Noob1981 Oktober 17, 2017 vor 2 Stunden schrieb Matthew Pryor: Um noch einmal auf das Thema VK/TK einzugehen. Ich möchte noch anmerken: Es ist zu bedenken, dass bei einer Kündigung der Vollkasko die SF-Klasse nicht beliebig lange erhalten bleibt. Bereits nach einem Jahr kann es, je nach Versicherer, dazu kommen, dass die SF-Klasse wieder abgestuft wird. Wenn ich dann nach "einigen" Jahren ein neues Auto kaufe und wieder vollkaskoversichern möchte, kann es zu einer wenig erfreulichen Beitragsüberraschung kommen. Bevor man nun diese Entscheidung trifft, sollte man sich vorab informieren, wie der Versicherer bei solch einem Szenario verfährt. ich spreche jetzt auch mal ein positives Feedback aus: Ich danke für die Info, wusste ich wirklich nicht. Ist zwar aktuell nicht wichtig, aber vielleicht hilft sie mir irgendwann mal einen Fehler zu vermeiden. Einfach Danke dafür Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stefi009 Oktober 17, 2017 Zum Thema SF-Klassen behalten: Zitat Dem Problem gelöschter Daten vorbeugen Um sich von den Speicherfristen einzelner Unternehmen unabhängig zu machen, empfehlen wir Ihnen, sich bereits bei der Kündigung der Kfz-Versicherung vorsorglich eine Bescheinigung gemäß Paragraph 5 des Pflichtversicherungsgesetzes ausstellen zu lassen. Ihre Versicherung ist verpflichtet, Ihnen die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie die Anzahl und Daten gemeldeter Schäden schriftlich zu bestätigen. Dieses Dokument akzeptieren viele Unternehmen als Nachweis der SF-Klasse, selbst wenn der Versicherer Ihre Daten bereits gelöscht hat. Quelle: http://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Walter White Oktober 17, 2017 vor 4 Stunden schrieb Noob1981: ich spreche jetzt auch mal ein positives Feedback aus: Ich danke für die Info, wusste ich wirklich nicht. Ist zwar aktuell nicht wichtig, aber vielleicht hilft sie mir irgendwann mal einen Fehler zu vermeiden. Einfach Danke dafür Das sehe ich als Versicherungs Noob ganz genau so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Oktober 17, 2017 vor 12 Minuten schrieb Walter White: Das sehe ich als Versicherungs Noob ganz genau so. Ich schließe mich an... und finde es gut, dass einige Profis hier mitschreiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 18, 2017 Man muss fairerweise dazu sagen, dass die neueren AKB der meisten Versicherer kundenfreundlichere Regelungen vorsehen (eine Übersicht findet sich in dem Finanztip-Artikel. Ich habe das bei einigen Versicherern gegengeprüft, das scheint zu passen). Gerade viele ältere Tarifgenerationen sehen aber diese verbesserte Regelung noch nicht vor, da sollte man sich bei Bedarf oder Interesse schlau machen. Die verschiedenen Bedingungswerke werden ja nicht zwingend auf den neuesten Stand angepasst. Ein Beispiel für die unvorteilhafte 12-Monats-Regelung wäre, auch nach heutigem Stand, bspw. die Cosmos Direkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
syndiziert Oktober 18, 2017 Am 17.10.2017 um 15:18 schrieb Max129: Wie viel kostet deine Vollkasko? Wie wichtig ist dir ein äußerlich intaktes Fahrzeug (Kratzer im Lack, Parkschäden)? Wie hoch ist die wahrscheinlichkeit eines selbstverschuldeten Unfalls (beim einparken, Auffahrunfall bei Stopp&Go)? Wenn du aufm Land wohnst und nie einem anderen Auto zu nahe kommst, nie in enge Parklücken musst und ein guter Autofahrer bist den ein paar Schrammen im Auto nicht stören, dann verzichte auf die Vollkasko. Wenn du jeden Tag nach ner Stunde im dichten Verkehr, völlig übermüdet und mit Restalkohol in ein enges Parkhaus fährst und dir deine Felgen das Heiligste sind, solltest du über die Vollkasko nachdenken. Hallo Max129, danke hierfür. Aktuell zahle ich 1.074 EUR im Jahr. Das ist eine Menge Geld für ein solches Auto. Ist das erste Auto, das ich direkt auf mich persönlich angemeldet habe. Die SF Klasse ist die zweitniedrigste nach zwei Jahren Versicherungsmitgliedschaft. Daher auch der Hintergrund der Frage. Vermutlich denke ich darüber nach, dass Auto ggf. beim Schwiegervater zu versichern, sodass die Beiträge reduziert werden können. VG cht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Oktober 18, 2017 Autschn! 1k VK für eine 10k-Möhre? Das ist nun überhaupt keine Geiz-ist-geil-Mentalität, sondern eher eine versichertengemeinschaftfreundliche Lösung. Rechnen wir wir kurz nach mit p.'s universeller Opportunitätenformel: 10.000 * x > 1.074 ==> x > 1.074 / 10.000 ==> x > 10,7% (v. n. St.) ==> x > 14% (n. v. St.) Also wenn dein Weltportfolio über 14% im Jahr erwirtschaftet, weiter so. Oder mit anderen Worten: Wenn du gedenkst, die Möhre im Schnitt alle 10 Jahre an den Baum zu setzen, dann könnte sich das lohnen (lohnenswerter vielleicht, über den Fahrstil nachzudenken). Zitat Wenn du jeden Tag nach ner Stunde im dichten Verkehr, völlig übermüdet und mit Restalkohol in ein enges Parkhaus fährst und dir deine Felgen das Heiligste sind, solltest du über die Vollkasko nachdenken. Möglicherweise auch nicht so zielführend, wie es den Anschein hat. Mit Restalkohol im Blut würde ich mehr über Versicherungsausschlüsse als über Vollkasko nachdenken. Und wer einen Kratzer in der Felge (die selbst bei handgeschmiedeten 22" in Titanoptik keine 1k wert sein wird) über die VK abrechnen will, der hat etwas Grundlegendes nicht verstanden. Das steht in Beitrag #3. Etwas Wahres ist aber an Max129' Beitrag dran: Speziell in der VK weichen die persönlichen Risikomerkmale extrem von den Tarifen ab, so dass durchaus Situationen vorliegen, bei denen "im Schnitt" das Risiko höher als der Tarif ist. Problem ist, diese zu identifizieren, da man kaum über die hierzu nötigen Daten verfügt. Es bleibt das Bauchgefühl. Stell' dich mit deinem Schwiegervater gut, dann wird das was. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 18, 2017 · bearbeitet Oktober 18, 2017 von polydeikes Relevant für das Einstufungsbingo ist eigentlich eher, wie lange man den Führerschein hat. Wenn SF und die Jahre des Führerscheinbesitzes voneinander abweichen, gibt es innerhalb gewisser Grenzen durchaus Möglichkeiten. Habe ich den Führerschein 4 Jahre, bekommt man im Markt eigentlich immer auch eine SF4 durchgesetzt, auch wenn man nicht 4 Jahre selbst versichert war. Das ist dann allerdings tatsächlich keine Aufgabe, die sich via Check24 lösen lässt. Und das ist dann auch nicht mehr "mach misch mei KFZ 10 Tacken billiger ...". Zudem sagt die SF selbst sehr wenig aus. Der Prozenteverlauf ist von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich. Es gibt bspw. Versicherer mit (im Marktvergleich) massivem Abfall in den ersten 3-4 SF (bspw. VHV, vermutlich auch ein Grund, warum die gern vertickt wird), wo sich danach aber absolut nichts tut. Oder in platt: Die gleiche SF kann (zumindest mal in den ersten 9 SF) zu völlig unterschiedlichen Prozenten und somit auch dadurch zu erheblichen Beitragsunterschieden führen. 1074 nur für Teil- und Vollkasko bei ca. 9k Restwert sind schon ziemlich ambitioniert. Neben den beschriebenen Möglichkeiten der Marktprüfung bleibt darüber hinaus die Möglichkeit an den SBs zu drehen. Auch das kann uU deutliche Beitragsunterschiede bringen und die Relation Restwert <> Beitrag ggf. wieder sinnvoller erscheinen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 19, 2017 vor 9 Stunden schrieb polydeikes: Relevant für das Einstufungsbingo ist eigentlich eher, wie lange man den Führerschein hat. Wenn SF und die Jahre des Führerscheinbesitzes voneinander abweichen, gibt es innerhalb gewisser Grenzen durchaus Möglichkeiten. Habe ich den Führerschein 4 Jahre, bekommt man im Markt eigentlich immer auch eine SF4 durchgesetzt, auch wenn man nicht 4 Jahre selbst versichert war. Das ist dann allerdings tatsächlich keine Aufgabe, die sich via Check24 lösen lässt. Und das ist dann auch nicht mehr "mach misch mei KFZ 10 Tacken billiger ...". Zudem sagt die SF selbst sehr wenig aus. Der Prozenteverlauf ist von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich. Es gibt bspw. Versicherer mit (im Marktvergleich) massivem Abfall in den ersten 3-4 SF (bspw. VHV, vermutlich auch ein Grund, warum die gern vertickt wird), wo sich danach aber absolut nichts tut. Oder in platt: Die gleiche SF kann (zumindest mal in den ersten 9 SF) zu völlig unterschiedlichen Prozenten und somit auch dadurch zu erheblichen Beitragsunterschieden führen. 1074 nur für Teil- und Vollkasko bei ca. 9k Restwert sind schon ziemlich ambitioniert. Neben den beschriebenen Möglichkeiten der Marktprüfung bleibt darüber hinaus die Möglichkeit an den SBs zu drehen. Auch das kann uU deutliche Beitragsunterschiede bringen und die Relation Restwert <> Beitrag ggf. wieder sinnvoller erscheinen lassen. Kann ich alles soweit unterschreiben. Ich verstehe allerdings den Punkt mit der VHV nicht so ganz. Schaut man sich andere "Größen" der Branche an (HUK, Allianz bspw.), so lassen sich hier keine großen Unterschiede erkennen. Die Beitragssprünge am Anfang, in den ersten Jahren sind groß, das ist richtig, das ist aber bei den anderen Versicherern vergleichsweise ebenfalls so. Und dann, im Laufe der Jahre, werden die Unterschiede in Relation Grundbeitragssatz / prozentualer Anteil immer geringer, mitunter fährt man dann auch einmal bis zu 3 Jahre auf dem gleichen Prozentsatz. Das gilt aber für quasi alle Versicherer. Nicht ganz unwichtig ist auch ein Blick darauf, wie die Versicherer Rückstufungen vornehmen. Nehmen wir die VHV und die Allianz, bei einer angenommenen SF-Klasse 15 in der Haftpflicht / VK. VHV würde in diesem Fall auf 7/9 kürzen, Allianz hingegen auf 5/7. Je nach Grundbeitrag kann das schon einen spürbaren Unterschied ausmachen. Das sind zugegebenermaßen Nuancen, aber in diesem Fall möchte ich mal "eine Lanze für die VHV brechen" . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 19, 2017 Wenn ich bspw. ne Itzehoer gg. ne bspw. VHV stelle, sehe ich da schon erheblich unterschiedliche Verläufe / und Prozente bei gleicher SF. Aber du hast da mehr praktische Erfahrung als ich ( =0), insofern wird das schon passen. Bin ja selbst die längste Zeit via HUK gefahren, mangels Übertragbarkeit echter SF und weil es mir einfach nicht wichtig ist / war. Da nun ausgerechnet Situation Leasing = günstiger als Kauf eingetreten ist (was ja schon selten genug ist), hab ich in Folge auf TopDrive gewechselt. Muss auch klar sagen, bei bspw. 9k wäre mir der Versicherer hier schlicht nicht sonderlich wichtig. Auch wenn das formal natürlich keine sinnvolle Herangehensweise ist. Dass der TopDrive (+ GAP, was ich bei HUK nicht hatte, + ohne Werkstattbindung etc.) trotzdem zusätzlich noch rd. 15 % billiger ist als HUK, ist ein Beieffekt und regional + durch indivi. Rabatt bedingt, war nicht die eigentliche Zielsetzung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Max129 Oktober 19, 2017 Warum sollte man seine Felgen nicht über die Vollkasko abrechnen können? Ob sich das lohnt sei mal dahin gestellt, aber die Vollkasko ist nunmal dafür da selbstverschuldete Schadenereignisse zu regulieren. Wenn du 1.000€ im Jahr zahlst und eigentlich auch keine gute SF-Klasse hast würde ich das persönlich lassen mit der VK. Versichere das Auto über deinen Schwiegervater oder nimm das Risiko in Kauf. Einziger Punkt ist dass du eine bessere SF-Klasse bekommst über die Jahre, die du später brauchen könntest. Aber die könntest du auch irgendwann von deinem Schwiegervater übernehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 19, 2017 · bearbeitet Oktober 19, 2017 von Matthew Pryor vor 7 Minuten schrieb Max129: Warum sollte man seine Felgen nicht über die Vollkasko abrechnen können? Ob sich das lohnt sei mal dahin gestellt, aber die Vollkasko ist nunmal dafür da selbstverschuldete Schadenereignisse zu regulieren. Man oder Frau kann, das bestreitet ja niemand. Es ist und bleibt aber sinnfrei, wenn man die Folgekosten im Blick behält. Mal abgesehen davon, dass ich persönlich (gut, kann man anders sehen) es für unnötig halte, für ein paar Felgen mit vergleichsweise geringem Wert dem Versicherer die Möglichkeit zu geben, mich zum Gekündigten zu machen. Dennoch gilt natürlich auch hier: Jedem das Seine. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 19, 2017 Es hat keiner geschrieben, dass man es nicht kann. Felgen können Teilkasko (Diebstahl) und Vollkasko (das Beispiel mit dem Parkhaus) sein. Der Beitrag ergibt sich aber nun mal aus Schadensfreiheit. Wenn ich 800 Euro Felgenschaden nach z.bsp. 300 SB zu 500 Euro effektiv abrechne, wird mich das vermutlich schon im Folgejahr mehr "Mehrbeitrag" kosten, als ich gewonnen habe. Das meint Vanity mit "Versicherungsgedanken nicht verstanden". Rabattretter schön und gut, nagel ich mich aber idR auch direkt an meinen Versicherer fest, da ich keine echte SF mehr habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT Oktober 19, 2017 vor 13 Stunden schrieb polydeikes: Relevant für das Einstufungsbingo ist eigentlich eher, wie lange man den Führerschein hat. Wenn SF und die Jahre des Führerscheinbesitzes voneinander abweichen, gibt es innerhalb gewisser Grenzen durchaus Möglichkeiten. Habe ich den Führerschein 4 Jahre, bekommt man im Markt eigentlich immer auch eine SF4 durchgesetzt, auch wenn man nicht 4 Jahre selbst versichert war. Das ist dann allerdings tatsächlich keine Aufgabe, die sich via Check24 lösen lässt. Und das ist dann auch nicht mehr "mach misch mei KFZ 10 Tacken billiger ...". Klingt interessant, davon habe ich bislang noch nichts gehört... Gibt es diese "Möglichkeiten" auch noch bei noch längeren Zeiträumen? In meinem Fall wäre es SF7 bei knapp 16 Jahren Führerschein. Hab lange kein eigenes Auto gehabt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 19, 2017 In der Theorie schon. An solch "hohe" SFs käme man formal meines Wissens aber nur dran, wenn man sie kauft. Der ebayhandel (von Verstorbenen bspw.) etc. floriert ... Die höchste "Anfängereinstufung" (aus Sicht Versicherungsbeginn), die ich bisher gesehen habe, war eine SF6, bei Bestätigung das Auto eines Familienangehörigen gefahren zu haben. IdP fehlen mir brauchbare Erfahrungswerte dazu, mein KFZ-Wissen tendiert gegen 0 und meine KFZ Praxis ist 0. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stefi009 Oktober 19, 2017 vor 5 Stunden schrieb polydeikes: Rabattretter schön und gut, nagel ich mich aber idR auch direkt an meinen Versicherer fest, da ich keine echte SF mehr habe. Der Vollständigkeit halber: das was du meinst ist der Rabattschutz, der "nagelt" einen an die Versicherung, der Rabattretter imho nicht :-) Zitat Der Rabattschutz ist für die Versicherung ein Mittel, um Kunden zu binden. Denn der Rabattschutz lässt sich nicht mitnehmen. Beim Wechsel fragt der neue Anbieter immer nach Schäden in den letzten Jahren und ruft diese auch bei der bisherigen Versicherung ab. Bei Vertragsschluss stuft die neue Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt dann so ein, als hätte es den Rabattschutz nicht gegeben. Dadurch wird es teurer, den Anbieter zu wechseln. Zitat Was ist der Unterschied zu einem Rabattretter? Ältere Kfz-Verträge enthalten noch einen sogenannten Rabattretter. Dieser springt automatisch ein, sobald man die Schadenfreiheitsklasse 25 oder höher erreicht. Bei einem Schaden wird der Versicherte nur soweit zurückgestuft, dass sich der Beitrag nicht erhöht. Denn bei den höheren Schadenfreiheitsklassen ist der Rabatt in einigen Klassen immer gleich. In neuen Verträgen gibt es so gut wie keine Rabattretter mehr. Wer noch einen alten Vertrag hat, sollte prüfen, ob ein Rabattretter enthalten ist. Wenn ja, vergleichen Sie den Tarif mit neuen Angeboten. Überlegen Sie dabei jedoch gut, ob die Beitragsersparnis es wert ist, den Rabattretter zu verlieren. http://www.finanztip.de/kfz-versicherung/rabattschutz-rabattretter/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 19, 2017 Von mir aus auch gern Rabattschutz. Portieren kann man aber auch die unechte SF geschönt durch Rabattschutz nicht, ändert an der Aussage gar nichts. Steht selbst im Finanzdingsartikel: "Bei einem Versicherungswechsel geht der Rabattschutz allerdings verloren. Die neue Kfz-Versicherung stuft die Schadenfreiheitsklasse dann so ein, als hätte es keinen Rabattschutz gegeben." Es gibt zwar auch Versicherer, die unechte SFs übernehmen (bei mir jüngst erst passiert, SF15 statt real SF9), da aber besonders vorsichtig bei rein auf die Prämie bezogenen Aktionen, das gilt nur zeitlich befristet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stefi009 Oktober 20, 2017 Genau das meinte ich doch. Nur der Rabattschutz "bindet" einen an die Versicherung, nicht der Rabattretter. Aber den gibst bei Neuverträgen ja eh kaum noch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 20, 2017 · bearbeitet Oktober 20, 2017 von Matthew Pryor vor 2 Stunden schrieb stefi009: Genau das meinte ich doch. Nur der Rabattschutz "bindet" einen an die Versicherung, nicht der Rabattretter. Aber den gibst bei Neuverträgen ja eh kaum noch. Das ist so richtig. Durch Rabattschutz geschützte SF-Klassen werden (in der Regel) nicht als Sondereinstufung an den neuen Versicherer übertragen. Beim Rabattretter ist das nicht der Fall. Nun gibt es kleine, aber feine Unterschiede beim Versichererwechsel. Die meisten Versicherer melden die tatsächliche SF-Klasse ohne Berücksichtigung des Rabattschutzes (Natürlich nur relevant, wenn tatsächlich Schäden während der Vertragslaufzeit eingetreten und berücksichtigt wurden). Einige wenige Versicherer (z.B. die Allianz) geben die geschützte SF-Klasse weiter, melden aber eben auch rückstufungsrelevante Schäden. Hier besteht aber zumindest theoretische die Möglichkeit, die durch den Rabattschutz beim Vorversicherer geschützte SF-Klasse übernehmen zu können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 20, 2017 · bearbeitet Oktober 20, 2017 von Matthew Pryor Ich habe da gerade etwas durchaus Interessantes im Zusammenhang mit dem Rabattschutz erfahren. Die verti (ehemals Direct Line) gibt den Schadenverlauf tatsächlich so an den neuen Versicherer weiter, wie er sich unter Berücksichtigung des Rabattschutzes ergibt.Heißt,dass der neue Versicherer dann auch nicht schlechter stufen kann, da er von dem Schaden nichts erfährt. Ist in diesem Zusammenhang meines Wissens nach bislang ein Alleinstellungsmerkmal. Zu beachten ist, dass das nur für einen Schaden pro Versicherungsjahr gilt, da bei mehreren Schäden der Rabattschutz nicht mehr greift. Zu finden in den aktuellen AKB auf Seite 12, L.5.4.1. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aragorn Oktober 20, 2017 vor 45 Minuten schrieb Matthew Pryor: Ich habe da gerade etwas durchaus Interessantes im Zusammenhang mit dem Rabattschutz erfahren. Die verti (ehemals Direct Line) gibt den Schadenverlauf tatsächlich so an den neuen Versicherer weiter, wie er sich unter Berücksichtigung des Rabattschutzes ergibt.Heißt,dass der neue Versicherer dann auch nicht schlechter stufen kann, da er von dem Schaden nichts erfährt. Ist in diesem Zusammenhang meines Wissens nach bislang ein Alleinstellungsmerkmal. Zu beachten ist, dass das nur für einen Schaden pro Versicherungsjahr gilt, da bei mehreren Schäden der Rabattschutz nicht mehr greift. Zu finden in den aktuellen AKB auf Seite 12, L.5.4.1. Das ist ja interessant, leider ist Verti in anderen Punkten nicht gerade das gelbe vom Ei. z.B. keine Möglichkeit der Wahl der Hauptfälligkeit 01.01. bei unterjährigem Beginn z.B. durch Fahrzeugwechsel. Kein SFR-Tausch bei 2. Fahrzeug mit Erstfahrzeug möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 20, 2017 Zitat Kein SFR-Tausch bei 2. Fahrzeug mit Erstfahrzeug möglich. Ist möglich, zuletzt vor einigen Wochen so durchgeführt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Oktober 28, 2017 Ich nutze das Thema mal für eine andere Frage die KFZ Haftpflicht betreffend: Wie sieht es in dieser Sparte da mit der Schadeneiregnistheorie aus? Ich finde da im Kleingedruckten anders als bei der PHV nichts. Im Spezielllen interessiert mich die Frage was passiert, wenn sich ein Anbauteil des Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit löst und ggf. durch dieses Teil nach der Vertragskündigung ein Unfall ereignet. Bestünde dann noch Versicherungsschutz? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 28, 2017 Zitat Bestünde dann noch Versicherungsschutz? Durchaus, aber in zeitlichen Grenzen. Näheres regelt das VVG. Dein Arbeitgeber sollte seine Vertriebler mal vernünftig schulen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Oktober 29, 2017 · bearbeitet Oktober 29, 2017 von Peski Hallo Matthew, da muss ein falscher Eindruck entstanden sein. Ich bin beruflich nicht in der Versicherungswirtschaft tätig. Ich interessiere mich als Privatmann hobbymäßig für Versicherungsfragen. Als solcher bin ich auf die Frage der Abgrenzung zwischen KFZ-Haftpflicht und PHV bzw. Betriebshaftpflicht oder die Benzinklausel gestoßen. Da beide den "Gebrauch" des KFZ einschließen bzw. ausschließen ist letztlich die Definition von "Gebrauch" entscheidend. Und wenn ich die gelesenen Fachartikel dazu richtig verstehe ist z.B. ein Teil, welches nicht mehr zum Fahrzeug gehört weil es sich gelöst hat und (in zeitlichem Abstand) einen Schaden verursacht nicht mehr im "Gebrauch" im Sinne der Versicherungsbedingungen und ein Schaden fiele unter die Privat- bzw. Betriebshaftpflicht, nicht unter die KFZ Haftpflicht. In sofern bestünde im Bereich der KFZ Haftpflichtversicherung grundsätzlich kein Spätschädenrisiko, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag