Zum Inhalt springen
Pullunder26

ETF Besteuerung 2018 - Vorabpauschale

Empfohlene Beiträge

Pullunder26

Hallo zusammen,

 

wenn man ein ETF Depot habe. Ich habe Physische repliziere gewählt welche Ausschüttungen durchführen. Die Ausschüttungen wollte ich selber wieder anlegen. 

 

Sollte ich diese über das Jahr sammeln warten was nach der Vorabpauschale über bleibt und dann wieder anlegen? 

 

Viele Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Limit

Bei vielen ausschüttenden ETFs dürften die Ausschüttungen höher als die Vorabpauschale sein. Da bei Ausschüttungen die Steuer gleich einbehalten wird dürfte, sofern du ausschließlich ausschüttende Fonds hast, in der Regel keine Vorabpauschale anfallen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pullunder26
vor 8 Minuten schrieb Limit:

Bei vielen ausschüttenden ETFs dürften die Ausschüttungen höher als die Vorabpauschale sein. Da bei Ausschüttungen die Steuer gleich einbehalten wird dürfte, sofern du ausschließlich ausschüttende Fonds hast, in der Regel keine Vorabpauschale anfallen.

 

Aktuell ist die Lage so:


30% - iShares MSCI World UCITS ETF - physisch (optimiert) - ausschüttend

30% - iShares STOXX Europe 600 UCITS ETF - physisch - ausschüttend

30% - iShares MSCI Emerging Markets UCITS ETF - physisch (optimiert) - ausschüttend

 

Diese müssten alle somit einfach sein und keine Vorabpauschale anfallen. 

 

10% - ComSta.-MSCI Pacific TRN U.ETF - synthetisch - thesaurierend

 

Hier wäre jetzt die Überlegung Verkaufen und Lieber auf 50:30:20 stellen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Limit

Sofern du mit der bisherigen Aufteilung zufrieden bist würde ich sie einfach so lassen. Bei einem Basiszins von 2% müsstest du am Ende des Jahres dann 2% * 10% = 0,2% deines Kapitals vorhalten um die Steuer zu entrichten. Das dürfte selbst bei sehr hohem Kapital und wenig Einkommen kein ernstes Problem darstellen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pullunder26
vor 3 Minuten schrieb Limit:

Sofern du mit der bisherigen Aufteilung zufrieden bist würde ich sie einfach so lassen. Bei einem Basiszins von 2% müsstest du am Ende des Jahres dann 2% * 10% = 0,2% deines Kapitals vorhalten um die Steuer zu entrichten. Das dürfte selbst bei sehr hohem Kapital und wenig Einkommen kein ernstes Problem darstellen.

 

Könnte aber dies vereiden mit einer Umstellung auf 50:30:20?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...