brennholz September 21, 2017 Hallo an alle Aktienspezialisten, ich habe mal eine Frage, die mich schon seit ein paar Tagen beschäftigt. Folgendes Szenario: Man ist Inhaber alter Papieraktien (ungelocht) der Firma XY AG - irgendwas um 1900. Als Inhaber der Aktien, Aktionär, ist man folglich nun an diesem Unternehmen beteiligt. Da die AG jedoch schon (uralt) ist, ist man vielleicht der einzige Inhaber dieser (seltenen) Papieraktien (sagen wir mal 100 Stück), alle anderen Papieraktien gibt es nicht mehr. Nun ist man folglich Großaktionär, wenn nicht sogar Alleinaktionär dieser alten AG. Kann man nun diese alte AG "wiederbeleben" oder als Nachfolger "übernehmen"? So vom ganz groben Verstand muss das ja eigentlich denkbar sein - was meint Ihr? Vielen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 21, 2017 Gibt es denn die Firma noch im Handelsregister? Oder hast du nur buntes Papier, das Anteile an einer nicht mehr existierenden Firma bescheinigt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
davidh September 21, 2017 Theoretisch, theoretisch... was soll denn mit der AG zwischenzeitlich passiert sein? Ist ja nicht so, dass eine AG keine laufenden staatlichen Gebühren verursacht. In diesem Szenario wäre sie liquidiert worden. Oder wer - wenn nicht du - soll die Firma am Leben gehalten haben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag