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Bolanger

Rechts- bzw. Geschäftsform für Nebentätigkeit

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Bolanger
· bearbeitet von Bolanger

Hallo,

 

ich überlege gerade mir zusätzlich zu meinem Angestelltenverhältnis ein zweites Standbein aufzubauen und stolper dabei über die unterschiedlichen Formen, wie man diese Tätigkeit durchführen kann.

 

Nehmen wir als Beispiel an ich möchte mich als EDV-Entwickler betätigen.

 

Im einfachen Fall mache ich das freiberuflich und unterliege damit nicht der Gewerbesteuer. Wenn ich das ganze dann noch als Kleinunternehmer mache, unterliege ich auch nicht der Umsatzsteuer. Eine Rechnung von 1000 EUR fließt dann also direkt meinem Einkommen zu und wird mit meinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

 

Nun läuft die Tätigkeit gut und ich komme über die Kleinunternehmer-Grenze. Schlagartig muss ich 19% Umsatzsteuer abführen. Von einer Endrechnung von 1000 EUR fließen dann nur noch 840 EUR meinem Einkommen zu, welche ich versteuern muss. Im Preis-Wettbewerb mit anderen kleineren Programmieren hätte ich also einen Nachteil

 

Nun läuft meine Tätigkeit noch besser und ich möchte jemanden anstellen. Schon bin ich aus der freiberuflichen Tätigkeit raus und muss das ganze über ein Gewerbe laufen lassen. Von einer 1000 EUR-Endrechnung werden dann Umsatzsteuer und Gewerbesteuer abgezogen und nur das, was dann überbleibt, fließt meinem Einkommen zu und muss versteuert werden.

 

Nun ziehe ich das ganze noch größer auf und gründe eine GmbH, da ansonsten das Risiko zu groß wird. Von 1000 EUR Endrechnung gehen Umsatzsteuer ab, Gewerbesteuer und ich muss mir als Geschäftsführer der GmbH Überschüsse quasi als Gehalt auszahlen, mit den entsprechenden Sozialabgaben darauf

 

Sehe ich das alles so richtig? Denn dann macht es fast keinen Sinn eine Nebentätigkeit intensiv zu forcieren und aufzubauen bzw. auszuweiten.

 

Danke,

 

Bolanger   

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dev

Die Rechtsform kann mit dem Wachsen des Geschäftes gewechselt werden ;-).

 

Kleinunternehmer-Grenze:  Die Umsatzsteuer kommt bei B2B oben drauf und Preisangebite sind netto ( ohne MwSt )

Gedanklich solltest du es als Geschenk sehen, das Kleinunternehmer das nicht machen müssen und somit 19% billiger anbieten können.

 

Wer viel Steuern zahlt, hat auch viel Netto - wer zu viel Netto hat, kann entschleunigen :-)

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el_Mare
· bearbeitet von el_Mare
vor 12 Minuten schrieb dev:

Gedanklich solltest du es als Geschenk sehen, das Kleinunternehmer das nicht machen müssen und somit 19% billiger anbieten können.

Sorry, sinnbefreit!

Jedem B2B Kunden sind die 19% egal, da es ein Durchlaufposten ist.

Für Dich als Unternehmer mach es jedoch einen gewaltigen Unterschied, ob Du vorsteuerabzugsberechtigt bist, denn das macht den Wettbewerbsvorteil aus!

 

(Wikipedia: jedem Verkäufer wird die von ihm selbst an den Lieferanten bezahlte Umsatzsteuer aber als Vorsteuer erstattet oder auf die eigene Umsatzsteuerschuld angerechnet, so dass er selbst nur mit der Steuer auf die Differenz zwischen seinen mit Umsatzsteuer belasteten Kosten und dem Verkaufspreis belastet ist, also dem von ihm geschaffenen Mehrwert.)

 

 

 

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Bolanger
· bearbeitet von Bolanger

Hallo,

 

wie siehts denn mit der Umsatzsteuer aus, wenn man an Privatkunden verkauft? Die Tätigkeit als Programmierer habe ich hier nämlich nur exemplarisch gewählt. 

 

Das Wechseln der Rechtsform ist mir schon klar. Ich versuche nur gerade mir ein Bild zu machen, wohin die Reise mit der Nebentätigkeit mal gehen soll und wie groß ich das aufziehen möchte. Es wird kein Weltkonzern werden, soll sich im Idealfall aber so gut entwickeln, dass ich davon leben kann und on top mindestens einen Mitarbeiter habe, meinetwegen halbtags oder auf 400 EUR Basis, um für Urlaubs- und Krankheitszeiten eine Vertretung zu haben.

Und wenn ich dann einen Mitarbeiter habe, dann kann der eben auch Fehler machen, für die ich nur ungern mit meinem Privatvermögen einstehen möchte. Und schon komme ich bei einer uG oder GmbH an.

 

Danke,

 

Bolanger

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dev
· bearbeitet von dev
vor 8 Minuten schrieb el_Mare:

Sorry, sinnbefreit!

Jedem B2B Kunden sind die 19% egal, da es ein Durchlaufposten ist.

