peko1305 September 19, 2017 Danke. Also nehm ich mit thesaurierer behalten weil Steuerstundungseffekt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Joseph Conrad September 19, 2017 vor 58 Minuten schrieb peko1305: Zu dem Thema gibt es einen interessanten Vortrag: Wobei ich nicht so ganz das Thema Vorabpauschale verstehe. Nach meinem Verständnis muss ich jetzt auf meinem Verrechnungskonto immer eine gewisse Liquidität vorhalten um diese zu bezahlen ? Da meine Comstage SWAP Aktien ETF allesamt ein physisches Aktienträgerportfolio haben ist also alles in Ordnung steuerlich und man erhält die Teilfreistellung. Toll finde ich die Lösung für den Vermögensstrategie Mischfonds der Comstage. Weil er auch einen Aktienträgerkorb hat kommen sogar seine Bond und Rohstoffanteile in den Genuss der Teilfreistellung für Mischfonds. Gruß Joseph Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 19, 2017 Ich habe den Vortrag im Hintergrund laufen lassen und ab Folie 27 wurde meine Aufmerksamkeit erregt: Ich erinnere mich nicht , dass diese Aspekte schon mal so klar thematisiert wurden. (Kann mich aber täuschen.) Auch die darauf folgenden Ausführungen zur den zukünftigen Unterschieden, Vor- bzw. Nachteilen bei Direktanlage vs. Fondsanlage sind anschauenswert. Allerdings muss man immer sehen, für welche Fälle die Auswirkungen da sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister September 19, 2017 · bearbeitet September 19, 2017 von whister Ich kann nicht ganz nachvollziehen wieso die Anlage in dem Vermögensstrategie ETF steuerlich günstiger sein soll als die Direktanlage in den entsprechenden Fonds. Wenn man von einer Aktienquote von 60% ausgeht, wäre es doch besser wenn dieser Anteil eine Freistellung von 30% bekommt und der Rest keine Freistellung. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Interessant wäre doch eher ein ETF der gleichzeitig zwei Indizes abbildet (kein Dachfonds). Wenn dieser dann mit 51% des Vermögens einen Aktienindex abbildet und mit 49% des Vermögens einen Anleihenindex, dann sollte dieser doch in den Genuss der 30% Freistellung kommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch September 19, 2017 Offensichtlich ein wenig mit der heoßen Nadel gestrickt, die ComStage-Präsentation: gleich zwei Fehler in der letzten Folie. erster Bullet: wegen werden letzter Bullet: muss wohl heißen "30%-igen Teilfreistellung", sonst macht das Ganze überhaupt keinen Sinn. Ansonsten ist das halt Werbung: Interessant ist, dass die Steuerersparnis bei einem Mischfonds, der steuerlich Aktienfonds ist, unabhängig von der Aktienrendite ist. Sie ist aber nicht unabhängig von der Rendite des Nicht-Aktienanteils und von der Aktienquote. Bei dem Comstage-Fonds mit 60% Aktienanteil müsste die Nicht-Aktienrendite 7,5% betragen, um in einer statischen Betrachtung die 24 bps Verlust durch höhere TER auszugleichen. Bei 51% Aktienanteil wären es immerhin noch gut 6%. Bei 0% und jedem Aktienanteil bleibt es sich gleich und falls die Nicht-Aktienrendite mal negativ wird, entsteht auch ein steuerlicher Nachteil. Bei dynamischer Betrachtung über mehrere Jahre wird das nicht viel besser werden, da die TER-Differenz ja auch jedes Jahr neu anfällt. Ich lege mir die Idee mal für die nächste Hochzinsphase ins Regal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister September 19, 2017 vor 22 Minuten schrieb kleinerfisch: letzter Bullet: muss wohl heißen "30%-igen Teilfreistellung", sonst macht das Ganze überhaupt keinen Sinn. Bist du dir da sicher? Ich denke 15% sind korrekt - deshalb kann ich die Argumentation vom Comstage auch nicht nachvollziehen. Der Vermögensstrategie ETF investiert zu 60% in andere ETFs, die in den Genuss der Aktien-Teilfreistellung (30%) kommen. Für Dachfonds zählen davon jedoch nur 51% und somit ist der steuerliche Aktienanteil des Vermögensstrategie ETF 30,6%. Daher gilt die Teilfreistellung für Mischfonds (15%). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch September 20, 2017 siehe oben die Folie mit #29, ganz unten. Wobei ich zugeben muß, dass ich das einfach mal geglaubt habe ohne es nachzuprüfen. Habe dazu jetzt auch keine Zeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 September 20, 2017 · bearbeitet September 20, 2017 von Fondsanleger1966 Am 19.9.2017 um 16:07 schrieb whister: Der Vermögensstrategie ETF investiert zu 60% in andere ETFs, die in den Genuss der Aktien-Teilfreistellung (30%) kommen. Für Dachfonds zählen davon jedoch nur 51% und somit ist der steuerliche Aktienanteil des Vermögensstrategie ETF 30,6%. Daher gilt die Teilfreistellung für Mischfonds (15%). Dies ist durch das in der Präsentation angesprochene Anwendungsschreiben (Download: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Investmentsteuer/2017-06-14-anwendungsfragen-zum-investmentsteuergesetz-in-der-am-1-Januar-2018-geltenden-fassung-bestimmung-des-anwendbaren-teilfreistellungssatzes.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ) überholt (siehe S. 5 unten): "Bei Dach-Investmentfonds ist für die Ermittlung der Kapitalbeteiligungsquote nicht zu beanstanden, wenn der Dach-Investmentfonds auf die in den Anlagebedingungen der Ziel-Investmentfonds vorgesehenen Kapitalbeteiligungs-Mindestquoten abstellt. Damit genügt es für die Aktienfonds-Kapitalbeteiligungsquote des Dach-Investmentfonds, wenn der Dach-Investmentfonds nach seinen Anlagebedingungen verpflichtet ist, derart in Ziel-Investmentfonds zu investieren, dass fortlaufend die Aktienfonds-Kapitalbeteiligungsquote erreicht wird. Entsprechendes gilt für die Mischfonds-Kapitalbeteiligungsquote eines Dach-Investmentfonds. Bei der fortlaufenden Überwachung dieser Voraussetzung darf der Dach-Investmentfonds abweichend von § 2 Absatz 8 Satz 1 Nummer 3 und 4 InvStG bei Ziel-Aktienfonds oder Ziel-Mischfonds mit einer höheren Kapitalbeteiligungs-Mindestquote als 51 Prozent oder 25 Prozent auf die in den Anlagebedingungen der Ziel-Investmentfonds geregelten höheren Mindestquoten abstellen. Ebenfalls nicht zu beanstanden ist es, wenn der Dach-Investmentfonds zur Ermittlung seiner Kapitalbeteiligungsquote auf die bewertungstäglich von den Ziel-Investmentfonds veröffentlichten tatsächlichen Kapitalbeteiligungsquoten abstellt und darauf aufbauend eine fortlaufende Einhaltung der in den Anlagebedingungen des Dach-Investmentfonds vorgesehenen Kapitalbeteiligungsquote sicherstellt." (Fettung durch mich) P.S: Das war für mich auch neu. Ich bin gespannt, was sich in der Umsetzungsphase noch alles ändert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mangalica November 24, 2018 YTD (Stand 31.10.) beträgt die TD -0,19, das ist fast exakt der mehrjährige Durchschnitt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag