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paradox82

Suche Versicherungsberater für den Abschluss einer PKV

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paradox82
· bearbeitet von paradox82

Guten Abend zusammen!

 

Ich habe eine praktische Frage zum Thema Honorarberatung  Versicherungsberater (§ 34e, Abs.1 GewO) für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung inkl. Risikoanfragen bei verschiedenen Anbietern. Die Sinnhaftigkeit der PKV ergibt sich aus einer Verbeamtung (Bund) ab dem Jahre 2018.

 

Wie man einen Honorarberater Versicherungsberater findet ist bei Finanztip gut beschrieben: http://www.bvvb.de/BeraterSuche.aspx?map=1.

Für die Region Bonn habe ich über die Seite des BVVB Bundesverband der Versicherungsberater e.V. z. B. die Kanzlei Artur Hapelt gefunden.

 

Nun würde mich interessieren, ob hier im Raum Bonn bereits jemand Erfahrung bei der Beratung durch einen Honorarberater Versicherungsberater gemacht hat. Insbesondere interessiert mich:

 

- Von wem wurdet ihr beraten?

- Was hat Euch bewogen den Berater zu wählen?

- Wieviele Stunden hat der Berater für die Beratung in Sachen PKV veranschlagt?

- Wurden Risikoanfragen durchgeführt?

- Wie hoch war der Stundensatz?

 

Danke

para

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polydeikes

Es gibt keine Honorarberater im Versicherungsbereich. Es gibt Versicherungsberater. Der Genannte ist ein solcher. Versicherungsberater vermitteln nicht, respektive dürfen es noch nicht. Versicherungsberater werden unabhängig vom Erfolg bezahlt. Insofern gehören auch Risikovoranfragen üblicherweise nicht zum Geschäft eines Versicherungsberaters.

 

Wenn es partue ein Versicherungsberater für PKV sein soll, dann mMn nur Gerd Güssler (pkv-beratung-freiburg.de) oder Esther Riehl-Müller (rwmgroup.de). Bei knapp 300 Versicherungsberatern in D, von denen der Großteil gar keine solche Dienstleistungen anbietet, ist Fokus auf "regional" mMn völlig sinnfrei.

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paradox82
vor 26 Minuten schrieb polydeikes:

Es gibt keine Honorarberater im Versicherungsbereich. Es gibt Versicherungsberater.

Danke für den Hinweis, ich habe es editiert.

 

vor 26 Minuten schrieb polydeikes:

Insofern gehören auch Risikovoranfragen üblicherweise nicht zum Geschäft eines Versicherungsberaters.

Mir ist klar, dass der Versicherungsberater nicht vermitteln darf. Neben dem Leistungsumfang der PKV spielt aber auch der Preis eine Rolle und der mag sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden, insbesondere aufgrund unterschiedlicher Risikoeinschätzungen. Daher hätte ich erwartete, dass ein Versicherungsberater dem Laien auch die Dienstleistung einer Risikoanfrage anbietet. Das wäre jedenfalls eine Dienstleistung, für die ich zu zahlen bereit wäre, auch um Fehler zu vermeiden. Die Auswahl der Versicherung muss mann dann auf Basis der Erkenntnisse dann selber treffen.

 

vor 40 Minuten schrieb polydeikes:

Wenn es partue ein Versicherungsberater für PKV sein soll, dann mMn nur Gerd Güssler (pkv-beratung-freiburg.de) oder Esther Riehl-Müller (rwmgroup.de).

Kannst Du kurz begründen wieso "nur" diese?

 

Ich sehe den Vorteil in einem Versicherungsberater darin, dass dieser über alle Versicherungen beraten kann. Ich habe gehört, dass einige Anbieter nicht mit Versicherungsvermittlern zusammenarbeiten.

 

vor 34 Minuten schrieb polydeikes:

Bei knapp 300 Versicherungsberatern in D, von denen der Großteil gar keine solche Dienstleistungen anbietet, ist Fokus auf "regional" mMn völlig sinnfrei.

Regional ist sicherlich kein Muss. Es mag an der Präferenz für den persönlichen Kontakt liegen und die Übergabe bereits vorhandene Unterlagen wäre einfacher, aber sei es drum.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Zunächst mal gibt es im PKV Bereich praktisch keine Nettotarife. Es sind glaub 2 Anbieter am Markt, @Matthew Pryor und @Peter Wolnitza wissen das eher als ich. Heißt also, ich zahle den Versicherungsberater nach altem Recht on Top zum ohnehin via Provision belasteten Tarif. Macht die Kiste mit Zielsetzung Vermittlung ziemlich sinnfrei.

