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barrytrotter

Vorabpauschale und die Auswirkung auf die Ausschüttungsart (Pauschbetrag)

Empfohlene Beiträge

barrytrotter
· bearbeitet von barrytrotter

Mist, kann das ein Admin in:

Steuern, Recht und Unternehmensgründung verschieben. Sorry und danke.

 

Moin zusammen,

 

ich beschäftige mich jetzt seit kurzem ein wenig mit Aktien und habe etwas über die ab 2018 geltende Vorabpauschale erkundigt und eine Frage bezogen auf die Ausschüttungsart des Fonds dazu. Die Vorabpauschale fällt ja dann immer an, sofern das Depot im Laufe des Jahres im Wert wächst. Die einzige mir bekannte Ausnahme wäre es, wenn der ausschüttendende Betrag, sofern es denn einen gibt, den Basisbetrag zur Berechnung der Vorapauschale übersteigt. Dann fällt die Vorabpauschale nicht an.

 

Aber es gibt ja auch einen Pauschbetrag, für den man einen Freistellungsauftrag bei der Bank stellen kann, bis 801€. Mir ist hier nicht ganz klar, wie sich dieser Pauschbetrag später auf die Verrechnung bei einem Verkauf des Fonds auswirkt und ob es hier Unterschiede zwischen thesaurierend und ausschüttend gibt. Vielleicht an einem Beispiel erklärt:

 

Fond mit Ausschüttung:

10.000€ Anfangswert

10.300€ Wert am Ende des 1. Jahres

200€ Ausschüttung pro Jahr

 

Das Depot hat sich erhöht, hier würde also eine Vorabpauschale in Betracht gezogen werden, von 10.000* 0,011 (Bundesbank Zinssatz)*0,7 (Kostenabschlag)*0,7 (Teilfreistellung) = 53,9€. Die Ausschüttung von 200€ ist größer, also gibt es keine Vorabpauschale, sondern es müssen nur die 200€ besteuert werden. Der Pauschbetrag geht bis 801€, d. h. ich zahle hier keine Steuern.

 

Ich würde das Geld jetzt wieder reinvestieren und sagen wir nach 10 Jahren habe ich insgesamt 10.000€ + 2.000€ (durch Ausschüttungen) investiert und der Fond hat nach diesen Jahren einen Wert von 20.000€. Wenn ich ihn verkaufe, muss ich für 8.000€ Abgeltungssteuer zahlen, korrekt? 

 

Gleicher Fond mit Thesaurierung:

10.000 Anfangswert

10.500 Wert am Ende des Jahres

200€ im Schnitt an Thesaurierung

 

Da es hier keine Ausschüttung gibt, fällt definitiv die Vorabpauschale, wie oben mit 53,9€ an, was wiederum vom Pauschbetrag gedeckt wird. Es werden also wieder keine Steuern gezahlt. Es kann sein, dass ich hier einen Denkfehler habe, aber ich würde sagen, durch die Thesausierung an Stelle der Ausschüttung, lande ich nach 10 Jahren wieder bei 20.000€  Wert des Fonds. Wenn ich diesen jetzt verkaufe. Was wird dann versteuert? Die 20.000 - 10.000 oder kann ich die Beträge, die ich vorher durch den Pauschbetrag nicht zahlen musste, hier ebenfalls abziehen? Also dann 20.000 - 10.000 - 590 = 9.410€ zu versteuern?

 

Stimm die letzte Rechnung und welche Dinge habe ich gerade noch vergessen?

 

Besten Gruß,

 

Barry

 

 

 

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vanity

Die Vorabpauschale wird beim Verkauf angerechnet, unabhängig davon ob sie zu Steuerzahlung geführt hat oder nicht.

 

Deine Überlegungen sind im Großen und Ganzen korrekt, allerdings solltest du der besseren Vergleichbarkeit zuliebe dem Thesaurierer einen Jahresendwert von € 10.500 (= € 10.000 Anfangswert + € 300 Kursertrag + € 200 Zins-/Div.-Ertrag) zugestehen, da die Zins-/Dividenden-Erträge im Fondsvermögen verbleiben.

 

Unter deinen Annahmen ergibt sich im Endefffekt nur ein marginaler Unterschied zwischen Ausschütter und Thesaurierer und der auch erst bei Überschreitung des Sparer-Pauschbetrags.


Nachtrag:

Zitat

 


Also dann 20.000 - 10.000 - 590 = 9.410€ Abgeltungssteuer zu zahlen?

 

Natürlich keine 9.410 € Steuer, sondern Steuer auf Basis von 9.410 € Ertrag. War wohl so gemeint.

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barrytrotter

Moin vanity,

 

ok, dann bin ich beruhigt :-). Ganz vielen Dank für die schnelle Antwort. 

 

Stimmt ich korrigiere das Beispiel noch mal, ich meinte natürlich den zu versteuernden Betrag. Dann bleibe ich weiter bei thesaurierenden Fonds.

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beamter97

Hallo Barrytrotter,

ich rechne genauso, lasse die Vorabpauschalen allerdings nicht gegen den Freibetrag, sondern gegen den allgemeinen Verlusttopf laufen.

Im Ergebnis zahle ich vorerst auch keine Steuern auf die Vorabpauschalen. Und damit meine Frau das auch nutzen kann, übertrage ich in diesem Jahr noch einen Teil meiner Verlustvorträge auf Bankenebene auf meine Frau.

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kleinerfisch
vor 3 Stunden schrieb beamter97:

übertrage ich in diesem Jahr noch einen Teil meiner Verlustvorträge auf Bankenebene auf meine Frau.

Und wie machst Du das?

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beamter97
· bearbeitet von beamter97

Hallo Fisch,

 

Kombination aus Stückzinstrick und ehegattenübergreifender Verlustverrechnung:

 

Ehegatte 1 hat Verlustvortrag bei Bank B

Ehegatte 2 kauft Anleihen bei Bank A und erzeugt dort Verluste durch die Stückzinsen in Höhe von X.

Er überträgt die Papiere in sein eigenes Depot bei Bank B und verkauft sie dort. Er macht einen Gewinn in Höhe von Y = X+- Spesen/Kursänderung etc. und zahlt darauf Steuern.

Die Ehegatten haben oder stellen einmalig einen gemeinsamen Freistellungsauftrag bei Bank B.

Die Bank verrechnet Anfang Januar des kommenden Jahres mit Wertstellung 31.12. des Vorjahres

die Verluste von 1 mit dem Gewinn von 2 und erstattet die gezahlten Steuern.

Die Steuerbescheinigung von 2 weist einen Gewinn von 0 aus, der Verlusttopf von 1 wird um den Betrag Y vermindert.

Unterm Strich ist ein Verlust von 1 bei Bank B nach 2 bei Bank A verschoben worden.

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beamter97

kurze Rückmeldung:

die comdirect hat schnell gearbeitet, die Steuerabrechnungen liegen bereits vor, die Steuern werden am 2.1.18 gutgeschrieben.

 

Trotz oder wegen der Kauf/Übertrag/Verkauf - Aktion bereits im Juli-August hat sich der Aufwand auch ertragsmässig gelohnt,

ein Hunderter ist dabei hängengeblieben.

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Gast231208
vor 4 Stunden schrieb beamter97:

kurze Rückmeldung:

die comdirect hat schnell gearbeitet, die Steuerabrechnungen liegen bereits vor, die Steuern werden am 2.1.18 gutgeschrieben.

 

Trotz oder wegen der Kauf/Übertrag/Verkauf - Aktion bereits im Juli-August hat sich der Aufwand auch ertragsmässig gelohnt,

ein Hunderter ist dabei hängengeblieben.

 

Wow!  Da kann die Silvesterparty steigen.

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Poeffy

Da es recht gut zu diesem Thema passt, würde ich gerne meine Berechnungen zur Vorabpauschale, Sparerpauschbetrag und Ausschütter vs. Thesaurier mal überprüfen lassen.

Mein Szenario ist grob:

20 000 € Startkapital, 7% p.a., 2% Thesaurierung/Ausschüttung p.a; Dadurch lande ich bei beiden Fondsprodukte nach 10 Jahren bei 45,872€. Anschließend fange ich an jährlich 5000€ abzuziehen bei gleichbleibender Rendite + Ausschüttung/Thesaurierung. Meine Berechnungen können unter https://docs.google.com/spreadsheets/d/1Yja1qOxUh7PDdcGL6kn9sGUdJBgjJr_Vsr8M9rHuyjk/edit#gid=1235611376 eingesehen und bearbeitet werden. Was mich überrascht sind die unterschiedlichen "Gesamt Kapital" Werte, die sich hierbei um 1200€ unterscheiden.

 

Kann einer der Profis mal einen Blick über die Daten werfen? Was mir noch recht unklar ist, wie die zu zahlende Vorabpauschale die durch den Sparerpauschbetrag abgegolten wurde (Jahre 1-9), später beim Verkauf einberechnet wird? Mache ich das in meinen Berechnungen richtig oder falsch?

 

 

Gruß,

Poeffy

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beamter97

Einige kritische Anmerkungen zu deiner Methodik:

1. Du solltest die Berechnung der "zu versteuernden Erträge" und die Berechnung der Steuer (incl. Berücksichtigung von TFS und Pauschbetrag) strikt voneinander trennen.

2. Der Ansatz "x € Startkapital" muss durch den Ansatz "y Stück Fondsanteile" mit Einstandskurs "z €" ersetzt werden.

3. Dann kannst Du die Vorabpauschalen je Fondsanteil berechnen und kannst in der Verkaufsphase "x Fondsanteile" verkaufen, wobei du dann den Gewinn je Fondsanteil um die bis zum VK-Datum angefallenen Vorabpauschalen kürzen kannst.

4. weißt Du dann auch, dass im Verkaufsjahr bei der Berechnung der zu versteuernden Erträge nur noch die am Jahresende vorhandenen Fondsanteile mit der Vorabpauschale multipliziert werden (die Erträge der verkauften Anteile hast Du ja beim Verkauf im Laufe des Jahres endgültig der Besteuerung unterworfen)

5. Vielleicht erkennst Du dann auch den Einfluß, den ein in einem Teil der Jahre nicht verbrauchter Pauschbetrag auf das Ergebnis nach Steuern hat.

 

Gruß

Beamter

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