Aragorn September 5, 2017 Ich weiß nicht ob es hier schon geschrieben wurde, aber passt auf jedem Fall zum Thema: Die Kleinbetragsrenten-Abfindung erfährt durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ebenfalls eine Aufwertung. Ab 2018 besteht die Möglichkeit der Fünftelungsregelung (§34 EStG) auf die Kleinbetragsrentenabfindung. Darüber hinaus hat der Riestersparer für Neuverträge ab 2018 die Möglichkeit, die Abfindung auf den 01.01. des Folgejahres zu verschieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag