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ImperatoM

Riester: Staatliche Änderungen 2018 und ihre Auswirkungen

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Im kommenden Jahr steigt die allgemeine Riester-Zulage von 154 auf 175 Euro. Die Kinderzulagen bleiben unverändert, ebenso der steuerlich absetzbare Höchstbetrag von 2100 Euro.

 

Für gewisse Geringverdiener mag das einen kleinen Vorteil bieten, vielen Riester-Sparern bringt es aber nichts, da auf der unteren Seite weiterhin die Mindestselbsteinzahlung gilt und auf der oberen Seite die Steuervorteile ohnehin wertvoller waren als die Zulage - und die nun höhere Zulage wird wir immer vond en Steuervorteilen wieder abgezogen.

 

Eine Auswirkung ist aber, dass man künftig höchstens 2100 - 175 = 1925 Euro selbst einzahlen muss, so dass viele ihren Dauerauftrag ändern müssen.

 

Eine Frage, auf die ich noch keine Antwort habe: Die Zulage für 2017 wird ja im Jahr 2018 gezahlt. Reicht dann schon die niedrigere Einzahlung für 2017 oder muss man für 2017 noch ein letztes mal den höheren Eigenbeitrag leisten? Eine Antwort mit Quelle wäre großartig :thumbsup:

 

P.S.:. Gute Nachrichten auch für die Auszahlphase: 202 Euro / Monat werden bei Kleinrentnern nicht auf Grundsicherung und co. angerechnet - Riestern lohnt sich also nun eher auch für dauerhafte Geringverdiener. Außerdem werden für Riester-Auszahlungen keine Krankenversicherungsbeiträge nochmal fällig. Quelle: https://www.haufe.de/personal/entgelt/riester-vertraege-ueber-den-arbeitgeber-zukuenftig-beitragsfrei_78_419668.html

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tyr
· bearbeitet von tyr

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt "überw. 1. Januar 2018" in Kraft.

 

Auszug:

Zitat

9. In § 84 Satz 1 zweiter Halbsatz werden die Wörter „jährlich 154 Euro“ durch die Wörter „ab dem Beitragsjahr 2018 jährlich 175 Euro“ ersetzt.

 

Eindeutig, oder?

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Sascha.
vor einer Stunde schrieb ImperatoM:

P.S.:. Gute Nachrichten auch für die Auszahlphase: 202 Euro / Monat werden bei Kleinrentnern nicht auf Grundsicherung und co. angerechnet - Riestern lohnt sich also nun eher auch für dauerhafte Geringverdiener. Außerdem werden für Riester-Auszahlungen keine Krankenversicherungsbeiträge nochmal fällig. Quelle: https://www.haufe.de/personal/entgelt/riester-vertraege-ueber-den-arbeitgeber-zukuenftig-beitragsfrei_78_419668.html

Also wenn man in den nächsten 5-10 Jahren in Rente geht ist es recht warscheinlich, das das klappen könnte.

 

Wenn es allerdings noch 30-40 Jahre bis zur Rente sind, würd ich mich da nicht drauf verlassen. Die ändern die Gesetze doch eh gefühlt jedes Jahr.

Ich vertraue in der Hinsicht auf nichts mehr, was in einem Gesetz steht.

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Back-Broker

Ist es normal, dass ich davon hier jetzt zum ersten Mal höre?

 

Da bin ich ja mal gespannt, ob ich diesbezüglich auch noch eine Mitteilung meines Versicherers erhalte. 

 

Ich gehe mal nicht davon aus. Die werden wohl stillschweigend davon ausgehen, dass ich 162,17 EUR pro Monat brav weiterhin absteuere. 

 

Da werde ich mich wohl mal eigeninitiativ beim Versicherer melden müssen... am besten jetzt gleich. Wer weiß mit welchen "Fristen" die mir ansonsten wieder ankommen. 

 

Gut, es geht hier zwar nur um knapp 2 EUR im Monat weniger aber auch darum, den Versicherern möglichst wenig in den Rachen zu werfen ;-]

 

MfG

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tyr
vor 9 Minuten schrieb Back-Broker:

Gut, es geht hier zwar nur um knapp 2 EUR im Monat weniger aber auch darum, den Versicherern möglichst wenig in den Rachen zu werfen ;-]

 

Überriestern ist üblicherweise nicht sinnvoll. Hast du zudem mal ausgerechnet, ob eine Umstellung auf jährliche Zahlweise weniger Kosten erzeugt?

 

Noch besser ist meines Erachtens, wenn man vertraglich das Recht auf eine jährliche Sonderzahlung bis zur Fördergrenze und freies Erhöhen/Senken des festen Beitrags (ohne negative Folgen) hat. Dann kann man den festen Beitrag auf den jährlichen Sockelbeitrag von 60 Euro herunter setzen und dies automatisch einziehen lassen. Den Rest dann ein Mal pro Jahr überlegen, ob die Förderkonstellation in diesem Jahr attraktiv ist und dann den Beitrag bis zur Fördergrenze per Sonderzahlung einziehen lassen.

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Rubberduck
vor 41 Minuten schrieb Back-Broker:

Ist es normal, dass ich davon hier jetzt zum ersten Mal höre?

 

Da bin ich ja mal gespannt, ob ich diesbezüglich auch noch eine Mitteilung meines Versicherers erhalte. 

 

Ich gehe mal nicht davon aus. Die werden wohl stillschweigend davon ausgehen, dass ich 162,17 EUR pro Monat brav weiterhin absteuere. 

 

War mir auch nicht klar. Da man aber 2100 einzahlen kann, dürften die wenigsten Post bekommen.

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polydeikes

Seit Juni im AV-thread ... 

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Back-Broker
vor 12 Stunden schrieb tyr:

Hast du zudem mal ausgerechnet, ob eine Umstellung auf jährliche Zahlweise weniger Kosten erzeugt?

Danke für den Hinweis. Ich meine mich dunkel erinnern zu können, das mal vor Jahren geprüft zu haben. Ergebnis: Bei der LV, die ich beim selben Versicherer habe: ja. Beim RV: Nein.

Es mag aber sein, dass da mit den Jahren mal "Bewegung" rein gekommen ist. Außerdem habe ich dazu keine belastbare schriftliche Aussage des Versicherers finden können, also kann man bei der Gelegenheit ja mal nachfassen.

MfG

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Holzhirsch

Verrückt, dass ich diese Info erst hier lese und nicht von meinem Anbieter informiert werde, sind ja (für mich) gute Neuigkeiten!

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM
vor 15 Stunden schrieb ImperatoM:

Eine Frage, auf die ich noch keine Antwort habe: Die Zulage für 2017 wird ja im Jahr 2018 gezahlt. Reicht dann schon die niedrigere Einzahlung für 2017 oder muss man für 2017 noch ein letztes mal den höheren Eigenbeitrag leisten? Eine Antwort mit Quelle wäre großartig :thumbsup:

 

Viele überraschte Reaktionen. Hat denn auch jemand eine Antwort auf die Frage?

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vanity

Steht in Beitrag #2 (sogar mit seriöser Quelle): 2017 wie gehabt, reduzierter Eigenbeitrag ab 2018. Wann die Zulage gutgeschrieben wird, spielt keine Rolle.

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polydeikes
vor 19 Minuten schrieb Holzhirsch:

Verrückt, dass ich diese Info erst hier lese und nicht von meinem Anbieter informiert werde, sind ja (für mich) gute Neuigkeiten!

Warum sollten das gute Neuigkeiten sein?

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Holzhirsch
vor 2 Minuten schrieb polydeikes:

Warum sollten das gute Neuigkeiten sein?

Weil, wenn ich es richtig verstanden habe, weniger selbst einzahlen muss, bei gleichem Einzahlungsbetrag.

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tyr
vor 2 Minuten schrieb Holzhirsch:

Weil, wenn ich es richtig verstanden habe, weniger selbst einzahlen muss, bei gleichem Einzahlungsbetrag.

 

Was ist mit der Steuererstattung?

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polydeikes
Zitat

Weil, wenn ich es richtig verstanden habe, weniger selbst einzahlen muss, bei gleichem Einzahlungsbetrag.

 

Ab hier bitte ...

 

 

Ein Vorteil kann nur für Geringverdiener (mit Kindern) und ggf. für mittelbar Zulagenberechtigte eintreten, auf diese Konstellation befristet jeweils.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Wer sagt, dass es eine Steuerberatung gibt?

Und ersetze "beratung" durch "erstattung".

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Holzhirsch

Verstehe. Ne Änderung, die schlussendlich nichts am Gesamtergebnis ändert. Danke.

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polydeikes

Vorbehaltlich besagter, thereotisch vorteilhafter Förderkonstellationen, ja ...

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tyr
vor 38 Minuten schrieb Holzhirsch:

Verstehe. Ne Änderung, die schlussendlich nichts am Gesamtergebnis ändert. Danke.

 

Nochmalige Nachfrage: lässt du dir die Steuer auf die Riester-Einzahlungen erstatten?

 

Wenn das der Fall ist sollte die Frage nicht hochkommen.

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Holzhirsch
vor 11 Minuten schrieb tyr:

 

Nochmalige Nachfrage: lässt du dir die Steuer auf die Riester-Einzahlungen erstatten?

 

Wenn das der Fall ist sollte die Frage nicht hochkommen.

Ja, mache ich. Ohne den Steuervorteil hätte ich wahrscheinlich schon gekündigt.

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B2BFighter
· bearbeitet von B2BFighter
vor 16 Stunden schrieb tyr:

 

Überriestern ist üblicherweise nicht sinnvoll. Hast du zudem mal ausgerechnet, ob eine Umstellung auf jährliche Zahlweise weniger Kosten erzeugt?

 

Noch besser ist meines Erachtens, wenn man vertraglich das Recht auf eine jährliche Sonderzahlung bis zur Fördergrenze und freies Erhöhen/Senken des festen Beitrags (ohne negative Folgen) hat. Dann kann man den festen Beitrag auf den jährlichen Sockelbeitrag von 60 Euro herunter setzen und dies automatisch einziehen lassen. Den Rest dann ein Mal pro Jahr überlegen, ob die Förderkonstellation in diesem Jahr attraktiv ist und dann den Beitrag bis zur Fördergrenze per Sonderzahlung einziehen lassen.

Ich werde einen Teufel tun und meine Lastschrift von mir aus bei der Debeka zu ändern. Ich hatte in 2006 im Einzugsformular angegeben, dass solange von mir monatlich der Höchstbeitrag von 162,04 € eingezogen werden soll, bis ich mich melde. Durch diesen Zufall werden bei mir auch Einzahlungen in 2017 mit alten 2,75 verzinst. Alle anderen Versicherten die ihren Riesterbeitrag in Januar 2017 an das Vorjahresbrutto von 2016 angepasst haben, erhalten für die neuen Beiträge ab 2017 nur noch eine Verzinsung  von 0,9%. Mit einer Änderungsmitteilung von 162,04 auf 160,42 Anfang2018 würde mich das dann auch erwischen. 

 

Da lieber überspare ich, wenn die Debeka nicht von sich aus auf 160,42 € senkt.

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tyr
vor 3 Minuten schrieb B2BFighter:

Da lieber überspare ich, wenn die Debeka nicht von sich aus auf 160,42 € senkt.

 

Das kann später mal interessant werden, wenn in der Auszahlungsphase der geförderte Teil (und dessen Erträge) voll versteuert werden müssen und ein Teil nach dem Ertragsanteil, da aus versteuertem Nettoeinkommen eingezahlt.

 

Oder anders: erlaubt denn dein Vertrag überhaupt überriestern?

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM
vor 19 Stunden schrieb tyr:

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt "überw. 1. Januar 2018" in Kraft.

 

Auszug:

 

Eindeutig, oder?

 

Ja, danke Dir - hatte ich heute morgen noch gar nicht entdeckt.

 

Tipp: Wer auch bei "fairr" ist, kann das ganze übrigens online in der Vermögensverwaltung papierlos ändern, hab ich gerade gemacht für mich.

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Back-Broker
vor 3 Stunden schrieb tyr:

 

Das kann später mal interessant werden, wenn in der Auszahlungsphase der geförderte Teil (und dessen Erträge) voll versteuert werden müssen und ein Teil nach dem Ertragsanteil, da aus versteuertem Nettoeinkommen eingezahlt.

 

Oder anders: erlaubt denn dein Vertrag überhaupt überriestern?

i. V. m. #21: Richtig verstanden? Wenn ich den Einzahlungsbetrag ändere kann mein Versicherer die ab dann eingezahlten Beträge auch nur noch geringer Verzinsen? Fände ich ja mega-mies... Ich dachte es gibt sowas wie einen Garantiezins?

 

Und wenn man nicht "überriestern" könnte, müsste ich aber entsprechend von der Versicherung informiert werden, oder?

 

MfG

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tyr
vor 39 Minuten schrieb Back-Broker:

i. V. m. #21: Richtig verstanden? Wenn ich den Einzahlungsbetrag ändere kann mein Versicherer die ab dann eingezahlten Beträge auch nur noch geringer Verzinsen? Fände ich ja mega-mies... Ich dachte es gibt sowas wie einen Garantiezins?

 

Und wenn man nicht "überriestern" könnte, müsste ich aber entsprechend von der Versicherung informiert werden, oder?

 

MfG

 

Das liest sich sehr seltsam für mich. Ein Versicherer, der die Verzinsung neuer Beiträge davon abhängig macht, wann das Bankeinzugsmandat zuletzt geändert wurde?

 

Wenn die Debeka die Verzinsung für zukünftige Einzahlungen ändern will und dies vertragsgemäß kann gehe ich davon aus, dass die das tun werden, egal wann der Bankeinzug zuletzt verändert wurde.

 

Wenn es so ist wie du es beschreibst wird es jetzt bei Änderungsbedarf an der Einzahlungshöhe ganz lustig. :-*

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