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Dav1d

Gibt es wirklich *anonyme* Risikovoranfragen? (BU)

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Dav1d

Hallo zusammen,

 

ich möchte gerne eine BU-Versicherung abschließen und stehe nun mit einem über Finanztip empfohlenen Versicherungsmakler in Kontakt. 

 

Dabei überraschte mich die Aussage des Maklers, anonyme Risikovoranfragen würden von kaum einem Versicherer angeboten/akzeptiert. Stattdessen, sagt er, würden "normale" (=mit Namen) Risikovoranfragen gestellt - die Versicherer würden die Daten jedoch nach 4 Wochen löschen, da die zu versichernde Person (=ich) keine Datenschutzerklärung unterschrieben habe. Ein Eintrag in der HIS-Datei erfolge nicht. 

 

Da ich bei meiner bisherigen Recherche eigentlich ausnahmslos auf das Thema "anonyme Risikovoranfrage" gestoßen bin, stellt sich mir nun die Frage, ob der Makler Recht hat oder eher unseriös ist. 

 

Hat da jemand von Euch Erfahrungen zu gemacht oder arbeitet vielleicht selbst in der Branche?

 

Besten Gruß

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Ja, die Aussage des Vermittlers kann man so unterschreiben. Und nein, eine Voranfrage ist nicht mit einem Antrag vergleichbar.

Hier findest du derzeit noch eine Menge weiterführende Informationen.

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etherial
· bearbeitet von etherial

Hast du mal gegoogelt? Wenn du nach "anonyme Risikoanfrage" googlest, bekommst du an dritter Stelle einen Makler, der beschreibt, wie er es trotzdem hinbekommt/versucht.

 

Daraus und aus MPs verlinktem Bericht schließe ich:

1. Es gibt anonyme Risikovoranfragen

2. Es ist wohl umstritten, ob die etwas bringt. Der eine Makler meint ja, der andere Nein

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Xeronas

Was versprecht ihr euch denn von vollkommen anonymen Voranfragen? Wie soll der Versicherer denn dann die RiVo einem späteren Antrag zuordnen? Wie soll man belegen, dass man LA/RZ XY zu genau dem Kunden mit Ergebnis Z nachverhandelt hat?

Völlig anonyme Anfragen mögen zwar durchaus funktionieren, sind in der Praxis aber völlig sinnfrei...

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polydeikes

Es kommt drauf an, was man unter anonym versteht. Gebe ich bspw. "Heuschnupfen" gänzlich anonym an, muss der Versicherer in Betracht ziehen, dass mein Beruf Landschaftsgärtner ist. Ich werde also kein brauchbares Ergebnis erzielen können. Hingegen wäre der Heuschnupfen beim Bürojob ggf. irrelevant. Risikoprüfung benötigt ein Minimum an biometrischen Daten (Alter, Beruf, Rauchverhalten, Körpergröße, Gewicht, Geschlecht) um Krankheitsbilder etc. überhaupt beurteilen zu können. Werden diese Daten nicht geliefert, ist entweder gar keine oder häufig zumindest keine sinnvolle, respektiv nur überharte Risikoprüfung möglich.

 

Als Laie kann man das durchaus verifizieren, indem man ein Rivotool nutzt. Bspw. https://www.quickrisk.de/diagnose/heuschnupfen/

 

Quickrisk ist natürlich nur eine vereinfachte Darstellung einer Risikoprüfung. Sollte aber hinreichend aufzeigen, warum vollständig anonym wenig Sinn ergibt.

 

Der Name für sich hat hingegen keine Relevanz für die Risikobeurteilung. Gleichwohl machen die Gesellschaften idP 95 % der Risikovoranfragen ohne Geschäft zu bekommen. Fragt man ohne Namen an, bearbeiten daher manche ob des Mangels an konkretem Interesse gar nicht mehr. Effektiv sind es 5-6 Gesellschaften am Markt, die überhaupt noch echte Risikoprüfung machen und nicht nur in ein Rückversicherungstool eingeben. Daher lasse ich bspw. Rivos grundsätzlich unterschreiben und stelle auch keine anonyme Rivos. Anders ist ein optimales Ergebnis im Kundensinne gar nicht denkbar.

 

Insofern, der Vermittler (@TO) hat inhaltlich vollkommen recht, da ist nichts unseriös. Lediglich der Vorschlag auf der affiliateseite Finanztipp ist, wie man das kennt, gänzlich praxisfremd und wenig zielführend. Da Rivos gänzlich unverbindlich sind und nicht dauerhaft gespeichert werden dürfen, hat eine nicht-anonyme Rivo auch keine nachteilige, nur eine vorteilhafte Wirkung.

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etherial
Am 20.12.2017 um 07:00 schrieb Xeronas:

Was versprecht ihr euch denn von vollkommen anonymen Voranfragen?

Z.B. vor 2 Jahren hatte ich Probleme mit dem Rücken, völlig harmlos, aber ich weiß nicht, ob das zum Ausschluss führt. Das muss ich angeben. Also mache ich eine nicht anonymisierte Anfrage.

 

Jetzt frage ich nach 10 Jahren (der Fall ist dann verjährt, es wird ja nur nach Problemen der letzten 10 Jahre gefragt) nochmal an. Wenn Polydeikes Recht hat, dass Namen nicht gespeichert werden, sollte das kein Problem sein. Aber wer garantiert, dass dem so ist. Wenn ich erst 10 Jahre warte und dann abgelehnt werde (ohne Angabe von Gründen) hilft mir das wenig.

 

Am 20.12.2017 um 07:00 schrieb Xeronas:

Wie soll der Versicherer denn dann die RiVo einem späteren Antrag zuordnen?

Warum sollte man sie überhaupt dem Antrag zuordnen können? Da ich bei der Voranfrage auch den Arzt nicht von der Schweigepflicht entbunden habe, sollte das Urteil doch immer gleich ausfallen. D.h. wenn die unverbindliche Anfrage gut ausgeht, stelle ich den verbindlichen Antrag.

 

Wenn das IT-System gut ist, sollte es auch überhaupt keine Probleme geben das anonymisierte Gutachten zuzuordnen (die ganzen Fragen sind ja identisch beantwortet und müssen konsequenterweise zur gleichen Bewertung führen). Es kann natürlich sein, dass die Angaben im Antrag anders sind. In dem Fall ist aber ohnehin eine Neubewertung nötig.

 

Und nein, ein IT-System das 10 Jahre später auf aktualisierte Informationen losgelassen wird, kann das Duplikat nicht mehr erkennen - weil es keines mehr ist!

 

Am 20.12.2017 um 07:00 schrieb Xeronas:

Völlig anonyme Anfragen mögen zwar durchaus funktionieren, sind in der Praxis aber völlig sinnfrei...

Sehe ich genau anders herum. Sie mögen sinnvoll sein, aber funktionieren wohl in der Praxis nicht (so gut).

 

Hier findest du eine Liste von Argumenten warum Versicherungen keine Personendaten benötigen: https://www.helberg.info/blog/2015/05/5-gruende-fuer-anonyme-risikovoranfragen/. Auch ein Makler - und laute MP und polydeikes auch ein seriöser. Scheinbar gibt es Zweifel an der Aktualität des Beitrags, ich finde das 2015 doch sehr aktuell ist, aber MP nicht. Leider äußert er sich aber nicht dazu was sich jetzt gegenüber 2015 geändert hat.

 

Was man sich allerdings fragen sollte: Was bringen Risiko-Voranfragen überhaupt. Die wirklichen Informationen kann der Versicherer doch ohnehin nur vom Arzt (nach Entbindung der Schweigepflicht) erfahren? D.h. selbst wenn die (anonyme oder nicht-anonyme) Voranfrage durchgeht, kommt bei der Detailprüfung dann meist doch ein schlechteres Ergebnis raus. Und das ist dann definitiv wieder nicht anonym. Die Frage kann sicher einer im Forum kompetenter beantworten.

Am 20.12.2017 um 07:00 schrieb Xeronas:

Was versprecht ihr euch denn von vollkommen anonymen Voranfragen?

Z.B. vor 2 Jahren hatte ich Probleme mit dem Rücken, völlig harmlos, aber ich weiß nicht, ob das zum Ausschluss führt. Das muss ich angeben. Also mache ich eine nicht anonymisierte Anfrage.

 

Jetzt frage ich nach 10 Jahren (der Fall ist dann verjährt, es wird ja nur nach Problemen der letzten 10 Jahre gefragt) nochmal an. Wenn Polydeikes Recht hat, dass Namen nicht gespeichert werden, sollte das kein Problem sein. Aber wer garantiert, dass dem so ist. Wenn ich erst 10 Jahre warte und dann abgelehnt werde (ohne Angabe von Gründen) hilft mir das wenig.

 

Am 20.12.2017 um 07:00 schrieb Xeronas:

Wie soll der Versicherer denn dann die RiVo einem späteren Antrag zuordnen?

Warum sollte man sie überhaupt dem Antrag zuordnen können? Da ich bei der Voranfrage auch den Arzt nicht von der Schweigepflicht entbunden habe, sollte das Urteil doch immer gleich ausfallen. D.h. wenn die unverbindliche Anfrage gut ausgeht, stelle ich den verbindlichen Antrag.

 

Wenn das IT-System gut ist, sollte es auch überhaupt keine Probleme geben das anonymisierte Gutachten zuzuordnen (die ganzen Fragen sind ja identisch beantwortet und müssen konsequenterweise zur gleichen Bewertung führen). Es kann natürlich sein, dass die Angaben im Antrag anders sind. In dem Fall ist aber ohnehin eine Neubewertung nötig.

 

Und nein, ein IT-System das 10 Jahre später auf aktualisierte Informationen losgelassen wird, kann das Duplikat nicht mehr erkennen - weil es keines mehr ist!

 

Am 20.12.2017 um 07:00 schrieb Xeronas:

Völlig anonyme Anfragen mögen zwar durchaus funktionieren, sind in der Praxis aber völlig sinnfrei...

Sehe ich genau anders herum. Sie mögen sinnvoll sein, aber funktionieren wohl in der Praxis nicht (so gut).

 

Hier findest du eine Liste von Argumenten warum Versicherungen keine Personendaten benötigen: https://www.helberg.info/blog/2015/05/5-gruende-fuer-anonyme-risikovoranfragen/. Auch ein Makler - und laute MP und polydeikes auch ein seriöser. Scheinbar gibt es Zweifel an der Aktualität des Beitrags, ich finde das 2015 doch sehr aktuell ist, aber MP nicht. Leider äußert er sich aber nicht dazu was sich jetzt gegenüber 2015 geändert hat.

 

Was man sich allerdings fragen sollte: Was bringen Risiko-Voranfragen überhaupt. Die wirklichen Informationen kann der Versicherer doch ohnehin nur vom Arzt (nach Entbindung der Schweigepflicht) erfahren? D.h. selbst wenn die (anonyme oder nicht-anonyme) Voranfrage durchgeht, kommt bei der Detailprüfung dann meist doch ein schlechteres Ergebnis raus. Und das ist dann definitiv wieder nicht anonym. Die Frage kann sicher einer im Forum kompetenter beantworten.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Eine einmalige, anlassbezogene und folgenlos ausgeheilte Rückenproblematik führt bei 2 Jahren Abstand nicht zu einem Leistungsausschluss. Dies lässt sich anhand bspw. Quickrisk problemlos nachvollziehen.

 

Hier ein Beispiel für eine mögliche, fiktive Systematik:

https://picload.org/view/ddgpwcri/beispiel.jpg.html

 

 

Gleichzeitig gibt es keinen Antrag mit 10 Jahren Abfragezeitraum für eine einmalige, anlassbezogene und folgenlos ausgeheilte Rückenstory. Abfragezeiträume spielen aber in diesem Kontext auch gar keine Rolle. Wäre ein Umstand zweifelsfrei aus einem Abfragezeitraum raus, benötige ich weder Rivo noch Angabe im Antrag.

 

Aufgabe der Rivo ist die Aufbereitung des gefahrerheblichen Umstands, im Sinne von Abs. 1 des §19 VVG. Das inkludiert ausdrücklich regelmäßig beigelegte Arztberichte oder beigelegte Befunde (bspw. Blutbilder, Pricktests, Lungenfunktionstests, Leberwerte, MRTs / CTs usw. usf.). Eine korrekt gestellte Risikovoranfrage löst keinerlei zusätzliche Arztanfrage aus, wurde ja alles erschöpfend in der Rivo beigebracht.

 

All diese Dinge wurden bereits im Sticky erläutert und auch in dem anderen thread aus 2014. In letzterem anhand des Skoliosebeispiels.

 

Gebe ich "Skoliose" an -> Leistungsausschluss

 

Weise ich nach, dass die Skoliose eine Minimalskoliose ist (u10 Grad Cobbwinkel) / (oder nur ein beschwerdefreier Beibefund) und triggert der eigentliche gefahrerhebliche Umstand (iS bspw. obiger Systematik) nicht die Mechanismen der Risikoprüfung, erziele ich problemlos eine glatte Annahme.

