machtnix Juli 28, 2017 · bearbeitet Juli 28, 2017 von machtnix Ich bin dabei mein ETF Depot in der Schweiz aufzubauen. Die Schweiz hat 35% Vorsteuer auf Kapitalerträge. Angenommen ich bilde einen MSCI World durch 4 Einzelfonds ab, und kaufe/verkaufe am Anfang/Ende des Jahres. Angenommen im MSCI World ist die Rendite=0 also keine Steuer. Angenommen bei den 4 ETFs hatte einer 100.00o CHF Gewinn, die anderen drei zusammen 100.000 Verlust, Rendite=0 aber Steuer = 35000 CHF Sehe ich das richtig dass ich mit einem breit gesteuerten EFT steuerlich allgemein besser wegkomme als mit mehreren spezialisierten ETFs? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Juli 28, 2017 Ich weiß es nicht genau, aber es würde mich sehr wundern, wenn die Schweiz nicht ein ähnliches System zum Verlustausgleich hätte wie Deutschland. Also entweder Verrechnung der Gewinne und Verluste direkt bei der Bank oder bei der Steuererklärung. Suchworte wären zB Verlustausgleich oder Verlustverrechnung, kann aber in CH auch ein wenig anders heißen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
donkey_63 Juli 29, 2017 · bearbeitet Juli 29, 2017 von donkey_63 Ergänzungen Für Privatpersonen: In der Schweiz gibt es eben keine Steuer auf Kapitalerträge aus Kurgewinnen. Dafür kannst du aber auch keine Verluste gegenrechnen. Dividenden gelten als Einkommen, egal ob der ETF diese ausschüttet, oder wieder anlegt. Der Wert der ETFs mit Stichtag 31.12. wird dem persönlichen Vermögenssteuersatz besteuert. Auf Zinsen wird die Verrechnungssteuer von 35% erhoben, die mit der Steuerrechnung der nächsten Steuerperiode verrechnet wird. https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/verrechnungssteuer/fachinformationen/verrechnungssteuer.html Schulden, wie z. B. Privatkredite, können gegen das Vermögen verrechnet werden. Für gewerbsmässige Wertschriftenhändler: Hier gelten andere Bedingungen, von denen du als Buy-and-Hold-Anleger nicht betroffen bist. https://www.vermoegenszentrum.ch/ratgeber/wissensbeitrage/privatkunden/steuern-sparen/profis-mussen-kursgewinne-versteuern.html Anmerkung nebenbei: Aus genau diesen Gründen sollte man auch durchrechnen, ob Säule 3a lohnt. - Man erhält zwar einen Steuerabzug auf die Einzahlungen, muss ab Rente den Ertrag aber (zu einem reduzierten Satz) versteuern. - Verkäufe aus dem ETF-Portfolio sind hingegen steuerfrei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag