tsaiwu November 4, 2017 Kann man Fachliteratur bspw. Journals, in welche aktuelle wissenschaftliche Paper veröffentlich werden als Fachliteratur geltend machen? (arbeite in der Vorentwicklung - Automobil, Themenbezug 100 %). Wäre eine schöne Quersubventionierung dieser sehr teuren Literatur, bzw. gibt es hierfür noch Höchstsätze? Hat noch jemand Erfahrung mit wissenschaftlichen Plattformen wie sciencedirect, ob man diese ebenfalls geltend machen kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee November 4, 2017 Mich wundert, dass dein Arbeitgeber dir nicht diese Fachliteratur zur Verfügung stellt. Gerade ScienceDirect ist ja nicht ganz billig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tsaiwu November 4, 2017 Manches ja, manches nicht. Sciencedirect gehört zur Gruppe nice to have aber kein Muss. Wie sieht es mit Fachbüchern aus, welche auch mal mehrere hundert Euro kosten können. Gibt es hierfür Höchstgrenzen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 5, 2017 Hallo, eigentlich verstehe ich die Frage gar nicht, natürlich gehören die Kosten für Fachliteratur zu den Werbungskosten, Kosten für "Plattformen" ebenso. Und Höchstgrenzen gibt es dafür auch nicht (wenn man mal von Liebhaberei absieht, das wäre imho der Fall, wenn du diese Kosten niemals 'verdienen' könntest). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Manticore November 5, 2017 Es kommt viel auf die Qualität des Magazins an....Gamestar und Chip sind für gewöhnlich keine Werbungskosten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
K_R_Weisser November 5, 2017 Final klären kann Dir das wohl nur Dein Steuerbescheid. Generell würde ich aber mal alles, was grob nach Fachliteratur (oder eben Plattformkosten) in die Steuererklärung packen. Im Zweifel lässt Dich der Sachbearbeiter schon wissen, wenn er das nicht sieht. Bei mir ist bisher alles akzeptiert worden (inklusive Büchern wie "The second Machine Age"). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio Januar 12, 2018 Werbungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 EStG). Wenn ein klarer fachlicher Bezug zu deiner Arbeit besteht (z.B. Fachbücher) sehe ich keinen Grund, der gegen eine Geltendmachung als Werbungskosten spricht. Es gibt auch keine explizite Höchstgrenze. Es kann natürlich sein, dass dein Sachbearbeiter beim Finanzamt da etwas streicht, weil er eine private Veranlassung vermutet .... hat er bei mir auch mal versucht .... aber bei einem klaren beruflichen Bezug, sollte das i.d.R. kein Problem sein. Im Zweifelsfall würde ich es immer ansetzen .... mehr als streichen können sie es nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag