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vmeyer

Vorsorgeaufwendungen -> Beiträge oder absetzbarer Teil entscheidend?

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vmeyer

Hallo,

 

ich habe eine Frage zu der steuerlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen.

Angenommen, die 1.900 EUR seien noch komplett verfügbar und es soll eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht (Abschluss vor 2005) angesetzt werden. Die Beiträge dafür sind zu 88 % absetzbar. Beziehen sich dioe 1.900 EUR nun auf die Beiträge oder 88 % der Beiträge, d.h.: Kann ich Beiträge in Höhe von 1.900 EUR absetzen oder von 2.159,10 EUR???

 

Besten Dank für die Hilfe!

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WOVA1

Wie kommst Du auf

Zitat

Die Beiträge dafür sind zu 88 % absetzbar.

 

Die Beiträge zu einer RV mit Kapitalwahlrecht sind 'Sonstige Vorsorgeaufwände' - da gilt die 1900 EUR Grenze ( die ja meistens durch die Krankenversicherung schon ausgeschöpft ist ), aber m.W. keine %-Teilung.

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Fondsanleger1966
Am 29.11.2017 um 20:51 schrieb vmeyer:

ich habe eine Frage zu der steuerlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen.

Angenommen, die 1.900 EUR seien noch komplett verfügbar und es soll eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht (Abschluss vor 2005) angesetzt werden. Die Beiträge dafür sind zu 88 % absetzbar. Beziehen sich dioe 1.900 EUR nun auf die Beiträge oder 88 % der Beiträge, d.h.: Kann ich Beiträge in Höhe von 1.900 EUR absetzen oder von 2.159,10 EUR???

Meines Wissens (und Steuerbescheids) nach *theoretisch* Zweiteres. Aber wie schon mein Vorredner schrieb: Da werden zunächst die Krankenversicherungsbeiträge angesetzt und dann wird mit verschiedenen anderen Versicherungen aufgefüllt, u.a. der genannten mit 88cts pro gezahltem Beitrags-Euro.

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vmeyer
On 1.12.2017 at 8:31 PM, Fondsanleger1966 said:

Meines Wissens (und Steuerbescheids) nach *theoretisch* Zweiteres. Aber wie schon mein Vorredner schrieb: Da werden zunächst die Krankenversicherungsbeiträge angesetzt und dann wird mit verschiedenen anderen Versicherungen aufgefüllt, u.a. der genannten mit 88cts pro gezahltem Beitrags-Euro.

 

Habe mal ein Steuerprogramm bemüht und das sieht es genauso :-)

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