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puscon

Fremde Spesen

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puscon

Hallo,

 

ich habe heute die Dividendenabrechnung meiner Gazprom Aktien von der DIBA erhalten. Der kapitalsteuerpflichtige Ertrag wurde ff. berechnet.

Kapitalsteuerpflichtiger Kapitalertrag                          = Dividende / Dollarkurs. Jetzt meine Frage: Müsste es nicht heißen

Kapitalsteuerpflichtiger Kapitalertrag - Fremde Spesen = Dividende / Dollarkurs?

Ich gehe mal davon aus das Fremde Spesen meine Kapitaleinkünfte mindern und deshalb vom kapitalsteuerpflichtige Ertrag heruntergerechnet werden können?

Hat jedenfalls einigen Einfluss auf die Dividendenrendite.:o

Muss ich davon ausgehen, das Fremde Spesen mit dem Sparerfreibetrag abgegolten sind? Wer weiß was?

Ist das ein Fall für den Ombudsman?

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Ramstein
vor 14 Minuten schrieb puscon:

Wer weiß was?

 

Ich weiß zumindest, dass ich ohne einen Scan der Abrechnung zu sehen, nichts dazu sage.

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puscon
· bearbeitet von puscon
Die Abrechnung wurde nachgetragen.

Lieber Ramstein,

 

würdest Du deine Wertpapierabrechnung ins Netz stellen. Ich bin der Meinung, dass meine Frage eindeutig formuliert ist. Nichtsdestotrotz, hier die anonymisierte Abrechung. Dann Kann Ramstein was dazu sagen.

 

 

Gazprom anonyme Abrechnung.pdf

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multivitamin

Ich glaube nicht, dass Ramstein einen Scanner braucht, um seine Abrechnungen zu lesen.

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vanity

Und ich glaube nicht, dass Ramstein nach dem Einstellen der Abrechnung etwas dazu sagt. Schließlich geht es ums Prinzip.

 

vor 2 Stunden schrieb puscon:

Müsste es nicht heißen

Kapitalsteuerpflichtiger Kapitalertrag - Fremde Spesen = Dividende / Dollarkurs?

Wenn, dann müsste es heißen: Kapitalsteuerpflichtiger Kapitalertrag = Dividende / Dollarkurs - Fremde Spesen

 

Heißt es aber nicht, da die Spesen in diesem Fall Werbungskosten sind und diese, wie schon richtig vermutet, mit dem Pauschbetrag abgegolten sind. Eine Berücksichtigung von Spesen erfolgt ausschließlich bei Kauf/Verkauf, bei denen sie die Anschaffungskosten erhöhen bzw. den Verkaufserlös mindern und insofern keine Werbungskosten sind.

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klein Gordon

Deine fremde Spesen sind die ADR Gebühren, nichts unübliches.

Warum sollten Gebühren (so wie auch Depotgebühren) von den Kapitalsteuerpflichtigen Erträgen abgezogen werden?

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Ramstein

Google "ADR Dividenden Spesen" bestätigt das. Und dann sehe ich noch, dass du eine NV-Bescheinigung hast. Das bedeutet in Konsequenz, dass du anrechenbare ausländische Quellensteuer verschenkst. Da wären Werte ohne ausl. Quellensteuer ertragreicher.

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puscon

Vielen Dank, ich habe verstanden. Meine Bank hat mir geschrieben, dass ich ggfs. von der Steuer oder Steuerschuld absetzen kann. Ich soll einen Steuerberater fragen. Mein Freund ist bei der COBA. Ich erwarte seine E-Mail, wenn es wieder im Land ist. Mal sehen, ob die COBA genauso abrechnet. Nun aber, vielen Dank für Eure Antworten.

 

@Ramstein: Als Rentner hat mal eine NV-Bescheinigung. Heißt ja nicht das ich doch eine Steuererklärung mache, wenn die Aktien mal gut laufen!

 

Bis Bald und nochmal Danke.

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