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Fragen zu Depotübertrag und Auflösung des Depots

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xorking

Guten Tag alle zusammen,

 

ich habe eine Frage zur Auflösung eines Depots. Ich hoffe, dass es von mir nicht zu kompliziert dargestellt wird. Es handelt sich um Aktien (ehemaliger Mitarbeiter) einer Firma. Diese wurden teilweise als VWL und teilweise als Gratisaktien erworben. Das Depot soll nun unter Beachtung des Freibetrages von 801 € aufgelöst werden.

 

Nach Ausscheiden aus dem Unternehmen wurden die Aktien nicht mehr von der Firma verwaltet, sondern komplett an ein Depot der Sparkasse übertragen. Zu einem späteren Zeitpunkt wurden die Aktien aufgrund von Depotkosten wieder komplett an ein Depot bei der DKB übertragen.

 

Es liegen also bei der DKB aktuell keine Einstandskurse vor – zumindest kann ich diese online nicht einsehen. Die Einstandskurse müssen doch aber sicher übertragen worden sein, da diese für die Steuerberechnung wichtig sind?

 

Die Aktien wurden wie in der folgenden Tabelle erworben… Am 22.08.2014 gab es dann noch einen Aktiensplit 1:2 beim Schlusskurs von 97,40 Euro. Aktuell notiert die Aktie bei ca. 74 Euro.

 

i8L2AOSZ.JPG

 

Seit dem 23.08.2014 sind also 116 Aktien im Depot zu aktuell ca. 74 Euro.

 

Steuerfrei verkauft werden können ausschließlich die Aktien von 2008 und 2009 – hier also 31 Stück? Der Aktiensplit macht aus den 31 steuerfreien Aktien keine 62 steuerfreien Aktien?

 

14 Aktien müssten noch in der Sperrfrist sein und können nicht verkauft werden?

 

Wird nun beim Verkauf der reale Einstandskurs wie in der Tabelle genutzt oder geht man hier vom Kurs nach dem Aktiensplit aus? Ich weiß leider nicht, wie ich den Gewinn ausrechnen kann um dann letzten Endes nur so viele Aktien zu verkaufen, damit ich nicht über den Freibetrag komme.

 

Wenn ich nun z.B. 31 Aktien verkaufe, werden das die steuerfreien von 2008 und 2009 sein? => first in, first out Prinzip?

 

Wäre es möglich einen Teil der Aktien auf meine Partnerin zu übertragen, welche noch den vollen Freibetrag von 801 Euro hat? Das wäre doch dann eine Schenkung und meine Partnerin könnte diese dann steuerfrei verkaufen, sofern die 801 Euro nicht überschritten werden? Ist das legal? Welche Einstandskurse würden dann für meine Partnerin gelten?

 

Vielen vielen Dank für jede Hilfe!

 

Vielleicht hat ja jemand Lust sich durch dieses Durcheinander zu wühlen. Ich wäre Euch sehr sehr dankbar!

 

MfG Markus

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west263
vor 20 Minuten schrieb xorking:

Der Aktiensplit macht aus den 31 steuerfreien Aktien keine 62 steuerfreien Aktien?

 

Wie kommst Du auf 31?

Der Stichtag für Steuerfrei war der 31.12.2008. Also hast Du 16, mit Split 32 steuerfrei Aktien.

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xorking
vor 13 Minuten schrieb west263:

Wie kommst Du auf 31?

Der Stichtag für Steuerfrei war der 31.12.2008. Also hast Du 16, mit Split 32 steuerfrei Aktien.

 

Vielen Dank für die Antwort!

 

Ich war der Meinung, dass der Stichtag der 31.12.2009 war. Aber dann weiß ich das nun auch. Deiner Antwort entnehme ich aber, dass durch den Aktiensplit im Jahr 2014 aus den 16 steuerfreien Aktien wirklich 32 steuerfreie Aktien geworden sind?

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west263
· bearbeitet von west263

auf die schnelle habe ich es mal ins Excel gehackt, hoffe das passt so.

 

Mappe1.xlsx

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Yerg
vor 51 Minuten schrieb xorking:

Es liegen also bei der DKB aktuell keine Einstandskurse vor – zumindest kann ich diese online nicht einsehen. Die Einstandskurse müssen doch aber sicher übertragen worden sein, da diese für die Steuerberechnung wichtig sind?

Es ist möglich, dass die steuerrechtlichen Einstandskurse in der "normalen" Depotübersicht nicht als Einstandskurs angezeigt werden, obwohl sie der Bank bekannt sind. Ist zum Beispiel bei der Comdirect so, dort kann man sie aber in der sogenannten "Steuersimulation" einsehen. Wie die DKB das handhabt, weiß ich nicht. Im Zweifelsfall kannst du immer bei der Bank nachfragen, welche Einstandskurse ihr vorliegen.

 

vor 27 Minuten schrieb xorking:

14 Aktien müssten noch in der Sperrfrist sein und können nicht verkauft werden?

Gibt es einen Sperrvermerk, der auch den Übertrag zur DKB überlebt hat? Praktisch halte ich es für unwahrscheinlich, dass der Arbeitgeber den Aufwand treibt für Aktien im Wert von rund 1000 Euro. In der Praxis hängt die Sperrfrist vermutlich an den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dir und deinem ehemaligen Abeitgeber und deiner Ehrlichkeit, dich daran zu halten.

 

Verkauf nach FIFO-Prinzip ist richtig.

 

Eine Schenkung an deine Partnerin ist legal; die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob ihr verheiratet seid. Falls nein gilt es glaube ich als Verkauf durch dich, also steuerlich nicht der gewünschte Effekt, weil der Gewinn dann trotzdem bei dir realisiert wird.

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Belgien
Am 12.10.2017 um 23:35 schrieb Yerg:

 

 

Eine Schenkung an deine Partnerin ist legal; die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob ihr verheiratet seid. Falls nein gilt es glaube ich als Verkauf durch dich, also steuerlich nicht der gewünschte Effekt, weil der Gewinn dann trotzdem bei dir realisiert wird.

 

Wenn beim Depotübertrag an die nicht im Ehestatus stehende Partnerin explizit unentgeltliche Schenkung angegeben wird, erfolgt der Übertrag ohne Verkaufsfiktion und es erfolgt kein Abzug von Abgeltungssteuer. Allerdings wird der unentgeltliche Depotübertrag an das Finanzamt gemeldet, da ggf. Schenkungssteuer anfällt, sofern der Schenkungsbetrag oberhalb der Freigrenze (bei Unverheirateten sind dies meiner Erinnerung nach 20.000€ alle zehn Jahren) liegt.

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xorking

Ich danke Euch allen schon mal sehr für Eure Antworten! :)

 

Am 14.10.2017 um 16:33 schrieb Belgien:

 

Wenn beim Depotübertrag an die nicht im Ehestatus stehende Partnerin explizit unentgeltliche Schenkung angegeben wird, erfolgt der Übertrag ohne Verkaufsfiktion und es erfolgt kein Abzug von Abgeltungssteuer. Allerdings wird der unentgeltliche Depotübertrag an das Finanzamt gemeldet, da ggf. Schenkungssteuer anfällt, sofern der Schenkungsbetrag oberhalb der Freigrenze (bei Unverheirateten sind dies meiner Erinnerung nach 20.000€ alle zehn Jahren) liegt.

 

Das wäre natürlich ideal. Hier werden dann aber die originalen früheren Einstandskurse übermittelt und nicht die aktuellen Börsenkurse am Tag des Übertragres?

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Belgien
Am 15.10.2017 um 18:54 schrieb xorking:

 Hier werden dann aber die originalen früheren Einstandskurse übermittelt

 

Ja.

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xorking

Ich habe einfach noch mal bei der DKB angefragt. Diese haben mir nun schriftlich die Einstandskurse per Post mitgeteilt. Der Aktiensplit ist mit berücksichtigt worden. Damit sollte ja nun wirklich alles klar sein :)

 

Ich bin Euch allen sehr dankbar für die Hilfe, welche Ihr mir geleistet habt.

 

Schönes Wochenende zusammen!

 

Einstandskurse.JPG

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