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vulkan1990

Gesetzesänderungen BU?

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vulkan1990

Guten Abend,

 

vor vielen Jahren habe ich mir von einem "FInanzmakler" einiges aufschwatzen lassen, den Großteil der Verträge habe ich gekündigt, übrig ist noch eine BU über den "Volkswohlbund", dieser Vertrag wird über eine Kanzlei betreut, die sich auf Finanzberatung spezialisiert hat.

Per Mail wurde ich kontaktiert und mir wird weiß gemacht ich müsse mich dringend zu einem persönlichen Termin in der Kanzlei melden....es gäbe wohl gesetzliche Änderungen die nur in einem persönlichen Gespräch kommuniziert werden können. Per Mail/Brief gibt es keine Auskunft.

 

Was sollen das für Änderungen sein? Gibt es "einschneidende" Gesetzesänderungen hinsichtlich BU die nächstes Jahr in Kraft treten? Davon abgesehen, einen Vertrag habe ich mit Volkswohlbund, sollte es Änderungen geben wird mich sicherlich die Versicherung informieren und nicht irgendeine Finanzberatungs GbR an die mein damaliger Makler die Verträge wohl abgegeben hat. Ich gehe davon aus, dass es hier nur um eine Taktik geht um mir irgendetwas aufzuschwatzen, oder?

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Matthew Pryor

Vorstellbar: Der Volkswohl Bund hat neulich die Bedingungen überarbeitet. Darunter auch der Passus, dass sich der (Neu-)Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen an eine neu geltende Regelaltersgrenze anpassen lässt, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das hat mit einer etwaigen Änderungen für BU-Versicherungen erstmal nichts zu tun (mir wäre auch nichts diesbezüglich bekannt), aber unter Umständen soll hier ausgelotet werden, ob ein Neuabschluss Sinn machen könnte. 

Kann man sich anhören, ist ja unverbindlich.

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Ramstein

Ist es zu viel verlangt, einfach mal bei der Versicherung anzurufen?

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polydeikes

Gesetzliche Änderung innerhalb der BUV (Gesamtmarkt) aus Sicht eines bestehenden Vertrages gibt es nicht (und es stehen auch keine bevor). Vor vielen Jahren heißt vermutlich, dass die 5 Jahre Stornohaftungszeit rum sind. Ein Neuabschluss könnte neue Kohle für den Vermittler rein spülen.

 

Ich wäre äußerst vorsichtig, einen Vertrag mit ggf. über 5 Jahren Laufzeit (VVA Problematik) überhaupt anzurühren. Dafür müsste es dann schon äußerst gute Argumente geben. Anhören kann man sich natürlich alles ...

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