 

---

 

Weder der Interessent selbst, noch der Vermittler für den Interessenten, werden saubere / rechtlich belastbare / vorteilhafte Ergebnisse erzielen können, wenn die Risikoprüfung gänzlich ohne die für diese unverzichtbaren Informationen und biometrischen Daten erfolgt. Es gilt das einfache Prinzip, "garbage in, garbage out".

 

Der Name für sich ist kein risikorelevantes Merkmal in einer Rivo. Im Antrag ist er das, bspw. iS einer Bonitätsprüfung. Wer seinen Namen im Geschäftsverkehr nicht angeben möchte, tut das eben nicht. Und wird in jeder Form von Geschäftsleben dann mit den gleichen Konsequenzen ausgehen, man wird nicht ernst genommen. Respektive eben hier: Der Großteil der Versicherer bearbeitet es einfach gar nicht (vernünftig).

 

Das Votum einer Risikovoranfrage ist für die korrekt angegebenen und per Bericht oder Befund belegten Umstände verbindlich. Ein "schlechter in der Detailprüfung" gibt es nicht. Es gibt nur sinnfreie, unvollständige Rivos, die kein sauberes Votum ermöglichen. Bspw. wenn Krankheitsbilder unvollständig und ohne die notwendigen Informationen benannt wurden. Und es gibt Anträge, in denen dann plötzlich mehr angegeben wird, als ursprünglich in der Rivo stand, auch dann ist das Votum natürlich unverbindlich. Und es gibt Anträge, wo der Antragsteller plötzlich einen anderen Namen hat als in der Rivo, auch dann kann sich keine Verbindlichkeit aus einem Votum ergeben.

 

---

 

Die rechtlichen Voraussetzungen und Regeln für die Datenspeicherung sind für jeden Einzelfall eindeutig. Gleichwohl gibt es keine pauschale Aussage, es kommt auf den Einzelfall (Datenschutzeinwilligung zur Rivo, Regelungen des Versicherers, übergeordnete gesetzliche Normen etc. an) und lässt sich nur für den konkreten Einzelfall exakt herleiten.

 

Weiterhin wäre eine heutige Aussage in anbetracht der kommenden DSVGO schon in kurzer Zeit wieder überholt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.

 

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MatthiasHelberg
· bearbeitet von MatthiasHelberg

Kuckuck,

 

jetzt musste ich mich doch mal hier registrieren ;-)

Ich finde es toll, wie Ihr hier über Jahre Infos aus meinem Blog diskutiert. Nur: Wenn Ihr Fragen dazu habt, warum fragt Ihr mich dann nicht einfach direkt?

 

Wenn ich auf meinem Blog schreibe, dass wir anonymisierte Risikovoranfragen machen, dann tun wir das auch. Und zwar seit Jahren. Ja, nicht alle Versicherer akzeptieren das. Ja, bei manchen Versicherern nennen wir ein Pseudonym. Aber nie hintenrum, sondern immer klar und deutlich kommuniziert.

 

Warum machen wir das? Weil die Versicherer im Rahmen einer Vorprüfung die Identität des Interessenten schlicht nichts angeht. Nullkommagarnichts.

 

Was die Versicherer brauchen: Ein Zuordnungsmerkmal. Manche nutzen dazu direkt unsere Vorgangsnummer, andere das Pseudonym oder sonst etwas. Bei Antragsstellung kann man sich darauf beziehen und alles ist gut.

 

Warum machen die Versicherer das mit? 1. Auch wegen Code of Conduct Datenschutz. 2. Weil sie absolut hochwertiges, "schrankfertiges" Geschäft bekommen - wenn das Votum auf die Voranfrage passte. 3. Weil der eine oder andere Versicherer feststellt, dass Datenbank-Voten oder Tools wie VersDiagnose auch nicht das Gelbe vom Ei sind.

 

Ergebnis: Wir haben keine 5% Rückfragen bei Antragsstellungen - und noch weniger Abweichungen zwischen Votum der Voranfrage und der Entscheidung bei Antragstellung. Man muss es halt sehr, sehr gewissenhaft machen und regelmäßig manchen Kampf mit den Versicherern (egal welchem) ausfechten - und sie überzeugen.

 

Ich hoffe, mit meinem kleinen Beitrag etwas Licht in das Thema gebracht zu haben?

Und bei der nächsten Unklarheit zu einem Blog-Beitrag von mir: Fragt mich einfach direkt, kommentiert auf dem Blog, schickt ne Mail... ;-)

 

Allen Foris einen guten Rutsch in ein tolles und gesundes neues Jahr 2018!

 

Herzliche Grüße

Matthias Helberg

 

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