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gashi

Familienversicherung Student Aktienverkäufe

Empfohlene Beiträge

gashi
· bearbeitet von gashi

Guten Morgen,

 

ich bin Student und über meine Eltern noch familienversichert. Bevor nächstes Jahr das Berufsleben startet, möchte ich gerne den maximalen steuerlichen Freibetrag für Gewinne aus Kapitalanlagen nutzen (eigtl. ja 8.820 €). Durch Praktika habe ich knapp 2000 € eingenommen. Nun habe ich herausgefunden, dass die Einkommensobergrenze für die Familienversicherung bei 425/450 € liegt. Somit würden noch 12*425-2000=3100€ für steuerfreie Kapitalerträge bleiben. Ist das richtig oder habe ich was übersehen? Könnte ich meine Einnahmen durch Angabe von Werbungskosten noch weiter drücken?

 

Vielen Dank im Voraus.

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odensee
· bearbeitet von odensee
Am 25.11.2017 um 11:15 schrieb gashi:

Könnte ich meine Einnahmen durch Angabe von Werbungskosten noch weiter drücken?

Die Einnahmen aus Kapitalerträgen? Nein. http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36217.xhtml?currentModule=home

 

Eventuell kannst du mit Hilfe des "Stückzinstricks" Gewinne ins nächste Jahre verschieben.

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vanity
vor 5 Minuten schrieb odensee:

Eventuell kannst du mit Hilfe des "Stückzinstricks" Gewinne ins nächste Jahre verschieben.

Ich verstehe das eher so, dass künftige Gewinne in dieses Jahr verschoben werden sollen - Reverse Stückzinstrick.

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odensee

Wahrscheinlich hast du recht. Ich habe wohl zu sehr das "Einnahmen drücken" im Fokus gehabt.

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gashi

Primär geht es mir darum, durch den Verkauf von Kapitalanlagen, die ordentlich im Plus stehen, den Steuerfreibetrag möglichst vollständig auszunutzen (Grenze 8820). Ziel Nummer zwei ist, in der Familienversicherung zu bleiben (Grenze 5900, richtig?).

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vanity

Ich würde Ziel Nr. 2 an die erste Stelle setzen, dessen Verfehlung wird teuer. Die Grenze dazu ist m. E. richtig (12x425+800 - sofern KAP-Einkünfte von mind. 800 vorliegen), ich würde beim Herantasten etwas Luft lassen (der Teufel ist ein Eichhörnchen).

 

Anmerkung zu Beitrag #2: Richtig bemerkt, kein Werbungskostenabzug bei Kapitaleinkünften. Bei Einkünften "N" können sie angesetzt werden, ggf. Pauschbetrag (Achtung, pro rata!).

 

(da Fehleinschätzungen hier richtig Geld kosten können: alles ohne Gewähr!) 

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gashi

Da hast du natürlich recht. Vielen Dank für eure Antworten.

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