 

Nicht zu verwechseln mit, Versicherungsberater seien sinnfrei. Es gibt auch diverse rechtliche Fragen im KV Bereich, die selbst gute Makler an die Grenzen bringen. Nicht zwangsweise iS von Können, sicher aber iS von dürfen (Rechtsberatung im Einzelfall). Und genau da fängt der Job des Versicherungsberaters an und endet der Job des Versicherungsmaklers. (204 Tarifwechsel, Leistungsprüfung etc. pp. ...)

 

Gerd Güssler betreibt die quasi mehrheitlich von soliden PKV Vermittlern genutzte Software KV Pro. Aus meiner Sicht schlicht einer der fachlich stärksten Versicherungsberater in dem Bereich. Zudem erstaunlich fair und kundenfreundlich in der Preisgestaltung. Die genannte Dame ist Teil einer größeren Versicherungsberater Kanzlei, die in diversen Feldern Experten haben. Sie macht da den PKV Bereich. Ua. bietet die Kanzlei auch Rechnungsprüfung und andere USPs als Dienstleistung an, in günstigem Servicepaket verpackt (formal steht das auch beim oben Genannten auf der Homepage). Selbst früher eine größere Agentur eines renomierten PKV Versicherers gehabt, kennt also Vermittlergeschäft und Beratergeschäft gleichermaßen, zudem massives Fachwissen.

 

In der Theorie besteht das Anbieterproblem formal auch bei Maklern nicht. Auch der Makler könnte gegen Entgelt die Vermittlung zu einem Versicherer darstellen, der nicht mit Vermittlern zusammenarbeitet. IdP wüsste ich abgesehen von Beamten mit deutlichen Vorerkrankungen nicht, wozu ...

 

Für meinen Teil hab ich zwar mit PKV nichts am Hut, das stelle ich über Kooperationen dar, allerdings berate ich generell nicht Face2Face im mit Sicherheit nicht weniger aufwändigen Bereich BU (iS der Unterlagen etc.). Da war es noch nie ein praktisches Problem Unterlagen per Mail oder Post zu verschicken. Da sorgst du dich mMn unnötig.

 

Der Genannte sagt mir wiederum nichts. Was nicht zwangsläufig etwas heißen muss. Auch wenn ich der Meinung bin, die Guten in der Branche mehrheitlich real oder virtuell zu kennen. Mich stört auf der Seite des Genannten zunächst das allgemeine und völlig belanglose Blabla zum Berufsbild und vor allem, dass sein "Schwerpunkt" so ziemlich alles ist, was am Versicherungsmarkt angeboten wird. Gerade bei letzterem Umstand würde ich als Verbraucher sofort weiter surfen.

 

Es mag vielleicht Universalgenies geben, die alles auf hohem Niveau darstellen können, ich kenne kein solches Unicorn und glaube auch nicht daran ...

 

 

 

 

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Matthew Pryor

Hallo,

ich kann da leider wenig Erhellendes beisteuern. Schließe mich aber polydeikes dahingehend an, dass, falls es denn ein Versicherungsberater sein soll, der Herr Güssler eine gute erste Anlaufstelle wäre, das kann ich auch praktisch unterschreiben. Zu der Dame mit dem wohlklingenden Namen fehlen mir dagegen Erfahrungswerte, wenn polydeikes ihr aber entsprechendes Fachwissen zuspricht, schenke ich dem gerne Glauben. Damit hättest du schon einmal 2 Anlaufstellen, und ich würde mich wundern, wenn das nicht hinhauen sollte. Ob nun Netto oder Brutto ;).

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paradox82
· bearbeitet von paradox82

Vielen Dank an @polydeikes für die ausführliche Begründung und an @Matthew Pryor für die zusätzliche Einschätzung.

 

vor 13 Stunden schrieb polydeikes:

Zunächst mal gibt es im PKV Bereich praktisch keine Nettotarife. Es sind glaub 2 Anbieter am Markt, @Matthew Pryor und @Peter Wolnitza wissen das eher als ich. Heißt also, ich zahle den Versicherungsberater nach altem Recht on Top zum ohnehin via Provision belasteten Tarif. Macht die Kiste mit Zielsetzung Vermittlung ziemlich sinnfrei.

 

Nettotarife werde ich sicher ansprechen. Mal sehen was der Markt hergibt.

