich

"Klar ist nun jedenfalls, dass die Bank sich nicht wirklich Sorgen um mich macht, sondern um sich selbst. Wenn die Aktien sich nicht so entwickeln wie erhofft, hat sie Angst, dass ich sie verklage. Würde ich wahrscheinlich nicht tun. Aber viele andere Anleger haben es getan. Und die Gerichte haben vielen von ihnen recht gegeben."

 

Wenn man Gefahr läuft, verklagt zu werden, dann wird man eben übervorsichtig.

Auch wenn nur wenige geklagt haben, müssen dann alle darunter leiden.

Natürlich. Das Pendel ist nun in die komplett andere Richtung umgeschlagen.

Von: Wir verticken geschlossene Beteiligungen an 80jährige Rentner

Zu: Wir machen gar nichts mehr. Nicht mal auf Kundenwunsch

 

Was das Ganze dann noch verschäft ist eine Rechtsprechung, die keinerlei eignes Denken in Sachen Finanzanlagen von den Kunden fordert. Für alles ist einzig der Berater verantwortlich. Man stelle sich das in anderen Geschäftsbereichen des täglichen Lebens vor. Beim Bäcker:

"Wie sie wollen eine Nussecke kaufen? Ihr BMI in Verbindung mit ihrem wöchentlichen Sportzeitrahmen sagt mir, dass ich ihnen diese Nussecke nicht verkaufen sollte. Was haben sie heute alles schon gegessen? Tut mir Leid, die bereits eingenommen Zahl an kcal übersteigt schon ihre empfohlene Höchstgrenze pro Tag. Kommen Sie Morgen wieder"

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor 16 Minuten schrieb DrFaustus:

Man stelle sich das in anderen Geschäftsbereichen des täglichen Lebens vor. Beim Bäcker:

"Wie sie wollen eine Nussecke kaufen? Ihr BMI in Verbindung mit ihrem wöchentlichen Sportzeitrahmen sagt mir, dass ich ihnen diese Nussecke nicht verkaufen sollte. Was haben sie heute alles schon gegessen? Tut mir Leid, die bereits eingenommen Zahl an kcal übersteigt schon ihre empfohlene Höchstgrenze pro Tag. Kommen Sie Morgen wieder"

 

Natürlich. Dahin wird es laufen, zumindest nach dem Wunsch der deutschen Weltverbesserer und Kindergärtner. Warum darf ein junger Familienvater einen 2-Sitzer kaufen? Das geht doch garnicht. Schnitzel XXL: aber nicht doch. Ich sage mir immer: solange ich lebe, geht's noch. Hoffentlich.

 

Ich beobachte das MiFID-Chaos bei den Brokern, überlege immer, ob ich mir einen Spass raus machen soll, den gemeldeten Schwachsinn zu korrigieren, habe dann aber Mitleid und warte erst mal ab. Fiktive Veräußerungsbescheinigungen kommen und gehen, es gibt Korrekturen, es gibt Korrekturen für nie erstellte Dokumente, etc. usw. In Amerika hiess sowas "Chinese fire drill". Darf man das heute noch sagen, oder ist das schon wieder rassistisch?

 

Bei allem macht flatex noch einen relativ guten Eindruck, da sie "Execution only" sagen und alle Verantwortung an den Kunden geben. Bis auf die Abrechnungen, da chaotieren sie auch. Aber das wird sich richten.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus

Wobei man klar trennen muss: Das Chaos um Abrechnungen liegt nicht an MifiD II, sondern am InvStG

 

Ich befürchte nur, dieses Execution-only wird bei Flatex auch nicht halten. So leicht kann man sich nicht mehr aus der Affaire ziehen. Ich vermute die gehen zu lax an die Sache ran und müssen bei der nächsten BaFin-Prüfung ordentlich einstecken.

Nach MiFiD II ist nämlich nicht mehr mit: Alle Verantwortung beim Kunden. Auch bei Execution only hat die Bank zahlreiche Aufklärungspflichten, muss Geeignetheitsprüfungen durchführen etc.

Stellt sich heraus, dass ein Kunde für ein produkt gar nicht geeignet war, er es aber trotzdem kaufen durfte, gibt es mächtig Ärger.

Man wird sehen. Am Besten wird sein, man schummelt zukünftig bei allen Forumlaren, die man so ausfüllt. Sonst darf man nichts mehr kaufen.

Vermögen > 1 Mio. EUR

Einkommen > 250.000 EUR p.a.

Erfahrung > 10 Jahre

 

sollte reichen um eine Daimleraktie zu kaufen. Vielleicht. 

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sparfux
vor 2 Minuten schrieb DrFaustus:

Vermögen > 1 Mio. EUR

Einkommen > 250.000 EUR p.a.

Erfahrung > 10 Jahre

 

Das handhabe ich schon seit vielen Jahren in der Art.

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor einer Stunde schrieb Back-Broker:

Hier ein anschaulicher und humorvoller Artikel dazu: Her mit Coca-Cola

Kann mir so eine absurde Situation tatsächlich bei meiner Hausbank blühen?...

 

Dir wahrscheinlich nicht. Aber wenn man solch bedepperte Aussagen macht, dann schon:

 

Zitat

Ich komme auf Coca-Cola zurück. Das ist doch bestimmt sicher, sage ich. Donald Trump trinkt es literweise, sogar Kleinkinder lieben es, es wird immer Leute geben, die Cola trinken.

 

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Im Bondboard wird diskutiert, ob man sich als "professioneller Marktteilnehmer" einstufen lassen sollte. Anforderungen der Banken variieren leicht. Beispiel:

 

Zitat

Die Voraussetzung für die Einstufung als „professioneller Kunde“ bei der Consorsbank ist, dass mindestens zwei der nachfolgenden drei Kriterien erfüllt sind:

  1. Bankguthaben im Wert von mehr als EUR 500.000,00 (auf Konten- und Depots)
  2. Durchschnittlich mindestens 10 Geschäfte pro Quartal des letzten Jahres von erheblichem Umfang (derzeit mindestens EUR 12.500,-/Transaktion)
  3. Ausübung eines Berufes am Kapitalmarkt seit mindestens einem Jahr, der Kenntnisse über die in Betracht kommenden Geschäfte, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen voraussetzt.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen bei einer anderen Bank bereits? Wichtig in diesem Zusammenhang wäre, dass es nachvollziehbare Dokumente dazu gibt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir zum aktuellen Zeitpunkt keine Zusage über die Einstufung vornehmen können.

 

Allerdings könnte man dann eine verstärkte Aufmerksamkeit von Finanzamt und Regulieren auf sich ziehen.

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DrFaustus
vor 1 Minute schrieb Ramstein:

Im Bondboard wird diskutiert, ob man sich als "professioneller Marktteilnehmer" einstufen lassen sollte. Anforderungen der Banken variieren leicht. Beispiel:

 

 

Allerdings könnte man dann eine verstärkte Aufmerksamkeit von Finanzamt und Regulieren auf sich ziehen.

Ich weiß nicht ob man als Professioneller Kunde dann noch Privatkundenkonditionen bekommt. Vor allem bei den Zinsen auf Tagesgeld wird man dann sicher Negativverzinsung in erheblicher Höhe bekommen, vermute ich.

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Ramstein

Weder Bondboardler (noch ich) verschwenden auch nur eine Sekunde an den Gedanken der Tagesgeldkonditionen. Außerdem wird in aller Regel der Broker für Schwainkram nicht die Tagesgeldbank sein.

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WOVA1
vor 2 Stunden schrieb Ramstein:

Im Bondboard wird diskutiert, ob man sich als "professioneller Marktteilnehmer" einstufen lassen sollte. Anforderungen der Banken variieren leicht. Beispiel:

 

 

Allerdings könnte man dann eine verstärkte Aufmerksamkeit von Finanzamt und Regulieren auf sich ziehen.

 

Wäre allerdings die Frage, ob das Finanzamt die Einstufung als "professioneller Marktteilnehmer" nicht zum Anlass nimmt, die Geschäfte als gewerblichen Wertpapierhandel einzustufen - damit wäre dann der persönliche Steuersatz fällig . 

 

Aber die Abgeltungssteuer soll ja eh abgeschafft werden - dann wäre es ja vielleicht wieder egal :unsure:

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Maikel
· bearbeitet von Maikel
vor 2 Stunden schrieb DrFaustus:

Man wird sehen. Am Besten wird sein, man schummelt zukünftig bei allen Forumlaren, die man so ausfüllt. Sonst darf man nichts mehr kaufen.

Vermögen > 1 Mio. EUR

Einkommen > 250.000 EUR p.a.

Erfahrung > 10 Jahre

 

Da ja jetzt auch alle Trades mit persönlicher Kenn-Nummer zentral erfaßt werden, wird dieses Schummeln auch nicht mehr lange möglich sein.

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dev
· bearbeitet von dev
vor 24 Minuten schrieb WOVA1:

 

Wäre allerdings die Frage, ob das Finanzamt die Einstufung als "professioneller Marktteilnehmer" nicht zum Anlass nimmt, die Geschäfte als gewerblichen Wertpapierhandel einzustufen - damit wäre dann der persönliche Steuersatz fällig .

Was schätzt du ab wann der persönliche Steuersatz bei 25% liegt, wenn du keine weiteren Einkünfte hast?

 

 

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Bis knapp 50k Gewinn ist der persönliche Einkommenssteuersatz < Abgeltungssteuer.

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Akaman
· bearbeitet von Akaman
vor 3 Minuten schrieb dev:

 

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