jevgeni November 14, 2017 Hallo zusammen, bei mir gibt es dieses Jahr folgenden Fall: Ich habe aus Anleihen ca. 5000 EUR Erträge oberhalb des Freistellungsauftrag realisiert, allerdings aus 4 Aktiengeschäften dieses Jahr ca. einen Verlust von 1000 EUR realisiert. Ich habe nur 1 Depot, d.h. gleicher Broker. Soweit mir bekannt ist sind die Steuertöpfe nach Aktien & sonstiges getrennt. Wie wäre das bei der Steuererklärung anzusetzen? (Verlustrealisierung der Aktien ist erst heute erfolgt, d.h. Abrechnung liegt noch nicht vor). Soweit ich weiss, werden die Töpfe nicht miteinander verrrechnet... Für Tipps, Hilfestellung bin ich vorab dankbar. Beste Grüße Jevgeni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 14, 2017 Der Verlust aus den Aktiengeschäften wird von der Bank in das nächste Jahr vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet. Eine Verrechnung mit den Zinsen geht weder auf Bank- noch auf Veranlagungsebene. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jevgeni November 14, 2017 Herzlichen Dank für die kurze und präzise Info! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
foolbar November 14, 2017 vor 3 Stunden schrieb jevgeni: Hallo zusammen, bei mir gibt es dieses Jahr folgenden Fall: Ich habe aus Anleihen ca. 5000 EUR Erträge oberhalb des Freistellungsauftrag realisiert, allerdings aus 4 Aktiengeschäften dieses Jahr ca. einen Verlust von 1000 EUR realisiert. Ich habe nur 1 Depot, d.h. gleicher Broker. Soweit mir bekannt ist sind die Steuertöpfe nach Aktien & sonstiges getrennt. Wie wäre das bei der Steuererklärung anzusetzen? (Verlustrealisierung der Aktien ist erst heute erfolgt, d.h. Abrechnung liegt noch nicht vor). Soweit ich weiss, werden die Töpfe nicht miteinander verrrechnet... Für Tipps, Hilfestellung bin ich vorab dankbar. Beste Grüße Jevgeni Die Verlust - und Gewinntöpfe wurden 2009 getrennt um höhere Steuereinnahmen generieren zu können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag