iEng August 28, 2017 Bei einem Ehervertrag berechnen sich die Notarkosten ja nach dem Vermögen der beiden Partner. Weiß jemand von euch wie sich das bei einem ETF-Depot verhält? Was genau muss dem Notar vorgelegt werden und wie werden eventuelle Steuerschulden (die ich nicht genau kenne) angerechnet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 August 28, 2017 · bearbeitet August 28, 2017 von beamter97 ergänzung In unserem Vertrag steht als letzter Absatz: "Den Wert dieser Urkunde geben die Beteiligten mit EUR xxxx an." Diese Zahl hatten wir dem Notar genannt, er hat sie geglaubt und ohne irgendwelche Nachweise, Berechnungen o.ä. zur Grundlage seiner Gebührenrechnung gemacht. Die Höhe dieser Zahl passte natürlich in der Größenordnung zu dem, was im Vertrag alles geregelt und angesprochen wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein August 28, 2017 · bearbeitet August 28, 2017 von Ramstein Und wenn man da einen grob falschen Wert angibt, ist das Betrug (am Notar). Und wenn man späteren Ärger vermeiden will, fertigt man zusammen ein Verzeichnis der aktuellen Vermögenswerte an, das beide unterschreiben. Und wenn man ganz sicher gehen will, nimmt man das als Anhang zum Ehevertrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Manticore August 28, 2017 Du wirst den derzeit aktuellen Depotwert angeben müssen, also nicht den Einstandswert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag