nachfrage Dezember 26, 2017 Hallo, ich habe ein Frage zur neuen Investmentfonds Besteuerung ab 2018. Was passiert, wenn der Investmentfonds (20.000€) z.B. im Jahr 2018 einen Kursverlust von z.B. 10% und ich diesen dann in 2019 mit 10% Verlust verkaufe. Mir werden doch trotzdem am 01.01.2019 zusätzlich eine Vorabpauschale (20 000 x 0,011 x 0,7) von 154€ abgezogen. Werden diese 154€ in irgendeinem Ausgleichstopf bei der Bank mit anderen Gewinnen gegengerechnet oder muss ich sie bei der Steuererklkärung zurück holen. Gruß nachfrage Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Dezember 26, 2017 Auch wenn es noch so oft gefragt wird. Es bleibt dabei: Die Erhebung der Vorabpauschale ist gedeckelt durch die tatsächliche Wertsteigerung des Fondsanteils. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag