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Atlas123

Riester Rente auf Aktienbasis oder privat vorsorgen mittels ETFs/Aktienfonds

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Heureka
· bearbeitet von Heureka
vor 5 Minuten schrieb Matthew Pryor:

Erzählt ihr euren Kunden auch, dass einige dieser vermeintlich günstigen "Nettoangebote" rabattiert über Vermittler noch preiswerter zu haben sind? 

"Euren Kunden"? Ich muss dich enttäuschen, ich stehe in keinerlei Verbindung mit "gonetto" noch sonst einem der Anbieter.

Ich als Verbraucher bin aber jederzeit daran interessiert, konkrete Vergleiche dieser Art schwarz auf weiß zu sehen.

Also: warum nicht früher?

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polydeikes

Gonetto ist ganz normal Versicherungsmakler mit Registernummer D-41SY-N86SV-06. Also so nen böser Vermittler.

 

Zudem ist gonetto eine reine Scam. Nehmen wir mal ne stinknormale, simple InterRisk Haftpflicht. Familie, 50 Mio. Deckungssumme, XXL Konzept. Kostet als Standardtarif 89,25.

 

Gonetto kalkuliert "14,46" Provisionserstattung, abzüglich 12 Euro gonetto Gebühr p.a., verbleiben 2,46 angebliche Ersparnis.

 

Der tatsächliche S Tarif kostet jedoch 67,83 Euro p.a.. Also 89,25 - 67,83 = 21,42 Euro p.a. ...

 

Was macht gonetto eigentlich mit den 6,96 verschwiegenen Ersparnis. Etwa ein Mixmodell aus Provision und Honorar? Nachtigall Februar 2018, ick hör dir trapsen ...

 

 

Zitat

Weiitere solcher Anbieter dürften folgen..

In anbetracht dessen, dass das Geschäftsmodell ab Februar 2018 obsolet wird, darf man vom Gegenteil ausgehen.

 

---

 

Man muss schon tierisch bemüht sein die Hose mit der Kneifzange anzuziehen, um solche Angebote auch noch hoch zu jubeln. Aber jedem Tierchen sein Blessierchen.

 

 

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Heureka
vor 4 Minuten schrieb polydeikes:

In anbetracht dessen, dass das Geschäftsmodell ab Februar 2018 obsolet wird, darf man vom Gegenteil ausgehen.

 

---

 

Man muss schon tierisch bemüht sein die Hose mit der Kneifzange anzuziehen, um solche Angebote auch noch hoch zu jubeln. Aber jedem Tierchen sein Blessierchen.

 

 

:D Immer wieder schön zu sehen, wer hier als Versicherungsmakler tätig ist.

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polydeikes

Immer wieder schön zu sehen, wie die pauschale Brechstange rausgeholt wird, wenn man argumentativ oder allgemein zur Sache absolut nichts beizutragen hat.

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Heureka
vor 1 Minute schrieb polydeikes:

Immer wieder schön zu sehen, wie die pauschale Brechstange rausgeholt wird, wenn man argumentativ oder allgemein zur Sache absolut nichts beizutragen hat.

Du darfst uns allen hier gerne erläutern, warum deines Erachtens "das (gemeint ist wohl: gonetto-)Geschäftsmodell ab Februar 2018 obsolet wird".

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Matthew Pryor

Und du darfst uns en Detail erläutern, inwieweit Schmarotzermodelle wie die Eurigen dem Verbraucher konkret zum Vorteil gereichen sollen?

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Heureka
· bearbeitet von Heureka
vor 5 Minuten schrieb Matthew Pryor:

Und du darfst uns en Detail erläutern, inwieweit Schmarotzermodelle wie die Eurigen dem Verbraucher konkret zum Vorteil gereichen sollen?

a) "die Eurigen"? Gerne nochmals für dich: ich war und bin NICHT in der Finanz-/Versicherungsbranche tätig.

b) Deine Wortwahl lässt tief blicken. Als Verbraucher freue ich mich über jede Alternative, ganz emotionslos..

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Matthew Pryor
Zitat

a) "die Eurigen"? Gerne nochmals für dich: ich war und bin NICHT in der Finanz-/Versicherungsbranche tätiig.

Ich wiederhole mich gerne:

Und du darfst uns en Detail erläutern, inwieweit Schmarotzermodelle wie die Eurigen dem Verbraucher konkret zum Vorteil gereichen sollen?

Nichts? Keine Antwort? Keine Ahnung? Danke, reicht mir.

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polydeikes

Einfach mal IDD und Folgevorschriften lesen.

 

Incentives sind vertragsbezogen auf 15 Euro begrenzt. Das Provisionsabgabeverbot wird zementiert. Somit ist die Weitergabe von Provisionen generell und ein Anreiz über 15 Euro einmalig pro Versicherungsvertrag explizit ausgeschlossen.

 

Mischmodelle aus Courtage und Honorar für ein Produkt sind schon immer windschief, schlichtweg nicht legal. Das ließe sich noch regeln, wenn in den Modellen auf bspw. eine reine Softwarenutzungsgebühr umgestellt würde. Widerspricht dem der Kunde, ist die bisherige Pauschale pro Vertrag spätestens mit IDD rechtswidrig und das Altversprechen von Gonetto ohne Gegenleistung des Kunden zu erfüllen.

 

Dafür muss man nicht einmal in die IDD Tiefe eintauchen ...

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Atlas123
vor 16 Stunden schrieb tyr:

 

Denke doch bitte auf Asset Allocation-Ebene. Nehmen wir an, du könntest pro Jahr eine Summe x sparen und du hättest für dein langfristiges Portfolio eine Asset Allocation aus mindestens Aktien und Zinsanlagen definiert.

 

Du hättest nun die Wahl:

a) einen Anteil der Sparleistung x in ein Riesterprodukt mit einer gewissen Aktienquote einzahlen und die oben genanntenn Garantiekosten über Renditereduktion tragen, entsprechend für deine AA außerhalb des Riestervertrags weniger Aktien und mehr ungeförderte Zinsanlagen halten oder

b) den Anteil der Sparleistung x in ein Riesterprodukt nur mit Zinsanlagen einzahlen, keine Riester-Beitragsgarantiekosten tragen, weniger ungeförderte Zinsanlagen außerhalb des Riestervertrags und dafür mehr ungeförderte Aktienfonds halten, ohne Garantiekosten

 

Was ist besser? Ich finde Variante b) attraktiver. Wenn du gerne Garantiekosten zahlst oder möglichst genau 100% Aktienquote anstrebst kannst du selbstverständlich auch Variante a) nehmen (dann aber bitte mit Uniprofirente, nicht mit DWS-Produkten oder fairr).

Du hast natürlich recht. Man darf nicht nur die Riester Rente allein betrachten, sondern muss auch die übrigen Anlagen miteinbeziehen. Momentan möchte ich aber möglichst wenig klassische Zinsanlagen (Tagesgeld, Anleihen etc.) ins Portfolio aufnehmen. V.a. nicht bei der Altersvorsorge, die erst in 40 Jahren benötigt wird und die nächsten Jahre/Jahrzehnte Schwankungen durch Wirtschaftskrisen etc. leicht verkraftet werden können. Auch was die sonstigen Investitionen betrifft benötige ich die nächsten 5-7 Jahre keine größeren finanziellen Mittel (Eigentum, Auto etc.), welche nicht bereits finanziell gesichert sind. Dementsprechend kann ich auch hier die nächsten Jahre relativ risikoreich (Aktienfonds, ETF) anlegen. Zudem wurden bereits eine mittlere 4stellige Summe in einen Immobilienfond (relativ teuer, recht geringe Rendite und unflexibel, dafür vergleichsweise sicher) angelegt und eine kleine bis mittlere 4stellige Summe fliest in einem Mischfond (ebenfalls geringere Rendite bei höherer Sicherheit).

 

Bezüglich b)Riesterprodukt mit Zinsanlage. Inwiefern sind dort keine Beitragsgarantiekosten? Diee Zinsanlagen sind so sicher, sodass keine Umschichtung wie bei Riester Rente auf Aktienbasis durchgeführt werden muss oder wie ist die Aussage gemeint?

vor 15 Stunden schrieb ImperatoM:

 

Dir dürfte der 3. und der 5. Link in meiner Signatur weiterhelfen.

 

Danke für die Links. Da ich jedoch nicht weiß wie hoch die Verzinsung bei ETF und wie hoch bei Riester Rente ist fällt es mir hier schwer zu vergleichen, wann eine Riester Rente lohnenswert ist und wann ein ETF.

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Heureka
vor 3 Minuten schrieb polydeikes:

[..]

Mischmodelle aus Courtage und Honorar für ein Produkt sind schon immer windschief, schlichtweg nicht legal. Das ließe sich noch regeln, wenn in den Modellen auf bspw. eine reine Softwarenutzungsgebühr umgestellt würde. Widerspricht dem der Kunde, ist die bisherige Pauschale pro Vertrag spätestens mit IDD rechtswidrig und das Altversprechen von Gonetto ohne Gegenleistung des Kunden zu erfüllen. [..]

Für sachliche Aufklärung ist wohl jeder hier dankbar. Andererseits lese ich die Tage hier: http://www.fondsprofessionell.de/news/recht/headline/jurist-was-sich-durch-die-neue-vermittlungsverordnung-aendert-138206/

Zitat

Der erste Entwurf für die neue Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) ist da. Rechtsanwalt Jens Reichow nennt die wichtigsten Anpassungen, die für Vermittler ausschlaggebend sind.

 

Am 23. Oktober war es dann doch soweit: Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat seinen ersten Entwurf zur Anpassung der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) veröffentlicht. Kenner des politischen Betriebs in Berlin hatten eigentlich damit gerechnet, dass es durchaus noch einige Wochen dauern könnte, bis das Ministerium von sich hören lässt. Allerdings darf man wohl davon ausgehen, dass die Verordnung nicht bis zum offiziellen Start der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD beschlossen ist. Möglicherweise verschiebt sich diese aber ohnehin. [..]

 

Und da: http://www.fondsprofessionell.de/news/recht/headline/honorarvereinbarungen-was-vermittler-wissen-muessen-137960/

Zitat

Honorarvereinbarungen: Was Vermittler wissen müssen

[..]

Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34d Gewerbeordnung (GewO) [..]

Verzwickter wird es bei Bruttopolicen mit Courtageanteil, da hier das Provisionsabgabeverbot hineinspielt. Dieses Verbot war lange Zeit faktisch außer Kraft gesetzt, doch das IDD-Umsetzungsgesetz erweckt es wieder zum Leben. "Versicherungsvermittler dürfen keine Courtagen an Kunden weiterreichen, was die Vereinbarung von Honoraren erschweren dürfte", erklärt Matthias Kroll von der Hamburger Kanzlei Dr. Nietsch und Kroll. Zwar ist es grundsätzlich möglich, ein Honorar zusätzlich zu den Provisionen zu verlangen: "Mehr geht immer", so Philipp Mertens, Partner der Düsseldorfer Kanzlei BMS Rechtsanwälte. Das muss der Vermittler dem Kunden aber gut begründen, denn ein solches Honorar könnte als sittenwidrig eingestuft werden.

[..]

Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f GewO sind flexibler als Versicherungsvermittler. Sie können mal auf Provisions- und mal auf Honorarbasis arbeiten.

[..]

Ein Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis gemäß Paragraf 34h GewO hat weniger Freiheiten, da ihm im Unterschied zu seinem 34f-Pendant nicht erlaubt ist, Provisionen zu behalten – er muss sie weiterleiten.

[..]

Die rechtliche Lage für Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater (§ 34i GewO) ist Kroll zufolge vergleichbar mit der eines 34f-Vermittlers oder 34h-Beraters. [..]

 

Für mich als "Otto Normalo" heißt das: ich muss wissen, was für eine "Art" von Vermittler DU bist!

Je nachdem "darf" ein Vermittler dieses oder jenes..

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polydeikes

Zunächst mal sollte der Blick in Gesetz und Vorschrift, nicht in wischiwaschi Artikel gehen. Vor allem dann, wenn die wischiwaschi Artikel zum Thema (Mischmodell aus Courtage und Honorar) überhaupt keine Aussage treffen. Dann wäre es natürlich förderlich, wenn man wenigstens einen Artikel aus dem Versicherungsbereich, statt 2 aus der Vermittlung von Finanzanlagen (34f) heraus gegriffen hätte, völlig andere Baustelle.


 

Zitat

 

Für mich als "Otto Normalo" heißt das: ich muss wissen, was für eine "Art" von Vermittler DU bist!

Je nachdem "darf" ein Vermittler dieses oder jenes..

 

Korrekt ist, ein 34Fler darf keine Versicherungen vermitteln. Das war es dann an korrekt.

 

Zu Gute halten darf man, als "Ottonormalo" musst du das nicht verstehen, gonetto sollte es jedoch, die Bußgelder sind zukünftig keine Gebühren für falsch Parken mehr.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 24 Minuten schrieb Atlas123:

Du hast natürlich recht. Man darf nicht nur die Riester Rente allein betrachten, sondern muss auch die übrigen Anlagen miteinbeziehen. Momentan möchte ich aber möglichst wenig klassische Zinsanlagen (Tagesgeld, Anleihen etc.) ins Portfolio aufnehmen.

 

Das heißt 100% Aktienquote? Wie steuerst du dann dein Portfoliorisiko, gar nicht?

 

vor 24 Minuten schrieb Atlas123:

Bezüglich b)Riesterprodukt mit Zinsanlage. Inwiefern sind dort keine Beitragsgarantiekosten?

 

Schaue dir z. B. die Gedanlagestruktur von Lebensversicherern an: http://www.gdv.de/zahlen-fakten/branchendaten/kapitalanlagen/#struktur-der-kapitalanlagen-der-erstversicherer Aktienquote: ca. 4%.

 

Die Kapitalanleger bei den Versicherern können mit den überwiegend niedrig riskanten Anleihen recht zuverlässig ausrechnen, wann welche Zahlungsströme eintreten werden. Da muss man keine Garantie über Aktienfonds-Umschichtungsmechanismen darstellen, die Garantie ist schon dadurch dargestellt, indem man gleich so gut wie ausschließlich nur in risikoärmere Zinsanlagen investiert.

 

Wenn du aber keine Zinsanlagen in deinem langfristigen Portfolio hältst und zu 100% Aktien willst entfällt die Möglichkeit. Dann wieder weiter mit den Fondssparplänen und Beitragsgarantiekosten akzeptieren.

 

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Atlas123
vor 3 Minuten schrieb tyr:

 

Das heißt 100% Aktienquote? Wie steuerst du dann dein Portfoliorisiko, gar nicht?

 

Nein, nicht 100 % insgesamt. Wie gesagt, wurde ja bereits in andere Angebote (Immobilienfond und Mischfond) investiert. Aber ansonsten soll die nächsten 5-7 Jahre schwerpunktmäßig in Aktien sowie ETF investiert werden. Da die Sicherheit vorhanden ist nicht auf dieses Geld in dem Zeitraum von 5-7 Jahren zugreifen zu müssen (also bei starken Schwankungen abwarten zu können) war ich der Meinung ein Portfolio mit Aktienfokus wäre die richtige Entscheidung oder übersehe ich hier wichtige Punkte?

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polydeikes

Wenn das Ziel 100 % Aktienquote heißt, passt Riester nicht. Ist doch ganz simpel, braucht man nicht ewig zu diskutieren.

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Tradeoff

Nein. Tyr liebt es nur immer wieder von AA zu erzählen.

 

es bleibt dabei; erst checken ob attraktiv, dann welche Form.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 7 Minuten schrieb polydeikes:

Wenn das Ziel 100 % Aktienquote heißt, passt Riester nicht. Ist doch ganz simpel, braucht man nicht ewig zu diskutieren.

:thumbsup:

 

vor 5 Minuten schrieb Tradeoff:

Nein. Tyr liebt es nur immer wieder von AA zu erzählen.

 

Schade, dass du das nicht verstehst. Kein grund, mich dafür persönlich anzugehen. Oder bist du darauf aus, dass ich dich ebenfalls persönlich angehe, wenn du sachlich diskutierst? Bitte deine Entscheidung zu deiner Vogelfreiheit hier öffentlich mitteilen.

 

vor 8 Minuten schrieb Atlas123:

Nein, nicht 100 % insgesamt. Wie gesagt, wurde ja bereits in andere Angebote (Immobilienfond und Mischfond) investiert. Aber ansonsten soll die nächsten 5-7 Jahre schwerpunktmäßig in Aktien sowie ETF investiert werden. Da die Sicherheit vorhanden ist nicht auf dieses Geld in dem Zeitraum von 5-7 Jahren zugreifen zu müssen (also bei starken Schwankungen abwarten zu können) war ich der Meinung ein Portfolio mit Aktienfokus wäre die richtige Entscheidung oder übersehe ich hier wichtige Punkte?

 

Wenn "schwerpunktmäßig" bedeutet, dass dein Portfolio nicht umstrukturiert oder umgeschichtet werden kann und nur weitere Aktienanlagen aufnehmen kann kommt Riester eben nicht in Frage bzw. bestenfalls als Wette auf ideale Marktverläufe mit der Uniprofirente.

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polydeikes

Die Diskussion kommt doch beim nächsten Crash eh wieder. Sinngem. "Oh, Aktien können auch im Wert fallen? Danke Merkel." Vertagt doch einfach bis dahin. Gibt doch eh keinen Erkenntnisgewinn hier.

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Tradeoff
vor 3 Minuten schrieb tyr:

:thumbsup:

 

 

Schade, dass du das nicht verstehst. Kein grund, mich dafür persönlich anzugehen. Oder bist du darauf aus, dass ich dich ebenfalls persönlich angehe, wenn du sachlich diskutierst? Bitte deine Entscheidung zu deiner Vogelfreiheit hier öffentlich mitteilen.

 

Du liest mehr als ich geschrieben habe. Du hast völlig recht mit dem was du zu AA oder Anleherpsyche schreibst. Ich geh dich daher auch nicht an.

 

Du hast halt die Tendenz nicht gestellte Fragen zu beantworten - durchaus nicht zu unrecht, aber halt penetrant bei jeder sich bietenden Möglichkeit. 

 

Dabei verrennst du dich dann ab und zu mal gerne. Wie hier. Die Frage war: was ist besser - Riestern oder privat in Fonds. Der TE hat von Anfang an mitgeteilt, dass er weiteres Vermögen hat und hat nie eine 100 % Aktienquote gefordert. Es kam der - in meinen Augen legitime - Einwand, dass Aktien eine wahrscheinlich höhere Performance haben könnte über Laufzeit. Und wieder waren wir bei der AA.

 

Wobei ich ganz generell deine Klassifizierung einer RR mit hohem Aktienanteil als nicht RK1 in Frage stelle - gerade wegen der Garantie.

 

Aber ja, hau auf mich vogelfreien Wurm ruhig drauf.

 

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Atlas123
vor 10 Minuten schrieb tyr:

 

Wenn "schwerpunktmäßig" bedeutet, dass dein Portfolio nicht umstrukturiert oder umgeschichtet werden kann und nur weitere Aktienanlagen aufnehmen kann kommt Riester eben nicht in Frage bzw. bestenfalls als Wette auf ideale Marktverläufe mit der Uniprofirente.

Umgeschichtet werden kann es sicherlich. Das Thema geht auch gerade etwas in die falsche Richtung. Was mich momentan am meisten interessiert ist, ob die steuerlichen Begünstigungen, die man mit der Riester Rente erhält die Nachteile dieser aufwiegen oder nicht. Also ob es eher sinnvoll ist privat in ETFs zu investieren statt Riester auf Aktienbasis oder privat in sichere Zinsanlagen statt Riester mit sicheren Zinsanlagen. Gehalt ist ja schon mal nicht so schlecht, sodass diesbezüglich die Steuerbegünstigungen nicht wenig sind. Kinder wiederum sind erstmal nicht geplant, was ja für Riester ebenfalls ein wichtiger Punkt ist.

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polydeikes

Jo. Kinder und Steuervergünstigung. Quasi vor allem beides zusammen die Basis für Riesterrentabilität. Ehrlich Atlas, mach nen ETF Sparplan und lass das mit Riester einfach sein. Wirklich.

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Heureka
vor 1 Stunde schrieb polydeikes:

Zunächst mal sollte der Blick in Gesetz und Vorschrift, nicht in wischiwaschi Artikel gehen. Vor allem dann, wenn die wischiwaschi Artikel zum Thema (Mischmodell aus Courtage und Honorar) überhaupt keine Aussage treffen. Dann wäre es natürlich förderlich, wenn man wenigstens einen Artikel aus dem Versicherungsbereich, statt 2 aus der Vermittlung von Finanzanlagen (34f) heraus gegriffen hätte, völlig andere Baustelle.

 

Korrekt ist, ein 34Fler darf keine Versicherungen vermitteln. Das war es dann an korrekt. [..]

 

Danke für die Info. Erinnert habe ich mich an einen weiteren - wohl passenden - Artikel:

http://www.fondsprofessionell.de/news/vertrieb/headline/komplett-provisionslos-wie-ein-berater-die-umstellung-meisterte-134645/newsbild/3/

Zitat

Komplett provisionslos: Wie ein Berater die Umstellung meisterte

[..]

Erhalt der Erlaubnis kein Problem: "Die Erlaubnis nach Paragraf 34h GewO [als Honorar-Finanzanlagenberater] zu bekommen, war nicht aufwändig", berichtet Steinmann. Sein BWL-Diplom und die Berufserfahrung, die er über Provisionsabrechnungen belegen konnte, reichten aus. [..]

http://www.fondsprofessionell.de/news/vertrieb/headline/komplett-provisionslos-wie-ein-berater-die-umstellung-meisterte-134645/newsbild/7/

Zitat

[..] Oft noch keine Nettopolicen: Schwierig ist es auch im Versicherungsbereich. "Dort kann ich offiziell leider nicht auf Honorarbasis beraten", erklärt Steinmann. Dafür müsste er als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34e tätig sein. Er ist jedoch Versicherungsmakler und nach Paragraf 34d zugelassen. "Ich habe darüber nachgedacht, ob ich wechseln soll", berichtet er. Das Problem dabei: Ein Versicherungsberater sollte nur Nettopolicen vermitteln, die es in einigen Bereichen aber noch nicht gibt. [..]

http://www.fondsprofessionell.de/news/vertrieb/headline/komplett-provisionslos-wie-ein-berater-die-umstellung-meisterte-134645/newsbild/8/

Zitat

Eigenes Modell entwickelt: Da Steinmann Provisionen aufgrund des Abgabeverbots nicht an seine Klientel durchreichen darf, hat er sein eigenes Modell entwickelt. Er schreibt alle Provisionen, die bei ihm ankommen, den betreffenden Kunden gut und verrechnet die Summen einmal pro Jahr mit dem Honorar. "Wenn die EU-Versicherungsrichtlinie IDD umgesetzt ist, wird das hoffentlich nicht mehr nötig sein", sagt er.

 

 

Wohl im Gegensatz zu dir, polydeikes (und wohl auch zu "gonetto"), hat dieser Herr Steinmann neben der Zulassung nach Paragraf 34d auch noch eine als Honorar-Finanzanlagenberater.

 

a) Ist eine solche § 34h-Zulassung für dich (und "gonetto") NICHT möglich? 

b) Und was spricht gegen eine Zulassung nach § 34e als Versicherungsberater? Gibt es in deinem Bereich (wohl BU) keine NETTOpolicen?

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ImperatoM
vor 2 Stunden schrieb Atlas123:

Danke für die Links. Da ich jedoch nicht weiß wie hoch die Verzinsung bei ETF und wie hoch bei Riester Rente ist fällt es mir hier schwer zu vergleichen, wann eine Riester Rente lohnenswert ist und wann ein ETF.

 

Spiel verschiedene Szenarien durch. Zuerst solltest Du Dir aber selbst die Frage beantworten, wie hoch die Aktien- und die Anleihequote Deiner langfristigen Anlagen sein sollen, um herauszufinden, ob überhaupt eine Riester-Lösung in Frage kommen kann.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Weder 34h noch 34f berechtigen zur Versicherungsvermittlung. 34f und 34h kann nicht nebeneinander bestehen. Da ich kein Finanzanlagenvermittler, sondern Versicherungsmakler bin, brauche ich weder den 34h noch den 34f. Wenn ich in diesem Bereich tätig sein wollte, könnte ich wahlweise h oder f betreiben, nie beides gleichzeitig in Persona.

 

Der Versicherungsmakler unterliegt diesen Beschränkungen nicht. Er kann Honorare, Entgelte, Vermittlungsentgelte, Servicepauschalen nehmen, oder Courtagen. Was er nicht darf, ist innerhalb eines Risikos / Vertrags Vergütungsmodelle mischen. Er darf keine Entgelte für nach HGB geschuldete Leistungen nehmen (leider eine Grauzone, wo kein Kläger, da kein Richter bisher).

 

Nach welcher Vergütung der Makler arbeitet, ist ihm überlassen. Wenn der Makler verschiedene Optionen anbieten, dann seinem Kunden.

 

Der Makler kann problemlos eine Nettopolice gegen Vermittlungsentgelt oder Servicepauschale etc. vermitteln. Ein Honorar für Vermittlung gibt es nicht, falscher Begriff bei Versicherungen. Fällt einem Kunden bspw. dann auf die Füße, wenn er das Vermittlungsentgelt (was Honorar genannt wurde) steuerlich geltend machen will. Und dem Makler, wenn er plötzlich Umsatzsteuer schuldet, obwohl seine Vermittlungstätigkeit und somit auch ein Vermittlungsentgelt korrekterweise umsatzsteuerfrei wären.

 

Der Versicherungsberater darf wiederum nicht vermitteln. Er darf beraten. Dafür bekommt er Honorar. Worauf dieses basiert, hängt von unterschiedlichen Normen und der konkret erbrachten Leistung ab. Versicherungsberater macht beispielsweise dann Sinn, wenn ich gegen Honorar BU-Leistungsfälle betreuen wollte.

 

Vermittlung allgemein macht damit als Versicherungsberater denkbar wenig Sinn. Und auch BU Beratung allgemein macht äußerst wenig Sinn für den Kunden. Der weiß dann vielleicht nach einem Folienfilm, wie eine gute BU aussehen könnte, aber weder weiß er, ob er sie kriegt (Aufbereitung Gesundheitshistorie), noch hat er am Ende eine.

 

Versicherungsberater (zumindest die guten) sind idR nicht in der Endkundenberatung im klassischen Sinne tätig.  Gute Versicherungsberater arbeiten normalerweise entweder B2B oder spezialisiert auf Leistungsfälle, eine Hand voll Ausnahmen bestätigt die Regel.

 

edit: Um die Verwirrung perfekt zu machen ... der neue Versicherungsberater darf zukünftig vermitteln. Durch Fehler im Gesetzesverfahren ist der Versicherungsberater derzeit in der GewO aber gar nicht existent, es gibt ihn aktuell gar nicht. Wer Versicherungsberater ist, wird aber noch über 59 VVG legitimiert.

 

 

 

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 1 Stunde schrieb Tradeoff:

 

Du liest mehr als ich geschrieben habe. Du hast völlig recht mit dem was du zu AA oder Anleherpsyche schreibst. Ich geh dich daher auch nicht an.

 

Du hast halt die Tendenz nicht gestellte Fragen zu beantworten - durchaus nicht zu unrecht, aber halt penetrant bei jeder sich bietenden Möglichkeit. 

 

Dabei verrennst du dich dann ab und zu mal gerne. Wie hier. Die Frage war: was ist besser - Riestern oder privat in Fonds. Der TE hat von Anfang an mitgeteilt, dass er weiteres Vermögen hat und hat nie eine 100 % Aktienquote gefordert. Es kam der - in meinen Augen legitime - Einwand, dass Aktien eine wahrscheinlich höhere Performance haben könnte über Laufzeit. Und wieder waren wir bei der AA.

 

Was soll denn dieser ganze persönliche Kram, habe ich nach einer Bewertung deiner Wahrnehmung einer Diskussionsweise gefragt?

 

Wenn dem TE meine Thesen nicht passen wird er das schon anmerken oder meine Postings ignorieren. Solange es sachlich bleibt sehe ich den Grund nicht, warum du mich dazu öffentlich angehst.

 

Wenn es dich nervt, dass ich hier das Konzept mit dem Lösen der Beitragsgarantiethematik bei Riester mittels Mitnahme der Riesterförderung im Zinsanlagebereich einer bestehenden beschreibe kannst du das gerne sachlich kritisieren, wenn du bessere Vorschläge hast oder meinst, dass das dem TE nicht weiterhilft. Das kann ich nicht erkennen, ich sehe nur unkonstruktives Gemaule von deiner Seite und jetzt auch noch persönliche Bewertungen. WTF?

 

Ich stelle eben die Konzepte vom TE in Frage, damit er darüber nachdenkt, welches Anlagekonzept für ihn am besten passt und sich gedanklich freimacht von "Riestern mit Aktien - guuut für mich". Das muss nämlich gar nicht so sein, wenn man einen Schritt zurück macht. Wer nach Riester-Fondssparplänen fragt, sollte die Beitragsgarantiekostengeschichte verstanden haben. Ich empfehle dann dazu noch ein Konzept, wie man dem recht elegant ausweichen kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Mir schleierhaft, warum man darüber nicht sachlich diskutieren kann, sondern unbedingt auf die persönliche Ebene abgleiten muss. Bleibe bitte sachlich und kläre persönliche Differenzen in PMs, wenn du großen Bedarf danach hast. Hier soll es um Finanzen gehen.

 

vor 1 Stunde schrieb Tradeoff:

Wobei ich ganz generell deine Klassifizierung einer RR mit hohem Aktienanteil als nicht RK1 in Frage stelle - gerade wegen der Garantie.

 

Das ist ein Nebenkriegsschauplatz. Jeder kann Riestern mit was er will und gruppieren, wie er will.

 

Das Problem ist die 100% Riester-Beitragsgarantie in der anhaltenden Niedrigzinsphase, die dann eben hohe Garantiekosten erzeugt. Da kommt kein Riester-Fondsprodukt mit Aktien im Garantiekapital drum herum. Du kannst hoffen, dem mit einer Uniprofirente ab 2009 abgeschlossen und der Umstellung auf Uniglobal Vorsorge widersprochen zu entgehen und mit 100% Aktienquote in die Auszahlungsphase über zu gehen. Das hängt dann eben von den Marktverläufen ab, ob die Wette aufgeht. Wenn du Pech hast, kracht es zyklisch im Verlauf an den Märkten und du wirst in Rentenfonds zwangsumgeschichtet zur Darstellung der Beitragsgarantie (siehe Klage UPR-Sparer im TV-Beitrag: "ich wollte doch in Aktien investieren :(" ) und profitierst nicht vom erwartbaren reversion to the mean Aufholeffekt nach dem Crash. Bei fairr ist die niedrige Aktienquote im Lebenszyklusmodell vorgegeben, Garantiekosten ebenso vorhanden durch die eigentlich von den meisten Riestersparern unerwünschten niedrigrentierenden (oder gar negativ rentierenden) Rentenfonds. Bei DWS wird munter hin und her umgeschichtet und Aktienrenditen dadurch abgesenkt. Ebenso Garantiekosten.

 

Du diskutierst um den falschen Punkt. Von mir aus kategorisiere Riesterverträge für dich als RK minus 26, ist völlig schnurz, die Anbieter müssen trotzdem die Garantie in der Niedrigzinsphase mit risikoarmen Anlagen darstellen, wenn sie mit einer ordentlichen Quote in Aktien investieren wollen.

 

vor 1 Stunde schrieb Tradeoff:

Aber ja, hau auf mich vogelfreien Wurm ruhig drauf.

 

Eben, das brauch man doch gar nicht, oder? Hier soll es um Riesterverträge gehen. Diskutiere gerne hart in der Sache mit mir, davon haben hoffentlich alle einen Erkenntnisgewinn. Aber lass doch einfach den persönlichen Kram weg, das ist hier nicht das Thema.

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