lea2 November 27, 2017 Hallo zusammen, ich hätte mal ein paar kurze Fragen zum Ehegattensplitting - vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen. Wenn ich das richtig verstehe, spielt die Steuerklasse nur für das Monatsnetto eine Rolle (d.h. für Zinsen & Liquidität); für die Steuererklärung am Ende des Jahres ist die gewählte Kombination völlig unerheblich (Quelle: Finanzamt, Steuertipps.de). Wenn ich es richtig verstehe, heißt das, dass die "Einsparungen", die ich mir bei den üblichen Steuerklassenrechnern anzeigen lassen kann, lediglich temporär bestehen - bei Steuerklasse 3/5 muss ich bei der Steuererklärung eben höchstwahrscheinlich nachzahlen, während ich bei 4/4 bereits unterjährig genügend Steuern berappe. Ein paar Fragen dazu: Sehe ich das so weit richtig? Wie bestimme ich am einfachsten die tatsächliche Steuerersparnis von verheiratet vs. nicht verheiratet am Ende des Jahres? Wie lässt sich am einfachsten bestimmen, wer netto wie viel "eigentlich" verdient/beiträgt (ich finde es psychologisch schöner, wenn der Geringverdiener - der ja bei Steuerklasse 5 den Großteil der Steuern berappen muss - zumindest auf dem Papier weiß, wofür er eigentlich arbeitet)? Danke für eure Hilfe! P.S. Mir ist klar, dass das hier keine Steuerberatung ersetzt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tradeoff November 27, 2017 1. Ja 2. Rechne die Bruttogehälter jeweils mit SK 1 3. vergiss netto, nimm brutto. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lea2 November 27, 2017 Hmmm... Ad 2. Wenn ich die Ergebnisse des BMF Rechners richtig interpretiere, spare ich im Wesentlich dann, wenn zumindest einer der Partner <<50.000 EUR verdient, oder? Bei >50.000 EUR - rein um die Logik zu verstehen bei 100.000 EUR und 200.000 EUR beträgt die Steuerersparnis genau 0 EUR. Korrekt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch November 27, 2017 1. Bei der Wahl sind auch außersteuerliche Dinge zu beachten. So knüpfen einige Sozialleistungen an das vorige Nettogehalt an (ALG, Elterngeld). Wenn dann der Partner mit Klasse 5 solche Leistungen in Anspruch nehmen will/muss, verliert man Geld. Außerdem ergibt sich aus der Wahl der Steuerklasse 5 automatisch eine Pflicht zur Steuererklärung (vielleicht nicht so wichtig, da sich bei 4/4 ja ein Guthaben 2. Ich mache das mit dem WISO-Steuerprogramm: Einfach die beiden als Ehepaar eingeben und dann kannst Du abschließend die (Einzel oder Zusammen-)Veranlagung auswählen und so den Unterschied sehen. Bei Elster müsste das eigentlich auch gehen. Oder, wenn Du beide Steuerbescheide vorliegen hast, selber mit Excel rechnen. Dies ist die Formel für die Einzelveranlagung zur Einkommensteuer 2016: =ABRUNDEN(WENN(AU22<8652;0;WENN(AU22<13669;(AU22^2*993,62+AU22*(1400*10000-2*993,62*8652)+8652^2*993,62-8652*1400*10000+0*10000^2)/10000^2;WENN(AU22<53665;(AU22^2*225,4+AU22*(2397*10000-2*225,4*13669)+13669^2*225,4-13669*2397*10000+952,48*10000^2)/10000^2;0,42*AU22-8394,14)));0) In AU22 muss das zu versteuernde Einkommen stehen (findest Du auf den Bescheiden) Für den Splittingtarif gibst Du in AU22 die Hälfte der Summe beider zvE ein und ergänzt die o.g. Formel um "*2". Wenn der Soli auch noch berechnet werden soll, ergänzt Du noch um "*1,055". 3. Ich mache das so: Wie unter 2. die Steuern für beide Varianten ausrechnen. Die Summe beider Einzelveranlagungen wird idR höher sein. Die Differenz ist der "Splittinggewinn", der durch die Ehe bzw. den Splittingtarif entsteht. Den addiere ich je zur Hälfte zum Ergebnis der Einzelveranlagung. Rechenbeispiel: Partner A Einzelveranlagung: 10.000 Steuern Partner B Einzelveranlagung: 5.000 Steuern Zusammenveranlagung: 12.000 Steuern Splittinggewinn 3.000 => zahlt Partner A: 8.500 Partner B: 3.500 Je nach Steuerklassenwahl muss dann ein Partner dem anderen (zumindest virtuell) noch was auszahlen. Der Splittingtarif spart immer dann, wenn die Ehepartner unterschiedlich viel verdienen; je höher die Differenz, desto mehr. Nach oben gibt es allerdings einen Deckel, der bei ca. 100 TEUR erreicht wird. Bei diesem Einkommen erreicht der Splittinggewinn mit knapp 8,5 TEUR das Maximum, wenn nur ein Verdiener vorhanden ist. Verdienen beide gleich viel, ist der Splittinggewinn immer Null. In allen anderen Fällen liegt er dazwischen (wenn überhaupt Steuern gezahlt werden). Das Gesamteinkommen ist eher von untergeordneter Bedeutung; nur bei sehr niedrigem Einkommen des einen Partners (< 10 TEUR) steigt der Splittinggewinn sprunghaft an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lea2 November 27, 2017 · bearbeitet November 27, 2017 von lea2 EDIT: Excel auf Wunsch angehängt Cool, so ähnlich habe ich das jetzt mal schnell mit den im BMF Steuerrechner angegebenen Formeln für 2017 in Excel zusammengekloppt. Soli einfach wie du vorgeschlagen hast pauschal 5,5%, was nicht ganz genau passt, aber für einen ersten Überblick ausreicht. Ergebnis siehe Anhang (Zeile Gesamteinkommen, Spalte Anteil Mehrverdiener). Wie du sagst, spart man insbesondere bei ungleichen Gehältern - bei höheren Gehältern muss das Gehalt allerdings schon extrem ungleich sein, damit dabei noch etwas herauskommt... P.S. Schreit gerne, wenn ich was übersehe oder das Ergebnis so nicht ganz stimmen kann (laaaaaaaange Formeln ) Ehegattensplitting - Copy.xlsx Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch November 27, 2017 Keine Ahnung, was Du da rechnest. So ist das nur ein Bild. Da musst Du schon die Excel-Datei hochladen. Aber von der Tendenz scheint es zu stimmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lea2 November 27, 2017 · bearbeitet November 28, 2017 von lea2 EDIT: Excel auf Wunsch angehängt So ist die Ansicht eigentlich intuitiver um "seine" Kombination nachzuschauen - die andere Ansicht stellt eher die Ungleichheit in den Vordergrund... Nur so Ehegattensplitting_.xlsx Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch November 27, 2017 Ja, so sieht man schön, wo der Effekt am stärksten ist: bei hohem, möglichst ungleich verteiltem Familieneinkommen. Was mir intuitiv nicht klar war, aber eigentlich ein simpler Zusammenhang, ist der große rote Bereich rechts unten. Der fängt nämlich genau da an, wo beide Partner in den Spitzensteuersatz kommen, bei ca. 55.000. Und man sieht schön die Diagonalen gleichen Vorteils bei gleicher Einkommensdifferenz von 15-45 Tsd. bei einem Partner, die dort aufhören, wo der andere Partner 55.000 versteuert. Denn der gerade Teil der Grenzeinkommensteuerfunktion verläuft genau in diesem Bereich: etwa zwischen 15 und 55 TEUR. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
alsuna November 28, 2017 @lea2, magst du auch dazu das Excel hochladen? Schöne Auswertung! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag