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morchelsuppe

Verkauf einer Immobilie im nicht-EU-Ausland bei deren Erwerb ich Steuerausländer war

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morchelsuppe

Kurz gegooglet, aber nichts zu dem Thema gefunden:

 

Ich habe vor 7 Jahren als Steuerausländer im (nicht EU) Ausland eine Immobilie gekauft, und möchte diese jetzt wieder verkaufen. Inzwischen bin ich wieder steuerpflichtig in Deutschland. Muss ich dann hier auf den Erlös Steuern zahlen, obwohl zum Kaufzeitpunkt noch keine Steuerpflicht bestand?

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Raccoon

Meines Wissens nach zählt nicht der Zeitpunkt bei Kauf, sondern der bei Verkauf. Steuern fallen allerdings nur an, wenn du dadurch einen Gewinn erzielst.

 

Hast du die Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den zwei Jahren davor selbst bewohnt fallen keine Steuern an. Auch nach 10 Jahren wäre ein Wertzuwachs steuerfrei.

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Taxadvisor

In D gilt das Welteinkommensprinzip. Damit ist der Gewinn grds. steuerpflichtig, etwas anderes kann sich aber z.B. aus den DBA mit dem Belegenheitsland ergeben.

 

Gruß

Taxadvisor

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morchelsuppe
Gerade eben schrieb Taxadvisor:

In D gilt das Welteinkommensprinzip. Damit ist der Gewinn grds. steuerpflichtig, etwas anderes kann sich aber z.B. aus den DBA mit dem Belegenheitsland ergeben.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Aha. Vielen Dank schonmal für die Antwort.

 

Und falls in dem Land auf einen solchen Verkauf gar keine Steuer anfällt? Wäre der Verkauf dann auch in Deutschland steuerfrei?

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feymo211283
vor 11 Stunden schrieb morchelsuppe:

 

Aha. Vielen Dank schonmal für die Antwort.

 

Und falls in dem Land auf einen solchen Verkauf gar keine Steuer anfällt? Wäre der Verkauf dann auch in Deutschland steuerfrei?

Meine Güte, sag doch einfach wo der Belegenheitsstaat ist, dann kann man Dir besser helfen.

Generell schaden mehr Informationen nicht, du möchtest doch eine brauchbare Antwort haben?

Wichtig ist auch, ob du seit diesem Jahr wieder in Deutschland steuerpflichtig bist oder schon länger...

 

Ansonsten kannst du dichauf die Statements von taxadvisor immer verlassen.

 

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morchelsuppe
· bearbeitet von morchelsuppe
Gerade eben schrieb feymo211283:

Meine Güte, sag doch einfach wo der Belegenheitsstaat ist, dann kann man Dir besser helfen.

 

Es geht konkret um China. Ist kein Geheimnis, aber Steuerrecht nach Deutschen Vorstellungen ist da noch komplizierter als hier, und ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, wie die Gesetzeslage genau ist und wie es in Deutschland ausgelegt würde. Praktisch zahle ich dort beim Verkauf aber keine Steuern.

 

Und @Raccoon:

Die Immobilie steht leer, seit ich nicht mehr da wohne. Davor habe ich sie aber mehr als 2 Jahre bewohnt. Würde das auch zählen?

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feymo211283
vor 2 Minuten schrieb morchelsuppe:

 

Es geht konkret um China. Ist kein Geheimnis, aber Steuerrecht nach Deutschen Vorstellungen ist da noch komplizierter als hier, und ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, wie die Gesetzeslage genau ist und wie es in Deutschland ausgelegt würde. Praktisch zahle ich dort beim Verkauf aber keine Steuern.

Ok, ein DBA Deutschland China gibt es. Da könnte man mal in Artikel 6 reinschauen.

Grundsätzlich gilt Belegenheitsort. Für eine seriöse Beratung mit allen Informationen zum Steuerberater.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon
vor 4 Stunden schrieb morchelsuppe:

Und @Raccoon:

Die Immobilie steht leer, seit ich nicht mehr da wohne. Davor habe ich sie aber mehr als 2 Jahre bewohnt. Würde das auch zählen?

Die Bedingung lautet: Hast du die Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den zwei Jahren davor selbst bewohnt fallen keine Steuern an. Ich denke, das die Frage damit schon beantwortet ist.


An dieser Stelle würde ich auch den Gang zum Steuerberater empfehlen.

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morchelsuppe

Ok, danke euch allen!

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