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Symbolic

Frage zu BU Gesundheitsprüfung

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Symbolic

Hallo zusammen,

 

mein Arbeitgeber hat mit einem Versicherungsunternehmen einen Rahmenvertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung geschlossen. Dadurch ist es mir möglich, bis zu einer bestimmten Versicherungssumme, eine BUV mit vereinfachter Gesundheitsprüfung abzuschließen. Ich muss lediglich drei Fragen beantworten wobei ich zwei von diesen schon eindeutig mit "Nein" beantworten.

 

Bei der verbleibenden Frage bin ich mir jedoch etwas unsicher. Hier wird gefragt ob ich in den letzten drei Jahren in medizinischer Behandlung wegen Bluthochdruck war (und weiteren Erkrankungen, welche ich aber ausschließen kann). Was genau ist unter einer medizinischen Behandlung zu verstehen?

 

Ich hatte vor kurzem ein Herzecho wegen "Verdacht auf Bluthochdruck" bei welchem es jedoch keinerlei Befunde hab. Der Grund für diese Untersuchung war ein leicht erhöhter Puls und Blutdruck bei einer vorangehenden allgemeinen Arbeitsfähigkeitsuntersuchung für einen Auslandseinsatz. Hier wurde ich als uneingeschränkt arbeitsfähig eingestuft. Dennoch hat die Ärztin mir empfohlen den Blutdruck evtl. genauer untersuchen zu lassen, was ich dann auch getan habe da ich sowieso wieder einen allgemeinen Check machen lassen wollte.

 

Fällt dies eurer Meinung schon unter "medizinische Behandlung wegen Bluthochdruck", so dass die Frage mit "Ja" zu beantworten ist? Was sind zu erwartende Konsequenzen? 

 

Ich werde das Ganze auch unseren Makler nächste Woche fragen, dennoch wäre es super eine Einschätzung von den Experten hier im Forum zu bekommen. :)

 

Vielen Dank und beste Grüße,

Symbolic

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Okabe
vor 21 Minuten schrieb Symbolic:

Ich hatte vor kurzem ein Herzecho wegen "Verdacht auf Bluthochdruck" bei welchem es jedoch keinerlei Befunde hab. Der Grund für diese Untersuchung war ein leicht erhöhter Puls und Blutdruck

 

Klingt für mich leider ziemlich eindeutig nach einem Ja. Dass bei der Folgeuntersuchung keinen weiteren "Befund" gab und dass der Bluthochdruck nur "leicht erhöht" war scheint mir für die Frage unerheblich. Ich würde es jedenfalls nicht riskieren. Bin aber sehr gespannt, was die hiesigen Profis sagen werden!

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Stimme Okabe zu. Formal wohl angabepflichtig. Ohne krankhaften Befund aber vermutlich kein Problem hinsichtlich Annahme, zumindest am freien Markt nicht.

 

---

 

Bei so nur leidlich konkreten Fragen und Lapalien iS von Konrtolluntersucherung (Gefahrerheblich Umstand? *hust*) ist das inhaltlich etwas anders zu bewerten, als im jüngst diskutierten Hashikontext. Könnte mir hier sogar vorstellen, dass hier bei tatsächlich keinerlei Krankheitswert das Versicherungsunternehmen eventuell schlichtweg an 305 BGB scheitert, also auch bei Nichtangabe gar nichts passiert. (Einstellen von Bluthochdruck -> "medizinische Behandlung", konkret Heilbehandlung ... hingegen ... Kontrolluntersuchung / Arbeitsfähigkeitsuntersuchung -> keine Heilbehandlung ->vermutl. auch keine "medizinische Behandlung")

 

Wenn das aber das einzige "Problem" ist, ist es das schlichtweg nicht wert herauszufinden, ob ich mit der Vermutung vielleicht richtig liege.

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Symbolic

Danke für eure Einschätzungen.

 

vor 12 Stunden schrieb polydeikes:

Wenn das aber das einzige "Problem" ist, ist es das schlichtweg nicht wert herauszufinden, ob ich mit der Vermutung vielleicht richtig liege.

 

D.h. sicherheitshalber doch angeben und erläutern, da es wahrscheinlich nur einen (hoffentlich kleinen) Risikozuschlag geben wird?

 

Wenn es aber einen hohen Zuschlag oder sogar Ausschluss mit sich bringen könnte, dann würde ich vorher bei anderen Anbietern Rivos einreichen (obwohl das Unternehmen im Rahmenvertrag eigentlich mein Favorit ist) und schauen ob man dort ein besseres Angebot bekommt. Mache ich dies erst später ist man ja potentiell durch ein Angebot mit erschwerten Bedingungen bereits "vorbelastet" oder?

 

Ärgerlich ist das Ganze schon, da ich mir die Verdachtsdiagnose "Bluthochdruck" prinzipiell selbst eingebrockt habe. Irgendwas musste die Praxishilfe bei meinem Hausarzt ja auf die Überweisung zum Internisten schreiben (eine Untersuchung gab es hier nicht; die Arbeitsfähigkeitsuntersuchung war bei einem anderen Arzt), und da hat sie vorgeschlagen eben diesen Grund zu nehmen. Ich hätte besser "erhöhten Puls" vorschlagen sollen...

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Natürlich sind die VVA (vorvertragliche Anzeigepflichten) ernst zu nehmen und zumindest in den ersten 10 Jahren sinngem. ein erheblicher Bestandteil der "fiktiven" Leistungswahrscheinlichkeit. Wenn es aber nur um eine Verdachtsdiagnose geht, die sich nicht bestätigt hat und eine Kontrolluntersuchung, die keinerlei Krankheitswerte ans Tageslicht brachte, dann ist die Sorge mal ausnahmsweise unbegründet.

 

Grundsätzlich erschließt sich mir nicht, warum man partue Aktionen nutzen wollen würde, wenn ggf. der freie Markt offen steht. Die Aktionstarife sind ggü. dem Markt technisch meist erheblich limitiert und ein zufällig passendes Bedingungswerk wäre darüber hinaus eher eine Überraschung (oder man hat sich darum einfach keinen Kopf gemacht). Ggf. liegt es an einem speziellen Beruf, whatever, sei es drum ...

 

Wenn es aber partue diese Aktion sein soll, dann idealerweise Arztbericht holen mit sinngem. folgendem Aufbau:
 

Zitat

Am dd.mm.yyyy erfolgte im Rahmen einmalig festgestellter, erhöhter Blutdruckwerte (Wert x / y) bei der Arbeitsfähigkeitsuntersuchung vom dd.mm.yyyy eine Kontrolluntersuchung abc. Diese ergab keinerlei Auffälligkeiten, Befund anbei.

 

 

Selbst wenn dann dafür eine Erschwerung gefordert würde, wäre diese am freien Markt voraussichtlich inhaltlich irrelevant. Ein vernünftiger Versicherer wird immer selbst prüfen und wenn da "nix is", dann "is da nix" ...

 

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Sascha.
· bearbeitet von Sascha.
vor 16 Stunden schrieb Symbolic:

ob ich in den letzten drei Jahren in medizinischer Behandlung wegen Bluthochdruck war

 

Eine Untersuchung zur Erstellung einer Diagnose ist keine Behandlung.

Eine Behandlung ist z.B. wenn du blutdrucksenkende Medikamente verschrieben bekommst. Betablocker u.s.w.

 

Ein "Herzecho", also eine Ultraschalluntersuchung der Herzkranzgefäße, ist keine "Behandlung" sondern eine Untersuchung, welche dann auch keinen Befund erbracht hat.

Meiner Meinung nach musst du das nicht angeben. Nach Untersuchungen wird ja auch nicht gefragt, sondern nach Behandlungen.

 

Du kannst das aber natürlich trotzdem bei der Versicherung angeben und mit dem Versicherungsvertreter durchsprechen, um sicherzugehen das die Versicherung sich hinterher nicht damit aus dem Vertrag winden kann.

 

MfG

Sascha

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Symbolic
Am 22.10.2017 um 13:42 schrieb polydeikes:

Grundsätzlich erschließt sich mir nicht, warum man partue Aktionen nutzen wollen würde, wenn ggf. der freie Markt offen steht. Die Aktionstarife sind ggü. dem Markt technisch meist erheblich limitiert und ein zufällig passendes Bedingungswerk wäre darüber hinaus eher eine Überraschung (oder man hat sich darum einfach keinen Kopf gemacht). Ggf. liegt es an einem speziellen Beruf, whatever, sei es drum ...

 

Es geht mir hauptsächlich um die vereinfachten Gesundheitsfragen. Dadurch komme ich um die Angabe eines Tinnitus herum, welchen ich vor 2-3 Jahren für 2-3 Wochen nach einem Konzertbesuch hatte. Ich gehe mal davon aus, dass dieser vom Versicherer sehr wahrscheinlich ausgeschlossen wird. Das wiederum macht den Vertrag recht unattraktiv für mich, da eine Berufsunfähigkeit auf Grund von psychischen Erkrankungen wie Burn-out somit wohl effektiv nicht mehr abgedeckt ist. Oder sehe ich das zu kritisch?

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 32 Minuten schrieb Symbolic:

 

Es geht mir hauptsächlich um die vereinfachten Gesundheitsfragen. Dadurch komme ich um die Angabe eines Tinnitus herum, welchen ich vor 2-3 Jahren für 2-3 Wochen nach einem Konzertbesuch hatte. Ich gehe mal davon aus, dass dieser vom Versicherer sehr wahrscheinlich ausgeschlossen wird. Das wiederum macht den Vertrag recht unattraktiv für mich, da eine Berufsunfähigkeit auf Grund von psychischen Erkrankungen wie Burn-out somit wohl effektiv nicht mehr abgedeckt ist. Oder sehe ich das zu kritisch?


Ist halt immer das Problem von "Glauben" ... man glaubt, dass etwas so ist und reagiert entsprechend.
Ob es nicht sinnvoller wäre, z.B. mit einer Risiokovoranfrage eine klare Faktenlage zu schaffen - und dann ggfls zu reagieren?

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