Zum Inhalt springen
pms

Freistellungsauftrag bei gemeinsamer Veranlagung

Empfohlene Beiträge

pms

Hallo zusammen,

 

meine Frau und ich haben vor kurzem geheiratet. Wir werden nun eine gemeinsame Steuererklärung ab 2017 abgeben -> gemeinsame Veranlagung.

 

Wir haben aktuell noch getrennte Konten. Meine Frau hatte bisher vernachlässigbare Zinseinkünfte und keinen Freistellungsauftrag. Ich hatte meine 801 Euro Sparerpauschbetrag auf unterschiedliche Konten bei unterschiedlichen Banken aufgeteilt und immer auch voll ausgenutzt. Kann ich nun ihre 801 € auch auf die Konten anwenden, die auf meinen Namen laufen? D.h. wenn sie nun z.B. 202 € Zinseinkünfte erwartet und ich 1400 €, dass wir die Freistellungsaufträge auch entsprechend aufteilen? Müssen dafür gemeinsame Freistellungsaufträge eingereicht werden, d.h. die bestehenden Einzel-FSAs geändert werden? Oder ist eine gemeinsame Verwendung der 1602 € nur für Konten möglich, die auf beide Namen laufen?

 

Internetrecherche hat mich bisher noch nicht schlau gemacht, da ich hier widersprüchliche Aussagen gefunden habe. Im Herbst werden wir wohl einen Steuerberater aufsuchen, aber ich will jetzt keinen Fehler machen d.h. Geld verschenken durch falsche/ungünstige Verteilung der FSAs.

 

Danke für Eure Hilfe!

Viele Grüße,

pms

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

jeder kann nur einmal 801 Euro freistellen; nur bei Gemeinschaftskonten gehen 1602 Euro.

 

Aber ihr könnte natürlich im nächsten Jahr eine Steuererklärung abgeben und dort kann dann über den Sparer-Pauschbetrag quasi gemeinsam verfügt werden. Verschenken tut man daher nichts, allenfalls stunden (bei dem aktuellen Zinsniveau ist das aber keiner Rede wert).

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
foolbar
· bearbeitet von foolbar
vor 11 Stunden schrieb reckoner:

Hallo,

 

jeder kann nur einmal 801 Euro freistellen; nur bei Gemeinschaftskonten gehen 1602 Euro.

 

Aber ihr könnte natürlich im nächsten Jahr eine Steuererklärung abgeben und dort kann dann über den Sparer-Pauschbetrag quasi gemeinsam verfügt werden. Verschenken tut man daher nichts, allenfalls stunden (bei dem aktuellen Zinsniveau ist das aber keiner Rede wert).

 

Stefan

 

Wenn z.B. nur einer der Ehepartner ein Wertpapierdepot besitzt bzw der andere Ehepartner über nicht nennenswerte Zins- und Kapitaleinkünfte kann er unter Angabe beider Steuer-IdNr 1602 EUR als Freibetrag angeben.

Dazu muss der andere Ehepartner nicht notwendigerweise als Verfügungsberechtiger eingetragen sein.

Im Falle des OP:

Die Ehefrau gibt keinen Freistellungsauftrag ab

Der Ehemann beantragt mit der Eintragung beider IDNr. bei seiner Depotbank den vollen Freibetrag von 1602 EUR.

So haben wir es jedenfalls gemacht. Einen Steuerberater braucht Ihr dafür nicht. Der höhere Freibetrag würde dann für Dich bereits 2017 gelten. Sobald dieser von der Bank bestätigt wird gibt's in der Regel eine Steuererstattung der Bank wenn Du vorher die 801 EU bereits ausgeschöpft hast.

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo foolbar,

 

imho können Konten die nur auf einen laufen auch nur bis maximal 801 Euro freigestellt werden. Wie soll denn beispielsweise vorher schon sichergestellt werden, dass auch die gemeinsame Veranlagung gewählt wird? Und wie will die Bank feststellen, dass die beiden Steuernummern wirklich zusammen gehören?

 

Es mag aber sein, dass die Übertragung zwischen den Ehepartnern die ich angesprochen hatte (Steuererklärung) auch schon auf Bankebene möglich ist, ich möchte das nicht völlig abstreiten.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
magicw

Steuernummern lassen sich doch über die Finanzämter bestätigen. Bzw. die würden eine falsche Nummer feststellen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
WOWMETA

Mein Depot bei der DiBa läuft nur auf mich, der Freistellungsauftrag geht mit 1602€ komplett auf dieses Depot. Es gab bis jetzt noch nie irgendwelche Probleme seitens der DiBa oder dem Finanzamt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
pms

Danke für Eure Rückmeldungen. Da wir aufgrund der erstmals erfolgenden Zusammenveranlagung eh den Steuerberater aufsuchen wollen und dabei klären wollen, was wir nun als Ehepaar berücksichtigen/anders machen müssen/sollen/können als zuvor, werde ich auch dieses Thema ansprechen. Solange werde ich aber die max. 1602 € FSA schonmal auf die relevanten Konten (auch wenn diese nur auf mich laufen) aufteilen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
el_Mare

Bei uns ist es wie bei WOWMETA und funktioniert auch schon seit Jahren problemlos...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...