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gebbissimo

Ausländisch thesaurierende Fonds + Inlandserträgen über Freibetragsgrenze

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gebbissimo

Hallo zusammen,

 

trotz bereits vieler Beiträge zu diesem Thema, habe ich diese konkrete Frage noch nicht finden können. Wie gibt man folgendes Szenario am geschicktesten bei der Steuererklärung an?

  • Kapitalerträge aus dem Inland über drei Banken verteilt in Summe 300,-€
  • Erträge aus ausländisch thesaurierendem Fonds (WKN: A1W8SB) bei vierter Bank: 700,-€

 

Mein aktuelles Verständnis ist Folgendes:

  • Freistellungsaufträge kann ich nur für Inlandserträge angeben und auf diese Weise direkt die Abgeltungssteuer vermeiden.
  • Die Erträge aus dem ausländisch thesaurierenden Fonds muss ich angeben, da die Kapitalerträge in Summe 801,-€ übersteigen.
  • Auf die ausländischen Erträge möchte ich nicht die vollen 25% Abgeltungssteuer zahlen, da mein Sparer-Pauschbetrag ja noch nicht ausgeschöpft ist (bisher nur 300,-€). Also beantrage ich die Überprüfung des Steuereinbehalts.
  • Wenn ich diese beantrage, muss ich allerdings auch die inländischen Erträge angeben, damit das Finanzamt die bereits in Anspruch genommenen Freibeträge überprüfen kann.
  • ==> Ergo: Ich muss alle Erträge angeben

 

Ist das so richtig oder kann man sich und dem Finanzamt Arbeit ersparen? 

 

Besten Dank vorab für eine Antwort und freundliche Grüße

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Ramstein

Günstigerprüfung gibt es nur, wenn du alle Kapitalerträge angibst.

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gebbissimo
· bearbeitet von gebbissimo

Bei der Günstigerprüfung (Zeile 4 in Anlage KAP) wird doch eher der Grenzsteuersatz untersucht. Ich meinte stattdessen Zeile 5 "Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts: "Liegt bei Ihnen insbesondere einer der folgenden Sachverhalte vor, können Sie den Steuereinbehalt durch das Finanzamt überprüfen lassen: Z.B., wenn der Sparer-Pauschbetrag beim Steuerabzug nicht vollständig ausgeschöpft wurde"

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eugenkss
· bearbeitet von eugenkss

Ist die "vierte Bank" denn eine Bank im Ausland?

Oder ist es ein Fonds mit Domizil im Ausland (bzw. irischer ISIN) in deinem Depot bei einer deutschen Bank?

 

Edit:

Ah, ich denke es geht dir um die ausschüttungsgleichen Erträge deines ausländisch thesaurierenden, physisch replizierenden ETF.

Vermutlich kommen diese in Zeile 15 ("Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben").

Außerdem musst du in Zeile 12 und 13 den bereits in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag für die erklärten und für die nicht-erklärten Erträge angeben.

Daraus schließe ich, dass andere bereits freigestellten oder abgegolten versteuerten Erträge nicht erklärt werden müssen.

 

PS: Bin kein Fachmann. Das ist keine Beratung, sondern meine Meinung.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wenn ich diese beantrage, muss ich allerdings auch die inländischen Erträge angeben, damit das Finanzamt die bereits in Anspruch genommenen Freibeträge überprüfen kann.

Nein, musst du nicht, es reicht der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag (KAP Zeile 12).

 

Stefan

 

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gebbissimo

Alles klar, vielen Dank für die Beiträge !

 

P.s.: Alle Banken sind in Deutschland.

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