 

Darüber hinaus gab es Planungen Zuwendungen (z.B. Provisionen, Courtagen usw.) bei sogenannten Bruttotarifen vom Versicherer an den Versicherungsnehmer   unverzüglich durchzuleiten bzw. auszukehren. Ein Provisionsabgabeverbot bestünde im Gegensatz zu den Vermittlern dann nicht. (http://www.finanztip.de/community/thema/3587-der-neue-honorar-versicherungsberater-wird-kommen?pageNo=1).

 

Der § 34e GewO ist als Verordnungsermächtigung bereits am 29. Juli 2017 in Kraft getreten; Mit Wirkung vom 23. Februar 2018 wird u.a. das Recht der Versicherungsberater neugeregelt (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html).

 

M. E. ist von der Verordnungsermächtigung bisher kein Gebrauch gemacht worden. Ein kundiger Versicherungsberater wird da sicherlich eine Meinung zu haben.

 

Edit: Eine aktuelle Meinung dazu gibt es hier:

 

"Ab 23. Februar 2018 dürfen (und müssen) Versicherungsberater Versicherungsgesellschaften dazu veranlassen, Provisionen auszukehren. Dieser Schritt war längst überfällig."

 

https://www.honorarberatung-finanzberatung.de/idd-umsetzung-durchbruch-fuer-die-honorarberatung/

 

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polydeikes

Durchleitungsgebot kommt erst mit Einführung IDD im Februar nächsten Jahres. Stand aktuell: Zumindest von den Top 10 Lebensversicherern haben schon 4 erklärt, dass sie den Quatsch (falls keine Revision kommt) nicht mitmachen werden und technisch / rechtlich nicht mitmachen können.

 

Dafür muss man eigentlich keine zwei zusätzlichen Links spammen.

 

 

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paradox82

Kurzer Zwischenstand. Nach einer "ausführlich schriftliche Anfrage" (Zitat Versicherungsberater) per E-Mail zur Kalkulation eines Angebotes an Hernn Güssler und Frau Riehl-Müller, mochte Herr Güssler eigentlich erst nach Buchung der 20-minütigen kostenpflichtigen Erstberatung ein Angebot stellen und unterbreitete auf Nachfrage eine Beratung zum bekannten Pauschalpreis (worauf wir verzichtet haben), Frau Riehl-Müller bot ein kostenloses Telefonat an und nahm sich fast 60 Minuten Zeit und unterbreitete im Anschluss ein konkurrenzfähiges Angebot.

 

Mein Fazit. Geht auch telefonisch :)

 

Am ‎09‎.‎11‎.‎2017 um 12:51 schrieb polydeikes:

Durchleitungsgebot kommt erst mit Einführung IDD im Februar nächsten Jahres. Stand aktuell: Zumindest von den Top 10 Lebensversicherern haben schon 4 erklärt, dass sie den Quatsch (falls keine Revision kommt) nicht mitmachen werden und technisch / rechtlich nicht mitmachen können.

 

Dafür muss man eigentlich keine zwei zusätzlichen Links spammen.

Nun gut, nur weil Anbieter etwas für Quatsch halten (siehe Fluggesellschaften hinsichtlich Entschädigungsanspruch bei Flugausfällen und -verspätungen) muss es einen Verbraucher nicht daran hindern einen gesetzlichen Anspruch geltend zu machen.

 

Ich werde dahingehend nochmal eine weitere Expertin befragen.

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polydeikes

:D Welcher gesetzliche Anspruch verpflichtet ein Versicherungsunternehmen eine Geschäftsbeziehung (Direktanbindung) mit x, y oder z einzugehen? Richtig, keiner.

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mde
Am 11.12.2017 um 15:47 von paradox82:

Kurzer Zwischenstand. Nach einer "ausführlich schriftliche Anfrage" (Zitat Versicherungsberater) per E-Mail zur Kalkulation eines Angebotes an Hernn Güssler und Frau Riehl-Müller, mochte Herr Güssler eigentlich erst nach Buchung der 20-minütigen kostenpflichtigen Erstberatung ein Angebot stellen und unterbreitete auf Nachfrage eine Beratung zum bekannten Pauschalpreis (worauf wir verzichtet haben), Frau Riehl-Müller bot ein kostenloses Telefonat an und nahm sich fast 60 Minuten Zeit und unterbreitete im Anschluss ein konkurrenzfähiges Angebot.

 

Mein Fazit. Geht auch telefonisch :)

 

Nun gut, nur weil Anbieter etwas für Quatsch halten (siehe Fluggesellschaften hinsichtlich Entschädigungsanspruch bei Flugausfällen und -verspätungen) muss es einen Verbraucher nicht daran hindern einen gesetzlichen Anspruch geltend zu machen.

 

Ich werde dahingehend nochmal eine weitere Expertin befragen.

@paradox82: Hallo, ich bin als Neubeamter (ab 1.10. ) auf der Suche nach einem Versicherungsberater und möchte wissen, ob Sie und welche Erfahrungen mit v.g. Personen gemacht haben ( ggf. Empfehlung?) Vlt. werde ich mich von Herr Hapelt bzw. seine Kollegin beraten lassen. Gruß

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paradox82

@mde meine Frau hat sich bei Frau Riehl-Müller gut aufgehoben gefühlt. Seinerzeit gab es eine Aktion der PKV auch bei Vorerkrankungen Neubeamte aufzunehmen mit Max 30% Zuschlag. Da gab es aber Punkte, die zu beachten waren, z. B. galt das nur für das erste Angegbot der ersten an der Aktion teilnehmenden PKV, sodass der „Schuss“ dann sitzen musste.

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Feranda
vor 1 Stunde von paradox82:

@mde meine Frau hat sich bei Frau Riehl-Müller gut aufgehoben gefühlt. Seinerzeit gab es eine Aktion der PKV auch bei Vorerkrankungen Neubeamte aufzunehmen mit Max 30% Zuschlag. Da gab es aber Punkte, die zu beachten waren, z. B. galt das nur für das erste Angegbot der ersten an der Aktion teilnehmenden PKV, sodass der „Schuss“ dann sitzen musste.

Das war nicht nur seiner Zeit so, sondern nennt sich Beamtenöffnungsklausel für die PKV. Das ist auch keine Aktion, sondern Alltag. Der letzte Part stimmt allerdings, der Schuss muss sitzen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

@mde: die erste Entscheidung musst Du vermutlich selbst treffen: Debeka oder nicht Debeka? Danach wendest Du Dich entweder an eine Debeka Geschäftsstelle - oder Du gehst zu einem anderen Versicherungs-Berater/Vermittler/Makler/Verkäufer/usw.

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Peter Wolnitza

Stimmt, völlig richtig. Meine Kandidaten, die nicht "normal" versicherbar sind, schicke ich alle zur Debeka .. die schlucken derzeit alles .. ob mit oder ohne Öffnungsaktion .. das Kollektiv freut sich in ein paar Jahren .. 

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yuser
· bearbeitet von yuser
vor einer Stunde von Peter Wolnitza:

die schlucken derzeit alles

Hast Du ggf. Beispiele, was die Risikoprüfung so durchwinkt? Würde mich echt mal interessieren.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
Am 23.9.2022 um 19:25 von Peter Wolnitza:

Meine Kandidaten, die nicht "normal" versicherbar sind, schicke ich alle zur Debeka .. die schlucken derzeit alles .. ob mit oder ohne Öffnungsaktion .. das Kollektiv freut sich in ein paar Jahren .. 

 

Da bist Du möglicherweise anderer Meinung als Franke & Bornberg, die gerade ein "Bilanzrating" der PKV-Anbieter veröffentlicht haben.

 

Die Debeka landet auf einem respektablen 10. Platz (von 30). Ganz so schlimm scheint es also nicht zu sein.

 

Quellen:

  1. https://www.franke-bornberg.de/fb-news/pressemitteilungen/map-report-bilanz-rating-private-krankenversicherung-2021
  2. https://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/pkv-bilanzrating-map-report-vergibt-drei-mal-die-hoechstnote-145962.php
  3. https://www.versicherungsbote.de/id/4908024/PKV-Rating-Versicherer-mit-den-besten-und-schlechtesten-Bilanzen/

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Peter Wolnitza
vor 18 Stunden von stagflation:

 

Da bist Du möglicherweise anderer Meinung als Franke & Bornberg, die gerade ein "Bilanzrating" der PKV-Anbieter veröffentlicht haben.

 

Die Debeka landet auf einem respektablen 10. Platz (von 30). Ganz so schlimm scheint es also nicht zu sein.

 

Quellen:

  1. https://www.franke-bornberg.de/fb-news/pressemitteilungen/map-report-bilanz-rating-private-krankenversicherung-2021
  2. https://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/pkv-bilanzrating-map-report-vergibt-drei-mal-die-hoechstnote-145962.php
  3. https://www.versicherungsbote.de/id/4908024/PKV-Rating-Versicherer-mit-den-besten-und-schlechtesten-Bilanzen/

Stimmt. Da bin ich anderer Meinung.

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