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xfklu

Anfängerfragen zu Fonds, ETFs und Fondsdepots

Empfohlene Beiträge

Butzelmann
vor 22 Stunden von stagflation:

Ich persönlich würde Möglichkeit 1 wählen, evtl. auch zu 2. Je einfacher, desto besser.

Servus Zusammen,

 

nach erneutem Einlesen hier im Forum, wie es mir von odensee bzw. stagflation nahe gelegt wurde, kam ich zur 1-ETF Entscheidung.

Mir war nun auch wichtig, dass es einfach los geht, und nicht noch Wochen bzw. Monate hin und her überlegt wird.

Die Entscheidung ist auf den Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (WKN: A2PKXG) gefallen.

 

Meiner Meinung nach macht man hier in der ersten Zeit nicht arg viel falsch.

Nochmals herzlichen Dank an odensee und stagflation.

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Bashy

Moin moin,

 

meine vorerst letzte Anfängerfrage im Bezug auf mein geplantes Portfolio.

Und zwar, habe ich mein Depot bei der DKB, damit ist das Verrechnungskonto auch das Girokonto der DKB. 

Jetzt vielleicht die etwas eigenartige Frage, aber wie viel Geld sollte ich dort als Puffer liegen lassen, wenn ich heute meine Anteile kaufe? Anzumerken ist, ich meine hiermit nur den Puffer für die anfallenden Kosten / Steuern für das restliche Jahr 2020, also nicht den "Notgroschen", der liegt bei einer anderen Bank.

Ich habe mich nun für den thesaurierenden All-World von Vanguard entschieden, es fällt also eine Vorabpauschale an.

Würde ungern unnötig viel Geld im Verrechnungskonto vergammeln lassen....

 

Für 2021 würde ich dann gem. des wunderbaren Berechnungstool: "Berechnung_Ausschuetter_vs_Thesaurierer_V02" den Betrag im Nov / Dez auf das Konto buchen, damit die entsprechende Vorabpausche abgebucht werden kann, passt da mein Gedankengang?

 

Oder kann ich solange ich unter den 801 € im Jahr bin eh alles direkt anlegen?

 

Nochmals vielen Dank für die umfangreichen Infos!

 

Viele Grüße

 

 

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 8 Minuten von Bashy:

Oder kann ich solange ich unter den 801 € im Jahr bin eh alles direkt anlegen?

Sofern du auch einen Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe erteilt hast: Ja. Und wenn du mal in den Bereich kommst, dass du tatsächlich Steuern auf die Vorabpauschale zahlen musst, rechnest du dir das aus (dazu brauchst du dieses durchaus empfehlenswerte Excelsheet noch nicht mal) und zahlst ein paar Euro mehr als geschätzt ein. Ist ja nur für ein paar Tage.

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Bashy
Gerade eben von odensee:

Sofern du auch einen Freistellungsauftrag in ausreichender Höher erteilt hast: Ja. Und wenn du mal in den Bereich kommst, dass du tatsächlich Steuern auf die Vorabpauschale zahlen musst, rechnest du dir das aus (brauchst du dieses durchaus empfehlenswerte Excelsheet noch nicht mal) und zahlst ein paar Euro mehr als geschätzt ein. Ist ja nur für ein paar Tage.

Alles klar, ja das habe ich, danke! Dann kann es ja losgehen!

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robert2020

Wo ich das Thema Vorabpauschale gerade sehe: ist die Vorabpauschale immer bei allen Brokern zum 31.12. fällig?

Und was passiert, wenn ich etwas zahlen muss, aber kein Geld auf dem Verrechnungskonto liegen habe? Gibt es beim Verrechnungskonto auch so etwas wie einen Dispo, der dann in Anspruch genommen wird?

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chirlu
vor 2 Minuten von robert2020:

ist die Vorabpauschale immer bei allen Brokern zum 31.12. fällig?

 

Nein, die Steuer auf die Vorabpauschale – nicht die Vorabpauschale selbst – ist immer bei allen Brokern zum 2. Januar (oder folgender Bankarbeitstag) fällig.

 

vor 3 Minuten von robert2020:

was passiert, wenn ich etwas zahlen muss, aber kein Geld auf dem Verrechnungskonto liegen habe? Gibt es beim Verrechnungskonto auch so etwas wie einen Dispo, der dann in Anspruch genommen wird?

 

Das ist genau der Grund, warum sie eben nicht zum Jahresende fällig wird: Am Jahresanfang hast du wieder einen frischen Freibetrag, mit dem die Vorabpauschale verrechnet werden kann. Danach wird es kompliziert. Ja, unter Umständen kann auch dein Konto ins Minus gehen.

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west263
vor 2 Minuten von robert2020:

immer bei allen Brokern zum 31.12. fällig?

ca. 02.01. des neuen Jahres und solltest Du einen FSA anlegt haben haben, wird dieser als erstes genutzt.

Dispo gibt es dabei, soweit ich es weiß nicht. Da mein Verrechnungskonto aber nie 0 war, weiß ich nicht genau, wie das dann gehandhabt wird. Von daher solltest Du schon etwas Geld liegen haben. Da der Faktor aber sehr sehr gering ist, sollte da nicht allzuviel zusammenkommen. Es gibt sogar einige Banken, die die Vorabpauschale mit Anteilsverkauf ausgleichen. Das sollte man vorher wissen.

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alsuna

Banken handhaben das ganz unterschiedlich, wenn nicht genügend Geld auf dem Verrechnungskonto ist und der erteilte Freistellungsauftrag nicht ausreicht:

- Konto geht ins Minus

- Aufforderung, Geld zu überweisen

- Verkauf von Anteilen

- [weitere Ideen, die ich noch nicht gesehen habe]

Wenn die Bank auf keine Art das Geld eintreiben kann, meldet sie es an das Finanzamt, das dann schon dafür sorgt, dass es bekommt was ihm zusteht.

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robert2020

Danke für die Infos. Dann ist es ja am einfachsten, wenn Anfang Januar etwas Geld auf dem Verrechnungskonto liegt.

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Schwachzocker
vor 6 Minuten von robert2020:

Danke für die Infos. Dann ist es ja am einfachsten, wenn Anfang Januar etwas Geld auf dem Verrechnungskonto liegt.

Noch einfacher wäre es, wenn man etwas Freistellungsauftrag erteilt hat.

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Zymbon

Hallo!

 

Ich bin neu in dem Thema und habe in thesaurierende Aktien-ETFs investiert. Ich wollte einmal wissen, wie der Sparerpauschbetrag in der Praxis berücksichtigt wird. "Blöderweise" habe ich nämlich erst später einen ETF gefunden, der breiter gestreut ist und den ich lieber längerfristig besparen möchte als den ursprünglichen, also habe ich den alten ver- und den neuen gekauft (wobei es auf den alten Kursgewinne gab). Ich habe einen Freistellungsauftrag erteilt, was mir der Online-Broker auch anzeigt. Nach dem Verkauf bekomme ich die vorauss. Steuern angezeigt, die mir (zumindest lt. diverser Rechner) zu hoch bzw. nicht nachvollziehbar erscheinen, da ich davon ausging, dass nicht der Kursgewinn, sondern die Differenz aus Kursgewinn und beantragtem Freibetrag versteuert wird, korrekt? Nach dem Verkauf hat der Broker die Steuer jedenfalls einbehalten und zeigt an, dass vom gesamten verfügbaren/beantragten Freibetrag nach wie vor noch 0€ ausgeschöpft wurden. Ist dieses Verhalten so korrekt bzw. handhaben das andere Broker auch so?

 

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Cai Shen
vor 5 Minuten von Zymbon:

da ich davon ausging, dass nicht der Kursgewinn, sondern die Differenz aus Kursgewinn und beantragtem Freibetrag versteuert wird, korrekt?

Versteuert wird der Kursgewinn (Verkauf - Kauf) und zunächst auf den eingerichteten Freistellungsauftrag angerechnet, erst danach wird Geld vom Verrechnungskonto als Kapitalertragssteuer einbehalten.
Es liest sich für mich so, als wäre keine Freistellung bei Bank/Broker beantragt worden?!

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odensee
vor 15 Minuten von Zymbon:

Ich habe einen Freistellungsauftrag erteilt, was mir der Online-Broker auch anzeigt.

Um welchen Broker handelt es sich?

 

Kannst du mal konkrete Zahlen posten? Oder die Abrechnung? (Anonymisieren!)

 

 

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Zymbon

  

3 minutes ago, Cai Shen said:

Versteuert wird der Kursgewinn (Verkauf - Kauf) und zunächst auf den eingerichteten Freistellungsauftrag angerechnet, erst danach wird Geld vom Verrechnungskonto als Kapitalertragssteuer einbehalten.
Es liest sich für mich so, als wäre keine Freistellung bei Bank/Broker beantragt worden?!

Okay, das habe ich irgendwie auch befürchtet. Beantragt hatte ich die Freistellung. Die Online-Maske zeigt (nach dem Handel) an:

 

Beantragter Freibetrag: 801,00 EUR

Davon ausgeschöpft: 0,00 EUR

Verbleibender Freibetrag: 801,00 EUR

 

Zumindest die letzten beiden Zahlen müssten doch vertauscht sein. Evtl. braucht der Broker, um das korrekt zu registrieren? Ansonsten muss ich wohl davon ausgehen, dass das Geld jetzt beim Finanzamt ist und muss das über die Steuererklärung abwickeln... Das wollte ich mir aber eigentlich ersparen.

1 minute ago, odensee said:

Um welchen Broker handelt es sich?

 

Kannst du mal konkrete Zahlen posten? Oder die Abrechnung? (Anonymisieren!)

 

 

Es handelt sich um den S-Broker.

 

Kurswert:11.746,30

Nominal/Stück:101,0000

Bewertungskurs:116,3000

Handelsplatz:XETRA

Handelswährung:EUR

Voraussichtlich ausmachender Betrag:11.709,75

Zahlungswährung:EUR

Volumen: 11.732,16 EUR

Orderentgelt: 2,19 EUR

Stückzinsen: 0,00 EUR

Steuern: 429,91 EUR

 

Der Kaufkurs war bei 99,343 EUR.

Der ausmachende Betrag (hier aus den Kostendetails kopiert) steht im Orderbuch dann aber als 11.300,06 EUR (was auch auf dem Verrechnungskonto angekommen ist). Das habe ich mir irgendwie transparenter vorgestellt... :huh:

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odensee
· bearbeitet von odensee

Ich habe die Gebühren mal weggelassen und blicke auch nicht ganz durch die Angaben durch.

Jedenfalls:

Kauf:   10033,64 Euro

Verkauf:   11746,30 Euro

Gewinn:  1712,66 Euro

davon 70% (30% Teilfreistellung!): 1198,86 Euro

davon ab 801 Euro: 397,86 sind zu versteuern. Steuern sind zu zahlen. Warum das nicht ganz zu deinen 429 passt, kann ich dir nicht sagen. Aber die grobe Richtung stimmt. Eventuell wird die Anzeige des Freistellungsauftrages über Nacht angepasst.

 

Habe ich heute noch bei Flatex erlebt.

 

Schau morgen nochmal nach.

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Zymbon
2 minutes ago, odensee said:

Ich habe die Gebühren mal weggelassen und blicke auch nicht ganz durch die Angaben durch.

Jedenfalls:

Kauf:   10033,64 Euro

Verkauf:   11746,30 Euro

Gewinn:  1712,66 Euro

davon 70% (30% Teilfreistellung!): 1198,86 Euro

davon ab 801 Euro: 397,86 Steuern sind zu zahlen. Warum das nicht ganz zu deinen 429 passt, kann ich dir nicht sagen. Aber die grobe Richtung stimmt. Eventuell wird die Anzeige des Freistellungsauftrages über Nacht angepasst.

 

Habe ich heute noch bei Flatex erlebt.

 

Schau morgen nochmal nach.

Der Gewinn kommt so hin. Du kommst auf die 397,86 EUR aus der Differenz 1198,86 - 801, aber ich dachte, die darauf anfallende Abgeltungssteuer ist dann 26,375%, sprich 397,86 * 0.26375 = 104,94 EUR?

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odensee
vor 1 Minute von Zymbon:

Der Gewinn kommt so hin. Du kommst auf die 397,86 EUR aus der Differenz 1198,86 - 801, aber ich dachte, die darauf anfallende Abgeltungssteuer ist dann 26,375%, sprich 397,86 * 0.26375 = 104,94 EUR?

Hast recht. Denkfehler von mir. Ich würde morgen nochmal nachschauen und dann ggf. reklamieren.

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Zymbon
30 minutes ago, odensee said:

Hast recht. Denkfehler von mir. Ich würde morgen nochmal nachschauen und dann ggf. reklamieren.

Alles klar, dann schaue ich mal, wie es morgen aussieht.

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kleinerfisch
vor 7 Stunden von chirlu:

was passiert, wenn ich etwas zahlen muss, aber kein Geld auf dem Verrechnungskonto liegen habe?

 

vor 7 Stunden von alsuna:

Banken handhaben das ganz unterschiedlich, wenn nicht genügend Geld auf dem Verrechnungskonto ist und der erteilte Freistellungsauftrag nicht ausreicht:

- Konto geht ins Minus

- Aufforderung, Geld zu überweisen

- Verkauf von Anteilen

- [weitere Ideen, die ich noch nicht gesehen habe]

Wenn die Bank auf keine Art das Geld eintreiben kann, meldet sie es an das Finanzamt, das dann schon dafür sorgt, dass es bekommt was ihm zusteht.

Bei mir letztes Jahr bei der Postbank:

Konto war zum Jahreswechsel leer, im Depot noch Werte vorhanden.

Die Bank hat ohne weitere Versuche, das Geld einzutreiben, mich schlicht informiert, dass der Betrag an mein Finanzamt gemeldet wurde.

Später im Jahr habe ich das Depot aufgelöst und zu einer anderen Bank übertragen. Bei der Kontrolle der übertragenen steuerlichen Daten fiel mir auf, dass die Vorabpauschale 2020 fehlte. Auf Nachfrage teilte mir die Postbank mit, dass die VP bei Meldung an das Finanzamt nicht wie sonst als "Steuervorauszahlung" gebucht und somit auch nicht mit übertragen wird. Somit wird die neue Bank sie auch nicht beim Verkauf berücksichtigen.

M.a.W., ähnlich wie vor 2018 bei den ausschüttungsgleichen Erträgen obliegt es dem Steuerzahler, nicht nur die VP im Veranlagungsverfahren zu entrichten, sondern auch beim unter Umständen Jahre später stattfindenden Verkauf die versteuerte VP wiederum im Veranlagungsverahren geltend zu machen.

 

Bei Consors dagegen wurde mir mitgeteilt, man versuche Ende Februar erneut die Steuer vom Konto zu buchen und würde erst bei erneutem Scheitern den Weg über das Finanzamt gehen (Was ich dann nicht zugelassen habe).

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DST
· bearbeitet von DST
vor 13 Stunden von kleinerfisch:

Bei der Kontrolle der übertragenen steuerlichen Daten fiel mir auf, dass die Vorabpauschale 2020 fehlte.

Vorabpauschalen müssen nicht übertragen werden. Die abgebende Bank muss die steuerlich relevanten Anschaffungsdaten dann jedoch entsprechend korrigiert weiterreichen:

 

"Dem aufnehmenden Institut liegen keine Abrechnungsinformationen z. B. bei Substanzausschüttungen und Vorabpauschalen vor. Eine Korrektur ist daher beim aufnehmenden Institut nicht möglich. Der Empfänger muss korrigierte Datenlieferungen aufnehmen und verarbeiten." [Clearstream, 2019]

 

Da die Bank in deinem Fall keine Steuern abführen konnte kann sie allerdings auch keine Korrektur vornehmen.

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kleinerfisch
vor 2 Stunden von DST:

Vorabpauschalen müssen nicht übertragen werden.

Nicht die Pauschalen selbst aber die Summe der während der Haltedauer aufgelaufenen Pauschalen schon (-> Feld W32 im von Dir verlinkten Clearstream-Dokument).

vor 2 Stunden von DST:

Da die Bank in deinem Fall keine Steuern abführen konnte kann sie allerdings auch keine Korrektur vornehmen.

Richtig. Die Bank wollte die VP besteuern, fand kein Geld auf meinem Konto und hat die Summe an mein Finanzamt gemeldet.

Eine Korrektur wäre, wenn zB beim Verfahren wie bei Consors zwischen einem ersten, erfolglosen Versuch, die Steuern einzutreiben und einem zweiten, erfolgreichen Versuch die Steuerdaten ohne diese VP an die aufnehmende Bank gemeldet wurden. Dann müsste die erste Bank die dann versteuerte VP nachmelden.

