Zum Inhalt springen
aerofly2004

VerlustVerrechnung Aktiengewinne vor Einführung der Abgeltungssteuer

Empfohlene Beiträge

aerofly2004

Hallo,

ist es korrekt, dass Aktienverluste (Kauf vor Einführung der Abgeltungssteuer) nicht mit Aktiengewinnen verrechnet werden können, auch wenn die Verkäufe in diesem Jahr stattfinden?

 

Herzlichen Dank für Eure Rückmeldung.

 

Ich wünsche einen schönen Tag.

 

Viele Grüße

 

Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity

Ja.

 

(Spekulationsfrist von einem Jahr ist schon lange abgelaufen)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Tooni

Wenn ich mich richrig erinnere, können diese "Altverluste" aber immer noch mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

 

Gruß, Tooni

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity

Ich verstehe "auch wenn die Verkäufe in diesem Jahr stattfinden" so, dass bisher noch kein realisierter Verlust vorliegt, sondern dieser erst durch einen diesjährigen Verkauf entstehen soll. In diesem Fall gibt es bei Altbeständen keinen steuerlich verwertbaren Verlust und daher nichts zu verrechnen.

 

Sollte es sich hingegen um einen Verlustvortrag handeln (dann wäre der Verkauf spätestens Ende 2009 erfolgt), dann wäre die Verrechnung gegen andere "Spekulationsgewinne" möglich (nicht aber gegen Kapitaleinkünfte und andere Einkunftsarten).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Tooni

Stimmt. :thumbsup: Habe ich wohl nicht aufmerksam genug gelesen.

 

Gruß, Tooni

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...