Mountie November 22, 2017 Für meine Steuererklärung 2016 suche ich einen Lohnsteuerhilfeverein mit Sitz im Rheinland. Kann jemand einen Verein empfehlen (oder auch von einem abraten)? Da sich meine Erstattungen in Grenzen halten, sollte das Ganze relativ preiswert sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 22, 2017 vor 18 Minuten schrieb Mountie: Da sich meine Erstattungen in Grenzen halten, sollte das Ganze relativ preiswert sein. Tipp: Über Lohnsteuerhilfevereine informieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mountie November 22, 2017 Habe ich u.a. bei finanztip getan, viel nehmen sich die Vereine leider nicht gegenseitig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allzeithoch November 23, 2017 Die Kosten sind abhängig vom Jahresbrutto, nicht von der Höhe der Erstattung. Ich habe mit der Lohnsteuerhilfe bisher positive Erfahrungen gemacht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ava2 November 23, 2017 Wenn sie was könnten, wären sie Steuerberater [emoji1]Gesendet von iPad mit Tapatalk Pro Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
K_R_Weisser November 24, 2017 vor 12 Stunden schrieb ava2: Wenn sie was könnten, wären sie Steuerberater Gesendet von iPad mit Tapatalk Pro Das ist - mit Verlaub - Quatsch. Gerade in einfachen Sachverhalten ist in meinen Augen der Quotient aus Erstattung und Kosten oft besser. Für eine einfache Steuererklärung braucht es schlicht kein großes Können... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Waldschrat November 24, 2017 Für eine einfache Steuererklärung reicht so was: https://www.buhl.de/produkte/tax Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Columbus83 November 24, 2017 Am 22.11.2017 um 22:13 schrieb Mountie: Für meine Steuererklärung 2016 suche ich einen Lohnsteuerhilfeverein mit Sitz im Rheinland. Kann jemand einen Verein empfehlen (oder auch von einem abraten)? Da sich meine Erstattungen in Grenzen halten, sollte das Ganze relativ preiswert sein. Wenn du danach googlest, solltest du doch den passenden Ansprechpartner für dich können, oder nicht? Die Kosten richten sich, wie bereits geschrieben, nach dem Jahresbrutto. Wenn ich mich richtig erinnere, trittst du eine Mitgliedschaft dort an und der Mitgliedsbeitrag sind dann quasi die Kosten für die Erstellung deiner Steuererklärung. Falls du also nur einmalig das machen willst, musst du dann wieder die Mitgliedschaft kündigen, ansonsten läuft die Mitgliedschaft weiter. Die Mitarbeiter weisen einen allerdings darauf nochmal hin. Habe ebenfalls gute Erfahrungen damit gemacht, die Kosten sind niedrig. Für einfache Steuererklärungen ist der Lohnsteuerhilfeverein optimal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fillg1 Januar 25, 2020 Sorry dass ich diesen alten Thread wieder ausgrabe Bis jetzt habe ich meine Steuererklärung meistens von einem Lohnsteuerhilfeverein machen lassen und war eigentlich zufrieden, Karton mit Rechnungen und Steuernachweisen abgeben, unterschreiben und warten bis Geld aus Konto kommt ;-). Aber wie schaut das jetzt mit den seit 1-2 Jahre geltenden neuen Regeln für Wertpapiererträge aus, kommen die LSHV damit auch klar oder sollte man sich da doch einen "richtigen" Steuerberater suchen? Wie sind da eure Erfahrungen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Januar 25, 2020 Kommt eben darauf an, was mit deinen Wertpapiererträgen so los ist. Ich verteile meine Freistellungsaufträge passend und brauche gar keine KAP abzugeben; das kriegt garantiert jeder hin. Wenn du andererseits Wertpapiere bei ausländischen Banken handeln solltest (z.B. Interactive Brokers), werden die meisten Nicht-Spezialisten überfordert sein, vermutlich auch ein 08/15-Steuerberater. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Januar 25, 2020 Die neue Fondsbesteuerung ist allerdings bei vielen Berufskollegen noch nicht angekommen (die waren ja noch nicht zu 100% in der alten Regelung). Wenn die StBesch korrigiert werden muss, wird es in der Tat schwierig. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oscarello Januar 26, 2020 vor 19 Stunden von chirlu: Kommt eben darauf an, was mit deinen Wertpapiererträgen so los ist. Ich verteile meine Freistellungsaufträge passend und brauche gar keine KAP abzugeben; das kriegt garantiert jeder hin. Wenn du andererseits Wertpapiere bei ausländischen Banken handeln solltest (z.B. Interactive Brokers), werden die meisten Nicht-Spezialisten überfordert sein, vermutlich auch ein 08/15-Steuerberater. bei mir läuft alles über inländische kreditinstitute... bekomme da meine steuerbescheinigungen, und dann nur noch übertragen in die anlage KAP. und im übrigen: was man bei einem ausländiscen broker an depotgebühren einspart, zahlt man wieder drauf für einen Steuerberater Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Januar 26, 2020 vor 4 Minuten von oscarello: was man bei einem ausländiscen broker an depotgebühren einspart, zahlt man wieder drauf für einen Steuerberater Aus meiner Sicht ist diese Aussage Quatsch. Einfache Fälle (Aktien, Anleihen, Fonds) sind mit etwas Einarbeitung weitgehend fehlerfrei selbst machbar. Komplizierter gestrickte Finanzprodukte (Derivate) sind bei inländischen Brokern i.d.R. nicht handelbar oder mit Abschreckgebühren versehen, dass auch ja kein auf die Idee kommt sowas zu handeln. Muss man also im Ausland handeln und ist nicht vergleichbar, obige Aussage also ebenfalls nicht zutreffend. Übrig bleiben für den spezialisierten Steuerberater also Fälle, die man im deutschen Depot gar nicht so hinbekommt und/oder in denen das Finanzamt, z. B. wegen hoher angemeldeter Verluste, genauer hinschaut und Zweifel anbringt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oscarello Januar 26, 2020 sind optionsscheine oder bonuszertifikate kompliziert gestrickt? ich glaube nicht. kann alle derivate auch über mein sparkassen-depot kaufen (z.b.) und die gebühren sind nicht abschreckend Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Januar 26, 2020 vor einer Stunde von oscarello: sind optionsscheine oder bonuszertifikate kompliziert gestrickt? Das ist Privatanlegerspielzeug! Du hast meinen Beitrag nicht verstanden und dich offensichtlich auch noch nicht mit den steuerlichen Aspekten deiner Depots beschäftigt. Wie man unter diesen Voraussetzungen eine solche Aussage treffen kann vor 1 Stunde von oscarello: was man bei einem ausländiscen broker an depotgebühren einspart, zahlt man wieder drauf für einen Steuerberater ist mir schleierhaft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oscarello Januar 27, 2020 lass meine depots aus dem spiel.Und um die steuerlichen aspekte meiner depots mach dir keine sorgen. Ich weiß, was ich zu tun habe und erwirtschafte eine jährl.rendite von ca.10% und das genügt mir vollauf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase Januar 27, 2020 Moin, wann ein Gang zum Steuerberater oder LSt-Hilfeverein angesagt ist, das hängt vom Einzelfall ab. Ob die dann einem "gut" weiterhelfen oder "weniger gut" ebenfalls. Lohnsteuerhilfevereine unterscheiden sich vom Steuerberater, weil sie nur eingeschränkt "Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten" betreiben dürfen. Ansonsten müssen sie mit der gleichen Gründlichkeit für ihre Mandanten tätig werden. Zitat §4 Nr. 11 Steuerberatergesetz: Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind ferner befugt: ... Nr. 11 Lohnsteuerhilfevereine, soweit sie für ihre Mitglieder Hilfe in Steuersachen leisten, wenn diese a) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes), Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes) oder Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes erzielen, b) keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen, es sei denn, die den Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen sind nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes in voller Höhe steuerfrei, und c) Einnahmen aus anderen Einkunftsarten haben, die insgesamt die Höhe von achtzehntausend Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von sechsunddreißigtausend Euro, nicht übersteigen und im Veranlagungsverfahren zu erklären sind oder auf Grund eines Antrags des Steuerpflichtigen erklärt werden. An die Stelle der Einnahmen tritt in Fällen des § 20 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes der Gewinn im Sinne des § 20 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes und in den Fällen des § 23 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes der Gewinn im Sinne des § 23 Absatz 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes; Verluste bleiben unberücksichtigt. ... und ... diese Leute sind keine Anlageberater ... sondern Dienstleister für die Steuererklärung. Die meisten arbeiten seriös. Komplizierte Fälle von Kapitalerträgen werden typisch nicht zu den Spezialgebieten eines Lohnsteuerhilfevereins gehören. Das ergibt sich schon aus der Betraggrenze, dass die nur Fälle bis 18.000 Euro außerhalb der Lohnsteuer/wiederkehrenden Bezügen annehmen dürfen. Andererseits werden die einem helfen können, die Anlage KAP oder KAP INV auszufüllen, wenn man da selbst wie ein Ochs vorm Berg steht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag