Schwachzocker Januar 3, 2018 · bearbeitet Januar 3, 2018 von Schwachzocker vor 53 Minuten schrieb wrj1986: ... Ich dachte eig schon, dass ich es ansatzweise verstanden hätte. In meiner Betriebsunterbrechungspolice steht jedenfalls nichts von Terror drin. Vielleicht halten die Terror für Kriminalität? Aber Kriminalität interessiert Dich ja nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wrj1986 Januar 3, 2018 Ja sollte das dann aber nicht in den AVB´s ausgeführt werden um es dem Kunden zu erläutern? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Januar 3, 2018 Was genau fehlt dir denn? Es gibt eine Deklaration versicherter Schäden und mithin Ausschlussklauseln. Ein bisschen eigenen Gehirnschmalz dazu und das Ganze wird für den durchschnittlichen VN verständlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JohBe Januar 3, 2018 Üblicherweise wird bei Terrorismus ein Sachschaden durch Explosionen verursacht. Explosion ist eine versicherte Gefahr in der Feuerversicherung. Deshalb bedarf es keine expliziten Nennung der versicherten Gefahr "Terrorismus" in den AVB. Wie oben geschrieben wird die Gefahr Terrorismus lediglich (bei Risiken mit VS größer EUR 25 Mio.) ausgeschlossen. Vergleiche hierzu die Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen des GDV. Etwas anders könnte es beim Thema Schließung aufgrund behördlicher Anweisungen oder Zugangsbeschränkung aufgrund eines Anschläge sein. Aber hier geht es in Details, die sich besser mit Informationen zum Risiko ("Geschäft" des TO) und zu den konkreten AVB klären lassen bzw. durch den betreuenden Versicherungsmakler/-Vertreter. Ich bezweifle, dass der TO - sofern eine Versicherung besteht - einen Terrorausschluss hat. Für die Versicherung des Geschäftes hätte sonst der betreuende Makler/Vertreter einen Beratungsfehler gemacht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker Januar 3, 2018 vor 7 Minuten schrieb JohBe: Üblicherweise wird bei Terrorismus ein Sachschaden durch Explosionen verursacht.... Aha! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JohBe Januar 3, 2018 · bearbeitet Januar 3, 2018 von JohBe vor 26 Minuten schrieb Schwachzocker: Aha! Okay es war eine verkürzte Darstellung. Explosion: s.o. Schusswaffen: ein möglicherweise Sachschaden ist hier eher geringfügig. Sofern vorhanden wäre es unter Vandalismus abgesichert oder zB in der Glasversicherung. Anprall Luftfahrzeug: Versicherte Gefahr in der Feuerversicherung. Anprall Fahrzeug: KH-Versicherer könnte zahlen, muss dies jedoch nicht bei nicht genehmigte Nutzung des Fahrzeuges, wovon jetzt mal ausgegangen werden kann. Dann springt die Verkehrsopferhilfe in Deutschland ein. Abgesehen davon ist Anprall Fahrzeug in einigen Sachversicherung enthalten. Weitere Diskussionen zB hier http://versicherungswirtschaft-heute.de/politik-regulierung/wer-haftet-bei-terrorattacken-mit-dem-auto/ Unabhängig davon können auch Personenschäden und Sachfolgeschäden auftreten. Oben bezogen sich aber auf die wesentliche Ursache von Sachschäden infolge von Terrorismus. Weitere Informationen zu den Sachschäden aus dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt zB hier http://versicherungswirtschaft-heute.de/koepfe/es-sind-nicht-alle-gegen-terror-versichert/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wrj1986 Januar 3, 2018 vor 1 Stunde schrieb Matthew Pryor: Was genau fehlt dir denn? Es gibt eine Deklaration versicherter Schäden und mithin Ausschlussklauseln. Ein bisschen eigenen Gehirnschmalz dazu und das Ganze wird für den durchschnittlichen VN verständlich. Sorry aber mir kommt es echt so vor als würdest du dich über mich lustig machen. Ich hab vollstes Verständnis dafür dass nicht jeder dieses Risiko so akut sieht wie ich. Ich habe mich an dieses Forum gewandt um einen Einblick in dieses Thema zu bekommen bzw. möglicherweise Gleichgesinnte zu treffen oder Menschen die sich damit auskennen oder sich dafür interessieren. Ist das bei dir nicht der Fall oder solltest du annehmen ich könnte nicht bis drei zählen bitte ich dich einfach nichts mehr zu der Diskussion beizutragen. vor einer Stunde schrieb JohBe: Explosion: s.o. Schusswaffen: ein möglicherweise Sachschaden ist hier eher geringfügig. Sofern vorhanden wäre es unter Vandalismus abgesichert oder zB in der Glasversicherung. Anprall Luftfahrzeug: Versicherte Gefahr in der Feuerversicherung. Anprall Fahrzeug: KH-Versicherer könnte zahlen, muss dies jedoch nicht bei nicht genehmigte Nutzung des Fahrzeuges, wovon jetzt mal ausgegangen werden kann. Dann springt die Verkehrsopferhilfe in Deutschland ein. Abgesehen davon ist Anprall Fahrzeug in einigen Sachversicherung enthalten. Weitere Diskussionen zB hier http://versicherungswirtschaft-heute.de/politik-regulierung/wer-haftet-bei-terrorattacken-mit-dem-auto/ Unabhängig davon können auch Personenschäden und Sachfolgeschäden auftreten. Oben bezogen sich aber auf die wesentliche Ursache von Sachschäden infolge von Terrorismus. Weitere Informationen zu den Sachschäden aus dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt zB hier http://versicherungswirtschaft-heute.de/koepfe/es-sind-nicht-alle-gegen-terror-versichert/ Super vielen Dank, dass schau ich mir mal an. Ich melde mich wieder wen Fragen auftauchen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Januar 3, 2018 vor 15 Minuten schrieb wrj1986: Sorry aber mir kommt es echt so vor als würdest du dich über mich lustig machen. Ich hab vollstes Verständnis dafür dass nicht jeder dieses Risiko so akut sieht wie ich. Ich habe mich an dieses Forum gewandt um einen Einblick in dieses Thema zu bekommen bzw. möglicherweise Gleichgesinnte zu treffen oder Menschen die sich damit auskennen oder sich dafür interessieren. Ist das bei dir nicht der Fall oder solltest du annehmen ich könnte nicht bis drei zählen bitte ich dich einfach nichts mehr zu der Diskussion beizutragen. Möglich, dass dieser Eindruck entsteht. Kann und will ich nicht entkräften. Du hast dich mokiert, dass einzelne Ereignisse nicht explizit benannt werden. Ich habe dir aufgezeigt, warum das nicht nötig ist. Wenn du dich nun veralbert fühlen möchtest, sei dir das gegönnt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Samana Januar 3, 2018 vor einer Stunde schrieb JohBe: Okay es war eine verkürzte Darstellung. Explosion: s.o. Schusswaffen: ein möglicherweise Sachschaden ist hier eher geringfügig. Sofern vorhanden wäre es unter Vandalismus abgesichert oder zB in der Glasversicherung. Anprall Luftfahrzeug: Versicherte Gefahr in der Feuerversicherung. Anprall Fahrzeug: KH-Versicherer könnte zahlen, muss dies jedoch nicht bei nicht genehmigte Nutzung des Fahrzeuges, wovon jetzt mal ausgegangen werden kann. Dann springt die Verkehrsopferhilfe in Deutschland ein. Abgesehen davon ist Anprall Fahrzeug in einigen Sachversicherung enthalten. Weitere Diskussionen zB hier http://versicherungswirtschaft-heute.de/politik-regulierung/wer-haftet-bei-terrorattacken-mit-dem-auto/ Unabhängig davon können auch Personenschäden und Sachfolgeschäden auftreten. Oben bezogen sich aber auf die wesentliche Ursache von Sachschäden infolge von Terrorismus. Weitere Informationen zu den Sachschäden aus dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt zB hier http://versicherungswirtschaft-heute.de/koepfe/es-sind-nicht-alle-gegen-terror-versichert/ Stellt sich nur die Frage welcher Terrorist ein Einfamilienhaus rammt.... irgendwie neben der völlig utopischen Wahrscheinichkeit auch recht sinnlos... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Januar 5, 2018 Nachdem die Triggerorgie nun beendet scheint: Für den gewerblichen Bereich: Prüfen, inwieweit Versicherungsschutz überhaupt notwendig und sinnvoll ist. Generellen "Terrorausschluss" wird man käumlich finden, Spezialversicherer sehe ich da für den durchschnittlichen Gewerbetreibenden als übertrieben an. Bei der Auswahl bspw. beachten, ob Versicherungssumme pro Ereignis gilt oder pro Schadenfall (bzw.: Wenn verschiedene versicherte Gefahren kumulieren, gilt VS einmalig oder pro versicherter Gefahr. Kleiner, aber im Zweifel nicht mehr so feiner Unterschied). Ansonsten: Vermittler suchen, oder, wie gehabt, irgendwas mit Finanztest oder Finanztip. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag