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cpandrea

Schenkung von Altbestände

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cpandrea

Bei einer Schenkung besteht die Möglichkeit Wertpapiere zu verschenken.

 

Ich habe folgende Fragen dazu:

1)      Wenn Altbestände von Fondanteilen (Käufe vor 2009) verschenkt werden, darf der Beschenkter die neue Freigrenze 100.000 Euro (neue Besteuerung von Investmentfonds ab 2018) ausnutzen und der Schenker seine eigene Freigrenze behalten?

2)      Gibt es einen Unterschied, wenn die obengenannte Schenkung im Jahr 2017 oder 2018 erfolgen wird?

3)      Als Gesamtbemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer wird der Einstandspreis der Altbestände oder der aktuelle Marktpreis herangezogen?

4)       Wenn die Übertragung der Wertpapiere zwischen 2 inländischen Banken erfolgt, muss man trotzdem eine Meldung der Schenkung beim Finanzamt abgeben?

 

Vielen Dank

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Taxadvisor

1) Nach dem Wortlaut ja

2) Nach dem Gesetzeswortlaut ja, ich würde mich aber nicht darauf verlassen, es gibt Stimmen, die glauben, dass das BMF-Schreiben Einschränkungen vorsieht

3) Marktpreis

4) Grundsätzlich ja, insbesondere wenn Freibeträge nahezu ausgeschöpft werden oder Vorschenkungen/spätere Schenkungen zu berücksichtigen sind.

 

Gruß

Taxadvisor

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cpandrea

danke

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Allesverwerter
vor 3 Stunden schrieb Taxadvisor:

1) Nach dem Wortlaut ja

2) Nach dem Gesetzeswortlaut ja, ich würde mich aber nicht darauf verlassen, es gibt Stimmen, die glauben, dass das BMF-Schreiben Einschränkungen vorsieht

3) Marktpreis

4) Grundsätzlich ja, insbesondere wenn Freibeträge nahezu ausgeschöpft werden oder Vorschenkungen/spätere Schenkungen zu berücksichtigen sind.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Die Antwort zu 2) habe ich nicht verstanden.

 

Geht Schenkung in 2018ff noch?

 

 

Auf

https://www.bvi.de/regulierung/investmentsteuern/investmentsteuerreform/haeufig-gestellte-fragen/bestandsschutz-freibetraege-co/

wird geschrieben:

 

"Demnach treten Erben bzw. Beschenkte in vollem Umfang in die Rechtsposition des Erblassers bzw. Schenkers ein. Dann würden die Erben bzw. Beschenkten so behandelt, als hätten sie die Fondsanteile bereits vor 2009 erworben. Sie könnten dann jeweils den vollen Freibetrag geltend machen. Seitens der Finanzverwaltung gibt es allerdings hierzu noch keine Äußerung."

 

Aber auch hier steht nichts zu Zeitpunkt 2017 / 2018

 

 

 

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Taxadvisor
vor 23 Minuten schrieb Allesverwerter:

 

Geht Schenkung in 2018ff noch?

 

Auf

https://www.bvi.de/regulierung/investmentsteuern/investmentsteuerreform/haeufig-gestellte-fragen/bestandsschutz-freibetraege-co/

wird geschrieben:

 

"Demnach treten Erben bzw. Beschenkte in vollem Umfang in die Rechtsposition des Erblassers bzw. Schenkers ein. Dann würden die Erben bzw. Beschenkten so behandelt, als hätten sie die Fondsanteile bereits vor 2009 erworben. Sie könnten dann jeweils den vollen Freibetrag geltend machen. Seitens der Finanzverwaltung gibt es allerdings hierzu noch keine Äußerung."

 

 

Stand heute geht das noch, der entscheidende Satz ist aber: Seitens der Finanzverwaltung gibt es allerdings hierzu noch keine Äußerung. Vor 2018 sollte immer gehen, da eine Unterscheidung, wann geschenkt wurde, eine Rückwirkung bedeuten würde. Etwas anderes kann aber gelten, wenn die Wertpapiere "fiktiv verkauft" wurden. Das betrifft dann eben Fälle ab 2018.

 

Gruß

Taxadvisor

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cpandrea

4) Als Gesamtbemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer wird der aktuelle Marktpreis der Wertpapiere herangezogen.   Der Preis, der die eingehende Bank benutzen wird  ?

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Valueanalyst
· bearbeitet von Valueanalyst

Wie kann man sich eigentlich die Transparenz / Dokumenation der Freibeträge und vor allem die Nachweisbarkeit und stufenweise Nutzung vorstellen?

Wann ist mit einer Stellungnahme der Vererbarkeit zu rechnen. Unschön wäre dies nach 2017!?

 

Bsp:

Person A hat Fonds vor 2008 gekauft und heiratet 2015. Dann lässt er sich 100T€ alte Fondanteile schenken bzw. vererben. Hier ist ja noch strittig ob dies tatsächlich vor 2018 erfolgen sollte und den Freibetrag mitnehmen zu können.

20Jahre später sind die Altanteile von Person A ab 2018 um 250T€ gewachsen und der geschenkte bzw. geerbte Fonds ist um 50T€ im Wert gestiegen. Alles wird verkauft. Eigentlich sollten die 300T€ doch steuerfrei sein? Wie wird der Freibetragstopf ausgewiesen und dokumentiert?

 

Vielen Dank für eine Erläuterung und generelle Abwicklung/Nachweisbarkeit und Dokumentation.

 

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