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SteffiLueneburg

Thesaurierende ETFs gegen ausschüttende tauschen

Empfohlene Beiträge

kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

https://www.youtube.com/watch?v=T_BSgDVFIY8

 

Edit: No offense, Steffi.

 

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 11 Minuten schrieb Akaman:

Geh doch noch mal ins Bett und stehe dann mit dem richtigen Bein wieder auf.

 

Lerne doch einmal, deine persönlichen Bemerkungen hier bleiben zu lassen. Es geht hier um Geldanlagen. Wenn du meinst, mir etwas persönlich schreiben zu müssen: dafür gibt es PMs oder den OffTopic-Bereich.

 

Man kann auch verschiedener Meinung sein und dieses Geschwurbel weglassen. Das geht.

 

vor 11 Minuten schrieb kleinerfisch:

https://www.youtube.com/watch?v=T_BSgDVFIY8

 

Edit: No offense, Steffi.

 

 

Schön, dass du nochmal unterstreichen musst, dass dir die sachlichen Argumente ausgegangen sind. Dann bleibt ja nichts mehr, als fest zu halten, dass es für die TE doch sinnvoll erscheint, sich dem Thema ihrer steuerhässlichen Fonds zu beschäftigen, wenn noch nicht geschehen.

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kleinerfisch

 

Ja, die Argumente gehen mir aus. Weil ich sie nur einmal verwenden und nicht endlos wiederholen mag.

Wie Du allerdings Deine Empfehlung des finanztest-Artikels mit der Warnung vor der Notwendigkeit der selbständigen Bearbeitung übereinbringst, bleibt Dein Geheimnis.

 

vor 56 Minuten schrieb tyr:

Andere Meinungen als die eigene aushalten können und ggf. stichhaltige sachliche Argumente vortragen.

Wie Du diese Aussage mit Deinem Stil (und insbes. Deinem letzten Satz im vorigen Post) vereinbaren kannst, auch.

 

Mein Fazit:

Ja, Du hast Recht, es gibt eine gesetzliche Verpflichtung (die hier übrigens niemand bestritten hat). Das war wohl Dein einziges Argument.

Aber nein, Du hast Unrecht, dass der Verstoß gegen diese Verpflichtung massive negative Konsequenzen hätte.

Nimm nicht mein Wort dafür, sondern die Beiträge von Pillendreher und insbesondere Neues Depot, die Du ja geflissentlich unkommentiert gelassen (um nicht zu sagen: ignoriert)  hast.

Es ist sogar sehr fraglich, ob er überhaupt negative Konsequenzen hat, da es nicht ein bekanntes Beispiel für solche gibt, allerdings Millionen von Gegenbeispielen (alle Fondsbesitzer, die nichts von "steuerhässlich" wissen und nur seit Jahren brav die Bescheinigungen abtippen).

Selbst wenn es zur Strafe käme, habe ich vorgerechnet, dass die Höhe der Strafe prozentual weit unter täglichen Kursschwankungen, Diversifikationsgewinnen oder der Frage synthetisch/replizierend ab 2018 (unklare Teilfreistellung der Swapper) liegt.

Damit rutscht das Thema aber nach Deiner eigenen Rangliste aus #45 ganz nach hinten.

Und damit wird es halt auch Unsinn, das Thema für so wahnsinnig wichtig für Kleinanleger zu halten (die großen haben ja eh Berater und sind wohl auch kaum hier im Forum).

Womit wir full circle wieder am Anfang (mein Beitrag #15) wären.

:wallbash:

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 20 Minuten schrieb kleinerfisch:

 

Ja, die Argumente gehen mir aus. Weil ich sie nur einmal verwenden und nicht endlos wiederholen mag.

Wie Du allerdings Deine Empfehlung des finanztest-Artikels mit der Warnung vor der Notwendigkeit der selbständigen Bearbeitung übereinbringst, bleibt Dein Geheimnis.

 

Noch einmal für dich, da du es nicht verstehst. Die TE hat angegeben, mehrere ETF auf den MSCI World zu halten, thesaurierend. Kennst du einen mit Domizil Deutschland? Ich nicht. Also ausländische Thesaurierer. Wenn diese dann agE erzeugen: steuerhässlich. Das hat sich dann bestätigt, als die TE von sich aus genannt hat, welche sie aktuell besitzt. Darunter sind zwei steuerhässliche Fonds.

 

Nun hat die TE noch angegeben, dass das Depotvolumen eher im Bereich eines Hauses denn eines Autos liegt. Es kann also je nach Gewichtung der steuerhässlichen ETF schnell passieren, dass sie über dem Sparerpauschbetrag liegt und sich dann darum kümmern muss, diese steuerhässlich thesaurierten Beträge zu versteuern.

 

Meine Intention ist und war, bei der TE ab zu fragen, ob ihr klar ist, dass sie diese steuerhässlich thesaurierten Erträge, wenn diese denn über dem Pauschbetrag liegen versteuert bzw. versteuern wird. Ob sie das weiß, dass sie das selbst tun oder selbst veranlassen muss. Du interpretierst nun irgendwie in meine Postings rein, dass das großer Aufwand wäre, oder ganz kompliziert oder sie das selber mit dem Bundesanzeiger tun muss. Wie du darauf kommst, bleibt dein Geheimnis. Ich habe nachgebohrt, um der TE zu helfen, dieses unschöne Thema an zu gehen, wenn noch nicht geschehen.

 

Du bist anderer Meinung: in Ordnung. Warum du dann aber unbedingt deine Meinung über meine Meinung stellen willst: vollkommen unklar. Der saubere Weg ist: z. B. genannte Einsteiger-freundliche Kurzfassung lesen, ggf. Steuererklärung mit dem Beleg von der Bank anfertigen, fertig. Kein Hexenwerk. Du musst dich nun unbedingt mit deiner Meinung durchsetzen, dass dies ja alles nicht notwendig ist, schon nichts passieren wird und überhaupt, du hast jahrelange Erfahrung damit. Wie komme ich nur dazu, deine Meinung in Frage zu stellen?

 

Ist eben so, ich halte es für sinnvoll, in der Konstellation der TE diese auf ihre steuerhässlichen Fonds hin zu weisen und möchte sie wenn noch nicht geschehen dabei unterstützen. Daraus nun eine mehrseitige umfangreiche Diskussion zu machen, bis sich hier ein StB meldet wäre gar nicht notwendig gewesen.

 

Was war mein Ziel: hallo, du hast da steuerhässliche Fonds (im Nachrichtenstrom untergegangen). Dann nochmal: hallo, weißt du, was die steuerhässlichen Fonds für dich bedeuten? Da besteht ein Thema! Dann gings los, du musstest unbedingt deine Position durchsetzen, dass da nichts zu tun ist. Ich bin anderer Meinung. So what?

 

Und was kommt am Ende heraus: ja, es ist ein Thema und ja, wenn noch nicht geschehen ist es sinnvoll für die TE, sich damit zu beschäftigen. Ach, was.

 

Viel Spaß noch beim Wallbash-Smiley. Den kannst du auf dich selbst beziehen.

 

p.s. das wars dann auch von meiner Seite aus dazu. Habe das jetzt oft genug erklärt. Du kannst dich mit den anderne jetzt gerne weiter um dich selbst und deine Ansicht von "da passiert doch nichts, nie ist mir etwas passiert, man muss nichts machen, diese Gesetze kann man ignorieren" drehen und dabei so unsachlich und persönlich werden, wie du willst. Das ist alles längst Off Topic. Es ging nur darum, ob die TE Bescheid weiß, was bei den steuerhässlichen Fonds zu tun ist (oder zu tun wäre, von mir aus). Die Info hätte man einfach zur Verfügung stellen können, z. B. mit genanntem Link, oder vielen anderen bereits verfügbaren, ohne Grundsatzdiskussion.

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Holzmeier
· bearbeitet von Holzmeier

Es ist sicher richtig, dass bei Besitz steuerhaesslicher Fonds nicht unmittelbar zumwinkelaehnliche Konsequenzen drohen (vielen Dank auch an NeuesDepot fuer die sachkundigen Ausfuehrungen),

aber selbst ohne dass das FA auf einen aufmerksam wird muss man

1) die Steuerbescheinigungen der Banken lesen, verstehen und

2) korrekt in die eigene Steuererklaerung uebertragen

3) die Belege ggf. jahrzehntelang sicher aufheben (Sicherheitskopien, ggf. einscannen, ...) und

4) deren Bedeutung und Verwendung nachvollziehbar fuer ggf. vorhandene Erben dokumentieren

5) beim Verkauf der Anteile dem FA die Doppelbesteuerung nachweisen und zurueckfordern

 

wenn man nur steuereinfache Fonds hat muss man

0) nix

 

Insofern macht es aus meiner Sicht schon Sinn, insbes. auch Anfaenger darauf hinzuweisen, dass man sich mit der richtigen Auswahl von ansonsten praktisch voellig gleichwertigen Anlagevehikeln eine Menge zukuenftiger Verpflichtungen und Aerger vom Hals halten kann.

 

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vanity
vor 23 Stunden schrieb SteffiLueneburg:

Habe es verstanden, tyr! :) 

 

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Gast231208
Am ‎04‎.‎08‎.‎2017 um 08:21 schrieb SteffiLueneburg:

Liebe Community,

 

ich benötige zu folgendem Problem bitte eure Einschätzung.

 

Ich habe in den vergangenen 4 Jahren fleißig mein Depot gefüttert und mich auf Basis von Halbwissen ausschließlich für MSCI World ETFs entschieden. Im Laufe der Zeit hab ich den ETF immer mal gewechselt, weil ich nicht von einem Produkt abhängig sein wollte. Nun besitze ich stolze 6 ETF's, aber alle MSCI World und natürlich alle thesaurierend. Das Depot hat zwischenzeitlich eher den Wert eines Hauses als den eines Autos, falls das relevant ist. Anlagehorizont ist 15+ Jahre.

 

Vor dem Hintergrund der Steuerreform betreffend thesaurierende ETF's stellt sich mir die Frage:

 

1.) Macht es Sinn Anteile der ETF's zu verkaufen um sie dann wieder in ausschüttende ETF's zu reinvestieren? Ich würde das auch für ein Rebalance nutzen und mich breiter aufstellen.

2.) Falls ja, würdet ihr das in der aktuelle Phase direkt tun, oder über 24 Monate cost-averagen?

 

Vielen Dank,

Steffi

 

 

Hallo Steffi, niemand braucht 6 verschiedene ETF auf den MSCI World, einer reicht.

Ich hab auch nur SWAP-ETF von Comstage, kann damit leben, werde aber nächstes Jahr tauschen, fall ein steuerlicher Nachteil entsteht, bis dahin werde ich nichts tun.

Ein ETF auf die Emerging Märkte ist für mich ein Muss!

Verkaufen und Rebalancen sofort, halte nichts von einer Salamitaktik.

 

Übrigens halte ich mich exakt an die Steuervorgaben, keine Tricksereien, ist nicht mein Stil, daher auch die Comstage Swapper.

Genauso gehe ich nicht bei Rot über die Ampel (meistens)  und kaufe keine Boss-Anzüge oder Rolex Uhren im Duty Free in Dubai, welche ich dann nicht versteuere.

Auch wenn die Konsequenzen vernachlässigbar wären.

Und zwar nicht weil ich ein besonders ehrlicher Mensch bin, sondern weil es langfristig der einfachere Weg ist.

 

 

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NeuesDepot

Noch ein kurze Anmerkung von mir: u.a. Holzmeier hat natürlich völlig recht, steuerstrafrechtliches Risiko hin oder her, weniger Probleme hat man mit steuereinfachen Fonds allemal.

 

Ich denke also auch dass es sinnvoll ist Anfänger darauf hinzuweisen. Was man dann daraus macht ist dann jedermanns eigene Sache. Ich wollte nur mal versuchen darzustellen, was nun eigentlich konrekt in solchen Fällen zumindest üblicherweise passieren kann. Sobald man Steuerhinterziehung hört denken viele ja direkt an eine Freiheitsstrafe, oder stellen sich die Beweislastverteilung völlig falsch vor.

 

Ausnahmen gibt es aber immer: Auch bei Kleckerbeträgen habe ich es schon erlebt, dass man mitunter einiges an Papierkrieg führen muss bis das FA bzw. die BuStra endlich Frieden gibt. Da wird wohl mitunter mangelndes Fachwissen durch blinden Aktionismus überdeckt. Insofern bleibt immer das Restrisiko, dass man z.B. die Kosten von einer paar Stunden beim StB tragen muss, wenn es echt mal heiß wird. Ich würde es allerdings zB für übertrieben halten, wegen sehr geringen Beträgen einen StB für die jährliche Einkommensteuererklärung zu nutzen, wenn man ihn ansonsten nicht braucht. Wie gesagt, nur um mal eine risikoorientierte Einschätzung zu bieten, und ohne dass ich damit zum Ausdruck bringen möchte dass man bei Kleckerbeiträgen darauf 'pfeifen' kann. Das muss schon jeder selbst wissen.

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kleinerfisch
vor 13 Minuten schrieb tyr:

Meine Intention ist und war, bei der TE ab zu fragen, ob ihr klar ist, dass sie diese steuerhässlich thesaurierten Erträge, wenn diese denn über dem Pauschbetrag liegen versteuert bzw. versteuern wird. Ob sie das weiß, dass sie das selbst tun oder selbst veranlassen muss. Du interpretierst nun irgendwie in meine Postings rein, dass das großer Aufwand wäre, oder ganz kompliziert oder sie das selber mit dem Bundesanzeiger tun muss. Wie du darauf kommst, bleibt dein Geheimnis. Ich habe nachgebohrt, um der TE zu helfen, dieses unschöne Thema an zu gehen, wenn noch nicht geschehen.

Das "selbst tun oder selbst veranlassen" besteht also nicht in der Suche nach den richtigen Zahlen im Bundesanzeiger oder sonstwo?

Es besteht vielmehr im Übertragen auch der hier relevanten Position in der Steuerbescheinigung in die -erklärung?

 

Dann musst Du Dich aber fragen lassen, warum Du die TE nicht auch auf die notwendige korrekte Übertragung anderer Zahlen der Steuerbescheinigung hingewiesen hast. Da sowohl bei den thesaurierten Beträgen als auch bei fast allen anderen Positionen der Bescheinigung sogar die richtige Zeile der Anlage KAP dabei stehen, erschließt sich mir dann der Unterschied im Schwierigkeitsgrad nicht.

 

vor 11 Minuten schrieb Holzmeier:

Es ist sicher richtig, dass bei Besitz steuerhaesslicher Fonds nicht unmittelbar zumwinkelaehnliche Konsequenzen drohen (vielen Dank auch an NeuesDepot fuer die sachkundigen Ausfuehrungen),

aber selbst ohne dass das FA auf einen aufmerksam wird muss man

1) die Steuerbescheinigungen der Banken lesen, verstehen und

2) korrekt in die eigene Steuererklaerung uebertragen

3) die Belege ggf. jahrzehntelang sicher aufheben (Sicherheitskopien, ggf. einscannen, ...) und

4) deren Bedeutung und Verwendung nachvollziehbar fuer ggf. vorhandene Erben dokumentieren

5) beim Verkauf der Anteile dem FA die Doppelbesteuerung nachweisen und zurueckfordern

 

wenn man nur steuereinfache Fonds hat muss man

0) nix tun

Nicht ganz.

Wenn man nur steuereinfache Fonds hat muß man Nr. 1+2 auch tun, da man ja auch dann Kapitalerträge hat.

Nr. 1 muss man nur halb. Lesen reicht völlig, es steht ja drin, wo die Zahlen eingetragen werden müssen. Verstehen unnötig.

Aber zugegeben: Es sind eine oder bei Verkäufen zwei Zahlen mehr zu verarbeiten.

Nr. 3 muss man (im Sinne einer irgendwie gearteten Pflicht) nicht. Man sollte es nach meiner Erfahrung mit Depotüberträgen und sonstigen Bank-Fehlleistungen allerdings immer tun, egal für welches Papier. Auch hier gibt es natürlich einen Trade-Off zwischen Aufwand und Nutzen.

Nr. 4 gilt auch letzlich für alle Geldanlagen, aber auch hier zugegeben ein bisschen Mehraufwand.

Nr.5 stimmt nicht (mehr), da jedenfalls alle meine Banken die während der Haltedauer aufgelaufenen agE mittlerweile bei Verkauf in der

Steuerbescheinigung aufführen. Laut Taxadvisor sind kleine vierstellige Beträge hier auch ohne Nachweis kein Problem.

Nr. 5 ist auch höchstens ein Soll, eher ein Kann, gewiß kein Muss. Es gibt keine Pflicht, Steuerermäßigungen einzufordern.

Ich kann durchaus rational auf die Ermäßigung verzichten, wenn ich den Aufwand, diese zu bekommen, für höher halte als ihren Ertrag.

Ich habe ja vorgerechnet, dass die Höhe der Doppelbesteuerung etwa 0,4% p.a. des Anlagebetrags ausmacht. Dies auch nur dann, wenn und soweit die notwendigen Infos in den Steuerbescheinigungen fehlen und das Finanzamt tatsächlich nicht anerkennen will.

Sollte ich meine Belege noch zusammen haben, kann ich die Arbeit sogar nachträglich noch erledigen, wenn mir der Betrag im nachhinein groß genug erscheint.

 

 

Während ich also verstehe, dass in den Anfangsjahren der Abgeltungsteuer das Problem hochkam und für wichtig angesehen wurde (obwohl es ja agE schon vorher mit allen Rechten und Pflichten schon gab), wird es zunehmend unsinnig, das Thema so hoch zu hängen. Damals wusste man weder, wie gering die agE doch sind (man nahm eher an, dass sie in etwa der Dividendenrendite entsprächen, also etwa doppelt so hoch seien), noch wurden die agE bei Fondsverkäufen ausgewiesen, noch wusste man, wie entspannt das FA damit umgehen würde. Außerdem ging man von "Ewigkeitsdepots" aus, was durch die Reform und auch die ständigen Umwälzungen am Fondsmarkt mittlerweile ad absurdum geführt wurde.

Kurzum, wir (dieses Forum, auch ich) haben uns in der Frage verrannt und es wird Zeit zu re-evaluieren.

Hätte ich bei der Abfassung der Steuererklärung 2009 das heutige Wissen gehabt, hätte ich nie mit dem Kram angefangen, sondern hätte mich wie die anderen 99% auf die Banken und ihre Bescheinigungen verlassen. Für Anfänger heute gilt das umsomehr.

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Holzmeier
· bearbeitet von Holzmeier
vor 1 Stunde schrieb Holzmeier:

Es ist sicher richtig, dass bei Besitz steuerhaesslicher Fonds nicht unmittelbar zumwinkelaehnliche Konsequenzen drohen (vielen Dank auch an NeuesDepot fuer die sachkundigen Ausfuehrungen),

aber selbst ohne dass das FA auf einen aufmerksam wird muss man

1) die Steuerbescheinigungen der Banken lesen, verstehen und

2) korrekt in die eigene Steuererklaerung uebertragen

3) die Belege ggf. jahrzehntelang sicher aufheben (Sicherheitskopien, ggf. einscannen, ...) und

4) deren Bedeutung und Verwendung nachvollziehbar fuer ggf. vorhandene Erben dokumentieren

5) beim Verkauf der Anteile dem FA die Doppelbesteuerung nachweisen und zurueckfordern

 

wenn man nur steuereinfache Fonds hat muss man

0) nix

 

 

vor 42 Minuten schrieb kleinerfisch:

Wenn man nur steuereinfache Fonds hat muß man Nr. 1+2 auch tun, da man ja auch dann Kapitalerträge hat.

Nr. 1 muss man nur halb. Lesen reicht völlig, es steht ja drin, wo die Zahlen eingetragen werden müssen. Verstehen unnötig.

Aber zugegeben: Es sind eine oder bei Verkäufen zwei Zahlen mehr zu verarbeiten.

Eine deutsche Depotbank fuehrt fuer steuereinfache ETFs die KESt abschliessend an das FA ab.

Der Anleger braucht sich um kapitalertragssteuerliche Angelegenheiten nicht mehr zu kuemmern und da auch nichts in seine Steuererklaerung ueberfuehren.

 

 

Zitat

Nr. 3 muss man (im Sinne einer irgendwie gearteten Pflicht) nicht. Man sollte es nach meiner Erfahrung mit Depotüberträgen und sonstigen Bank-Fehlleistungen allerdings immer tun, egal für welches Papier. Auch hier gibt es natürlich einen Trade-Off zwischen Aufwand und Nutzen.

Nr. 4 gilt auch letzlich für alle Geldanlagen, aber auch hier zugegeben ein bisschen Mehraufwand.

Nr.5 stimmt nicht (mehr), da jedenfalls alle meine Banken die während der Haltedauer aufgelaufenen agE mittlerweile bei Verkauf in der

Steuerbescheinigung aufführen. Laut Taxadvisor sind kleine vierstellige Beträge hier auch ohne Nachweis kein Problem.

Nr. 5 ist auch höchstens ein Soll, eher ein Kann, gewiß kein Muss. Es gibt keine Pflicht, Steuerermäßigungen einzufordern.

wenn man bei steuerhaesslichen Fonds die Doppelbesteuerung beim Verkauf in Kauf nimmt, sind die Schritte 3 bis 5 nicht erforderlich

 

 

Zitat

Ich kann durchaus rational auf die Ermäßigung verzichten, wenn ich den Aufwand, diese zu bekommen, für höher halte als ihren Ertrag.

es erscheint mir allerdings noch rationaler, die Doppelbesteuerung bereits im Vorfeld nachteilsfrei zu vermeiden als sie im Nachhinein wg. des hohen administriven Aufwand in Kauf zu nehmen.

 

 

Zitat

Kurzum, wir (dieses Forum, auch ich) haben uns in der Frage verrannt und es wird Zeit zu re-evaluieren.

ganz so sehe ich es nicht, aber das Problem loest sich ja eh bald von selbst (zumindest fuer diejenigen, die zum Jahresende keine steuerhaesslichen ETFs im Depot haben)

 

 

 

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 39 Minuten schrieb Holzmeier:

 

ganz so sehe ich es nicht, aber das Problem loest sich ja eh bald von selbst (zumindest fuer diejenigen, die zum Jahresende keine steuerhaesslichen ETFs im Depot haben)

 

 

 

Fazit für mich: (wieder mal) viel Lärm um nichts.

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kleinerfisch
vor 24 Minuten schrieb Holzmeier:

Eine deutsche Depotbank fuehrt fuer steuereinfache ETFs die KESt abschliessend an das FA ab.

Der Anleger braucht sich um kapitalertragssteuerliche Angelegenheiten nicht mehr zu kuemmern und da auch nichts in seine Steuererklaerung ueberfuehren.

...wenn, er nicht aus irgendwelchen anderen Gründen eine Anlage KAP abgeben will oder muss.

Stimmt, den (eigentlichen Normal-)Fall habe ich doch glatt übersehen, wohl weil ich selbst immer abgebe. :blushing:

 

Deine Nr. 1 sollte eigentlich lauten, dass viele, wenn nicht die meisten, a) nur wegen der agE eine Anlage KAP überhaupt ausfüllen und b) manche sogar die gesamte Steuererklärung nur deswegen machen müssen.

Für die letzte Gruppe muss ich hier tatsächlich zurückrudern. Die haben erheblichen Mehraufwand.

 

Für alle, die sowieso eine Erklärung machen, bleibe ich aber bei meinem Standpunkt.

Ein bis drei Bescheinigungen abzutippen, halte ich dann für vernachlässigbaren Aufwand.

Das Problem, dass ich auch bei Deiner zweiten Argumentation sehe, ist die immer wiederkehrende (teils implizite) Behauptung, man müsse alles aufheben und bei Verkauf nachweisen. Das war mal so, weil die Banken in den ersten Jahren nach 2008 die agE während der Haltedauer nicht im Verkaufsjahr ausgewiesen haben. Jetzt machen sie es aber (bei mir jedenfalls Consors, comdirect, DB, FFB).

Die Nrn. 3 und 5 sind daher nur im Ausnahmefall notwendig. Wann der eintritt, weiß man im Zweifel erst nach Verkauf, aber wenn man dann alle Belege noch hat, sehe ich den Aufwand nicht als höher an. Gleichzeitig entfällt der Aufwand für alle Fonds, bei denen alles glatt läuft.

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Holzmeier
vor 1 Minute schrieb kleinerfisch:

...wenn, er nicht aus irgendwelchen anderen Gründen eine Anlage KAP abgeben will oder muss.

Stimmt, den (eigentlichen Normal-)Fall habe ich doch glatt übersehen, wohl weil ich selbst immer abgebe. :blushing:

 

Deine Nr. 1 sollte eigentlich lauten, dass viele, wenn nicht die meisten, a) nur wegen der agE eine Anlage KAP überhaupt ausfüllen und b) manche sogar die gesamte Steuererklärung nur deswegen machen müssen.

Für die letzte Gruppe muss ich hier tatsächlich zurückrudern. Die haben erheblichen Mehraufwand.

so hatte ich es auch gemeint.

Ich muss auch die Anlage KAP ausfuellen, aber alles was eh bereits abschliessend ueber die Abgeltungssteuer versteuert ist gebe ich da nicht noch einmal an.

 

 

vor 1 Minute schrieb kleinerfisch:

Das Problem, dass ich auch bei Deiner zweiten Argumentation sehe, ist die immer wiederkehrende (teils implizite) Behauptung, man müsse alles aufheben und bei Verkauf nachweisen. Das war mal so, weil die Banken in den ersten Jahren nach 2008 die agE während der Haltedauer nicht im Verkaufsjahr ausgewiesen haben. Jetzt machen sie es aber (bei mir jedenfalls Consors, comdirect, DB, FFB).

Die Nrn. 3 und 5 sind daher nur im Ausnahmefall notwendig. Wann der eintritt, weiß man im Zweifel erst nach Verkauf, aber wenn man dann alle Belege noch hat, sehe ich den Aufwand nicht als höher an. Gleichzeitig entfällt der Aufwand für alle Fonds, bei denen alles glatt läuft.

vielleicht ein Missverstaendnis: Ich meine nicht die Kaufbescheinigungen, sondern die Nachweise ueber die in den Vorjahren bereits gezahlten Steuern. Die hat die Bank nicht, und das FA sucht sie nicht fuer dich zusammen.

 

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kleinerfisch
vor einer Stunde schrieb Holzmeier:

vielleicht ein Missverstaendnis: Ich meine nicht die Kaufbescheinigungen, sondern die Nachweise ueber die in den Vorjahren bereits gezahlten Steuern. Die hat die Bank nicht, und das FA sucht sie nicht fuer dich zusammen.

Wenn ich die agE so abgebe, wie sie in der Bescheinigung stehen, dann finde ich sie aufgeschlüsselt nach Positionen in der Erträgnisaufstellung.

Probleme mag es dann noch bei Teilverkäufen geben, insbes. wenn ich auch noch in Teilen gekauft habe (Sparplan). Aber die gibt es auch, wenn ich es vorsorglich jedes Jahr mache, da sehe ich auch keinen Unterschied.

Und wie gesagt: Die ganze Übung ist nur im Ausnahmefall notwendig.

 

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sparfux
Am 4.8.2017 um 15:23 schrieb kleinerfisch:

Viellicht hört ihr mal auf, die Leute mit diesem Unsinn mit der Steuerhässlichkeit verrückt zu machen.

 

Dein Wort in Ehren aber das ist wie Eulen nach Athen tragen. Dieses Forum leidet unter einer massiv ausgeprägten Steuerhässlichkeits-Phobie. :D

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

 

vor 10 Stunden schrieb Holzmeier:

... das Problem loest sich ja eh bald von selbst (zumindest fuer diejenigen, die zum Jahresende keine steuerhaesslichen ETFs im Depot haben)

 

Genau und dann gibt es bei den ganzen schönen steuereinfachen Fonds, die nicht gerade am 31.12. ihr Geschäftsjahresende haben noch eine nette kleine Zwischenthesaurierung und die ganze schöne Steuerfreundlichkeit ist futsch.

 

Ich würde sicherheitshalber jetzt alles verkaufen, was nicht steuereinfach ist und am 31.12. sein Geschäftsjahresende hat. :lol:

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Gast231208
vor 5 Stunden schrieb sparfux:

 

 

Genau und dann gibt es bei den ganzen schönen steuereinfachen Fonds, die nicht gerade am 31.12. ihr Geschäftsjahresende haben noch eine nette kleine Zwischenthesaurierung und die ganze schöne Steuerfreundlichkeit ist futsch.

 

Ich würde sicherheitshalber jetzt alles verkaufen, was nicht steuereinfach ist und am 31.12. nicht sein Geschäftsjahresende hat. :lol:

 

Ergänzung/Hervorhebung durch mich, falls jemand den Ratschlag ;) zu ernst nehmen sollte. 

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vanity
vor einer Stunde schrieb pillendreher:

Ich würde sicherheitshalber jetzt alles verkaufen, was nicht steuereinfach ist und am 31.12. nicht sein Geschäftsjahresende hat.

Jetzt verwirre doch die privaten Laienkleinanleher (pLKA) nicht noch mehr als sie es ohnehin schon sind. Die Empfehlung muss lauten:

 

Zitat

Ich würde sicherheitshalber jetzt alles verkaufen, was nicht steuereinfach ist  oder am 31.12. nicht sein Geschäftsjahresende hat und nicht  von Comstage ist.

 

 

PS: Gibt es schon eine Antwort auf die Frage

Am 4.8.2017 um 08:21 schrieb SteffiLueneburg:

1.) Macht es Sinn Anteile der ETF's zu verkaufen um sie dann wieder in ausschüttende ETF's zu reinvestieren?

?

 

(nein - jedenfalls nicht bevor existenzielle Risiken, Risikotragfähigkeit, Seelenheil und Asset Allocation hinreichend geklärt sind)

 

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Gast231208

 

Undank ist der Weltenlohn, ich opfere hier meine kostbare freie Zeit (und riskieren sogar mein Seelenheil, durch verpassen des sonntäglichen Kirchgangs) und dann werde ich auch noch korrigiert :lol:

 

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sparfux
vor 4 Stunden schrieb pillendreher:

 

Ergänzung/Hervorhebung durch mich, falls jemand den Ratschlag ;) zu ernst nehmen sollte. 

 

Danke für die Ergänzung. Ich meinte, das eine "nicht" würde ausreichen und sich auf beide Punkte beziehen. Es ist wohl besser so, wie Du es formuliert hast. Aber mal abseits von dieser Steuerhässlichkeitsphobie, ich meine das durchaus ernst: Der Punkt, wie die ganzen schönen steuereinfachen Fonds mit dem am 31.12. erzwungenen Rumpfgeschäftsjahr umgehen, falls das nicht gerade mit dem regulären Geschäftsjahresende zusammenfällt, ist m.E. noch nicht bis zum Ende diskutiert.

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 36 Minuten schrieb sparfux:

 

Danke für die Ergänzung. Ich meinte, das eine "nicht" würde ausreichen und sich auf beide Punkte beziehen. Es ist wohl besser so, wie Du es formuliert hast. Aber mal abseits von dieser Steuerhässlichkeitsphobie, ich meine das durchaus ernst: Der Punkt, wie die ganzen schönen steuereinfachen Fonds mit dem am 31.12. erzwungenen Rumpfgeschäftsjahr umgehen, falls das nicht gerade mit dem regulären Geschäftsjahresende zusammenfällt, ist m.E. noch nicht bis zum Ende diskutiert.

 

Meine unqualifizierte Meinung, wer denn unbedingt, will:

Verkauf aller gefährlichen ETFfen vor Weihnachten - Ruhepause, der Zeit angemessen - Wiedereinstieg nach Dreikönig, oder warten bis der ETF inkl. Verkaufs-,  Kaufkosten und Steuer günstiger zu haben ist als vor der Aktion

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Holzmeier
vor 4 Stunden schrieb vanity:

Jetzt verwirre doch die privaten Laienkleinanleher (pLKA) nicht noch mehr als sie es ohnehin schon sind. Die Empfehlung muss lauten:

 

Ich würde sicherheitshalber jetzt alles verkaufen, was nicht steuereinfach ist  oder am 31.12. nicht sein Geschäftsjahresende hat und nicht  von Comstage ist.

 

 

wer stiftet hier Verwirrung? Korrekt waere (ohne dass ich mir die Aussage inhaltlich zu eigen machen wuerde):

 

Ich würde sicherheitshalber jetzt alles verkaufen, was nicht steuereinfach ist  oder [am 31.12. nicht sein Geschäftsjahresende hat und nicht  von Comstage ist.]

 

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 16 Minuten schrieb Holzmeier:

Ich würde sicherheitshalber jetzt alles verkaufen, was nicht steuereinfach ist  oder [am 31.12. nicht sein Geschäftsjahresende hat und nicht  von Comstage ist.]

 

Irgendwie komme ich auch mit der Klammersetzung nicht klar. Was ist denn z.B. mit einem derzeit steuereinfachen ausschüttenden Fonds mit ausländischem Domizil, der am 31.12. wegen des erzwungenen Rumpfgeschäftsjahres eine Zwischenthesaurierung vornimmt? Schwupps, wäre er steurhässlich.

 

Müsste der Satz dann nicht ganz korrekt heissen:

 

Ich würde sicherheitshalber jetzt alles verkaufen, was nicht dauerhaft steuereinfach ist  und am 31.12. nicht sein Geschäftsjahresende hat.

 

(Comstage lasse ich mal weg, weil ich nicht weiss, was da das Problem ist. Das Risiko mit der Teilfreistellung?)

 

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 19 Minuten schrieb sparfux:

 

Irgendwie komme ich auch mit der Klammersetzung nicht klar. Was ist denn z.B. mit einem derzeit steuereinfachen ausschüttenden Fonds mit ausländischem Domizil, der am 31.12. wegen des erzwungenen Rumpfgeschäftsjahres eine Zwischenthesaurierung vornimmt? Schwupps, wäre er steurhässlich.

 

Müsste der Satz dann nicht ganz korrekt heissen:

 

Ich würde sicherheitshalber jetzt alles verkaufen, was nicht dauerhaft steuereinfach ist  oder [am 31.12. nicht sein Geschäftsjahresende hat und nicht  von Comstage ist.]

 

 

 

Ich auch noch mal, müsste der Satz dann nicht ganz korrekt heissen:

 

Ich würde sicherheitshalber spätestens vor dem 30.12.2017 jetzt alles verkaufen, was nicht dauerhaft steuereinfach ist, thesauriert bzw. teilthesauriert und am 31.12. nicht sein Geschäftsjahresende hat. und nicht  von Comstage ist.

 

Wer sagt denn, ob Comstage nicht irgendwas vermurxt?

btw: ich würde abwarten, nichts tun, viel Earl Grey Tee trinken und je nach Anleger, diese einmalige Steuerkröte nächstes Jahr in der Steuererklärung angeben (oder eben auch nicht).

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vanity

Eingebung während des Frühschoppens, nachdem der Kirchgang heute ausfallen musste? Ich hatte auch eine Erleuchtung:

 

Alles behalten, was DE-Domizil hat oder bisher steuereinfach mit GJ-Ende 31.12. ist oder keine steuerbaren Erträge erzielt. Alles andere spätestens vor dem Jahresende verkaufen oder einmalig in die Steuerkröte beißen.

 

Wir brauchen einen Holzmeier'schen Entscheidungsbaum!

 

Nachtrag @Holzmeier: Klammersetzung in meiner vorherigen Fassung unerheblich unter der Voraussetzung, dass alle Comstage wegen fehlender Erträge aus Dividenden/Zinsen immer steuerschön sind und deswegen auch keine Rumpfthesaurierung droht. Mit der teilweisen Umstellung auf phys. Replikation stimmt das aber wohl ohnehin nicht mehr.

 

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