qwertz55 August 10, 2017 Hallo zusammen! Wie der Titel schon sagt hätte ich eine Frage zu den Ausschüttungsgleichen Erträgen eines ETF in Österreich. (österr. Broker, österr. Staatsbürger, österr. Wohnsitz) Bei einer ETF Einmalanlage dürfte das Ganze ja so aussehen: Multiplikation Fondsanteile mit AgE zum Ende des Geschäftsjahres. Daraus ergibt sich dann die KEST und der Einstandswert wird entsprechend erhöht um eine Doppelbesteuerung beim Verkauf der Fondsanteile zu vermeiden. Wie sieht das aber aus wenn ich einen montalichen Sparplan habe? Dem Fonds fließen ja aufs ganze Jahr unterschiedlich verteilt Dividenden, etc zu. Das wäre ja ziemlich kompliziert für das jeweilige Monat die AgE auszuweisen. Werden also bei einem Sparplan ebenfalls zum Ende des Geschäftsjahres die gesamten Fondsanteile multipliziert? Quasi wie eine Einmalanlage behandelt? Ergeben sich für mich daraus nennenswerte Nachteile, oder ist das vernachlässigbar? Ich hoffe ich habe meine Frage halbwegs verständlich beschrieben und ihr könnt mir weiterhelfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lpe August 10, 2017 So wie ich es verstanden habe werden alle Anteile zum Stichtag mit dem AgE multipliziert für den KeST-Abzug, egal wann du sie in der Vergangenheit erworben hast. Da der Einkaufspreis aber um den AgE erhöht wird (und zwar für alle Anteile gleich) ist es im Endeffekt wieder egal, da du ja die Steuer dann beim Verkauf "sparst". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr August 10, 2017 Hier gibt es einen Faden für Steuern in Österreich: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
qwertz55 August 11, 2017 @tyr Danke für den link @lpe Angenommen bei einem ETF endet das Geschäftsjahr am 31.12. und weiters angenommen es fallen alle AgE im Juni an (Dividendenmonat), dann bezahlt man für die restlichen 6 Monate Jul-Dez zuviel Steuer, weil man zu diesem Zeitpunkt diese Anteile ja noch gar nicht im Depot hatte. Durch die Erhöhung des durchschnittlichen Einstandspreises um die AgE bekommt man diese jedoch beim Verkauf "wieder zurück" (aber unverzinst) Mir ist bewusst dass das sehr theoretisch ist und in der Praxis vermutlich wenn überhaupt nur eine geringe Auswirkung hat, ich würd´s halt gerne verstehen, bzw. interessieren wie das abläuft. Eine andere Frage: gibt´s auch negative AgE? (zb. wenn Aktien aus dem Index fliegen) Falls ja, kann man diese dann der KEST von anderen Depotwerten desselben Jahres Gegenrechnen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
votacom März 8, 2018 Der Thread ist zwar schon älter, ich gebe aber trotzdem noch kurz meinen Senf dazu. On 8/11/2017 at 9:02 AM, qwertz55 said: Angenommen bei einem ETF endet das Geschäftsjahr am 31.12. und weiters angenommen es fallen alle AgE im Juni an (Dividendenmonat), dann bezahlt man für die restlichen 6 Monate Jul-Dez zuviel Steuer, weil man zu diesem Zeitpunkt diese Anteile ja noch gar nicht im Depot hatte. Durch die Erhöhung des durchschnittlichen Einstandspreises um die AgE bekommt man diese jedoch beim Verkauf "wieder zurück" (aber unverzinst) Das ist korrekt. Allerdings bekommst du bei der Zahlung der Steuer auf die AgE einige im Ausland einbehaltene Quellensteuern angerechnet. So gesehen hast du sogar einen steuerlichen Vorteil, wenn du erst kurz vor Ende des Geschäftsjahres kaufst (und am Anfang eines Geschäftsjahres wieder verkaufst). Dazu ein Beispiel anhand des replizierenden Thesaurierers XTrackers MSCI World (IE00BJ0KDQ92), dessen Steuerdaten für das Geschäftsjahr 2016 auf profitweb.at und dessen historische Kurse auf onvista abrufbar sind. (Werte in USD) 30.12.2016: Kauf 1 Stück zu USD 48,34 03.01.2017: Verkauf 1 Stück zu USD 48,53 31.07.2017: steuerliche Meldung des Fonds an die OeKB. Folgendes passiert: AgE-Steuer 0,3495 Korrektur steuerliche Anschaffungskosten um 1,5373 auf 49,8773 Steuer auf Verkaufserlös: 27,5% von -1,3473 = -0,3705 In Summe bezahlst du also (vorausgesetzt, du kannst den steuerlichen Verkaufsverlust mit anderen Positionen gegenrechnen) 0,3495 - 0,3705 = -0,021 USD KESt. Du bekommst also eine Steuerminderung, obwohl du einen Gewinn eingefahren hast. Mich würde interessieren, ob das jemand systematisch ausnutzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cyanize März 14, 2018 Am 8.3.2018 um 12:58 schrieb votacom: In Summe bezahlst du also (vorausgesetzt, du kannst den steuerlichen Verkaufsverlust mit anderen Positionen gegenrechnen) 0,3495 - 0,3705 = -0,021 USD KESt. Du bekommst also eine Steuerminderung, obwohl du einen Gewinn eingefahren hast. Mich würde interessieren, ob das jemand systematisch ausnutzt. Die KESt-Gutschrift erfolgt bis zur maximalen Höhe der im Kalenderjahr bereits einbehaltenen KESt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
votacom März 14, 2018 1 hour ago, cyanize said: Die KESt-Gutschrift erfolgt bis zur maximalen Höhe der im Kalenderjahr bereits einbehaltenen KESt. Sagte ich doch: Voraussetzung für die Ausnutzung ist, dass man die QuSt mit an anderer Stelle anfallender/angefallener KESt gegenrechnen kann. Wenn ich heute ein Wertpapier X verkaufe und den Substanzgewinn versteuern muss, suche ich mir im gleichen Steuerjahr einfach einen QuSt-relevanten thesaurierernden ETF Y, kaufe ihn vor Geschäftsjahresende und verkaufe ihn gleich danach wieder. Wenn ich das in der richtigen Größenordnung mache, hebt die QuSt-Anrechnung (durch Y) die KESt (durch X) auf und ich zahle gar keine Steuern. Das würde meines Erachtens schon funktionieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
votacom März 14, 2018 8 hours ago, votacom said: Wenn ich heute ein Wertpapier X verkaufe und den Substanzgewinn versteuern muss, suche ich mir im gleichen Steuerjahr einfach einen QuSt-relevanten thesaurierernden ETF Y, kaufe ihn vor Geschäftsjahresende und verkaufe ihn gleich danach wieder. Wenn ich das in der richtigen Größenordnung mache, hebt die QuSt-Anrechnung (durch Y) die KESt (durch X) auf und ich zahle gar keine Steuern. Das würde meines Erachtens schon funktionieren. Sorry, das geht so natürlich nicht - auf die AgE von Y muss man freilich jedenfalls Steuern zahlen, egal mit wie viel Verlust man verkauft, man kann ja Ausschüttungen nicht mit Substanzverlusten verrechnen. Aber verringern kann man mit dieser Methode die Steuerlast von X schon. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag