Schambie Dezember 12, 2017 Hallo liebe Community ! Ich habe eine Frage zu Wohn Riester und dabei zur schädliche Verwendung. Ich möchte während der Ansparphase das Guthaben meines staatlich geförderten Wohn Riester Bausparvertrages zur Tilgung eines Immobilienkredites nutzen. Der Gesamtbetrag ist mit Zustimmung der ZfA schon ausgezahlt worden. Wenn ich jetzt das Guthaben anderweitig verwenden möchte kommt es zu einer Riesterschädlichen Verwendung. Was würde nun passiere. Die erhaltenen Zulagen werden von der ZfA zurückgefordert. Die Steuervorteile des Sonderausgabenabzuges bei der Lohnsteuer werden zurückgefordert. Die Zinserträge versteuert. Was passiert mit dem Rest, den eingezahltem Eigenanteil. Den kann ich dann behalten? Wird der jetzt als Einkommen versteuert? Vielen Dank für eure Hilfe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Dezember 13, 2017 vor 14 Stunden schrieb Schambie: Hallo liebe Community ! Ich habe eine Frage zu Wohn Riester und dabei zur schädliche Verwendung. Ich möchte während der Ansparphase das Guthaben meines staatlich geförderten Wohn Riester Bausparvertrages zur Tilgung eines Immobilienkredites nutzen. Der Gesamtbetrag ist mit Zustimmung der ZfA schon ausgezahlt worden. Wenn ich jetzt das Guthaben anderweitig verwenden möchte kommt es zu einer Riesterschädlichen Verwendung. Was würde nun passiere. Die erhaltenen Zulagen werden von der ZfA zurückgefordert. Die Steuervorteile des Sonderausgabenabzuges bei der Lohnsteuer werden zurückgefordert. Die Zinserträge versteuert. Was passiert mit dem Rest, den eingezahltem Eigenanteil. Den kann ich dann behalten? Wird der jetzt als Einkommen versteuert? Vielen Dank für eure Hilfe. Ja, den kannst du behalten. Das wird ja vermutlich der Sinn der Aktion sein. Nochmal als Einkommen versteuert wird er in dem Sinne ja schon, dass du die Steuervorteile, die du dafür kassiert hast, zurückzahlen musst. Zweimal wird er nicht besteuert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schambie Dezember 13, 2017 vor 5 Minuten schrieb DrFaustus: Ja, den kannst du behalten. Das wird ja vermutlich der Sinn der Aktion sein. Nochmal als Einkommen versteuert wird er in dem Sinne ja schon, dass du die Steuervorteile, die du dafür kassiert hast, zurückzahlen musst. Zweimal wird er nicht besteuert. Danke Dr.Faustus ich habe noch eine Frage: bei der ZfA ist schon ein sog. Wohnförderkonto eingerichtet worden, obwohl die wohnwirtschaftliche Verwendung des ausgezahlten Guthabens von uns noch nicht bewiesen wurde. Werden dann nicht das gesamte Guthaben inklusive der erhaltenen Zulagen und gewährter Steuervergünstigungen besteuert? Oder wird das Wohnförderkonto rückabgewickelt, weil die wohnwirtschaftliche Verwendung nicht nachgewiesen wird. DANKE!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Dezember 13, 2017 vor 2 Minuten schrieb Schambie: Danke Dr.Faustus ich habe noch eine Frage: bei der ZfA ist schon ein sog. Wohnförderkonto eingerichtet worden, obwohl die wohnwirtschaftliche Verwendung des ausgezahlten Guthabens von uns noch nicht bewiesen wurde. Werden dann nicht das gesamte Guthaben inklusive der erhaltenen Zulagen und gewährter Steuervergünstigungen besteuert? Oder wird das Wohnförderkonto rückabgewickelt, weil die wohnwirtschaftliche Verwendung nicht nachgewiesen wird. DANKE!!! Keine Ahnung wie das technisch läuft. Ich würde vermuten, dass das einfach rückabgewickelt wird. Steuervergünstigungen besteuern? Das nenne ich mal innovativ. Mach doch den Vorschlag mal dem Finanzminster. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schambie Dezember 13, 2017 vor 2 Minuten schrieb DrFaustus: Keine Ahnung wie das technisch läuft. Ich würde vermuten, dass das einfach rückabgewickelt wird. Steuervergünstigungen besteuern? Das nenne ich mal innovativ. Mach doch den Vorschlag mal dem Finanzminster. Das gibt es doch schon bei der nachgelagerten Besteuerung.In der Ansparphase bei wohnriester werden Steuervergünstigungen und Zulagen gewährt, welche dann in der Auszahlphase mit Rentenbeginn voll versteuert werden müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Dezember 13, 2017 vor 15 Minuten schrieb Schambie: Das gibt es doch schon bei der nachgelagerten Besteuerung.In der Ansparphase bei wohnriester werden Steuervergünstigungen und Zulagen gewährt, welche dann in der Auszahlphase mit Rentenbeginn voll versteuert werden müssen. Steuervergünstigungen: nein Zulagen: ja Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag