Martin Alpen Januar 2, 2023 Ich bin Kunde bei der Onvista Bank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Avendo Januar 2, 2023 Basiszinssatz für Vorabpauschale 2023: 2,55 % Die Steuer kann also nächstes Jahr bei 33 € je 10.000 € liegen (10.000*0,0255*0,7*0,7*0,26375 €), ohne Kirchensteuer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Januar 2, 2023 vor 2 Minuten von Avendo: Die Steuer kann also nächstes Jahr bei 33 € je 10.000 € liegen Für Aktienfonds. Für Fonds ohne Teilfreistellung können es 47,08 Euro pro 10000 Euro sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Januar 2, 2023 vor 2 Stunden von Avendo: Die Steuer kann also nächstes Jahr bei 33 € je 10.000 € liegen (10.000*0,0255*0,7*0,7*0,26375 €), ohne Kirchensteuer. wow, das ist schon mal eine Hausnummer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ER EL Januar 4, 2023 Am 2.1.2023 um 14:41 von Avendo: Basiszinssatz für Vorabpauschale 2023: 2,55 % Die Steuer kann also nächstes Jahr bei 33 € je 10.000 € liegen (10.000*0,0255*0,7*0,7*0,26375 €), ohne Kirchensteuer. Kann oder wird? Ist das noch von irgendwas abhängig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 4, 2023 vor 23 Minuten von ER EL: Kann oder wird? Ist das noch von irgendwas abhängig? Natürlich. Steuerpflichtig ist nur das Minimum aus Vorabpauschale und Wertzuwachs. Und Ausschüttungen werden angerechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
salmei Januar 4, 2023 vor 35 Minuten von Ramstein: Natürlich. Steuerpflichtig ist nur das Minimum aus Vorabpauschale und Wertzuwachs. Und Ausschüttungen werden angerechnet. ich dachte der Basiszins ist 1,62 und nicht 2,55? https://www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/basiszinssatz-902556#:~:text=Januar 2023%3A Anpassung auf 1%2C62 %,-27.12.2022 Pressenotiz&text=Die Deutsche Bundesbank berechnet nach,Stand gemäß § 247 Abs. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Januar 4, 2023 vor 5 Minuten von salmei: ich dachte der Basiszins ist 1,62 und nicht 2,55? Der Basiszinssatz („dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen“) beträgt 1,62%. Der Basiszins für die Vorabpauschale beträgt 2,55%. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
magicw Januar 4, 2023 vor 2 Stunden von salmei: ich dachte der Basiszins ist 1,62 und nicht 2,55? hier das passende Schreiben: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Investmentsteuer/2023-01-04-basiszins-zur-berechnung-der-vorabpauschale-gemaess-paragraf-18-absatz-4-InvStG-basiszins-zum-2-januar-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DST Januar 4, 2023 · bearbeitet Januar 4, 2023 von DST Und was sind nun die relevanten Schlüsse, die man aus der Basiszinserhöhung ziehen kann? Dass Thesaurierer zukünftig noch besser für Steuer-Optimierer geeignet sind bzw. dann kaum noch Ausschütter benötigt werden? (Sofern man mit diesen nichts anderes anzufangen weiß als damit den Pauschbetrag zu nutzen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Januar 5, 2023 · bearbeitet Januar 5, 2023 von chirlu Ein hoher Basiszins (sofern die Vorabpauschale dann tatsächlich anfällt, also die Kurse nicht fallen über das Jahr) macht Thesaurierer und Ausschütter einander ähnlicher. Im Extremfall, wenn die Vorabpauschale höher ist als die Ausschüttungen eines Ausschütters, gibt es steuerlich gar keinen Unterschied mehr. Einige Leute hatten auf Ausschütter gesetzt, weil sie Probleme mit der Übertragung bereits angefallener Vorabpauschalen bei Depotüberträgen befürchten. Denen kann es jetzt passieren (bei gering ausschüttenden Fonds, z.B. auf Tech-Aktien mit wenig Dividende), dass auch auf ihre Ausschütter Vorabpauschale anfällt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bast Januar 5, 2023 · bearbeitet Januar 5, 2023 von Bast vor 6 Stunden von DST: Und was sind nun die relevanten Schlüsse, die man aus der Basiszinserhöhung ziehen kann? Relevant ist, dass bei positiver Wertentwicklung dieses Jahr ausreichende liquide Mittel zur Begleichung der Steuer auf Deinen Verrechnungskonto liegen sollten. Oder nutzt Du Deinen Sparerpauschbetrag? Ansonsten: https://www.finanzen-erklaert.de/vorabpauschale-sind-thesaurierende-fonds-unter-steueraspekten-weiterhin-optimal/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Januar 5, 2023 vor 6 Stunden von Bast: Relevant ist, dass bei positiver Wertentwicklung dieses Jahr ausreichende liquide Mittel zur Begleichung der Steuer auf Deinen Verrechnungskonto liegen Ja, denn sonst kann es passieren, dass die Bank die Steuer nicht abführt und Dein zuständiges Finanzamt informiert. Daraus folgt dann ein ganzer Rattenschwanz an Arbeit: - Steuererklärung muss abgegeben werden - Anlage KAP muss dabei sein, in der die nicht versteuerten "Erträge" angegeben werden Dann hältst Du die Papiere werweißwielang, bis Du verkaufst. - da die Bank nicht weiß, ob Du versteuert hast, werden die von ihr unversteuerten Beträge auch nicht beim Verkauf abgezogen (anders als die durch die Bank besteuerten Pauschalen)*. Dann kannst Du selbst entscheiden: - entweder die Steuer auf die Pauschale doppelt zahlen - oder im Verkaufsjahr in der Anlage KAP die Steuerbescheinigung der Bank entsprechend korrgieren und das ganze dem Finanzamt erläutern * So war es bei mir letztens bei einem Verkauf kurz vor Jahresende. Die Papiere waren während der Haltedauer von der Bank, bei der mir der Lapsus unterlief, wegtransferiert worden und die (zunächst) unversteuerte Pauschale war in der Verkaufsabrechnung der neuen Bank nicht enthalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DST Januar 5, 2023 Vielen Dank für eure Antworten. Geht man von einer Dividendenrendite von 2% aus haben Thesaurierer ab einem Basiszins von 2,9% keine steuerlichen Vorteile mehr. Da sind wir mit einem Basiszins von 2,55% schon recht nahe dran. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Januar 5, 2023 Wie gesagt: Sofern die Vorabpauschale tatsächlich anfällt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bast Januar 6, 2023 · bearbeitet Januar 6, 2023 von Bast Korrektur, Danke an chirlu vor 11 Stunden von chirlu: Wie gesagt: Sofern die Vorabpauschale tatsächlich anfällt. Retrospektiv ist das in knapp gut 2/3 aller Jahre der Fall. Zitat Voraussetzung für eine Besteuerung von thesaurierenden Fonds durch die Vorabpauschale ist eine positive Wertentwicklung im Jahresverlauf. D.h. der Wert am 1. Januar des neuen Jahres muss höher sein als der Wert am 1. Januar des abgelaufenen Jahres. Exakt dieses Zeitfenster ist relevant. An dieser Stelle ein kurzer Ausflug in die Geschichte um zu untersuchen in wie vielen Jahren diese Bedingung erfüllt ist: D.h. historisch betrachtet fällt nur in 72,27% der Jahre überhaupt eine Vorabpauschale an. https://www.finanzen-erklaert.de/vorabpauschale-sind-thesaurierende-fonds-unter-steueraspekten-weiterhin-optimal/ vor 11 Stunden von DST: Geht man von einer Dividendenrendite von 2% aus haben Thesaurierer ab einem Basiszins von 2,9% keine steuerlichen Vorteile mehr. Da sind wir mit einem Basiszins von 2,55% schon recht nahe dran. Thesaurierer haben mögliche steuerliche Vorteile, aber keine möglichen Nachteile. Intuitiv für mich eine einfache Entscheidung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Januar 6, 2023 vor einer Stunde von Bast: in knapp 2/3 aller Jahre Arithmetische Korrektur: 72,27% wären gut 2/3 oder knapp 3/4. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DST Januar 6, 2023 · bearbeitet Januar 6, 2023 von DST vor 8 Stunden von Bast: Thesaurierer haben mögliche steuerliche Vorteile, aber keine möglichen Nachteile. Intuitiv für mich eine einfache Entscheidung Mögliche Nachteile sind, dass für Verkäufe im Gegensatz zu Ausschüttungen Spread- und Verkaufskosten anfallen. Weitere potenzielle Nachteile betreffen eher aktivere Investoren, da sie mit Thesaurierern nicht entscheiden können, wann und wo die Ausschüttungen (re-)invesiert werden. Für rein passive Investoren dürften Thesaurierer aber sicherlich besser geeignet sein, sofern diese keine Ausschüttungen mögen. Ansonsten gibt es auch Investoren, die Ausschüttungen aufgrund des automatischen bzw. passiven Cashflows erst in der Entnahmephase zu schätzen wissen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nasenwasser Januar 6, 2023 Dafür muss ich bei einer Entnahme nur den Ertrag versteuern und nicht die gesamte Ausschüttung. Aber ich glaube das Thema A vs. T wurde mit allen Vor- und Nachteilen schon ausschweifend in diesen heiligen Hallen durchgekaut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter23 Januar 8, 2023 Gibt es irgendwo einen guten aktuellen Thread, der sich mit dem Thema diversifiziertes Anleihen-ETF-Portfolio auseinandersetzt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
grt35a Januar 8, 2023 Hallo, ich habe in 2022 in meinem Depot (IngDiba) ca. 200€ mehr ausgeschüttet bekommen, als ich im Freistellungsauftrag beantragt habe. In meiner Transaktionshistorie sehe ich in allen Gutschriften in 2022 nur den Betrag, der gutgeschrieben wurde, kein Abzug der Kapitalertragssteuer für die o.g. ca. 200€. Ist das normal, dass die Kapitalertragssteuer gegengerechnet, aber nicht separat ausgewiesen wird ? Danke vorab Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Januar 8, 2023 Vielleicht hattest Du irgendwann im Lauf des Jahres Verluste realisiert bei einem Verkauf? Und natürlich musst du die die Teilfreistellung berücksichtigen, es wird nicht alles versteuert, was ausgeschüttet wird, wenn die Ausschüttung von einem Fonds kommt (Aktienfonds 30 % Teilfreistellung). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
grt35a Januar 8, 2023 vor 6 Minuten von Sapine: Vielleicht hattest Du irgendwann im Lauf des Jahres Verluste realisiert bei einem Verkauf? Und natürlich musst die die Teilfreistellung berücksichtigen, es wird nicht alles versteuert, was ausgeschüttet wird, wenn die Ausschüttung von einem Fonds kommt (Aktienfonds 30 % Teilfreistellung). Nein, kein Verkauf. Handelt sich lediglich um 3 ETF's (IE00B4X9L533, DE0002635307, IE00BD45KH83) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Januar 8, 2023 gib doch noch die Ausschüttungen jeweils an Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ineedadollar Januar 8, 2023 vor 13 Minuten von grt35a: Hallo, ich habe in 2022 in meinem Depot (IngDiba) ca. 200€ mehr ausgeschüttet bekommen, als ich im Freistellungsauftrag beantragt habe. In meiner Transaktionshistorie sehe ich in allen Gutschriften in 2022 nur den Betrag, der gutgeschrieben wurde, kein Abzug der Kapitalertragssteuer für die o.g. ca. 200€. Für jede Ertragsgutschrift bekommst du bei ING ein separates Dokument in deine Postbox mit allen relevanten Informationen (Ausschüttungsbetrag, Ausschüttungsbetrag abzgl. Teilfreistellungsbetrag, Ertragsausschüttung nach Teilfreistellung, KapSt-pflichtiger Kapitalertrag, mit Sparer-Pauschbetrag verrechnet, ggf. abzuführende KapSt, Sparer-Pauschbetrag vor Ertrag, Sparer-Pauschbetrag nach Ertrag). Sollte eigentlich alle Fragen beantworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag