Moriaty November 28, 2017 · bearbeitet November 28, 2017 von Moriaty Hallo zusammen, das ist mein erster richtiger Beitrag hier und wenn ich irgendwas falsch mache etc. dann entschuldige ich mich direkt im Vorhinein. Mein Depot sieht grad so aus: - DB X-TRACKERS S&P 500 UCITS ETF - 1C USD ACC (DBX0F2) (Depotgewichtung 20%) - COMSTAGE MSCI PACIFIC UCITS ETF - I USD ACC (ETF114) (Depotgewichtung 7%) - COMSTAGE MSCI EMERGING MARKETS UCITS ETF - I USD ACC (ETF127) (Depotgewichtung 23%) - COMSTAGE STOXX © EUROPE 600 NR UCITS ETF - I EUR ACC (ETF060) (Depotgewichtung 20%) Alle 4 gekauft März/April 2016 - iSHARES FALLEN ANGELS HIGH YIELD CORPORATE BOND UCITS ETF (A2AFCX) (Depotgewichtung 12%) - iShares Global High Yield Corp Bond UCITS ETF (A1J7MG) (Depotgewichtung 12%) Beide gekauft April 2017 Restliche 6 % in Einzelaktien. Jetzt habe ich heute eine Nachricht von comdirect bekommen, dass 1. der ETF124 (ComStage MSCI Europe Large Cap TRN UCITS ETF) in den von mir gehaltenen ETF060 aufgeht und dass 2. dieser ETF060 von thesaurierend auf ausschüttend umgestellt wird. Sollte mich das Verschmelzen beunruhigen? Außerdem fand ich die thesaurierende Lösung besser (u.a. weil ich den Freibetrag ausgeschöpft habe und weil mir das Konzept der direkten Neuanlage besser gefällt). Ist es sinvoll, den ETF060 zu verkaufen und sich nach einer Alternative umzusehen? Außerdem habe ich gehört (u.a. durch dieses Forum), dass sich steuerlich bei den Fonds so einiges ändert, habe aber bestenfalls die Hälfte davon wirklich verstanden. Meine Steuererklärung macht zwar ein Steuerberater, wirrklich beraten tut er mich aber kaum. Sind auch in dieser steuerlichen Hinsicht Änderungen angebracht? Ich finde die Materie relativ komplex und habe leider schnell gemerkt, dass meine ursprüngliche Annahme"buy&hold" hieße, sich nach dem buy nicht mehr groß kümmern zu müssen nicht ganz richtig ist Ich bin dankbar für Hinweise. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker November 28, 2017 vor 25 Minuten schrieb Moriaty: ... Sollte mich das Verschmelzen beunruhigen? Nein! Zitat Außerdem fand ich die thesaurierende Lösung besser (u.a. weil ich den Freibetrag ausgeschöpft habe und weil mir das Konzept der direkten Neuanlage besser gefällt). Ist es sinvoll, den ETF060 zu verkaufen und sich nach einer Alternative umzusehen? Wenn Du Dir thesaurierende Swapper mit dem Argument der Steuerstundung ins Depot geholt hast, macht es m.E. nicht viel Sinn, den jetzt zu verkaufen, denn dann zahlst Du ja erst recht Steuern (auf die bisher erreichten Kursgewinne). Wenn es denn unbedingt sein muss, würde ich den ETF060 ruhen lassen und mir einen anderen Swapper suchen. Zitat Außerdem habe ich gehört (u.a. durch dieses Forum), dass sich steuerlich bei den Fonds so einiges ändert, habe aber bestenfalls die Hälfte davon wirklich verstanden. Im Kern geht es für Dich darum, dass Du auf Deine thesaurierenden Swapper zukünftig auch regelmäßig Steuern auf fiktive Erträge zahlen musst. Der Steuerstundungseffekt, den diese Produktgattung bisher hatte, wird deshalb geringer, dürfte aber, solange die Niedrigzinsphase anhält, weiterhin vorhanden sein. Das Thema "Steuerstundung" bringt m.E. daher nicht mehr viel. Bevor man irgendwelche Experimente macht, würde ich daher alles so lassen wie es ist. Dann gibt es eben Ausschüttungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich November 28, 2017 vor 1 Minute schrieb Schwachzocker: Dann gibt es eben Ausschüttungen. Und die kann man dann selbst auch gleich wieder anlegen. Meine Bank macht das automatisch - jeweils in den Fonds, der ausgeschüttet hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Osmium November 28, 2017 vor 19 Minuten schrieb Nachdenklich: Und die kann man dann selbst auch gleich wieder anlegen. Meine Bank macht das automatisch - jeweils in den Fonds, der ausgeschüttet hat. Ich nehme an auch bei diesem automatischen Verfahren wird der Wiederanlagebetrag durch Abgeltungssteuer und Gebühren gemindert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr November 28, 2017 vor 44 Minuten schrieb Osmium: Ich nehme an auch bei diesem automatischen Verfahren wird der Wiederanlagebetrag durch Abgeltungssteuer und Gebühren gemindert? Für Thesaurierungen physisch replizierender ETF darfst du ebenfalls Steuern abführen. Das kann sogar hilfreich sein, wenn man damit den Sparerpauschbetrag besser ausschöpft. Ab 2018 ist dann (außer in Fondspolicen) die Vorabpauschale fällig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Osmium November 28, 2017 · bearbeitet November 28, 2017 von Osmium vor 24 Minuten schrieb tyr: Für Thesaurierungen physisch replizierender ETF darfst du ebenfalls Steuern abführen. Das kann sogar hilfreich sein, wenn man damit den Sparerpauschbetrag besser ausschöpft. Ab 2018 ist dann (außer in Fondspolicen) die Vorabpauschale fällig. Danke, das ist mir bewusst. Ein Thesaurierer empfiehlt sich ja künftig wenn der Pauschbetrag schon ausgeschöpft ist wegen (marginaler) Steuerstundung und verminderten Aufwand+Gebühren der Wiederanlage. Mich interessiert an dieser Stelle, ob die Bank durch einen solchen Trick eventuell diese Eigenschaften auch einem Ausschütter geben kann (z.B. wenn kein Ausschütter auf den Index verfügbar ist), auch wenn ich es für unwahrscheinlich halte. Irgendwo hatte ich gelesen, dass jemand mit seiner Fondsgesellschaft den fiktiven Verkauf am Jahresende und Wiederanlage am Jahresanfang zum gleichen Kurs ohne Versteuerung oder Gebühren vereinbart hat, um die Vorabpauschale zu vermeiden. Wundern würde mich also gar nichts mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr November 28, 2017 · bearbeitet November 28, 2017 von tyr vor 2 Minuten schrieb Osmium: Danke, das ist mir bewusst. Ein Thesaurierer empfiehlt sich ja wenn der Pauschbetrag schon ausgeschöpft wegen Steuerstundung Das war einmal, ab in ein paar Wochen gibt es die Vorabpauschale. Steuerstundung von laufenden Erträgen nur noch in Fondspolicen. vor 2 Minuten schrieb Osmium: Irgendwo hatte ich gelesen, dass jemand mit seiner Fondsgesellschaft den fiktiven Verkauf am Jahresende und Wiederanlage am Jahresanfang zum gleichen Kurs ohne Versteuerung oder Gebühren vereinbart hat, um die Vorabpauschale zu vermeiden. ??? Wenn man Steuerstundung mit Fonds will kann man einfach die Fonds in einer billigen Fondspolice halten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Osmium November 28, 2017 vor 3 Minuten schrieb tyr: Das war einmal, ab in ein paar Wochen gibt es die Vorabpauschale. Steuerstundung von laufenden Erträgen nur noch in Fondspolicen. Korrigere mich bitte wenn ich falsch liege, aber solange der Basiszins nicht zu hoch wird, sollte der Basisertrag in aller Regel geringer als die Ausschüttung sein, sodass beim Thesaurierer ein größerer Teil der Versteuerung auf den Zeitpunkt des Verkaufes verschoben wird. Diese Steuerstundung ist aber natürlich kleiner als was man bisher erreichen konnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr November 28, 2017 vor 6 Minuten schrieb Osmium: Korrigere mich bitte wenn ich falsch liege, aber solange der Basiszins nicht zu hoch wird, sollte der Basisertrag in aller Regel geringer als die Ausschüttung sein, sodass beim Thesaurierer ein größerer Teil der Versteuerung auf den Zeitpunkt des Verkaufes verschoben wird. Diese Steuerstundung ist aber natürlich kleiner als was man bisher erreichen konnte. Die mir bekannten Schlussfolgerungen sind, dass die Steuerstundung durch die Vorabpauschale in Zukunft überschaubar bis nicht vorhanden sein wird. Wenn du Steuerstundung willst: Fondspolice. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 28, 2017 · bearbeitet November 28, 2017 von Ramstein vor einer Stunde schrieb tyr: Die mir bekannten Schlussfolgerungen sind, dass die Steuerstundung durch die Vorabpauschale in Zukunft überschaubar bis nicht vorhanden sein wird. Wenn du Steuerstundung willst: Fondspolice. Zu versteuern sind doch maximal 70% des risikolosen Marktzinses. Teilfreistellung gilt noch zusätzlich. Ob dann bei Aktienanlagen noch eine Steuerstundung stattfindet, sollte jeder ernsthafte Anleger für sich selbst beurteilen (können). Hinweis: Basiszins 2016: 1,10%; Wertzuwachs MSCI ACWI: 11,09% Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moriaty November 28, 2017 Ok, jetzt gehts wieder genau in die Richtungen, wos mir zu hoch wird Ich nehm dann mal als Antwort mit, dass ich am besten nichts ändere weil es aus steuerlichen Gesichtspunkten nicht wirklich nötig ist. Wenn der ETF060 dann aber jetzt zum Ausschütter wird sollte ich wohl die Gewinne direkt wieder in den Fonds investieren? Auch, um das die Gewichtung zu den anderen 3 Fonds (thesaurierend) beizubehalten? Kostentechnisch eher ungünstig, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr November 28, 2017 · bearbeitet November 28, 2017 von tyr vor 1 Stunde schrieb Ramstein: Zu versteuern sind doch maximal 70% des risikolosen Marktzinses. Teilfreistellung gilt noch zusätzlich. Ob dann bei Aktienanlagen noch eine Steuerstundung stattfindet, sollte jeder ernsthafte Anleger für sich selbst beurteilen (können). Hinweis: Basiszins 2016: 1,10%; Wertzuwachs MSCI ACWI: 11,09% Da hier ja die Frage diskutiert wird, ob man eher thesaurierende Fonds oder Ausschütter bevorzugen sollte benötigt man m. E. bei Aktien-ETF Zahlen zur Dividendenrendite. Index-Dividendenrenditen, jeweils "As of 27/11/2017" MSCI ACWI: https://de.spdrs.com/en/professional/etf/SPDR-MSCI-ACWI-UCITS-ETF-SPYY-GY Index Dividend Yield 2,32% MSCI ACWI IMI: https://de.spdrs.com/en/professional/etf/spdr-msci-acwi-imi-ucits-etf-SPYI-GY Index Dividend Yield 2,25% MSCI EM: https://de.spdrs.com/en/professional/etf/spdr-msci-emerging-markets-ucits-etf-SPYM-GY Index Dividend Yield 2,20% MSCI Europe: https://de.spdrs.com/en/professional/etf/spdr-msci-europe-ucits-etf-ERO-FP Index Dividend Yield 3,11% Man nehme daher mal ungefähr 2,5% Dividendenrendite an und 0,8% Vorabpauschale für 2016 (um 30% geminderter Basiszins von 1,1%). Da bleibt demnach noch eine gewisse Steuerstundung der Dividendenzahlungen bei thesaurierenden Aktien-ETF auf globale Indizes übrig, wenn man nach dem Ausschöpfen des Sparerpauschbetrags thesaurierende ETF bevorzugt. Zudem hat man die Aufwandsersparnis, dass man sich nicht um die Wiederanlage der Dividenden kümmern muss und die Wiederanlage keine selbst zu zahlenden Kosten erzeugt, da dies im Fonds stattfindet und die Kosten dafür über alle Anteilsinhaber geteilt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
M_M_M November 28, 2017 vor 4 Stunden schrieb tyr: Für Thesaurierungen physisch replizierender ETF darfst du ebenfalls Steuern abführen. Das kann sogar hilfreich sein, wenn man damit den Sparerpauschbetrag besser ausschöpft. Nur den Sparerpauschbetrag? Wie sieht das bei Verlusttöpfen aus? Ist es möglich, dass man keine Pauschale zahlen muss, bis diese Töpfe wieder auf Null sind? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Osmium November 28, 2017 · bearbeitet November 28, 2017 von Osmium @tyr: Schön, dass wir doch noch zum gleichen Fazit gekommen sind. @M_M_M: Erst wird der Verlusttopf aufgebraucht, dann der Pauschbetrag. Diese für den Anleger ungünstige Reihenfolge kann man mit mehreren Depots umkehren, womit wir bei der nächsten Steueroptimierungsmöglichkeit wären. Bevor nicht Verlusttopf und Pauschbetrag aufgebraucht sind, zahlt man auch keine Pauschale. Der Basiszinz für 2017 liegt übrigens bei nur 0,59%. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr November 28, 2017 vor 18 Minuten schrieb M_M_M: Nur den Sparerpauschbetrag? Wie sieht das bei Verlusttöpfen aus? Ist es möglich, dass man keine Pauschale zahlen muss, bis diese Töpfe wieder auf Null sind? Ein Teil des zitierten Postings bezieht sich auf das derzeit gültige 2017er Steuerrecht: vor 6 Stunden schrieb Schwachzocker: Bevor man irgendwelche Experimente macht, würde ich daher alles so lassen wie es ist. Dann gibt es eben Ausschüttungen. Zitat Und die kann man dann selbst auch gleich wieder anlegen. Meine Bank macht das automatisch - jeweils in den Fonds, der ausgeschüttet hat. Zitat Ich nehme an auch bei diesem automatischen Verfahren wird der Wiederanlagebetrag durch Abgeltungssteuer und Gebühren gemindert? Zitat Für Thesaurierungen physisch replizierender ETF darfst du ebenfalls Steuern abführen. Das kann sogar hilfreich sein, wenn man damit den Sparerpauschbetrag besser ausschöpft. Ab 2018 gilt das InvStRefG, insbesondere für thesaurierende Fonds ändert sich die Besteuerung. Dann entfällt nach meinem Verständnis bei ausländischen Aktienfonds das Thema mit den steuerhässlich thesaurierten ausschüttungsgleichen Erträgen, die man selbständig versteuern bzw. verrechnen muss. Dafür kommt dann die Vorabpauschale. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich November 28, 2017 vor 5 Stunden schrieb Osmium: Ich nehme an auch bei diesem automatischen Verfahren wird der Wiederanlagebetrag durch Abgeltungssteuer und Gebühren gemindert? Selbstverständlich! Wobei die Gebühren je nach Bank/Broker unterschiedlich sein werden. Wenn auf die Wiederanlage feste Gebühren anfallen, dann kann es bei kleinen Ausschüttungssummen unrentabel sein, die gleich wieder anzulegen. Meine Bank erhebt prozentuale Gebühren, da ist es egal wie klein die Beträge sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Breezy November 30, 2017 Hallo, ich hoffe ich kann hier mit meiner ähnlichen Problematik anknüpfen und ein paar Ratschläge von euch erhalten. Ich bespare 3 ETFs bei der comdirect- alle thesaurierend Comstage ETF127 (Emerging Markets) - 650€ Kaufwert Comstage ETF110 (MSCI World) - 2000€ Kaufwert Comstage ETF060 (Euro Stoxx) - 400€ Kaufwert Ab 2018 fallen für Comstage ETfs ja 1,5% Ordergebühren an. Nun zu meinen Fragen. Da der ETF060 ja zu einem ausschütter wird möchte ich diesen gerne verkaufen, da ich gerne nur thesaurierende ETFs haben möchte. Ist das sinnvoll? Oder jetzt noch 600€ reinbuttern und einfach liegen lassen? Sollte ich die beiden anderen ETFs ETF127 und ETF110 auch verkaufen und mit dem Erlös neue (kostenlose) kaufen und diese dann besparen. Die Käufe würde ich dann über einen Sparplan realisieren, bei dem die Käufe dann bei kostenlos besparbaren ETFs kostenlos wären, da ja keine Ordergebühren anfallen (sofern ich kostenlose besparbare ETFs finde), ist das richtig?. Frage hierbei ist ob sich das überhaupt lohnt weil bei Verkauf ja auch Gebühren anfallen. Ich hoffe ihr habt mein Anliegen soweit verstanden. Welche Tipps und Ratschläge habt ihr für mich wie ich mit der Situation umgehen kann? Bei Unklarheiten einfach nochmal fragen Mfg Philipp Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
einhabenichts November 30, 2017 Soweit wir aktuell wissen, werden ab 2018 alle Comstage ETFs zu Ausschüttern, auch der 110 und 127. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moriaty Dezember 1, 2017 Oh, das ist ja wirklich blöd. Dann stellen sich für mich wieder neue Fragen, weil ich von diesen Ausschüttern wirklich keine Ahnung habe Die Ausschüttungen erfolgen 1 Mal jährlich, oder? Wann denn? Wenn ich von den Ausschüttungen dann direkt den jeweils ausschüttenden ETF kaufe wäre es wie ein thesauerierender ETF? Aber vermutlich kostenintensiver, weil der Kauf Gebühren kostet im Gegensatz zur Thesaurierung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vormtor Dezember 1, 2017 Zu den Ausschüttungen des ETF060 schrieb comstage: "Künftig ist eine Ausschüttung pro Jahr geplant." Ich vermute, dass comstage das auch bei den anderen ETFs so handhaben wird. Andere KAGs schütten quartalsweise aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag