pstein Dezember 18, 2017 · bearbeitet Dezember 18, 2017 von pstein Sehe ich das richtig: Kursgewinne aus CfDs werden wie Kapitalerträge also z.B. Dividenden oder Anleihezinsen behandelt (und besteuert) und NICHT wie Aktienkursgewinne? Sind wenigsten die Kapitalkosten (beim Halten von Cfds über einen längeren Zeitraum) abziehbar? Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Dezember 18, 2017 Das siehst Du richtig! Seit dem 1.1.2009 (also ganz neu (grins)) gibt es in D eine Abgeltungssteuer, die nicht mehr zwischen laufenden Erträgen(Zinsen, Dividenden) und Kursgewinnen unterscheidet. Der Sparerpauschbetrag in Höhe von € 801 pro Jahr muss Dir genügen, ALLE Werbungskosten bei den Kapitalerträgen (Depotgebühren etc. und auch die von dir erwähnten Kapitalbeschaffungskosten) abzudecken. Wie gesagt, das gibt es noch nicht sehr lange... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag