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Michael-29

Besteuerung DBX LU0328475792

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Michael-29

Hallo !

 

Ich habe meine Steuererklärung vor ca. 4 Wochen abgeschickt.

 

Nun habe ich festgestellt, daß für den obigen Fonds zum Zeitpunkt der Steuerbescheinigung noch keine Daten vorlagen.

 

Ich besitze17,68560 Anteile

 

Wie errechne ich nun die Daten bzw. wie gebe ich die fehlenden Daten beim Finanzamt nach.

 

Folgende Daten habe ich gefunden:

db x-trackers STOXX® EUROPE 600 UCITS ETF (DR) 1C
Thesaurierung

Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016

ISIN: LU0328475792

Steuerlicher Zufluss: 31.12.2016

§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. InvStG

Privat-vermögen

EUR

je Anteil

Betriebs-vermögen KStG 1)

EUR

je Anteil

Sonst. Betriebs-vermögen 2)

EUR

je Anteil

2)

Betrag der Thesaurierung/ausschüttungsgleichen Erträge

2,4311441

2,4311441

2,4311441

1c)

In der Thesaurierung enthaltene

aa)

Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG4)

-

-

1,7713466

cc)

Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a (Zinsschranke)

-

0,0000000

0,0000000

gg)

Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1

0,0000000

0,0000000

0,0000000

hh)

in 1 c gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen

0,0000000

-

0,0000000

ii)

Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2, auf die tatsächlich ausländische Quellensteuer einbehalten wurde oder als einbehalten gilt, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde

0,5428880

0,5428880

0,5428880

jj)

in 1 c ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist

-

-

0,5301493

kk)

in 1 c ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2, die nach einem DBA zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen

0,0000000

0,0000000

0,0000000

ll)

in 1 c kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist

-

-

0,0000000

1d)

zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge

aa)

i.S.d. § 7 Abs. 1 und 27)

2,4311441

2,4311441

2,4311441

bb)

i.S.d. § 7 Abs. 3

0,0000000

0,0000000

0,0000000

davon inländische Mieterträge

0,0000000

0,0000000

0,0000000

cc)

i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 4, soweit in 1 d aa) enthalten7)

1,8046760

1,8046760

1,8046760

1f)

Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 entfällt, und

aa)

der nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem DBA anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 vorgenommen wurde5)

0,0622360

0,0622429

0,0622429

bb)

in 1 f aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist

-

-

0,0605040

cc)

der nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 vorgenommen wurde

0,0000000

0,0000000

0,0000000

dd)

in 1 f cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist

-

-

0,0000000

ee)

der nach einem DBA als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist5)

0,0000000

0,0000000

0,0000000

ff)

in 1 f ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist

-

-

0,0000000

1g)

Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung

0,0000000

0,0000000

0,0000000

1h)

die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 6)

0,0717245

0,0717245

0,0717245

 

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wodorne
· bearbeitet von wodorne
Ergänzung

Glückwunsch! :D Da wirst Du wohl von Hand bzw. mit der Tabellenkalkulation nachrechnen müssen.

Die Angaben sind pro Anteil. Sie müssen mit der Anzahl der Anteile multipliziert werden, und zwar für jede Teilausschüttung. Nicht alle Angaben sind für Dich relevant. Du kannst aber auch einen Termin beim Finanzamt machen und dort fragen. Die sind ja verpflichtet, Dir die Formulare zu erklären.

 

Mein Vorschlag: Such Dir eine andere Bank!

Es ist doch von einer Bank nicht zu viel verlangt, zu den ausländischen Thesaurierern die Angaben für die Steuererklärung zumindest informatorisch ausgerechnet zu bekommen.

 

Meine Erfahrung hierzu:

 

EBASE bringt die Steuerbescheinigung sehr früh im Januar. Die Daten, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, werden später in einem anderen Dokument nachgereicht.

 

Maxblue wartet mit der Steuerbescheinigung im Rahmen des rechtlich zulässigen bis alle Angaben vorliegen.

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Michael-29

kannst Du mir das mal genauer vorrechnen ?

 

 

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multivitamin
vor 8 Stunden schrieb Michael-29:

kannst Du mir das mal genauer vorrechnen ?

 

Nicht kirre machen lassen. Sowohl die Behauptung, dass dir das FA die Formulare erklären müsse wie dass du eine Tabellenkalkulation brauchst, um die Zahlen zu errechnen, sind falsch.

Aus dem Bundesanzeiger brauchst du nur zwei Werte, die ausschüttungsgleichen Erträge (2,4311441€/Stk) und die anrechenbare Steuer (0,0622360€/Stk), die du jeweils mit der Zahl der zum Zeitpunkt der Thesaurierung gehaltenen Anteile (wie im nachrichtlichen Teil der Steuerbescheinigung ausgewiesen) multiplizieren musst. Das kannst du mit einem beliebigen Taschenrechner (bzw. einer entsprechenden App) ausrechnen, dann bist du wahrscheinlich fertig, bevor die Tabellenkalkulation gestartet ist. Die eine Zahl kommt in Zeile 15, die andere in Zeile 51 der Anlage KAP. Fertig.

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