 

Leider nicht, gibt genug die denken, das sie weitere 19% "Verlust" haben und sich somit völlig ausbremsen.

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el_Mare
· bearbeitet von el_Mare

 

vor 6 Minuten schrieb Bolanger:

wie siehts denn mit der Umsatzsteuer aus, wenn man an Privatkunden verkauft?

dann sprechen wir ja vom B2C Bereich und da sieht die Sache natürlich anders aus. 

Trotzdem würde ich darüber nachdenken - Du bist bei allen geschäftlichen Investitionen dann ja auch vorsteuerabzugsberechtigt....

vor 5 Minuten schrieb dev:

weitere 19% "Verlust" haben und sich somit völlig ausbremsen.

Das sind aber dann Unternehmen, mit denen man besser keine Geschäfte machen sollte...

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domkapitular

Hast Du bei Deinen Überlegungen für die Preiskalkulation beachtet, dass als Nicht-Kleinunternehmer die Vorsteuer erstattet wird und die Gewerbesteuer (Freibetrag als Nicht-GmbH beachten) auf die Einkommensteuer angerechnet wird ?

Bei der GmbH bitte die Gesamtsteuerbelastung in Vergleich zur Einkommensteuer beachten und berücksichtigen, dass das GF-Gehalt ja eine Betriebsausgabe darstellt (Abzug vom Gewinn)

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el_Mare
· bearbeitet von el_Mare

ich glaube, hier ist noch weiterer Erklärungsbedarf:

 

Gewerbesteuer:

Vollkommen egal, das Du sie wieder verrechnen kannst. Einziger Unterschied: Die Gewerbesteuer erhält Deine Gemeinde / Stadt.

 

Umsatzsteuer:

Beispiel: Du schreibst eine Rechnung über 1000,-

In der Kleinunternehmerregelung bekommst Du 1000,- überwiesen (gute Zahlungsmoral vorausgesetzt...)

Über der Kleinunternehmerregelung bekommst Du 1000,- plus 19% USt, also 1190,- überwiesen. Über die Umsatzsteuervoranmeldung holt sich das FA wieder 190,-. Es bleiben 1000,-

 

Also kein Unterschied (lassen wir mal die ganz kleinen Details aussen vor).

 

Aber: Sobald Du Investitionen tätigst, macht sich die Berechtigung zum Vorsteuerabzug bemerkbar, da Du die gezahlte MwSt über die Umsatzsteuervoranmeldung mit der eingenommenen USt verrechnen kannst.

vor 53 Minuten schrieb Bolanger:

 

Nun ziehe ich das ganze noch größer auf und gründe eine GmbH, da ansonsten das Risiko zu groß wird. Von 1000 EUR Endrechnung gehen Umsatzsteuer ab, Gewerbesteuer und ich muss mir als Geschäftsführer der GmbH Überschüsse quasi als Gehalt auszahlen, mit den entsprechenden Sozialabgaben darauf

Nein! Stichwort: Gewinnentnahme. Besteuerung: 25 Prozent der Ausschüttung, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer 

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Relich
3 minutes ago, el_Mare said:

Gewerbesteuer:

Vollkommen egal, das Du sie wieder verrechnen kannst. Einziger Unterschied: Die Gewerbesteuer erhält Deine Gemeinde / Stadt.

 

Die Gewerbesteuer wirkt sich doch trotzdem einnahmenmindernd aus. Wenn als Freiberufler gearbeitet werden kann, würde ich mir die Gewerbesteuer sparen. 

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el_Mare

Grundsätzlich wird die vom Unternehmen bezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld eines Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters einer Personengesellschaft angerechnet - problematisch wird es nur, wenn die gezahlte Gewerbesteuer beim Unternehmer nicht ausreichend angerechnet werden kann, da die Einkommensteuer nicht ausreichend hoch ist.

 

Somit ist es prinzipiell richtig, dass zwar die Liquidität durch die Vorauszahlung der Gewerbesteuer sinkt, aber als einnahmemindernd würde ich das nicht bezeichnen. Trotzdem würde auch ich versuchen, als Freiberufler zu arbeiten und mir somit die Gewerbesteuer zu sparen - aber eher aus Bequemlichkeitsgründen.

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foolbar

Bis 24.500 EUR Ertrag zahlst Du als Personengesellschaft keine Gewerbesteuer. Vorsicht als Gewerbetreibender bei > 50k Ertrag. Im Folgejahr der Feststellung durch das FA wirst Du dann Buchhaltungs- und Bilanzpflichtig. Das ist aufwendiger als eine EÜR und wird bei Dir höhere Kosten verursachen. 

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el_Mare

Zitat Haufe:

Sie dürfen Ihren Gewinn immer nach den Regeln der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, unabhängig von Umsatz und Gewinn.Sie sind Freiberufler, wenn Sie im wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Bereich selbstständig sind. Dies sind z. B. Ärzte, Architekten, Ingenieure, beratende Betriebs- oder Volkswirte, Softwareentwickler, Fotografen, Künstler.

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Relich

Du kannst freiberuflich als Softwareentwickler arbeiten, solange du eine Dienstleistung erbringst. Sobald du Software verkaufst, bist du gewerblich unterwegs. 

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domkapitular
· bearbeitet von domkapitular
vor 13 Minuten schrieb foolbar:

Bis 24.500 EUR Ertrag zahlst Du als Personengesellschaft keine Gewerbesteuer. Vorsicht als Gewerbetreibender bei > 50k Ertrag. Im Folgejahr der Feststellung durch das FA wirst Du dann Buchhaltungs- und Bilanzpflichtig. Das ist aufwendiger als eine EÜR und wird bei Dir höhere Kosten verursachen. 

Der Punkt ist glaube ich entscheidender als die Steuerfrage. Ab einer bestimmten Größe oder las GmbH entstehen Beratungs-, Buchführungs und Abschlusskosten.

Auf z.B. dieser Webseite ist vieles erläutert, da gibt es auch ein 6-seitiges pdf zum Thema Steuern.

Gründerland

 

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Bolanger

Hallo,

 

kann man mit einem Angestellten eigentlich noch Freiberufler sein?

 

Ansonsten habe ich nun schon viele Infos bekommen, die ich erstmal verdauen muss. Personengesellschaften müssen also bis 24.500 EUR keine Gewerbesteuer zahlen und erst darüber fällt diese an. Die kann man dann wiederum mit der Einkommensteuer verrechnen -> so lange ich weniger gewerbesteuer als Einkommensteuer zahle, ist das ganze kostenneutral

 

Zur Umsatzsteuer: je nach Art der Tätigkeit sind nur wenige Investitionen oder Ausgaben nötig. Die eigene Umsatzsteuererstattung fällt damit vgl. mit der Umsatzsteuerabfuhr ggf. kaum ins Gewicht. Und elMares Beitrag, dass man in der KUR für einen rechnungsbetrag 1000 EUR bekommt, während man drüber 1190 EUR bekommt mag richtig sein. Im Geschäft mit Privatkunden allerdings interessiert die die MwSt nicht. Privatkunden achten auf den Brutto-Betrag, denn das ist der Betrag, der vom eigenen Konto weg geht.

 

Kennt jemand ein einfach zu lesendes Buch zu diesem Thema? oder eine gute Internetseite? Die des Gründerlandes Bayern werde ich mir noch ansehen.

 

Danke,

 

Bolanger

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Relich
1 minute ago, Bolanger said:

kann man mit einem Angestellten eigentlich noch Freiberufler sein?

 

Ja.

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TaurusX
vor einer Stunde schrieb Bolanger:

Hallo,

 

 

Und wenn ich dann einen Mitarbeiter habe, dann kann der eben auch Fehler machen, für die ich nur ungern mit meinem Privatvermögen einstehen möchte. Und schon komme ich bei einer uG oder GmbH an.

 

Danke,

 

Bolanger

 

Dann besorgst du dir eine gute Betriebshaftpflichtversicherung und dann musst du dir um dein Privatvermögen auch keine Sorgen machen.

 

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Relich
9 minutes ago, Bolanger said:

Kennt jemand ein einfach zu lesendes Buch zu diesem Thema? oder eine gute Internetseite? Die des Gründerlandes Bayern werde ich mir noch ansehen.

 

Ich würde empfehlen, mal mit einem Steuerberater zu sprechen. 

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domkapitular

Beste Informationen dürfte es bei der IHK geben (bei der man als Selbständiger wahrscheinlich Pflichtmitglied wird):

IHK

Auf der Seite von meiner Ihk gibt es ca. 20 pdf's zu allen möglichen Themen

Es werden auch Beratungen und Seminare angeboten.

 

Bei der Absetzbarkeit von Aufwendungen auch das Arbeitszimmer beachten (irgendwo wirst du ja deine Tätigkeit ja ausführen müssen).

Auch beachten : Im Gegensatz zu nichtselbständiger Arbeit zahlst du keine Sozialabgaben- musst aber die Risiken und Altersvorsorge selber organisieren.

Bei einer Nebentätigkeit bist du bis zu einer Grenze übder die Haupttätigkeit krankenversichert.

 

Dem Thema Steuern würde ich nicht die Hauptaufmerksamkeit zuwenden.

Was spricht dagegen, einfach loszulegen ?

Die Gewerbeanmeldung kostet nichts und man kann sehen, wie sich alles entwickelt.

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Relich

Ich sehe immer noch keinen Grund, ein Gewerbe anzumelden. wenn freiberuflich gearbeitet werden soll. Ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung reicht, und geht auch rückwirkend. 

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bobby13
vor 13 Stunden schrieb Bolanger:

Sehe ich das alles so richtig?

 

In deinem Eingangspost ist eigentlich alles falsch.

In den Kommentaren hast du ein paar richtige Hinweise bekommen, manche sind aber auch eher Halbwissen.

 

Der Tipp mit dem Gründerworkshop ist bestimmt eine gute Idee, wenn da erstmal etwas Grundwissen vermittelt wird.

Ansonsten wird dir eine Beratung beim Steuerberater weiter helfen.

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