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martin816

Fall es jemanden interessiert - das hat die Diba auf meine Frage zum Abzug der Vorabpauschale geantwortet:

das läuft so: Wir versuchen, die Steuern aus der Vorabpauschale am Anfang des Jahres auf Ihrem Depotverrechnungskonto abzubuchen. Klappt das nicht, weil Ihr Guthaben nicht ausreicht, informieren wir Sie darüber - online in Ihrer Post-Box. Danach versuchen wir die Abbuchung noch ein paar Mal innerhalb der ersten Wochen des Jahres. Danach müssen wir es dem Finanzamt melden, wenn wir die Steuern aus der Vorabpauschale nicht einziehen konnten. Sie sind also informiert - und haben genug Zeit, Geld bereit zu stellen.

 

Ich bin mit diesem Vorgehen sehr einverstanden, denn so bekomme ich nicht gleich Stress mit dem Finanzamt, wenn ich zum Jahreswechsel kein Geld auf dem Verrechnungskonto habe...

 

VG

Martin

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fAbzRR

Hallo zusammen,

 

angenommen man will 200k als Einmaleinlage in den Vanguard AllWorld investieren. Beim Kauf und anschließender Auswahl der Börse sind allerdings nicht genügend Anteile vorhanden, bin ich dann gezwungen "Tranchenweise" meine 200k zu investieren?

 

LG

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Warum sollen da nicht genügend Anteile vorhanden sein? Gib eine unlimited Order bei Xetra auf und der Auftrag wird in Kürze ausgeführt sein. Das wird noch nicht mal eine Minute dauern!

 

Die Frage ist allerdings, ob Du damit den besten Preis bekommen wirst - oder ob nicht ein anderes Vorgehen geschickter ist.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 2 Stunden von fAbzRR:

angenommen man will 200k als Einmaleinlage in den Vanguard AllWorld investieren. Beim Kauf und anschließender Auswahl der Börse sind allerdings nicht genügend Anteile vorhanden, bin ich dann gezwungen "Tranchenweise" meine 200k zu investieren?

Creation/Redemption-Prozess: So entstehen ETFs

 

Bei so einer Kleinanlegersumme wie 200k Euro ist der Kauf an der Börse überhaupt kein Problem. Falls du dagegen 200 Millionen Euro auf einmal anlegen willst, empfehle ich, vorher die Investmentbank deines Vertrauens zu kontaktieren. B-)

Die arrangieren den Kauf dann im Interbankenhandel (OTC, ohne Börse).

 

Wenn du es ganz genau wissen willst, Vanguard schreibt dazu (für Institutionelle Anleger):

Zitat

 ETF-Trading-Desks können helfen  

 

ETF-Trading-Desks können gegebenenfalls mit ihren Instrumenten und Beziehungen bei der Abwicklung großer Aufträge helfen. Unter anderem können sie:

  • Vor einer Order-Platzierung Angebot und Nachfrage am Markt für einen bestimmten ETF abschätzen. Auf dem Bildschirm sehen Anleger unter Umständen nur, wie viele Anteile derzeit zu den besten Geld- und Briefkursen verfügbar sind. Ein Trading-Desk kann feststellen, ob auch an anderer Stelle Anteile gehandelt werden.
  • Transaktionen schrittweise abwickeln und so die Preisauswirkungen größerer Aufträge abfedern.
  • ETF-Anteile direkt über den ETF-Anbieter schaffen und zurückgeben, sofern es sich bei den Brokern um autorisierte Marktteilnehmer handelt.
  • Ein Preisangebot für die Abwicklung der gesamten Transaktion einholen.

 

Ein Vanguard Vertreter ist ein kompetenter erster Ansprechpartner zum Thema ETF-Liquidität und kann sich im Auftrag von Anlegern mit den Vanguard Kapitalmarkt-Teams beraten oder Anleger direkt an diese verweisen. Außerdem kann er die Liquidität abschätzen und eine Strategie zur Order-Ausführung vorschlagen.

 

Bei größeren Transaktionen können sich die Kapitalmarkt-Teams mit Market Makern beraten und so zu möglichst großer Liquidität beitragen. Die Vanguard Kapitalmarktspezialisten können einschätzen, ob sich für ein bestimmtes Transaktionsvolumen eine Anfrage bei einem Market Maker lohnt oder ob die vorhandene Liquidität ausreicht. Ein bestimmtes Auftragsvolumen kann für einen ETF eher groß und für einen anderen relativ gering sein.

 

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