rainerp September 3, 2017 Hallo, ich hatte einen Einmalbetrag in den DekaLux-Mix: W1 (ISIN: LU0091404508) gesteckt. Dieser stammt aus Luxemburg und ist thesaurierend. Zur Besteuerung habe ich gelesen, dass man sich beim Verkauf die über die Jahre gezahlten Steuern zurückholen kann/sollte/muss. Wie mache ich das in der Steuererklärung? Wie verhält es sich mit den Gebühren? Hierzu Folgendes: Jährlich wurde ein Anteil meiner Anlage aufgrund von Gebühren von meiner Gesamtanlage abgezogen. Beispiel: Ich habe 100 Anteile. Pro Jahr sind 100 EUR Gebühren zu zahlen. Diese entsprechen 1 Anteil. Jedes Jahr wird meiner Anlage 1 Anteil abgezogen, sodass ich bspw. nach 2 Jahren noch 98 Anteile habe. Dies ist doch quasi wie ein Verkauf?! Kann ich mir - und ggf. wie - auch hier in der Steuererklärung etwas (zurück-)holen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor September 3, 2017 Wo lagert der Fonds und hast Du die jährlichen Thesaurierungen erklärt? Der Gebührenverkauf wäre ein Verkauf, für den - im kleinen - das gilt. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rainerp September 4, 2017 Der Fonds lagerte im Sparkassen Depot. Ich glaube aber - da ich immer Post aus Luxemburg bekam - dass er tatsächlich in Luxemburg lagerte. Ich habe die Steuererklärung immer anhand der Jahressteuerbescheinigung gemacht. Meinst du das mit "jährliche Thesaurierungen erklärt"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon September 4, 2017 · bearbeitet September 4, 2017 von Raccoon vor einer Stunde schrieb rainerp: Der Fonds lagerte im Sparkassen Depot. Ich glaube aber - da ich immer Post aus Luxemburg bekam - dass er tatsächlich in Luxemburg lagerte. Ich habe die Steuererklärung immer anhand der Jahressteuerbescheinigung gemacht. Meinst du das mit "jährliche Thesaurierungen erklärt"? Das liegt daran, was dort stand. Wenn die Daten zum Fonds dort aufgeführt waren, dann ist alles gut. Wenn nicht, steht dort meistens so was wie "Ausländisch thesaurierender Fonds vorhanden. Zum Zeitpunkt der Erklärung lagen keine steuerlichen Daten vor ...". Dann hättest du diese selbst beschaffen und in der Steuererklärung angeben müssen. Wenn ein Verkauf von Anteilen erfolgte, dann kannst du diese auch steuerlich geltend machen, sofern es Verluste waren (sollte eigentlich automatisch geschehen), ansonsten wäre der Kursgewinn zu versteuern. Das sollte aus der Steuerbescheinigung hervorgehen. Wenn du einen FSA gestellt hast und unter dem Freibetrag lagst, dann wurden natürlich auch keine Kursgewinne versteuert. Die Gebühren selbst kannst du steuerlich nicht geltend machen, sie sind im Sparerpauschbetrag enthalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rainerp September 6, 2017 Da in der Steuerbescheinigung Beträge drin standen, und ich nur einen Fonds hatte, gehe ich mal davon aus, dass ich da nix mehr selbst machen muss. Was das für den "Verkauf zur Tilgung für Gebühren" bedeutet, verstehe ich aber immer noch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag