Ramstein September 30, 2017 Ich stehe gerade vor folgendem Problem: 2016 (erstmals seit längerer Zeit) Einkommen aus selbständiger Tätigkeit deklariert. 2017 Q1 Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit Juli 2017: Steuerbescheid 2016 und Auflage Umsatzsteuervoranmeldungen ab dem nächsten Quartal zu machen. 2017 Q3 Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit jetzt: Umsatzsteuervoranmeldung fällig Frage: nur Q3 angeben und Q1 erst in der Jahreserklärung, oder jetzt Q1-Q3 voranmelden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch September 30, 2017 Ich denke, nur Q3. Das entspricht dem Wortlaut ("ab dem 3. Quartal"), es entspricht auch dem Wortlaut des Gesetzes (-> § 18 (2) S. 1): "Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr." In der Voranmeldung Q3 haben dementsprechend Umsätze aus Q1 nichts zu suchen. Dazu passen auch im Analogieschluss die Beispiele hier unter 4.1.2, obwohl es dort um die Umstellung monatlch/quartalsweise geht. Im Zweifel einfach beim Finanzamt anrufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bobby13 Oktober 3, 2017 Am 30.9.2017 um 10:53 schrieb Ramstein: Frage: nur Q3 angeben und Q1 erst in der Jahreserklärung, oder jetzt Q1-Q3 voranmelden? Es gibt beide Möglichkeiten. Wie genau dein Finanzamt es haben möchte steht in dem Schreiben. Im Zweifel nochmal anrufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag