Michael-29 Oktober 29, 2017 Hallo ! Ich habe meine Steuererklärung vor ca. 4 Wochen abgeschickt. Nun habe ich festgestellt, daß für den obigen Fonds zum Zeitpunkt der Steuerbescheinigung noch keine Daten vorlagen. Ich besitze17,68560 Anteile Wie errechne ich nun die Daten bzw. wie gebe ich die fehlenden Daten beim Finanzamt nach. Folgende Daten habe ich gefunden: db x-trackers STOXX® EUROPE 600 UCITS ETF (DR) 1C Thesaurierung Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 ISIN: LU0328475792 Steuerlicher Zufluss: 31.12.2016 § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. InvStG Privat-vermögen EUR je Anteil Betriebs-vermögen KStG 1) EUR je Anteil Sonst. Betriebs-vermögen 2) EUR je Anteil 2) Betrag der Thesaurierung/ausschüttungsgleichen Erträge 2,4311441 2,4311441 2,4311441 1c) In der Thesaurierung enthaltene aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG4) - - 1,7713466 cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a (Zinsschranke) - 0,0000000 0,0000000 gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 0,0000000 0,0000000 0,0000000 hh) in 1 c gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,0000000 - 0,0000000 ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2, auf die tatsächlich ausländische Quellensteuer einbehalten wurde oder als einbehalten gilt, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde 0,5428880 0,5428880 0,5428880 jj) in 1 c ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist - - 0,5301493 kk) in 1 c ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2, die nach einem DBA zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000000 0,0000000 0,0000000 ll) in 1 c kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist - - 0,0000000 1d) zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 27) 2,4311441 2,4311441 2,4311441 bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 0,0000000 0,0000000 0,0000000 davon inländische Mieterträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000 cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 4, soweit in 1 d aa) enthalten7) 1,8046760 1,8046760 1,8046760 1f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 entfällt, und aa) der nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem DBA anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 vorgenommen wurde5) 0,0622360 0,0622429 0,0622429 bb) in 1 f aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist - - 0,0605040 cc) der nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000 dd) in 1 f cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist - - 0,0000000 ee) der nach einem DBA als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist5) 0,0000000 0,0000000 0,0000000 ff) in 1 f ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist - - 0,0000000 1g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000 1h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 6) 0,0717245 0,0717245 0,0717245 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wodorne Oktober 30, 2017 · bearbeitet Oktober 30, 2017 von wodorne Ergänzung Glückwunsch! Da wirst Du wohl von Hand bzw. mit der Tabellenkalkulation nachrechnen müssen. Die Angaben sind pro Anteil. Sie müssen mit der Anzahl der Anteile multipliziert werden, und zwar für jede Teilausschüttung. Nicht alle Angaben sind für Dich relevant. Du kannst aber auch einen Termin beim Finanzamt machen und dort fragen. Die sind ja verpflichtet, Dir die Formulare zu erklären. Mein Vorschlag: Such Dir eine andere Bank! Es ist doch von einer Bank nicht zu viel verlangt, zu den ausländischen Thesaurierern die Angaben für die Steuererklärung zumindest informatorisch ausgerechnet zu bekommen. Meine Erfahrung hierzu: EBASE bringt die Steuerbescheinigung sehr früh im Januar. Die Daten, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, werden später in einem anderen Dokument nachgereicht. Maxblue wartet mit der Steuerbescheinigung im Rahmen des rechtlich zulässigen bis alle Angaben vorliegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michael-29 Oktober 30, 2017 kannst Du mir das mal genauer vorrechnen ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
multivitamin Oktober 31, 2017 vor 8 Stunden schrieb Michael-29: kannst Du mir das mal genauer vorrechnen ? Nicht kirre machen lassen. Sowohl die Behauptung, dass dir das FA die Formulare erklären müsse wie dass du eine Tabellenkalkulation brauchst, um die Zahlen zu errechnen, sind falsch. Aus dem Bundesanzeiger brauchst du nur zwei Werte, die ausschüttungsgleichen Erträge (2,4311441€/Stk) und die anrechenbare Steuer (0,0622360€/Stk), die du jeweils mit der Zahl der zum Zeitpunkt der Thesaurierung gehaltenen Anteile (wie im nachrichtlichen Teil der Steuerbescheinigung ausgewiesen) multiplizieren musst. Das kannst du mit einem beliebigen Taschenrechner (bzw. einer entsprechenden App) ausrechnen, dann bist du wahrscheinlich fertig, bevor die Tabellenkalkulation gestartet ist. Die eine Zahl kommt in Zeile 15, die andere in Zeile 51 der Anlage KAP. Fertig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag