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iEng

ETF-Depot und Notarkosten

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iEng

Bei einem Ehervertrag berechnen sich die Notarkosten ja nach dem Vermögen der beiden Partner. Weiß jemand von euch wie sich das bei einem ETF-Depot verhält? Was genau muss dem Notar vorgelegt werden und wie werden eventuelle Steuerschulden (die ich nicht genau kenne) angerechnet?

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
ergänzung

In unserem Vertrag steht als letzter Absatz:

"Den Wert dieser Urkunde geben die Beteiligten mit EUR xxxx an."

Diese Zahl hatten wir dem Notar genannt, er hat sie geglaubt und ohne irgendwelche Nachweise, Berechnungen o.ä. zur Grundlage seiner Gebührenrechnung gemacht.

 

Die Höhe dieser Zahl passte natürlich in der Größenordnung zu dem, was im Vertrag alles geregelt und angesprochen wurde.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Und wenn man da einen grob falschen Wert angibt, ist das Betrug (am Notar). Und wenn man späteren Ärger vermeiden will, fertigt man zusammen ein Verzeichnis der aktuellen Vermögenswerte an, das beide unterschreiben. Und wenn man ganz sicher gehen will, nimmt man das als Anhang zum Ehevertrag.

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Manticore

Du wirst den derzeit aktuellen Depotwert angeben müssen, also nicht den Einstandswert.

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