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baconlover

Freistellungsauftrag , Sparer Pauschbetrag und ETF. Steuern?

Empfohlene Beiträge

baconlover

Hallo zusammen,

 

vorweg muss ich gestehen ich bin ein absoluter Neuling in Sachen Steuern, Börse und co.

Ich hoffe nur, dass ich nicht direkt gesteinigt werde und trotzdem ziemlich einfache Fragen stellen kann.

Vor lauter Suchfunktion finde ich auch nicht die Antworten auf meine Fragen...

 

Also...

 

Ich habe ein Depot bei einer Direktbank und zahle dort monatlich 400 € in einen ETF Sparplan (MSCI AWCI, ausländisch, thesaurierend, physisch) ein.

Begonnen habe ich vor ca. einem Jahr. D.h. es ist noch keine besonders große Summe vorhanden (<5000).

 

Bei dieser Direktbank habe ich auch einen Freistellungsauftrag eingereicht.

Dort schon meine erste Frage: ist das sinnvoll gewesen, was macht dieser Freistellungsauftrag genau?

 

Nach meinem Verständnis habe ich durch diesen Freistellungsauftrag die Möglichkeit in einem Jahr bis zu 801 € Gewinn durch Zinsen / Wertentwickling steuerfrei (Sparer Pauschbetrag) zu erhalten?!

Ist das korrekt? Spare ich mir dadurch quasi die Abgeltungssteuer?!

 

Wenn ich z.B. in die Übersicht für dieses Jahr gehe, steht dort ich habe 35 € von 801 € verbraucht. D.h. ich hätte noch ordentlich Luft nach oben um dort Gewinne zu machen und weiterhin steuerfrei zu bleiben?

 

Angenommen ich habe irgendwann 50.000 € im Depot angespart und der Wert steigert sich in einem Jahr um 10% auf 55.000 €, ohne dass ich in diesem Jahr etwas eingezahlt habe. Das wären ja 5.000 € Gewinn durch Zinsen / Wertentwicklung.

Würde das bedeutet 5000€ - 801€ = 4199, d.h. ich muss auf 4199 € Abgeltungssteuer von  25% zahlen? 

 

Dann noch generell die Frage: wie würde man mit der Abgeltungssteuer in o.g. Beispiel umgehen? Muss ich das in der Steuererklärung angeben, wird das automatisch irgendwie verrechnet oder wie läuft das?

 

Leider sehr viele Anfängerfragen. Tappe da aktuell total im dunkeln und das Ganze googlen und nicht verstehen, macht mich etwas wahnsinnig.

 

Ich hoffe hier ein paar Antworten, Tipps oder Anregungen zu erhalten.

 

Gruß

baconlover

 

 

 

 

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west263

rechne nochmals.

Abgeltungssteuer zahlst Du nur auf Gewinne, nicht auf deine Anlagesumme

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baconlover

Wenn ich doch 50.000 € im Depot habe und am Ende des Jahres, ohne weiteres eingezahlt zu haben, 55.000 € drin habe, sind das doch 5.000 € Gewinn?

 

 

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Tradeoff

Gewinne entstehen nur durch Dividenden oder bei Verkauf.

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baconlover

D.h. solange mein ETF in einem Jahr nicht mehr als 801 € Dividende abwirft, bzw. in meinem Fall, wieder atomatisch anlegt, zahle ich keine Abgeltungssteuer?

Oder hat das mit dem Pauschbetrag nichts zutun?

 

Wenn ich dann z.B. nach 10 Jahren verkaufe, dann muss ich nochmals Abgeltungssteuer bezahlen?

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Tradeoff

Du zahlst nur bei Gewinnen über 801 EUR pa.Steuern. Zu zahlst also nur beim Verkauf in 10 Jahren Steuern. Wieviele du zahlst berechnet sich jetzt halt etwas anders als früher, aber trotzdem erst dann.

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odensee
vor 32 Minuten schrieb Tradeoff:

Gewinne entstehen nur durch Dividenden oder bei Verkauf.

Vorabbesteuerung nicht vergessen!

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Tradeoff

Richtig.

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west263
vor 39 Minuten schrieb odensee:

Vorabbesteuerung nicht vergessen!

das hat er bestimmt so noch nicht mitbekommen und ist jetzt erstmal beim verstehen des FSA.

Also nicht so schnell überfordern.

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baconlover

Vorabbesteuerung? FSA? 

Sorry, aber ja, ich bin überfordert ;-)

 

Ein kleines Beispiel zur Veranschaulichung wäre schön.

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odensee
vor 5 Minuten schrieb baconlover:

Vorabbesteuerung? FSA? 

Sorry, aber ja, ich bin überfordert ;-)

 

Ein kleines Beispiel zur Veranschaulichung wäre schön.

FSA = FreiStellungsAuftrag

 

Zur Besteuerung von Fonds (incl. Vorabbsteuerung) : http://www.finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerreformgesetz/ und die Thredas zu dem Thema hier im Forum. Solange du aber den FSA nicht komplett ausnutzt, betrifft dich das nicht. Bis es dich betrifft ist also noch Zeit zum Lesen. ;)

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baconlover

Vielen Dank :-)

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dieolleschachtel

Hallo,

 

ich möchte mich da mal dranhängen mit einer (hoffentlich) ganz einfachen Frage:

 

Wenn ich Aktien oder Aktienfonds halte, die jährliche Wertsteigerungen auf dem Papier erfahren, ich diese jedoch im jeweiligen Steuerjahr nicht realisiere, geht dann mein Freibetrag ungenutzt verloren?

 

Wenn ich also Gewinne von Wertpapieren realisiere, die über mehrere Jahre angefallen sind, kann ich nur den Freibetrag des Jahres der Veräußerung nutzen?

 

Vielen Dank für Eure erhellenden Antworten!

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vanity

2x Ja!

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dieolleschachtel

Danke für die schnelle Antwort!

 

Dann müssen alle langfristig orientierten Anleger einmal im Jahr einen Posten verkaufen und wieder neu kaufen, damit der Gewinn anfällt, nur um den Freibetrag auszuschöpfen?

 

Aber kann man nicht auch Gewinne/Verluste vor- oder rücktragen? Ist mir alles noch nicht ganz klar.

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xfklu
vor 49 Minuten schrieb dieolleschachtel:

... einmal im Jahr einen Posten verkaufen und wieder neu kaufen, damit der Gewinn anfällt, nur um den Freibetrag auszuschöpfen?

Ja, aber einfacher wäre es, Zinsen, Ausschüttungen, Dividenden, etc. in Höhe von 801€ (1602€) zu kassieren. Also z.B. ausschüttende Fonds zu bevorzugen.

 

Zitat

Aber kann man nicht auch Gewinne/Verluste vor- oder rücktragen?

Möglich, aber sehr kompliziert. Siehe https://www.wertpapier-forum.de/topic/28422-eine-anleihe-für-sparfux/

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