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EUWAX Gold II

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kleinerfisch
vor 18 Stunden von beamter97:

Das sah das BVerfG aber anders: 2 BvL 14/02

Stimmt, da war meine Darstellung zu stark auf meine eigene Situation verkürzt.

Eine Besonderheit damals war allerdings, dass erst im März 99 über die Besteuerung des bereits begonnenen Jahres 1999 entschieden wurde. Wenn ich es richtig verstehe, sieht das BVerfG hier drei Fallgruppen:

 

a) ursprüngliche Spekulationsfrist (damals zwei Jahre) war bereits am 31.12.98 abgelaufen

b) Frist lief nach dem 31.12.98 aber vor Beschluss des neuen Gesetzes durch den Bundestag aus

c) Frist lief erst nach dem Beschluss aus (so wird es bei mir mit dem Euwax Gold II sein)

 

Im Fall a lese ich das Urteil wie Du:

vor 18 Stunden von beamter97:

Die Wertsteigerung von Anteilen die vor dem 1.1.2020 gekauft wurden, und bis zum 31.12.2020 erzielt wurden, bleibt steuerfrei. Die spätere Wertsteigerung/minderung ist steuerrelevant.

Der Fall b wird hier nicht eintreten, da das Gesetz wohl noch 2020 verabschiedet wird.

Fall c wird zu 100% abgeltungsteuerpflichtig.

 

Wie die Steuer erhoben werden soll, ist noch unklar.

Denkbar wäre, wie Beamter schreibt, eine Lösung über die Banken mit Abgrenzung von "Altgewinnen", wobei eine Einlösung der Papiere dann wie ein Verkauf gewertet würde. Denkbar wäre aber auch eine Lösung über die Steuererklärung wie bisher.

Am Wahrscheinlichsten scheint mir eine volle Besteuerung durch die Banken mit der Möglichkeit diese im Rahmen der Erklärung korrigieren zu können. Das würde einerseits die Banken entlasten und andererseits die Einkünfte des Fiskus sichern.

 

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Mato
vor 42 Minuten von Limit:

Ich habe irgendwo gelesen, dass die Auslieferung kein steuerliches Ereignis sei, finde die Quelle aber auf die schnelle nicht mehr.

Da bin ich gespannt. Selbst wenn das so sein sollte, ginge der für mich wichtige Vorteil gegenüber physischem Gold damit zur Hälfte oder sogar mehr verloren. Ich könnte das Gold also weiterhin bequem über das Depot kaufen, müsste es dann aber umständlich liefern lassen und nochmal umständlich über einen Goldhändler verkaufen. Oder man nimmt den Steuerabzug in Kauf. Da stellt sich mir auch die Frage, wie Verluste dann gehandhabt werden. Wenn die dann folgerichtig im Verlusttopf landen, könnte man sich (je nach Gewinn oder Verlust) für die Auslieferung oder den Verkauf über das Depot entscheiden.

 

Wenn die Auslieferung dann häufiger genutzt wird, könnten auch die Kosten steigen. Bei 100 Gramm Stücken ist die Auslieferung derzeit kostenlos. Ich kann mir vorstellen, dass die Auslieferung dann mit Kosten belegt wird oder aber der Spread zur Finanzierung angehoben wird.

 

Aber naja, erstmal abwarten, wie das alles tatsächlich umgesetzt wird.

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kleinerfisch
vor 3 Stunden von Limit:

Ich habe irgendwo gelesen, dass die Auslieferung kein steuerliches Ereignis sei, finde die Quelle aber auf die schnelle nicht mehr.

Das mag ja grundsätzlich so sein, aber der Entwurf des neuen Gesetzestextes ist doch insoweit eindeutig:

 

Am 24.7.2020 um 09:18 von ceekay74:

 

Zitat

4. § 20 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Nummer 7 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn
a) die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist oder
b) anstelle der Rückzahlung oder des Entgelts eine Sachleistung zugesagt oder geleistet worden ist; dies gilt auch wenn die Höhe der Rückzahlung, des Entgelts oder der Sachleistung von einem ungewissen Ereignis abhängt.“

Die sind ja im Finanzministerium auch nicht völlig verblödet.

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Limit
· bearbeitet von Limit

Nunja, der Gesetzestext spricht von Erträgen. Die Frage ist, ob bei einer Auslieferung ein Ertrag entsteht. Aus dem Bauch heraus hätte ich gesagt nein, aber mein Bauch hat keine juristische Ausbildung, daher überlasse ich die endgültige Beurteilung anderen.

 

Ich hätte das Zitat zu Ende lesen sollen. Danach sieht es wohl wirklich so aus, dass auch Auslieferungen besteuert werden könnten. Ich frage mich dann, ob das auch gilt, wenn ich Gold beim Händler kaufen und es auch bei diesem Lagern lasse.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 2 Stunden von Limit:

Ich frage mich dann, ob das auch gilt, wenn ich Gold beim Händler kaufen und es auch bei diesem Lagern lasse.

nein. das gilt dann nicht. Du hast in diesem Fall keine Kapitalforderung, sondern eine Forderung auf einen Sachwert: xx gr. Gold. Wenn Du dann aber nach 366 Tagen feststellst: Upps, ich hab mein Gold ja noch gar nicht abgeholt. Und den Händler fragst, ob du das Gold an ihn verkaufen kannst, und ihr euch über den Preis einig werdet: dann hast du das Gold nach einem Jahr BesitzEigentums-dauer verkauft und bist aus allen steuerlichen Fragen raus. - Das schöne an dem Modell: Du hast kein Lager-/Transport-/Diebstahl-/Verlust-Risiko. Das hat der Händler. Und du solltest bei diesem Modell überlegen, was dir das in € wert ist, wie hoch die Marge des Händlers zwischen Ver- und Ankauf sein darf.

 

Edit: Eigentum und Besitz mal wieder verwechselt:huh:

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hattifnatt

Hmm, vielleicht werden dann Dinge wie BullionVault attraktiver ...

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Superwayne
vor 44 Minuten von hattifnatt:

Hmm, vielleicht werden dann Dinge wie BullionVault attraktiver ...

An dieser Stelle sei auch noch mal auf ein ähnliches Angebot von Smartbroker hingewiesen: https://b2b.dab-bank.de/Angebote-Produkte/Edelmetalle/

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hattifnatt
vor 17 Minuten von Superwayne:

An dieser Stelle sei auch noch mal auf ein ähnliches Angebot von Smartbroker hingewiesen: https://b2b.dab-bank.de/Angebote-Produkte/Edelmetalle/

Stimmt, danke für die Erinnerung. Hat gewisse Vorteile (Beleihbarkeit, alles in einem Depot, ...), aber etwas höhere jährliche Gebühren (0,285% p.a. vs. 0,12% bei BullionVault).

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Bigwigster
vor 18 Stunden von hattifnatt:

Stimmt, danke für die Erinnerung. Hat gewisse Vorteile (Beleihbarkeit, alles in einem Depot, ...), aber etwas höhere jährliche Gebühren (0,285% p.a. vs. 0,12% bei BullionVault).

Ich sehe da keine Vorteile. Euwax2 ist auch im Depot und wird beim Wertpapierkredit berücksichtigt :huh:

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Superwayne
· bearbeitet von Superwayne
vor 5 Stunden von Bigwigster:

Ich sehe da keine Vorteile. Euwax2 ist auch im Depot und wird beim Wertpapierkredit berücksichtigt :huh:

Naja der Vorteil ist, dass man mit dem DAB-Produkt auch in Zukunft nach einem Jahr (EDIT: vielleicht?) steuerfrei verkaufen kann.

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Bigwigster
vor 3 Stunden von Superwayne:

Naja der Vorteil ist, dass man mit dem DAB-Produkt auch in Zukunft nach einem Jahr steuerfrei verkaufen kann.

Das wäre in der Tat ein Vorteil, da warte ich aber Mal bis das offiziell bestätigt ist für dieses Produkt. Oder hast du eine Quelle dafür?

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hattifnatt
vor 42 Minuten von Bigwigster:

Oder hast du eine Quelle dafür?

Die verlinkte Seite:

Zitat

Gewinne aus dem Handel mit physischen Edelmetallen sind abgeltungsteuerfrei*.

...

* Nach einem Jahr Haltedauer.

 

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Bigwigster
vor 9 Minuten von hattifnatt:

Die verlinkte Seite:

 

Das betrifft doch die aktuelle Lage nach der auch euwax2 steuerfrei ist?!

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Superwayne
vor 12 Minuten von Bigwigster:

Das betrifft doch die aktuelle Lage nach der auch euwax2 steuerfrei ist?!

In Österreich sind Gold-Zertifikate KESt-pflichtig, "direkt" hinterlegtes physisches Gold aber nicht. Ich war der Meinung, dass in Deutschland die Rechtslage in Zukunft auch so sein wird. Ich habe allerdings keine Ahnung.

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hattifnatt
vor einer Stunde von Bigwigster:

Das betrifft doch die aktuelle Lage nach der auch euwax2 steuerfrei ist?!

Nein, da geht's ja eben nicht um (evtl. physisch hinterlegte) Zertifikate, sondern (wie bei BullionVault) um die realen, physischen Edelmetalle, die dann in irgendwelchen Safes gelagert werden; und die Besteuerung davon soll sich (nach meinem Verständnis) durch den Gesetzesentwurf auch nicht ändern.

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kleinerfisch
vor 16 Stunden von Bigwigster:

Oder hast du eine Quelle dafür?

Einfach mal eine Seite zurückblättern und lesen

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domkapitular

FDP-Anfrage

Ich bin gespannt vor allem auf die Antwort zu Frage 9 :

"Plant die Bundesregierung einen Bestandsschutz für die von der geplanten Änderung in § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG betroffenen Kapitalanlagen?
Wenn ja, welche Fristen sind seitens der Bundesregierung geplant?"

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whister
Am 31.8.2020 um 12:05 von domkapitular:

FDP-Anfrage

Ich bin gespannt vor allem auf die Antwort zu Frage 9 :

"Plant die Bundesregierung einen Bestandsschutz für die von der geplanten Änderung in § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG betroffenen Kapitalanlagen?
Wenn ja, welche Fristen sind seitens der Bundesregierung geplant?"

Sollte sich erledigt haben: https://www.manager-magazin.de/finanzen/geldanlage/olaf-scholz-scheitert-mit-steuer-auf-boersen-gold-a-5b5332eb-a5e8-4962-9a1f-12e4ef6ece1c

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Naim

Endlich mal eine gute Nachricht! Doch nicht so schlecht, die Union!

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

 

FAZ Artikel:

 

Zitat

Verkauf von Goldpapieren soll nun doch steuerfrei bleiben

 

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John Silver
· bearbeitet von John Silver
Am 3.9.2020 um 13:27 von whister:

 

Zitat

...
Privatanleger, die Gold kaufen wollen, wären durch das Steuervorhaben deshalb zum Kauf bei Münzhändlern gedrängt worden, die oft hohe einstellige Kauf- und Verkaufsgebühren verlangen und dazu hohe Handelsspannen zwischen An- und Verkaufspreisen vereinnahmen. Dagegen ist der Kauf der börsengehandelten Gold-Investments deutlich günstiger. Die Anbieter verlangen dafür keine Verwaltungsgebühren, es fallen lediglich Handelskosten für Kauf und Verkauf an.
 

 

Unterstreichung durch mich.

https://www.manager-magazin.de/finanzen/geldanlage/olaf-scholz-scheitert-mit-steuer-auf-boersen-gold-a-5b5332eb-a5e8-4962-9a1f-12e4ef6ece1c

 

Auch wenn das Manager-Magazin eigentlich eine seriöse Quelle ist, muss nicht alles stimmen was sie schreiben.

Xetra-Gold hat eine Verwaltungsgebühr, siehe Beispielhaft der Link unten. Und nur weil Euwax keine direkte Verwaltungsgebühr hat, gibt es hier - ähnlich wie beim bemängelten physischen Kauf im Artikel - einen höheren Spread als bei Xetra-Gold (So mein Wissensstand, und Danke an kleinerfisch für die Thematik).

https://www.dasinvestment.com/produktanalyse-euwax-gold-und-xetra-gold-im-vergleich/?page=2 

www.wertpapier-forum.de/topic/57105-euwax-ii-vs-xetra-gold/

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Ungeheuer

Sehe ich das also richtig, dass neben Xetra-Gold auch EUWAX-Gold2 nach einem Jahr Haltedauer weiterhin steuerfrei verkauft werden können?

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Sir Zock-a-lot
vor 36 Minuten von Ungeheuer:

Sehe ich das also richtig, dass neben Xetra-Gold auch EUWAX-Gold2 nach einem Jahr Haltedauer weiterhin steuerfrei verkauft werden können?

Korrekt...

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 4 Stunden von Ungeheuer:

Sehe ich das also richtig, dass neben Xetra-Gold auch EUWAX-Gold2 nach einem Jahr Haltedauer weiterhin steuerfrei verkauft werden können?

Das mit dem pochen auf Steuerfreiheit verstehe ich nicht bzw. ich habe wohl einen Denkfehler, weil: Was ist mit Verlusten?

 

- Bei EUWAX Gold II  und XETRA Gold sollte folgendes gelten:

Zitat

 

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/verkauf-von-gold-wie-gewinne-und-verluste-steuerlich-behandelt-werden/

Wie aber werden Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Gold steuerlich behandelt?

Beim Verkauf von Münzen und Barren handelt es sich steuerlich um ein privates Veräußerungsgeschäft – und dabei spielt die Haltefrist von 12 Monaten eine wichtige Rolle (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG):

Bei Verkäufen innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung sind Gewinne bis 600 Euro im Jahr steuerfrei. Dies ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Gewinne ab 600 Euro sind in voller Höhe als „sonstige Einkünfte“ gemäß § 22 Nr. 2 EStG mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Abgeltungsteuer fällt darauf jedoch nicht an. Verluste dürfen nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, und zwar durch Verlustausgleich im selben Jahr sowie durch Verlustabzug im Vorjahr und/oder in den Folgejahren.

Bei Verkäufen nach Ablauf von 12 Monaten sind Gewinne vollkommen steuerfrei und Verluste steuerlich unbeachtlich.

 

- Bei einem Goldzertifikat wie Boerse Stuttgart Securities Gold IHS 2012(13/Und) Index-Zertifikat WKN: EWG0LD ISIN: DE000EWG0LD1 zahle ich Abgeltungssteuer auf Gewinne und Verluste wandern in  den Verlusttopf "Sonstige" - richtig?

 

Wäre es im Sinne der Verlustverrechnung nicht besser solche Goldzertifikate zu nehmen, die der Kapitalertragssteuer unterliegen und die ich bankintern sofort mit sonstigen Gewinnen verrechnen kann?

Natürlich will weder ich noch sonst wer absichtlich Verluste generieren, aber man weiß nie.

 

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